Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich die Verwendung von Cookies. Mehr über unsere Cookie Politik.

1.1. Auszug aus TU108.11.853-87

Diese technischen Bedingungen gelten für Rohlinge von Teilen aus zugekauften Walzprodukten für Produkte der Energietechnik.

Diese technischen Bedingungen gelten nicht für Verbindungselemente für Produkte, die unter die "Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Ausrüstungen und Rohrleitungen von Kernkraftwerken" PN AE G-7-008-89 fallen.

Diese technischen Bedingungen wurden unter Berücksichtigung der Anforderungen der "Bedingungen 01-1874-62", "Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Ausrüstungen und Rohrleitungen von Kernkraftwerken" PN AE G-7-008-89, "Besondere Bedingungen für die Lieferung von Ausrüstungen, Geräten, Materialien und Produkten für Kernkraftwerke" erstellt.

Beispiele für übliche Bezeichnungen bei der Bestellung:

Ein Rohling aus Stahlsorte KhN35VTYu-VD, Prüfgruppe II, Festigkeitsklasse KP 640, hergestellt nach TU 108.11.853-87:

"KhN35VTYU-VD Gr.II KP 640 TU 108.11.853-87"

Ein Rohling aus Stahlsorte KhN35VTYu-VD, Prüfgruppe I, Härte 285-363 HB, hergestellt nach TU 108.11.853-87:

"ХН35ВТУ-ВД Gr.І 285-363 NV TU 108.11.853-87"

Ein Rohling aus Stahlsorte ХН35ВТ, Prüfgruppe V, Festigkeitsklasse KP 390, mit Ultraschallprüfung nach Klasse I:

"ХН35ВТ Gr.V KP 390 UZK-Klasse. I TU 108.11.853-87"

Rohling aus Stahlsorte 20X13, Prüfgruppe U, Festigkeitsklasse KP 440, mit Ultraschallprüfung:

"20Х1З Gr.U KP 440 UZK TU 108.11.853-87"

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.1. Allgemeine Anforderungen.

1.1.1. Die Rohlinge der Teile müssen den Anforderungen dieser technischen Bedingungen und den Zeichnungen des Herstellers entsprechen.

1.1.2. Zugekaufte Walzprodukte müssen, je nach Stahlsorte, gemäß Tabelle 1 an den Hersteller geliefert werden.

1.2. Herstellungsanforderungen.

1.2.1. Abhängig von den Anforderungen an Rohlinge aus Walzteilen, ihren Betriebsbedingungen sowie der Art und dem Umfang der Prüfungen werden Rohlinge gemäß Tabelle 2 in fünf Prüfgruppen eingeteilt.

1.2.2. Die Zuordnung eines Werkstückes zu einer bestimmten Prüfgruppe erfolgt durch das Konstruktionsbüro des Herstellers.

1.2.3. Die Rohlinge werden einer Wärmebehandlung gemäß den mit der materialwissenschaftlichen Organisation vereinbarten Herstellermethoden unterzogen.

Anfang l 4

Tabelle 1

Stahlsorte

Standard oder Spezifikation,

nach der die chemische Zusammensetzung angenommen wird

Standard- oder technische Bedingungen für die Lieferung von Walzprodukten Lieferstatus
14Х17Н2 GOST 5632-72 GOST 5949-75 Stäbe und Streifen
11X13N3 TU 14-1-2139-77 TU 14-1-2139-77 Dasselbe
ХН35ВТ (ЭИ 612) TU 14-1-272-72 TU 14-1-272-72 -"-
10Х11Н20Т3Р (ЭИ 696)

TU 14-1-1671-76, GOST 5632-72,

TU 14-131-432-79

TU 14-1-1671-76, GOST 5949-75,

TU 14-131-432-79

Stangen
KhN35VT-VD (EI 612-VD) TU 14-1-1665-76 TU 14-1-1665-76 Dasselbe
25Х17Н2Б-Ш TU 14-1-1062-74 TU 14-1-1062-74 Stäbe und Streifen
KhN35VTYu-VD (EI 787-VD) TU 14-1-850-74, GOST 5632-72 TU 14-1-850-74, TU 14-1-1589-76 Stangen
20X13 GOST 5632-72 GOST 5949-75 Dasselbe
30X13, 30X13-SH GOST 5632-72 GOST 5949-75 -"-
40X13 GOST 5632-72 GOST 5949-75 -"-
07Х16Н4Б, 07Х16Н4Б-Ш TU 14-1-3573-83 TU 14-1-3573-83 -"-
18Х13Н3 TU 14-1-2139-77 TU 14-1-2139-77 Stäbe und Streifen
25X1MF GOST 20072-74 GOST 20072-74 Dasselbe
38ХН3МФА GOST 4543-71 GOST 4543-71 -"-

Hinweise:

1. Für die Herstellung von KKW-Ausrüstungsteilen, die unter die "Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von KKW-Ausrüstung und -Pipelines" fallen, sind folgende Stahlsorten und Legierungen zugelassen: 14Kh17N2, KhN35VT, KhN35VT-VD, 10Kh11N20T3R, 20Kh13, 30Kh13, 30Kh13-Sh, 07Kh16N4B, 07Kh16N4B-Sh, 25Kh1MF, 38KhN3MFA. Die Stahlsorte 38KhN3MFA wird für Schweißteile nicht verwendet.

2. Die Oberflächenqualität der Rohlinge muss den Anforderungen der technischen Dokumentation für die Lieferung dieses Walzprodukts entsprechen.

3. Rohlinge von Teilen, die aus Walzprodukten hergestellt wurden, die gemäß TU 14-1-1671-76 und TU 14-131-432-79 geliefert wurden, dürfen für Kernkraftwerksausrüstung nur gemäß diesen technischen Spezifikationen verwendet werden.

Anfang l 5

Tabelle 2

Gruppe von Rohlingen Arten von Tests Umfang der Kontrollprüfungen nach der Wärmebehandlung

Härte,

%

Mechanische Eigenschaften

Ultraschallprüfung

(UZK)

Prüfung auf Beständigkeit gegen interkristalline Korrosion (ICC) Kontrolle nichtmetallischer Einschlüsse
ICH

1. Bestimmung der Härte.

2. Ultraschalluntersuchung.

3. ICC.

100 werden nicht geprüft

jedes Werkstück

auf Anfrage

Zeichnung

eine Blindprobe oder eine Probe aus einer Schmelze -
II

1. Prüfung der mechanischen Eigenschaften bei

Prüftemperatur von 20 °C.

2. Bestimmung der Härte.

3. Ultraschalluntersuchung.

4. ICC.

5. Kontrolle nichtmetallischer Einschlüsse.

Dasselbe

zwei Leerzeichen

oder zwei Proben

von der Partei

(mit niedrigeren und

obere Härtewerte)

Dasselbe

zwei Leerzeichen oder zwei

Proben aus der Charge

an einem Stück aus der Schmelze
III

1. Prüfung der mechanischen Eigenschaften bei

Prüftemperatur von 20 °C.

2. Prüfung mechanischer Eigenschaften bei erhöhter Prüftemperatur.

3. Bestimmung der Härte.

4. Ultraschalluntersuchung.

5. ICC.

6. Kontrolle nichtmetallischer Einschlüsse.

" Dasselbe " Dasselbe Dasselbe
IV

1. Prüfung der mechanischen Eigenschaften bei

Prüftemperatur von 20 °C.

2. Bestimmung der Härte.

3. Ultraschalluntersuchung.

4. ICC.

5. Kontrolle nichtmetallischer Einschlüsse.

"

jede

Rohlinge

" jedes Werkstück "
V

1. Prüfung der mechanischen Eigenschaften bei

Prüftemperatur von 20 °C.

2. Prüfung mechanischer Eigenschaften bei erhöhter Prüftemperatur.

3. Bestimmung der Härte.

4. Ultraschalluntersuchung.

5. ICC.

6. Kontrolle nichtmetallischer Einschlüsse.

" Dasselbe " Dasselbe "

Hinweise:

1. Eine Charge besteht aus Rohlingen einer Schmelze, die gemeinsam einer Wärmebehandlung unterzogen wurden.

Anfang von l 5a

2. Chargen der Gruppen II und III werden aus nach einer Zeichnung gefertigten Rohlingen zusammengesetzt. Es ist zulässig, Rohlinge nach unterschiedlichen Zeichnungen, deren Querschnitt sich um nicht mehr als 25 % unterscheidet und deren Konfiguration ähnlich ist, zu einer Charge zusammenzufassen.

3. Rohlinge von Teilen aus Walzprodukten mit einem Durchmesser von höchstens 16 mm unterliegen unabhängig von der Gruppe nur einer Härteprüfung. Der Härtewert ist der Abnahmewert und wird in das Zertifikat eingetragen.

4. Nur Rohlinge aus den Stahlsorten 14Kh17N2 (KP 490), 07Kh16N4B, 07Kh16N4B-Sh unterliegen der Prüfung auf MCQ-Beständigkeit.

5. Für Rohlinge von Teilen, die für Geräte bestimmt sind, die unter die "Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Geräten und Rohrleitungen von Kernkraftwerken" fallen, wird Gruppe I nicht angewendet; es werden die Gruppen II-V angewendet, wobei die Gruppen II und IV nur für Teile angewendet werden, die bei Temperaturen von nicht mehr als 100 °C betrieben werden.

6. Für Teile, die unter die "Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Kernkraftwerken" fallen, wird eine 100%ige Ultraschallprüfung durchgeführt, die in der Zeichnung angegeben ist.

7. Bei Werkstücken der Gruppen I, II, III ist die Härte ein vorübergehendes Merkmal.

Bei Werkstücken der Gruppen II und III mit hoher Härte (mindestens 33,5 HRCэ), die mit einem Toleranzwert für die Konfiguration des Teils wärmebehandelt wurden, und langen Werkstücken (über 2 Meter) ist es zulässig, die mechanischen Eigenschaften an einem Werkstück oder einer Probe mit Härtestandards zu bestimmen, die für alle Werkstücke der Charge innerhalb der angegebenen Festigkeitskategorie liegen.

8. Bei Werkstücken der Gruppen IV und V ist die Härte kein Liefermerkmal, wird aber in das Zertifikat eingetragen.

1.2.4. Die mechanischen Eigenschaften der Rohlinge der Teile nach der Wärmebehandlung müssen den Anforderungen der Tabelle 3 entsprechen.

Beim Spannungsarmglühen nach dem Richten sollte die Anlasstemperatur betragen:

für Rohlinge aus den Stahlsorten 07Kh16N4B, 07Kh16N4B-Sh, 14Kh17N2, 18Kh13N3, 20Kh13, 30Kh13, 30Kh13-Sh, 40Kh13 - 20-30 °C unter der Hauptanlasstemperatur;

für Rohlinge aus den Stahlsorten ХН35ВТ, ХН35ВТ-ВД, ХН35ВТЮ-ВД, 10Х11Н20Т3Р - entsprechen der Temperatur des Hauptanlassens (Alterns), wenn die Haltedauer 15 % der Dauer des Hauptalterns nicht überschreitet.

In diesem Fall wird keine Prüfung der mechanischen Eigenschaften und keine Bestimmung der Härte nach dem vorgeschriebenen Anlassen durchgeführt.

1.2.5. Nach der Wärmebehandlung werden die Rohlinge einer Ultraschallprüfung gemäß den Anforderungen der Tabelle 2 unterzogen, mit Ausnahme von Rohlingen mit hoher Härte (mindestens 33,5 HRCэ), die vor der Wärmebehandlung einer Ultraschallprüfung unterzogen werden, da sie für die Wärmebehandlung entsprechend der Konfiguration mit einer Toleranz von 0,5-3,0 mm für die Größe mechanisch bearbeitet werden.

1.2.5.1. Rohlinge von Teilen aus austenitischen Stählen (ХН35ВТ, ХН35ВТ-ВД, ХН35ВТЮ-ВД, 10Х11Н20Т3Р), martensitischen Stählen (07Х16Н4Б, 07Х16Н4Б-Ш) gelten als geeignet, wenn sie die folgenden Indikatoren erfüllen:

Defekte mit einer äquivalenten Fläche von S 0 mm2 oder mehr unterliegen der Fixierung;

Defekte mit einer äquivalenten Fläche größer als S 1 mm 2 sind nicht zulässig;

Defekte, die bei der Prüfung mit einem Direktwandler eine Abschwächung des Grundsignals auf einen Pegel von S 0 mm2 oder weniger verursachen, sind nicht zulässig;

Defekte mit einer äquivalenten Fläche von S 0 mm2 bis einschließlich S 1 mm2 sind nicht zulässig, wenn sie als ausgedehnt bewertet werden;

Defekte mit einer äquivalenten Fläche von S 0 mm 2 bis einschließlich S 1 mm 2 sind nicht zulässig, wenn ihre Anzahl pro 100 mm Werkstücklänge n 0 überschreitet.

Der minimal zulässige Abstand zwischen den berücksichtigten Fehlern beträgt 30 mm.

Anfang l 7

Tabelle 3

Stahlsorte

Dicke des ursprünglichen Werkstücks,

mm

Stärkekategorie,

KP

Mechanische Eigenschaften bei Prüftemperatur Härte
20 °C 350 °C nach Brinell nach Rockwell

Temporäre Zugfestigkeit

σ in ,

N/ mm2

(kgf/ mm² )

Streckgrenze

σ 0,2 ,

N/ mm2

(kgf/ mm² )

Relative Dehnung

δ 5 , %

Relative Verengung

Ψ, %

Auswirkungen

Viskosität

KCU,

J/ cm²

(kgf m/cm 2 )

Vorübergehend

Widerstand

brechen

σ in ,

N/ mm2

(kgf/ mm² )

Streckgrenze

σ 0,2 ,

N/ mm2

(kgf/ mm² )

Relativ

Verengung

Ψ, %

NV Druckdurchmesser, mm HRCø
nicht weniger als nicht weniger als
14Х17Н2 bis zu 60 KP 0

1080

(110)

- 10 -

39,0

(4,0)

- - - 321-429 3,40-2,95 32,0-45,5
mehr als 60 8

30,0

(3,0)

-
bis zu 100

KP 490

KP (50)

685

(70)

nicht weniger als

490

(50)

15 40

59,0

(6,0)

440

(45)

345
(35)
- 207-285 4,20-3,60 -
mehr als 100 10

49,0

(5,0)

11X13N3 bis zu 110 - - - - - - - - - - - 33,5-43,5

ХН35ВТ

(EI 612)

bis zu 200

KP 390

(KP 40)

735

(75)

nicht weniger als

390

(40)

15 25

59,0

(6,0)

590

(60)

345
(35)
20 nicht weniger als 207 nicht mehr als 4,20 -

ХН35ВТ-ВД

(EI 612-VD)

bis zu 200

KP 390

(KP 40)

735

(75)

nicht weniger als

390

(40)

15 25

59,0

(6,0)

590

(60)

345
(35)
25 nicht weniger als 207 nicht mehr als 4,20 -
10Х11Н20Т3Р bis zu 180

KP 490

KP (50)

835

(85)

nicht weniger als

490

(50)

15 20

59,0

(6,0)

635

(65)

440

(45)

15 255-321 3,80-3,40 -
25Х17Н2Б-Ш bis zu 150

KP 980

(KP 100)

1270

(130)

nicht weniger als

980

(100)

8 30

39,0

(4,0)

- - - - - 44,5-53,5
mehr als 150 - - - - - - - - - - - 44,5-53,5

ХН35ВТЮ-ВД

(EI 787-VD)

bis zu 120

KP 635

(KP 65)

980

(100)

nicht weniger als

635

(65)

8 10

30,0

(3,0)

- - - 285-363 3,60-3,20 -
mehr als 120 - - - - - - - - - 285-363 3,60-3,20 -

25X1MF

(EI 10)

bis zu 200

KP 590

(KP 60)

685

(70)

590-785

(60-80)

16 50

59,0

(6,0)

-

440

(45)

- 217-277 4,10-3,65 -

KP 685

(KP 70)

785

(80)

685-835

(70-85)

16 50

59,0

(6,0)

-

520

(53)

- 255-311 3,80-3,45 -

KP 490

KP (50)

590

(60)

490-685

(50-70)

16 50

59,0

(6,0)

-

345

(35)

- 197-241 4.30-3.90 -

Anfang l 8

Fortsetzung von Tabelle 3

Stahlsorte

Dicke des ursprünglichen Werkstücks,

mm

Stärkekategorie,

KP

Mechanische Eigenschaften bei Prüftemperatur Härte
20 °C 350 °C nach Brinell nach Rockwell

Vorübergehender Widerstand-

Bruch

σ in ,

N/ mm2

(kgf/ mm² )

Streckgrenze

σ 0,2 ,

N/ mm2

(kgf/ mm² )

Relative Dehnung

δ 5 ,

%

Betreffen-

Körperverengung

Ψ,

%

Auswirkungen

Viskosität

KCU,

J/ cm²

(kgf m/cm 2 )

Vorübergehend

widerstehen-

leniye

brechen

σ in ,

N/ mm2

(kgf/ mm² )

Streckgrenze

σ 0,2 ,

N/ mm2

(kgf/ mm² )

Betreffen-

Körper

Verengung

Ψ,

%

NV

Durchmesser des Drucks

Chatka,

mm

HRCø
nicht weniger als nicht weniger als
38ХН3МФА bis zu 200

KP 685

(KP 70)

785

(80)

685-850

(70-87)

15 40

59,0

(6,0)

-

540

(55)

- 241-311 3,90-3,45 -

KP 785

(KP 80)

880

(90)

785-950

(80-97)

14 40

59,0

(6,0)

-

640

(65)

- 262-331 3,75-3,35 -

KP 880

(KP 90)

980

(100)

880-1080

(90-110)

11 35

59,0

(6,0)

-

735

(75)

- 277-352 3,65-3,25 -

07Х16Н4Б

07Х16Н4Б-Ш

30-80

KP 685

(KP 70)

835

(85)

nicht weniger als 685

(70)

13 50

59,0

(6,0)

720

(73,5)

540

(55)

50 229-262 4,00-3,75 -

KP 735

(KP 75)

880

(90)

nicht weniger als 735

(75)

13 50

59,0

(6,0)

720

(73,5)

590

(60)

50 248-285 3,85-3,60 -
18Х13Н3 8-110 - - - - - - - - - nicht weniger als 401 nicht mehr als 3,05 -
20X13 10-180 - - - - - - - - - - - 41,5-49,5

KP 440

(KP 45)

835

(85)

nicht weniger als 440

(45)

15 50

69,0

(7,0)

- - - 197-248 4,30-3,85 -

KP 590

(KP 60)

785

(80)

nicht weniger als

590

(60)

12 45

59,0

(6,0)

- - - 217-285 4,10-3,60 -

30X13

30X13-SH

20-140 - - - - - - - - - - - 46,5-54,0

KP 590

(KP 60)

805

(82)

nicht weniger als 590

(60)

12 45

39,0

(4,0)

- - - 217-285 4,10-3,60 -
40X13 10-100 - - - - - - - - - - - 47,5-57,0

Anfang l 9

Hinweise:

1. Bei Teilen, die bei Temperaturen von nicht mehr als 100 °C betrieben werden, werden die mechanischen Eigenschaften bei einer Temperatur von 20 °C geprüft.

Bei Teilen, die bei Temperaturen über 100 °C, aber nicht über 350 °C betrieben werden, werden die mechanischen Eigenschaften bei Temperaturen von 20 °C und 350 °C getestet.

2. Die mechanischen Eigenschaftswerte beziehen sich auf Längsproben.

Bei der Prüfung mechanischer Eigenschaften an tangentialen und radialen Proben ist eine Reduzierung der mechanischen Eigenschaften gegenüber den Tabellennormen zulässig:

bei Prüfungen an Tangentialproben: Zugfestigkeit (σ in ) und Streckgrenze (σ 0,2 ) - jeweils um 5 %;

relative Dehnung (δ 5 ) und Schlagzähigkeit (KCU) - jeweils um 2 %;

relative Verengung (Ψ) - um 20 %;

beim Testen an radialen Proben: Zugfestigkeit (σ in ) und bedingte Streckgrenze (σ 0,2 ) - jeweils 10 %;

relative Dehnung (δ 5 ) und relative Kontraktion (Ψ) - jeweils um 35 %;

Schlagzähigkeit (KCU) - um 40 %.

3. Die Wärmebehandlung von Teilen aus Stahl der Güte 25X17N2B-Sh erfolgt mit minimalen Toleranzen an der Oberfläche, wobei der Querschnitt der Rohlinge für die Wärmebehandlung nicht mehr als 60 mm beträgt.

4. Bei Teilen aus den Stahlsorten 25Kh17N2B-Sh, 14Kh17N2 (KP 0) und 11Kh13N3, die für den Betrieb in korrosiven Umgebungen vorgesehen sind, sollte die Höhe der Konstruktionsspannungen 245 N/ mm2 (25 kgf/ mm2 ) nicht überschreiten.

5. Der Härtewert für die Stahlsorte 11X13N3 gilt für Rohlinge mit einem Querschnitt für die Wärmebehandlung von nicht mehr als 60 mm.

6. In Ausnahmefällen ist auf begründeten Wunsch des Konstrukteurs die Verwendung der Stahlsorten ХН35ВТ (ЭИ 612) und ХН35ВТ-ВД (ЭИ 612-ВД) mit KP 490 (KP 50) zulässig. In diesem Fall sind die Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften in den technischen Anforderungen der Zeichnungen festgelegt und werden durch gezielte Auswahl sichergestellt.

7. Für die Stahlsorte 14X17N2 wird in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Metallurgieabteilung die Festigkeitskategorie KP 0 32,0…45,5 HRCэ zugewiesen.

8. Für Rohlinge von Teilen aus Stahl der Güte 10X11N20T3R (EI 696) für zyklisch belastete Kernkraftwerksausrüstungen muss der relative Schrumpfungswert (Ψ) bei einer Temperatur von 350 °C mindestens 20 % betragen. Dies wird durch gezielte Auswahl sichergestellt und in der Zeichnung angegeben. Zeichnungen solcher Teile müssen mit der Metallurgieabteilung abgestimmt werden.

9. Mechanische Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen für die Stahlsorten 07Kh16N4B und 07Kh16N4B-Sh für die ersten fünf Chargen sind keine Abnahmeprüfungen, werden aber in das Zertifikat eingetragen.

10. Die Stahlsorten 25Kh1MF und 38KhN3MFA für Verbindungselemente von Produkten, die gemäß den Anforderungen der "Bedingungen 01-1874-62" hergestellt wurden, werden unter diesen technischen Bedingungen nicht verwendet.

Die Werte von S 0 , S 1 , n 0 für Direkt- und Schrägumformer müssen der Tabelle 4 entsprechen.

1.2.5.2. Für Rohlinge von Teilen aus martensitischem Stahl (11Х13Н3, 18Х13Н3, 25Х17Н2Б-Ш, 20Х13, 30Х13, 30Х13-Ш, 40Х13) und martensitisch-ferritischem Stahl (14Х17Н2):

bei Prüfungen mit geraden und geneigten Wandlern werden Defekte mit einer äquivalenten Fläche von 5 mm2 oder mehr aufgezeichnet;

Defekte mit einer äquivalenten Fläche von mehr als 5 mm2 sind nicht zulässig, was durch selektive Auswahl sichergestellt wird.

1.2.5.3. Ultraschallprüfnormen für Werkstücke aus perlitischem Stahl (25Kh1MF und 38KhN3MFA) müssen GOST 23304-78 entsprechen.

1.2.5.4. Falls erforderlich, müssen in den Zeichnungen der Teile (Rohlinge) Bereiche angegeben werden, in denen bei der Ultraschallprüfung festgestellte Fehler nicht zulässig sind.

Diese Zonen sollten Teile abdecken, deren Wandstärke oder Nettodurchmesser weniger als 30 mm beträgt.

In diesem Fall ist es notwendig, Stahl zu verwenden, der durch Elektroschlacke- oder Vakuumlichtbogenumschmelzen hergestellt wurde.

1.2.6. Das Metall von Rohlingen aus den Stahlsorten 14Kh17N2 (KP 490), 07Kh16N4B, 07Kh16N4B-Sh muss gegen interkristalline Korrosion (ICC) beständig sein.

Tabelle 4

Konvertertyp Rohlingsklasse nach Ultraschallprüfung

Dicke des Werkstücks in Tastrichtung,

mm

S 0 ,

mm 2

S 1 ,

mm 2

n 0 ,

Stk.

Direkt 1

bis zu 150

über 150 bis 200

über 200 bis 250

5

5

5

7

10

15

8

6

8

2

bis zu 100

über 100 bis 250

5

10

15

20

6

7

Geneigt 1

bis zu 100

über 100 bis 150

über 150 bis 200

über 200 bis 250

5

20

40

70

7

20

40

70

8

5

-

-

2

bis zu 100

über 100 bis 200

über 200 bis 250

5

40

70

15

40

70

8

3

-

Hinweise: 1. Die Rohlingsklasse nach UZK ist in den Zeichnungsanforderungen anzugeben.

2. Bei einer Ultraschallprüfung nach Klasse 1 der Ultraschallprüfnorm

werden durch selektive Auswahl bereitgestellt.

3. Bei Werkstücken der Klasse 2 nach Ultraschallprüfung, bei Prüfung mit einem Direktwandler,

bei Werkstücken bis 100 mm Dicke ist die Anzahl der Defekte (n 0 ) gleich

mit einer Fläche von 100 bis 15 mm2 sind nicht mehr als 2 Stück erlaubt, und mit einer Dicke von über

100 mm Anzahl der Defekte (n 0 ) entsprechend einer Fläche von 15 bis 20 mm 2

Es sind nicht mehr als 3 Stück erlaubt.

1.2.7. Normen für den zulässigen Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen gemäß den Anforderungen der Tabelle 5.

1.2.8. Zahnräder aus den Stahlsorten 14X17N2 mit einer Härte von 32,0…45,5 HRCэ, 11X13N3, 18X13N3 und 25X17N2B-Sh werden zusätzlich einer Kapillarfehlererkennungsprüfung unterzogen.

Risse jeglicher Länge, Hohlräume, nichtmetallische Einschlüsse und andere Defekte, die bei der Kapillarprüfung als lineare Indikatorspuren erscheinen, sind auf der Oberfläche des Teils nicht akzeptabel.

Eine lineare Indikatorspur ist durch ein Längen-Breiten-Verhältnis von mehr als drei gekennzeichnet.

Folgendes ist nicht erlaubt:

runde Anzeigemarkierungen größer als 5,0 mm;

vier oder mehr abgerundete Markierungen mit einer Größe von weniger als 5,0 mm in einer Linie mit einem Abstand zwischen den Kanten von 1,5 mm oder weniger;

fünf oder mehr abgerundete Markierungen mit einer Größe von weniger als 5,0 mm auf einer Fläche von 40 cm2 mit einer maximalen Länge dieser Fläche von 15 cm.

Anzeigen kleiner als 1,0 mm werden nicht berücksichtigt.

Eine abgerundete Anzeigespur ist durch ein Längen-Breiten-Verhältnis von höchstens drei gekennzeichnet.

Im Zweifelsfall ermittelt der Hersteller die Beschaffenheit der bei der Kapillarprüfung festgestellten Indikatorspuren.

1.3. Vollständigkeit.

1.3.1. Für vom Qualitätskontrolldienst des Herstellers akzeptierte Rohlinge wird ein Zertifikat ausgestellt, das Folgendes angibt:

Inhalt der Markierung;

Stahlsorte und chemische Zusammensetzung der Schmelze (gemäß den Zertifizierungsdaten des Walzproduktlieferanten);

Anfang l 13

Tabelle 5

Normen für den zulässigen Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen (basierend auf der Durchschnittsbewertung)

Stahlsorte Arten von Einschlüssen

Stringoxide

(Betriebssystem)

Punktoxide

(AUS)

Silikate sind spröde

(SH)

Plastische Silikate

(SP)

Nicht verformbare Silikate

(CH)

Sulfide

(MIT)

Nitride und Carbonitride weisen Stringnitride und Carbonitride

ХН35ВТ

10Х11Н20Т3Р

ХН35ВТЮ-ВД

30X13-SH

07Х16Н4Б

14Х17Н2

11X13N3

20X13

30X13

40X13

18Х13Н3

ХН35ВТ-ВД

07Х16Н4Б-Ш

25Х17Н2Б-Ш

2.5

2.0

2.0

1,5

2.0

3.5

2.0

3.5

2.0

2.0

2.0

2.5

2.0

2.0

1,5

2.0

3.5

2.0

3.5

2.0

2.0

2.0

2.5

2.5

1.0

1,5

2.5

2.5

2.5

2.5

2.5

2.5

2.5

2.0

2.0

1.0

1,5

1,5

1,5

1,5

1,5

1,5

1,5

1,5

2.5

2.5

2.0

1,5

2.0

2.5

2.0

2.0

2.0

2.0

2.0

2.0

2.0

1.0

1.0

2.0

2.5

2.0

2.5

2.0

2.0

2.0

4.0

2.5

3.0

1,5

1,5

2.5

1,5

1,5

1,5

1,5

1,5

4.5

4.5

4.5

1,5

1,5

2.5

1,5

1,5

1,5

1,5

1,5

gemäß TU 14-1-1665-76

gemäß TU 14-1-3573-83

gemäß TU 14-1-1062-74

Hinweise:

1. Die Normen für den zulässigen Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen für Rohlinge aus den Stahlsorten ХН35ВТ, 14Х17Н2 sind Abnahmenormen und werden in das Zertifikat eingetragen.

2. Die Normen für den zulässigen Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen für Rohlinge aus den Stahlsorten 10X11N20T3R, ХН35ВТЮ-ВД, 30X13-Ш, 07X16N4B, 11X13N3, 20X13, 30X13, 40X13, 18X13N3 sind keine Abnahmenormen für 15 Chargen jeder Stahlsorte. Im Falle der Erhebung statistischer Daten werden die Abnahmenormen bis zum 01.07.93 festgelegt.

3. Normen für den zulässigen Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen in Rohlingen aus den Stahlsorten ХН35ВТ-ВД, 07Х16Н4Б-Ш, 25Х17Н2Б-Ш sind nicht festgelegt; Abnahmenormen sind die Normen aus dem Lieferantenzertifikat gemäß den in dieser Tabelle angegebenen technischen Bedingungen. Gleichzeitig ist jede Form der Erfassung des Gehalts an nichtmetallischen Einschlüssen im Lieferantenzertifikat gemäß OST 14-20-76 zulässig (in Form von Punkten oder in Form des Textes "zufriedenstellend").

4. Für Rohlinge aus Stahl der Güten 38ХН3МФА und 25Х1МФ wird der Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen nicht bestimmt.

Kontrolle der Makrostruktur (gemäß den Zertifikatsdaten des Werkslieferanten der Walzprodukte);

Art der Wärmebehandlung;

mechanische Eigenschaften und Härte;

Ergebnisse der Ultraschallprüfung;

Ergebnisse der Resistenztests gegen MCC;

Ergebnisse der Kapillarprüfung (gemäß Abschnitt 1.2.8.);

Ergebnisse der Kontrolle der Größe nichtmetallischer Einschlüsse;

Seriennummer des Produkts;

Gruppennummer;

Anzahl und Gewicht der Rohlinge;

Bezeichnung der technischen Bedingungen.

Das Zertifikat wird von der Qualitätskontrollabteilung des Herstellers unterzeichnet.

Handelt es sich bei dem Teil um ein Passteil, wird das Passformular vom OGTE des Herstellers entwickelt und mit den technischen Diensten abgestimmt.

1.4. Kennzeichnung.

1.4.1. Die Kennzeichnung der Rohlinge muss gemäß GOST 7566-94 erfolgen und muss enthalten: Zeichnungsbezeichnung, Schmelznummer, Teilenummer.

1.4.2. Die Richtigkeit der Kennzeichnung und die Übereinstimmung der Qualität der Rohlinge mit den Anforderungen dieser technischen Bedingungen müssen durch den Qualitätskontrollstempel des Herstellers bestätigt werden.

2. SICHERHEITSANFORDERUNGEN

2.1. Bei der Herstellung von Rohlingen, der Durchführung von Be- und Entladevorgängen sowie dem Transport muss der Hersteller die Anforderungen von GOST 12.3.002-75, GOST 12.3.009-76, GOST 12.3.020-80 sowie die Anforderungen der Bestimmungen, Regeln und Anweisungen zu Sicherheitstechnik, Betriebshygiene und Brandschutz einhalten, die in der festgelegten Weise vereinbart und genehmigt wurden.

3. ANNAHMEBEDINGUNGEN

3.1. Die Abnahme jedes Rohlings muss auf Grundlage der Ergebnisse der Lieferprüfungen durch die Qualitätskontrollabteilung des Rohlingsherstellers und der Abnahmeprüfungen durch externe Abnahmestellen gemäß den Anforderungen dieser technischen Bedingungen erfolgen.

3.2. Alle Werkstücke unterliegen einer Qualitätskontrolle hinsichtlich Oberfläche, Abmessungen und Kennzeichnung.

Um die Qualität von Stahlrohlingen zu überprüfen, werden folgende ausgewählt:

für Zugversuche: zwei Proben aus der Probe für jede Prüftemperatur;

zur Bestimmung der Schlagfestigkeit - drei Proben aus dem Test;

zur Kontrolle der Härte jedes Werkstücks;

zur Kontrolle der MCC-Resistenz - die Anzahl der Proben gemäß GOST 6032-89;

zur Kontrolle der Größe nichtmetallischer Einschlüsse - die Anzahl der Proben gemäß GOST 1778-70; zulässig ist die Verwendung der Köpfe einer bei einer Temperatur von 20 °C geprüften Zugprobe;

für die Eindringprüfung - Zahnräder aus den Stahlsorten 14X17H2 (Härte 32,0…45,5 HRCэ), 11X13H3, 25X17H2Б-Ш, 18X13H3 gemäß Zeichnung;

zur Ultraschallprüfung - jedes Werkstück entsprechend den Vorgaben der Zeichnung.

3.3. Die Probenahme und Vorbereitung der Proben für die mechanische Prüfung erfolgt gemäß GOST 7564-97.

Die Richtigkeit der Musterherstellung wird durch den Stempel der Qualitätskontrollabteilung auf jedem Muster bestätigt.

Aus jeder Rohlingscharge werden Proben im Umfang von 1 % der Rohlingsanzahl entnommen, jedoch nicht weniger als zwei Stück (Rohlinge mit der unteren und oberen Härtegrenze).

Die Ermittlung der mechanischen Eigenschaften eines Werkstücks ist zulässig, wenn die Anzahl der Werkstücke einer Charge bis zu 20 Stück beträgt und die Differenz der Härteabdrücke der gesamten Charge bei KP 440 0,30 mm und bei KP 490 und mehr weniger als 0,20 mm beträgt.

3.4. In Fällen, in denen die Konfiguration von Werkstücken der Gruppen IV und V, die auf hohe Härte (mindestens 33,5 HRC) bearbeitet wurden, keine Toleranzen für mechanische Prüfungen zulässt, ist es zulässig, mechanische Prüfungen an Proben durchzuführen, die aus einer Probe oder einem Werkstück (Teil) hergestellt wurden, das aus demselben Walzwerkstück wie das Teil ausgewählt und zusammen mit dem Werkstück wärmebehandelt wurde.

Die Härte der Probe bzw. des Werkstücks (Teils) muss innerhalb der in der Zeichnung des Teils angegebenen Festigkeitsklasse liegen.

3.5. Wenn bei der Prüfung der mechanischen Eigenschaften keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt werden, ist es zulässig, wiederholte Prüfungen an der doppelten Anzahl von Proben durchzuführen, die aus denselben Rohlingen oder Teilen oder aus anderen Rohlingen oder Teilen mit der gleichen Härte entnommen wurden.

Für die Indikatoren, bei denen unbefriedigende Ergebnisse erzielt wurden, werden wiederholte Tests durchgeführt.

Bei unbefriedigenden Prüfergebnissen kann eine Rohlingscharge nach einer erneuten Wärmebehandlung oder nach Kontrollprüfung geeigneter Rohlinge nach erneuter Sortierung nach Härte und mechanischen Eigenschaften zur Herstellung von Teilen zugelassen werden.

Die Anzahl der wiederholten Wärmebehandlungen beträgt nicht mehr als zwei.

Eine zusätzliche Temperierung gilt nicht als Wiedererwärmung.

3.6. Entspricht der Wert nichtmetallischer Einschlüsse nicht den Werten in Tabelle 5 dieser technischen Bedingungen, wird eine Wiederholungsprüfung an der doppelten Probenanzahl durchgeführt. Zur Prüfung der mechanischen Eigenschaften werden Proben für die Wiederholungsprüfung aus der Probe ausgeschnitten.

Bei unbefriedigenden Ergebnissen nach wiederholter Prüfung wird die Frage der Eignung der Rohlinge gemeinsam zwischen der Werkstoffprüfungsorganisation und dem Hersteller entschieden.

4. TESTMETHODEN

4.1. Die Qualität der Werkstückoberfläche wird ohne Reinigung durch Sichtprüfung geprüft. Besorgniserregende Bereiche müssen auf Anforderung der Qualitätsabteilung gereinigt und geprüft werden.

4.2. Die Kontrolle der Abmessungen der Werkstücke wird durch Messgeräte und -methoden sichergestellt, die in der technologischen Dokumentation des Herstellers angegeben sind.

4.3. Zugversuche sollten an kurzen Proben des Typs III Nr. 4 oder Nr. 6 gemäß GOST 1497-84 bei Normaltemperatur und gemäß GOST 9651-84 bei erhöhter Temperatur durchgeführt werden.

4.4. Die Prüfung der Schlagzähigkeit wird an Proben des Typs I gemäß GOST 9454-78 durchgeführt.

4.5. Die Rockwell-Härtemessung erfolgt gemäß GOST 9013-59.

Die Messung der Brinellhärte erfolgt gemäß GOST 9012-59.

4.6. Prüfung von Rohlingen aus Stahlsorten 14X17N2 (KP 490),

07Kh16N4B, 07Kh16N4B-Sh auf Beständigkeit gegen MKK wird an Längsproben durchgeführt, die aus der Mitte des Werkstücks geschnitten wurden, mit der AM-Methode ohne Erwärmung gemäß GOST 6032-89. Die Haltedauer in der Lösung sollte 15 Stunden betragen. Der Krümmungsradius der Dorne sollte dem Krümmungsradius der Dorne für Proben aus ferritischen und austenitisch-martensitischen Stahlsorten gemäß GOST 6032-89 entsprechen.

4.7. Die Größe nichtmetallischer Einschlüsse wird gemäß GOST 1778-70, Methode Ш-4, kontrolliert.

4.8. Die Eindringprüfung wird durchgeführt, um Oberflächenfehler an Teilen gemäß Absatz 1.2.7 dieser technischen Bedingungen gemäß PN AE G-7-018-89, Empfindlichkeitsklasse II für Werkstücke, die unter die "Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Ausrüstungen und Rohrleitungen von Kernkraftwerken" fallen, und gemäß RD 5.9537-80, Empfindlichkeitsklasse II für Werkstücke für andere Zwecke festzustellen.

4.9. Die Ultraschallprüfung muss gemäß PN AE G-014-89 (Teil 1) für Werkstücke durchgeführt werden, die unter die "Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Ausrüstungen und Rohrleitungen von Kernkraftwerken" fallen, und gemäß OST 5.9675-88 für Werkstücke für andere Zwecke.

5. TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Der Transport der Werkstücke kann per Bahn oder Straße erfolgen. Die Transportbedingungen müssen GOST 15150-69 entsprechen.

Beim Transport zwischen den Betrieben sowie beim Be- und Entladen muss sichergestellt sein, dass keine bleibenden Verformungen, Form-, Maß- und Oberflächenstörungen auftreten.

5.2. Das Platzieren der Rohlinge auf einem Fahrzeug muss gemäß der vom Hersteller erstellten Ladedokumentation erfolgen.

5.3. Beim Be- und Entladen müssen die Anforderungen von GOST 22235-76 beachtet werden.

5.4. Der Verbraucher muss die Rohlinge gemäß den Lagerbedingungen 4 von GOST 15150-69 lagern.

Die Lagerbedingungen müssen sicherstellen, dass keine bleibenden Verformungen entstehen und die Oberfläche vor mechanischen Beschädigungen sowie Form- und Maßverletzungen geschützt ist.

Technische Bedingungen (TU)

Unser Berater sparen Sie Zeit

+49(1523) 72 15 100
E-mail:
Telegram:
WhatsApp:

Abonnement

Sonderangebote und Rabatte. :)