TU 14-3-1070-81
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Diese technischen Bedingungen gelten für nahtlose kalt- und warmverformte extradünnwandige Rohre aus den Stahlsorten 06Kh18N10T, 08Kh18N10T, 09Kh18N10T und 06Kh16N15M3B (Typ EI-847).
Auf Kundenwunsch, der in der Bestellung angegeben ist, werden Rohre unter Berücksichtigung der Anforderungen der "Lieferbedingungen" Nr. 01-1874-62 (UP Nr. 01-1874-62) oder NP 071-06 "Regeln zur Bewertung der Konformität von Geräten, Komponenten, Materialien und Halbzeugen, die an Kernkraftwerke geliefert werden" geliefert. Das Dokument über die Qualität der Rohre wird vom Leiter der Qualitätskontrollabteilung gestempelt und unterzeichnet, und bei der Lieferung von Rohren mit besonderen Anforderungen zusätzlich mit dem Vermerk "für Kernkraftwerke" oder dem Stempel und der Unterschrift eines Vertreters der 2655. Militärpolizeidirektion des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation.
Beispiel für einen Symboleintrag
Ein Rohr mit einem Außendurchmesser von 60 mm, hohe Präzision (b), Wandstärke von 0,4 mm, extrahohe Präzision (ov), gemessene Länge von 4000 mm, hergestellt aus 08X18N10T-Stahl, offenes Schmelzen mit anschließendem Vakuum-Lichtbogen-Umschmelzen.
Rohr 60 V x 0,4 Oz x 4000 - 08Kh18N10T-VD TU 14-3-1070-81
Ein Rohr mit einem Innendurchmesser von 35 mm, hoher Präzision (Zoll), einer Wandstärke von 0,5 mm, hoher Präzision (Zoll), einem Vielfachen von 1500 mm Länge, hergestellt aus 06Kh16N15M3B-Stahl (Typ EI-847) durch Vakuum-Induktionsschmelzen mit anschließendem Vakuum-Lichtbogen-Umschmelzen.
Rohr vn35v x 0,5v x 1500kr - 06X16N15M3B-ID TU 14-3-1070-81
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2, 5, 6, 8)
1 SORTIMENT
1.1 Die Abmessungen der Rohre müssen den in Tabelle 1 angegebenen entsprechen.
1.2 Gemäß den Bestellungen müssen Rohre geliefert werden:
a) gemessene Länge innerhalb der Grenzen:
1) 0,5-3,0 m mit einem Außendurchmesser von 4 bis einschließlich 6 mm;
2) 0,5-7,5 m mit einem Außendurchmesser von 6 bis einschließlich 25 mm sowie mit einem Außendurchmesser von 26 mm und 27 mm bei einer Wandstärke von 0,3-0,4 mm;
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Tabelle 1
Außendurchmesser, mm | Wandstärke, mm |
Von 4,0 bis 6,0 inkl. « 6.2 « 10.0 « « 10.2 « 25.0 « « 25.2 « 60.0 « « 60.2 « 80.0 « |
0,2-0,5 inkl. 0,2-0,7 « 0,2-1,0 « 0,3-1,0 « 0,3-1,0 « |
Hinweise 1 Rohre werden mit einem Durchmesserintervall von 0,2 mm hergestellt. Bei der Konstruktion neuer Maschinen und Mechanismen wird empfohlen, Rohre mit einem Durchmesserintervall von 0,5 mm auszuwählen, beginnend mit einem Durchmesser von 25 mm und mehr. 2 Je nach Wanddicke werden Rohre mit einem Intervall von 0,05 mm für Wanddicken bis einschließlich 0,5 mm und 0,10 mm für Wanddicken über 0,5 mm hergestellt. 3 Für bestehende Anlagen ist die Herstellung von nicht standardmäßigen Rohrgrößen mit den Durchmessern 5,5; 6,1; 6,9; 10,5; 14,1; 14,5; 19,5; 44 mm zulässig. 4 Rohre mit Durchmessern von 60,2 bis 80 mm werden kaltverfestigt geliefert. In diesem Fall werden alle technischen Anforderungen im Einvernehmen der Parteien festgelegt. |
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 1)
3) 0,5-4,0 m mit einem Außendurchmesser von mehr als 25 mm.
Die zulässige Längenabweichung sollte +10 mm nicht überschreiten.
Nach Vereinbarung der Parteien ist die Lieferung von Messrohren bis zu einer Länge von 9,0 m zulässig.
b) Mehrfachlänge innerhalb der maßfreien Grenzen mit einer Toleranz von 5 mm für jeden Schnitt und einer zulässigen Abweichung über die gesamte Länge von +10 mm;
c) nicht gemessene Länge im Bereich von 0,5-8,0 m.
1.3 Die maximalen Maßabweichungen müssen den Angaben in den Tabellen 2 und 3 entsprechen.
Tabelle 2
Außen- oder Innendurchmesser, mm | Maximale Durchmesserabweichungen, mm | |||
Mit Wandstärke bis 0,5 mm inkl. |
Mit Wandstärke von 0,6 bis 1,0 mm | |||
hohe Präzision | extra hohe Präzision | hohe Präzision | extra hohe Präzision | |
Bis 6,0 inkl. St. 6.0 « 10.0 « « 10.0 « 20.0 « « 20.0 « 35.0 « « 35.0 « 60.0 « « 60.0 « 80.0 « |
±0,05 ±0,07 ±0,07 ±0,08 ±0,09 ±0,10 |
±0,04 ±0,04 ±0,05 ±0,06 ±0,07 ±0,08 |
- ±0,07 ±0,08 ±0,10 ±0,15 ±0,20 |
- - ±0,05 - - - |
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Tabelle 3
Wandstärke, mm | Maximale Abweichungen der Wandstärke, mm | |
hohe Präzision | extra hohe Präzision | |
0,2 - 0,35 0,4 - 0,50 0,6 - 1,0 |
±0,05 ±0,07 ±10 % |
±0,03 ±0,04 ±8 % |
Hinweis: Auf Kundenwunsch können Rohre mit unterschiedlichen Genauigkeitsgraden in Durchmesser und Wandstärke geliefert werden. |
1.4 Die Rohre werden geliefert von:
a) nach Außendurchmesser und Wandstärke - für Rohre aller Größen;
b) nach Innendurchmesser und Wandstärke - für Rohre mit einem Durchmesser von 17 mm und mehr.
Die maximalen Abweichungen beim Innendurchmesser müssen den gleichen maximalen Abweichungen beim Außendurchmesser entsprechen.
Hinweise
1 Nach Vereinbarung der Parteien ist die Lieferung von Rohren mit einem Innendurchmesser von weniger als 17 mm zulässig.
2 Nach Vereinbarung der Parteien ist die Lieferung von Rohren mit Innen- und Außendurchmessern zulässig.
1.5 Die Ovalität von Rohren mit Abmessungen rechts von der Trennlinie in Tabelle 4 muss innerhalb der zulässigen Durchmesserabweichungen liegen. Die Ovalität von Rohren mit Abmessungen links von der Trennlinie wird nicht kontrolliert; kontrolliert wird der Umfang der Rohre.
1.6 Die Wanddickenschwankungen der Rohre dürfen die zulässigen Abweichungen nicht überschreiten.
1.7 Die Krümmung von Rohren mit einem Durchmesser von 5,0 bis 60 mm darf an keiner Stelle der Länge 1,5 mm pro 1 m Länge überschreiten. Die Krümmung von Rohren mit einem Durchmesser von weniger als 5,0 mm darf 3,0 mm pro 1 m Länge nicht überschreiten. Die Krümmung von kaltverformten Rohren mit einem Durchmesser von 60,2-80 mm darf an keiner Stelle der Länge 1,5 mm pro 1 m Länge überschreiten. Die Krümmung ist mit einem Richtscheit und Fühlerlehren zu prüfen.
1.8. (Ausgeschlossen, Änderungsantrag Nr. 8)
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Tabelle 4
Durchmesser, mm | Wandstärke, mm | ||||||||||||
0,2 | 0,25 | 0,3 | 0,35 | 0,4 | 0,45 | 0,5 | 0,6 | 0,7 | 0,8 | 0,9 | 1.0 | ||
Bis zu 10 inkl. | |||||||||||||
St. 10 « 12.0 « | |||||||||||||
« 12.0 « 14.0 « | |||||||||||||
« 14.0 « 16.0 « | |||||||||||||
« 16.0 « 18.0 « | |||||||||||||
« 18.0 « 20.0 « | |||||||||||||
« 20.0 « 22.0 « | |||||||||||||
« 22.0 « 24.0 « | Der Durchmesser wird mit einem Mikrometer oder einem Messschieber gemessen. | ||||||||||||
« 24.0 « 26.0 « | Messen des Umfangs des Produkts wird passierbar und nicht passierbar ausgeführt Laufkaliber |
||||||||||||
« 26.0 « 28.0 « | |||||||||||||
« 28.0 « 30.0 « | |||||||||||||
« 30.0 « 35.0 « | |||||||||||||
« 35.0 « 40.0 « | |||||||||||||
« 40.0 « 45.0 « | |||||||||||||
« 45.0 « 50.0 « | |||||||||||||
« 50.0 « 60.0 « | |||||||||||||
« 60.0 « 80.0 « |
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2 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
2.1 Rohre müssen gemäß den Anforderungen dieser technischen Bedingungen und gemäß den in der festgelegten Weise genehmigten technologischen Vorschriften aus Stahlsorten hergestellt werden:
- 06Х18Н10Т, 08Х18Н10Т, 09Х18Н10Т offenes Schmelzen und offenes Schmelzen mit anschließendem Elektroschlacke- (-Ш) oder Vakuum-Lichtbogen- (-ВД) Umschmelzen;
- 06Kh16N15M3B (Typ EI-847) Vakuum-Induktionsschmelzen mit anschließendem Elektroschlacke- (-ISh) oder Vakuum-Lichtbogen- (-ID) Umschmelzen.
Die Rohre werden aus Rohrrohlingen nach TU 14-1-790, TU 14-1-2694, TU 14-1-3935 und TU 14-1-5310 hergestellt, nach der Warmbearbeitung gedreht und gebohrt.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 6, 8)
2.2 Die chemische Zusammensetzung des Rohrmetalls muss den Anforderungen der technischen Spezifikationen für Rohrrohlinge TU 14-1-2694, TU 14-1-790, TU 14-1-3935 und TU 14-1-5310 entsprechen.
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 2)
Tabelle 5. (Ausgeschlossen, Änderungsantrag Nr. 2)
2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4. (Ausgeschlossen, Änderungsantrag Nr. 2)
2.3 Rohre mit einem Durchmesser bis 60 mm werden wärmebehandelt geliefert. Eine Kalibrierung der Rohre nach der Wärmebehandlung ist mit einem Verformungsgrad von maximal 2 % im Durchmesser zulässig. Die Einhaltung des maximalen Verformungsgrades während der Kalibrierung ist technologisch gewährleistet.
2.4 Im Metall der Rohre darf der Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen im Lieferzustand bei allen Schmelzverfahren die in Tabelle 6 angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 6)
2.5 Die austenitische Korngröße des Metalls der Rohre muss im Lieferzustand im Bereich der Nummern 7-10 gemäß GOST 5639 liegen, bis zu 25 % der Rohre mit einer Korngröße nicht größer als Nummer 6 sind in separater Verpackung zulässig.
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 6)
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Tabelle 6
Art der nichtmetallischen Einschlüsse | Bewertung in Punkten, nicht mehr, für Stahlsorten | |
06Х18Н10Т, 08Х18Н10Т, 09Х18Н10Т | 06Х16Н15М3Б (Typ EI-847) | |
Oxide | 1 | 0,5 |
Sulfide | 1 | 0,5 |
Nicht verformbare Silikate (Globuli) | 1 | 0,5 |
Summe der vorherigen Typen nach der schlechtesten Stelle des Abschnitts | 2 | 1 |
Titannitride und -carbonitride | 2 | - |
Niobnitride und -carbonitride | - | 1,5 |
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 6, 7)
2.6 Die mechanischen Eigenschaften wärmebehandelter Rohrproben (im Lieferzustand) dürfen nicht schlechter sein als die in Tabelle 7 angegebenen.
Tabelle 7
Stahlsorte | Prüftemperatur, °C | Mechanische Eigenschaften, nicht weniger als | ||
Zugfestigkeit σ in , N/mm² (kgf/mm²) | Streckgrenze σ 0,2 , N/mm² (kgf/mm²) |
Relative Dehnung δ 5 , % | ||
06Х18Н10Т | 20 | 529 (54) | - | 40 |
08Х18Н10Т | 20 | 529 (54) | - | 40 |
09Х18Н10Т | 20 | 549 (56) | - | 40 |
06Х16Н15М3Б (Typ EI-847) | 20 | 539 (55) | - | 35 |
375 | 372 (38) | 157 (16) | 20 | |
650 | 333 (34) | - | 20 | |
Hinweis: Nach Vereinbarung der Parteien können Rohre aus den Stahlsorten 06Kh18N10T, 08Kh18N10T und 09Kh18N10T bei erhöhten Temperaturen geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind optional, werden aber im Zertifikat festgehalten. |
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 6)
2.7 Rohre dürfen im Lieferzustand nach provokantem Anlassen nicht anfällig für interkristalline Korrosion sein.
2.8 Rohre müssen einem hydraulischen Drucktest standhalten, der durch die folgende Formel bestimmt wird:
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P = (1)
wobei P der Prüfdruck in MPa ist;
S - minimale Rohrwandstärke, mm (abzüglich der negativen maximalen Abweichung);
R - zulässige Spannung gleich 40 % der Zugfestigkeit, MPa;
Dv - Innendurchmesser des Rohrs, mm.
Der Hydraulikdruck wird vom Hersteller ohne Prüfung angegeben.
Jedes Rohr mit einem Durchmesser von 10 mm oder weniger wird einer pneumatischen Prüfung mit einem Druck von 0,3 bis 0,5 MPa (3-5 atm) unterzogen.
2.9 Die Oberfläche der Rohre muss je nach Anforderung in der Bestellung wie folgt beschaffen sein:
a) geätzte Außen- und Innenseite;
b) außen poliert und innen geätzt;
c) außen elektrochemisch poliert und innen geätzt;
d) elektrochemisch polierte Außen- und Innenflächen;
d) außen und innen nach Wärmebehandlung im Vakuum oder in einer Wasserstoffatmosphäre;
g) außen geätzt und innen elektrochemisch poliert;
c) außen poliert und innen elektrochemisch poliert.
Es ist zulässig, Rohre mit einer Oberfläche nach Wärmebehandlung in einer Vakuum- oder Wasserstoffatmosphäre statt poliert oder geätzt zu liefern, nach Ermessen des Rohrherstellers.
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 6)
2.9.1 Rohre mit elektrochemisch polierter Innenoberfläche werden mit einem Innendurchmesser über 6 mm hergestellt. Rohre mit einem Innendurchmesser von über 6 bis einschließlich 8 mm werden mit einer Länge von nicht mehr als 3 m hergestellt.
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 6)
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2.10 Die Oberfläche der Rohre darf im Anlieferungszustand keine Risse, Beläge, Hohlräume, Haarrisse, Falten, Einrisse, tiefe Kratzer, Dellen, Brandflecken oder Ätzausschläge aufweisen.
2.11 Eine lokale oder vollständige Beseitigung von Defekten ist zulässig, sofern die Wanddicke in den zu reinigenden Bereichen die Minustoleranz nicht überschreitet. Die Bereiche der zu reinigenden Defekte müssen in der gleichen Qualität wie die übrige Rohroberfläche bearbeitet werden.
2.12 Kleinere, herstellungsbedingte Mängel an den Außen- und Innenflächen sind zulässig: Riefen, Kratzer bis 0,015 mm Tiefe, kleine, leichte Dellen, lokale Maschen durch ungleichmäßige Metallätzung, Ringspuren durch Bohren des Werkstücks, Wellen und Rauheiten, sofern die Tiefe dieser Mängel bei der Kontrollreinigung an einer oder mehreren Stellen 0,02 mm nicht überschreitet. Die Reparatur lokaler, leichter Verformungen des Rohrprofils (Dellen) ist zulässig.
Die Abmessungen der Schlachthöfe, deren Reparatur zulässig ist, werden anhand von Mustern ihres Aussehens bestimmt.
Die Qualität der Außen- und Innenflächen muss den in der festgelegten Weise vereinbarten Mustern hinsichtlich Aussehen und zulässigen Mängeln entsprechen.
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 6)
2.13 Die Rohrenden müssen im rechten Winkel abgeschnitten sein, was durch die Schneidtechnik gewährleistet wird, und von Graten befreit sein.
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 2)
2.14 Jedes Rohr muss auf seiner gesamten Länge und Oberfläche einer Ultraschallprüfung unterzogen werden.
(Zusätzlich hinzugefügt, Änderungsantrag Nr. 2)
3 ABNAHMEREGELN UND PRÜFMETHODEN
3.1 Jedes Rohr der Charge muss geprüft und gemessen werden.
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3.2 Vor dem Zuschnitt werden Rohre in Prozesschargen geprüft. Eine Prozesscharge umfasst Rohre gleicher Nennweite, eine Schmelze und eine Wärmebehandlungsart.
Rohre werden im Lieferzustand in Lieferlosen an den Kunden übergeben. Ein Lieferlos wird aus Rohren eines technologischen Loses gebildet.
Die Anzahl der Rohre in einer technologischen Charge beträgt nicht mehr als 300 Stück.
Die Anzahl der Rohre im Lieferlos beträgt maximal 500 Stück.
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 8)
3.3 Die Kontrolle des Durchmessers bzw. Umfangs erfolgt über die gesamte Länge mit zerstörungsfreien Prüfmitteln gemäß den technologischen Anweisungen des Herstellers.
Vor der Einführung der zerstörungsfreien Prüfung von Rohren wurde der Durchmesser bzw. Umfang von Rohren mithilfe von Mikrometern, Messschiebern und Lehren in der folgenden Reihenfolge kontrolliert:
- der Außendurchmesser von Rohren mit Abmessungen rechts von der Trennlinie der Tabelle 4 wird mit einem Mikrometer oder einem Messschieber kontrolliert;
- Der Außendurchmesser (Umfang) von Rohren, die entsprechend dem Außendurchmesser und der Wandstärke geliefert werden, wobei die Abmessungen links von der Trennlinie in Tabelle 4 liegen, wird durch einen Durchgangslehrring über die gesamte Länge des Rohrs und einen Ausschusslehrring an jedem Ende kontrolliert.
Die Nennmaße der Lehrringe müssen entsprechen:
a) Durchgangsring - der maximal zulässige Außendurchmesser des Rohres;
b) No-Go-Ring - der minimal zulässige Außendurchmesser des Rohrs.
Lehrringe müssen GOST 24851 und GOST 24853 entsprechen.
Eine erzwungene Bewegung der Messgeräte entlang des Rohrs ist mit einer Kraft zulässig, die nicht zu einer Beschädigung der Rohroberfläche führt.
Der Innendurchmesser (Umfang) von Rohren aller Größen, angegeben durch Innendurchmesser und Wandstärke, wird durch einen Grenzlehrdorn kontrolliert
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An jedem Ende 100 mm lang und an jedem Ende ein Ausschusslehrdorn.
Die Nennmaße der Grenzlehrdorne müssen entsprechen:
a) ein Durchgangsmessstopfen - der minimal zulässige Innendurchmesser des Rohrs;
b) Ausschusslehrdorn - der maximal zulässige Innendurchmesser des Rohres.
Grenzlehrdorne müssen den Normen GOST 24851 und GOST 24853 entsprechen.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 6, 7)
3.4 Die Wanddicke von Rohren muss über die gesamte Länge und Oberfläche mit Geräten gemäß den technologischen Anweisungen des Herstellers kontrolliert werden.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 6, 7)
3.5 Die Inspektion der Außenfläche der Rohre erfolgt visuell oder mit einer mindestens 1,5-fachen Vergrößerung, die Inspektion der Innenfläche erfolgt mit einem Periskop.
Vor der Entwicklung von Periskopen mit kleinem Durchmesser wurden Rohre mit einem Innendurchmesser von 9 mm oder mehr einer Periskopprüfung unterzogen.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 5, 6)
3.6 Jedes Rohr wird auf seiner gesamten Länge mit einem Ultraschall-Fehlerdetektor gemäß ICU-3 auf das Vorhandensein von Defekten an der Außen- und Innenfläche überprüft.
Das Gerät ist auf eine künstliche Längsmarkierung mit einer Länge von (10 ± 1) mm eingestellt, die auf die Außen- und Innenflächen der Standardprobe aufgebracht ist und eine Tiefe von (10 ± 1) % der Nennwanddicke aufweist.
Bei Rohren mit einem Innendurchmesser von weniger als 4,4 mm ist es zulässig, die Ausrüstung nach einem Standardmuster anzupassen, das nur eine äußere künstliche Markierung aufweist.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 5, 6, 7)
3.7 Die chemische Zusammensetzung des Rohrmetalls wird gemäß dem Zertifikat für den Rohrrohling akzeptiert, mit Ausnahme von Kohlenstoff, dessen Gehalt an fertigen Rohren überprüft wird. Abweichungen des Kohlenstoff-Massenanteils gemäß GOST 5632 sind zulässig. Eine Stickstoffkontrolle erfolgt nur bei der Wärmebehandlung von Rohren in einer Atmosphäre aus dissoziiertem Ammoniak.
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Die Ergebnisse der Kontrolle werden im Zertifikat festgehalten.
Die Kontrolle von Kohlenstoff erfolgt mit der coulometrischen Methode gemäß GOST 12344 und die Kontrolle von Stickstoff gemäß GOST 12359.
Hinweis: Der Hersteller kann den Kohlenstoffgehalt nach einer anderen, mit dem Kunden vereinbarten Methode kontrollieren. Bei Schiedsprüfungen erfolgt die Kontrolle nach der coulometrischen Methode gemäß GOST 12344.
Die Stahlgüte jedes Rohres wird mit einem Steeloscope überprüft.
Bei Bedarf kann an fertigen Rohren der Gehalt anderer Elemente überprüft werden.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 6)
3.8 Zur Kontrolle der Qualität der Metallrohre werden aus der Prozesscharge folgende Proben entnommen:
a) zur Prüfung der mechanischen Eigenschaften bei Raumtemperatur und erhöhten Temperaturen von 3 % der Rohre einer Charge (eine Probe eines Rohrs für jede Prüfart), jedoch nicht weniger als drei Rohre einer Charge;
b) zur Prüfung auf interkristalline Korrosion und Korngröße eine Probe aus jedem Rohr;
c) Kontrolle des Gehalts an Kohlenstoff und Stickstoff sowie nichtmetallischen Einschlüssen - ab 3 % der Rohre einer Charge (eine Probe aus einem Rohr für jede Art von Prüfung), jedoch nicht weniger als ab drei Rohren einer Charge;
d) zur Prüfung der Innenfläche von Rohren mit einem Innendurchmesser von weniger als 9 mm - 3 % der Rohre aus einer Charge, jedoch nicht weniger als drei Rohre (ein Abzweigrohr mit einer Länge von mindestens 100 mm vom Rohr).
(Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 6)
Die Standards werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der UP-Nr. 01-1874-62 angegeben.
(Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 6)
Hinweis: Es ist zulässig, Proben zur mechanischen Prüfung und Bestimmung des Kohlenstoffgehalts aus Rohren mit dimensionsloser Länge zu entnehmen, die nach Durchführung anderer Prüfarten als geeignet anerkannt werden.
1 (Ausgeschlossen, Änderungsantrag Nr. 8)
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2 (Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 8)
3.9 Prüfungen der mechanischen Eigenschaften von Rohren bei Raumtemperatur an Längsproben werden gemäß GOST 10006 durchgeführt.
Anstelle von Prüfungen an Längsproben können Prüfungen bei Raumtemperatur an Querproben nach der VNITI-Methode durchgeführt werden.
Tests der mechanischen Eigenschaften von Rohren bei erhöhten Temperaturen werden gemäß GOST 19040 durchgeführt.
Hinweis: Die Ergebnisse der Prüfung der mechanischen Eigenschaften von Rohren an Querproben sind optional und werden im Zertifikat festgehalten. Nach der Datenerfassung werden Standards festgelegt.
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 2)
3.10 Die Kontrolle nichtmetallischer Einschlüsse erfolgt gemäß der VNIITI-Methode Nr. 7-96.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 5)
3.11 Die Austenitkorngröße wird gemäß GOST 5639, VNITI-Methodik Nr. 7-95, an Längsschnitten beurteilt. Die Kontrolle der Korngröße des Rohres mit zerstörungsfreien instrumentellen Methoden ist zulässig.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 5)
3.13 Die pneumatische Prüfung von Rohren erfolgt durch Eintauchen eines mit Druckluft gefüllten Rohres in Wasser. Die Dichtheit des Rohres wird visuell geprüft. Die Rohre werden mindestens 5 s unter Druck gehalten.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 5)
3.14 Die Krümmung der Rohre wird mit Lineal und Fühlerlehre kontrolliert.
3.15 Bei unbefriedigenden Ergebnissen einer der in den Absätzen 3.9, 3.10 dieser TU vorgesehenen Prüfungen wird diese Prüfung an einer doppelten Anzahl von Rohren derselben Charge wiederholt, die nicht geprüft wurden. In diesem Fall, bei unbefriedigenden Ergebnissen wiederholter Prüfungen,
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Alle Rohre der Charge werden mindestens an einer Probe derselben Prüfung unterzogen, bei der unbefriedigende Ergebnisse erzielt wurden.
Rohre, die sowohl bei der Erstprüfung als auch bei der Wiederholungsprüfung in irgendeiner der Prüfungen unbefriedigende Ergebnisse zeigen, werden zurückgewiesen.
Eine wiederholte Wärmebehandlung der bei der Prüfung gemäß den Abschnitten 3.9 und 3.11 aussortierten Rohre mit deren Vorlage zur Auslieferung als neue Charge ist zulässig.
Hinweis: Bei Rohren, die aufgrund interkristalliner Korrosion aussortiert wurden, ist eine stabilisierende Wärmebehandlung mit der Vorlage zur Lieferung als neue Charge zulässig.
4 KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1 Jedes Rohr mit einem Durchmesser von 5 mm oder mehr muss auf einem Abschnitt, der höchstens 20 mm vom Ende entfernt ist, mit der Chargennummer und der Rohrnummer gekennzeichnet sein. Bei Lieferung von Messrohren ist der gekennzeichnete Abschnitt in der in der Bestellung angegebenen Länge enthalten.
Bei Lieferung von Rohren in Mehrfachlänge wird nur ein Rohrende gekennzeichnet. Der gekennzeichnete Abschnitt wird in die Länge des Mehrfachen einberechnet.
Im Markierungsbereich ist eine Verformung des Rohrprofils zulässig.
Rohre mit einem Durchmesser kleiner 5 mm werden nicht einzeln gekennzeichnet, sondern in Paketen geliefert, an denen ein Etikett angebracht ist.
4.2 Fertige Rohre müssen in Holzkisten versendet werden.
Jeder Karton muss mit einem Etikett versehen sein, auf dem deutlich zu lesen ist:
a) Name des Herstellers;
b) Stahlsorte;
c) Anzahl der Rohre;
d) Chargennummer;
d) die Nummer dieser technischen Bedingungen.
Jedem Rohrpaket muss ein Etikett mit den gleichen Daten beiliegen.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 5)
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4.3 Jeder Rohrcharge muss ein Dokument (Zertifikat) beiliegen, das die Qualität und Konformität der Rohre mit den Anforderungen dieser technischen Bedingungen bescheinigt.
Das Dokument muss enthalten:
a) Name des Herstellers;
b) (Ausgeschlossen, Änderungsantrag Nr. 8)
c) Stahlsorte;
d) chemische Zusammensetzung des Stahls;
d) die Schmelznummer und die Nummer der technischen Spezifikationen für den Rohrrohling;
e) Chargennummer;
g) Menge und Anzahl der Rohre;
c) Größe der Rohre;
i) die Ergebnisse aller Prüfungen;
k) Wärmebehandlungsmodus;
l) die Nummer dieser technischen Bedingungen;
m) Unterschrift des Leiters des Qualitätsservice und des Vertreters des Kunden, die die Qualität der Rohre und ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Bedingungen bestätigen.
(Geänderte Ausgabe, Änderungsantrag Nr. 7)
4.4 Der Transport der Rohre erfolgt per Bahn gemäß GOST 10692 oder per Straßentransport.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 5)
4.5 Weitere Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung müssen GOST 10692 entsprechen.
(Zusätzlich hinzugefügt, Änderungsantrag Nr. 6)
Anhang 2a (Streichung, Änderungsantrag Nr. 5) .
Anhang 4 (Ausgeschlossen, Änderungsantrag Nr. 6) .
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Anwendungen:
- A (obligatorisch) - "Liste der Dokumente, auf die im Text der technischen Spezifikationen verwiesen wird."
- B (informativ) - "Liste der Messgeräte zur Überwachung der Parameter von Rohren, die gemäß TU 14-3-1070-81 hergestellt wurden".
- B (obligatorisch) - "Registrierungsblatt für Änderungen der technischen Spezifikationen".
Die Untersuchung wurde durchgeführt:
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SCROLLEN
Dokumente, auf die im Text der technischen Spezifikationen verwiesen wird
Tabelle A.1
Bezeichnung und Name der ND | Nummer des Abschnitts, Unterabschnitts, Absatzes oder Anhangs, in dem die Referenz angegeben ist |
Lieferbedingungen UP Nr. 01-1874-62 | Einleitung, 3.8 |
NP 071-06 Regeln für die Bewertung der Konformität von Geräten, Komponenten, Materialien und Halbfertigprodukten, die an Kernenergieanlagen geliefert werden | Einführung |
GOST 5639-82 Stähle und Legierungen. Methoden zur Erkennung und Bestimmung der Korngröße | 2.5, 3.11 |
GOST 6032-2003 Korrosionsbeständige Stähle und Legierungen. Prüfverfahren zur Beständigkeit gegen interkristalline Korrosion | 3.12 |
GOST 6507-90 Mikrometer. Spezifikationen | Anhang B |
GOST 7164-78 Automatische Tracking-Auswuchtgeräte GSP. Allgemeine Spezifikationen | Anhang B |
GOST 7502-98 Messbänder aus Metall. Spezifikationen | Anhang B |
GOST 8026-92 Prüflineale. Technische Bedingungen | Anhang B |
GOST 10006-80 Metallrohre. Zugprüfverfahren | 3.9 |
GOST 10692-80 Stahl-, Gusseisenrohre und Verbindungsteile dazu. Abnahme, Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung | 4.4, 4.5 |
GOST 12344-2003 Legierte und hochlegierte Stähle. Methoden zur Bestimmung des Kohlenstoffgehalts | 3.7 |
GOST 12359-99 Kohlenstoff-, legierte und hochlegierte Stähle. Methoden zur Bestimmung von Stickstoff | 3.7 |
GOST 19040-81 Metallrohre. Verfahren zur Zugprüfung bei erhöhten Temperaturen | 3.9 |
GOST 24851-81 Glatte Lehren für zylindrische Löcher und Wellen. Typen | 3.3 |
TU 14-3-1070-81
Fortsetzung der Tabelle A.1
Bezeichnung und Name der ND | Nummer des Abschnitts, Unterabschnitts, Absatzes oder Anhangs, in dem die Referenz angegeben ist |
GOST 24853-81 Glatte Messgeräte für Größen bis 500 mm. Toleranzen | 3.3, Anhang B |
GOST R 50342-92 Thermoelektrische Wandler. Allgemeine Spezifikationen | Anhang B |
TU 14-1-790-73 Rohrrohlinge aus korrosionsbeständigen Stahlsorten für elektropolierte Rohre | 2.1, 2.2 |
TU 14-1-2694-79 Rohrrohling aus korrosionsbeständigem Stahl der Güte 06X16N15M3B (Typ EI 847) | 2.1, 2.2 |
TU 14-1-3935-85 Rohrrohlinge aus kohlenstoffarmem korrosionsbeständigem Stahl und Legierungen für dünnwandige und extradünnwandige Rohre | 2.1, 2.2 |
TU 14-1-5310-95 Rohrrohling aus kohlenstoffarmen korrosionsbeständigen Stahlsorten 06X18N10T, 08X18N10T, 12X18N10T | 2.1, 2.2 |
TU 2-034-225-87 Sonden. Modelle 82002, 82105, 82302 | Anhang B |
TU 25-1894.003-90 Mechanische Stoppuhren. Technische Bedingungen | Anhang B |
Methodik Nr. 7-95-87 Bestimmung der Austenitkorngröße in den Stählen Kh18N10T und Kh15N16M3B unter Verwendung zusätzlicher Skalen zu GOST 5639-82 | 3.11 |
ICU-2-2000 Technologische Anleitung zur Ultraschallprüfung der Wanddicke von Rohren aus rostfreiem Stahl und Legierungen | 3.3, 3.4 |
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3, 6, 8, PI)
TU 14-3-1070-81
Anhang B
(informativ)
SCROLLEN
Messgeräte zur Überwachung der Parameter von Rohren, hergestellt nach TU 14-3-1070-81
Tabelle B.1
Name des gesteuerten Parameters | Name des Messgerätes | Typ SI | Genauigkeitsklasse, Fehler | Teilungswert, mm | Messgrenze, mm | ND auf SI |
Außendurchmesser der Rohre | Mikrometer | MK | CT 2 | 0,01 | 0-25 25-50 50-75 75-100 |
GOST 6507 |
Ringmaß | - | - | - | 10-100 | GOST 24853 | |
Wandstärke | Mikrometer | MT | CT 2 | 0,01 | 0-25 | GOST 6507 |
Haltezeit | Stoppuhr | SOSpr - 2b-2 | CT 2 | 0,2 Sek. | 0-60 Sek. | TU 25-1894.003 |
Temperatur | Thermoelektrischer Wandler mit automatischem Potentiometer | THA KSP-3 |
PG ±8,3 °C CT 0,5 |
- 10 °C |
- 0-1100 °C |
GOST R 50342 GOST 7164 |
Krümmung | Verifizierungslineal | SD-1000 | CT 2 | - | 0-1000 | GOST 8026 |
Fühlerlehren-Satz | Nr. 4 | CT 2 | - | 0,1-5,5 | TU 2-034-225 | |
Länge der Rohre | Maßband, Metall | - | CT 2 | 1.0 | 0-10000 | GOST 7502 |
Hinweis - Zulässig ist die Verwendung individueller, neu entwickelter oder bereits im Einsatz befindlicher Messgeräte, die die geforderten Eigenschaften hinsichtlich der Genauigkeit erfüllen. |
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 6, PI)
Änderungsantrag Nr. 9 zu TU 14-3-1070-81
Anhang B
(erforderlich)
AM-Methode
B.1 Wesen der Methode
Stahlproben werden in Gegenwart von metallischem Kupfer in einer kochenden wässrigen Lösung aus Kupfersulfat und Schwefelsäure aufbewahrt.
B.2 Vor der Prüfung werden die Probenrohlinge einer provokativen Erwärmung auf eine Temperatur von 640 bis 660 °C mit einer Haltezeit von (120±3) min unterzogen und an der Luft abgekühlt.
Es ist zulässig, Proben einer provokativen Erwärmung auszusetzen.
Bei Uneinigkeit bei der Auswertung der Testergebnisse werden die Probenrohlinge einer provokativen Erwärmung unterzogen.
B.3 Reagenzien
Kupfersulfat (CuSO₄ 5H₂O) gemäß GOST 4165 oder Kupfersulfat gemäß GOST 19347.
Schwefelsäure nach GOST 4204 mit einer Dichte von 1,83 g/ cm3 , analysenrein oder chemisch rein.
Salpetersäure nach GOST 4461 mit einer Dichte von 1,40 g/ cm3 , analysenrein oder chemisch reine Lösung mit einem Massenanteil von 20 bis 30 %.
Destilliertes Wasser (pH-Wert, Chlorid- und Nitratgehalt sowie Rückstand nach der Verdampfung gemäß GOST 6709).
Kupfer in Form von Spänen gemäß GOST 859.
B.4 Testlösung: Zu Wasser mit einem Volumen von (1000±3) cm3 wird Kupfersulfat mit einem Gewicht von (130,0±0,1) g gegeben, und dann wird Schwefelsäure mit einem Volumen von (120±3) cm3 in kleinen Portionen hinzugefügt.
B.5 Lösung für Wiederholungsprüfungen: Zu Wasser mit einem Volumen von (1000±3) cm3 wird Kupfersulfat mit einem Gewicht von 110 bis 160 g gegeben, anschließend wird Schwefelsäure mit einem Volumen von (100±3) cm3 in kleinen Portionen zugegeben.
B.6 Durchführung der Prüfung