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ST AO-41-2019 Folien, Blätter und Platten aus Niob. Technische Bedingungen

ORGANISATIONSSTANDARD

Aktiengesellschaft "Ulba Metallurgisches Werk"

UDC 669.293 + 621.771 + 006.35

KPVED 24.45.30

 

ISS 77.150.99

ICH BIN EINVERSTANDEN

Erster stellvertretender Vorsitzender

Vorstand - Chefingenieur der JSC "UMZ"

S.V. Bezhetsky

«11» 11 2019

NIOBIUMFOLIEN, -BLECHE UND -PLATTEN

Technische Bedingungen

ST AO-41-2019

(Eingeführt als Ersatz für ST AO-41-2014)

Gültig ab 23.12.2019

bis 23.12.2024

Originalhalter:

Aktiengesellschaft "Ulbinsky

metallurgisches Werk"

070005, Ust-Kamenogorsk,

Abay Avenue, 102

Tel. 29-81-03

 

ENTWICKELT

Amtierende Direktoren von Tantal

hergestellt von JSC "UMZ"

EIN V. Antilevko

«08» 11 2019

Qualitätsdirektor der JSC "UMZ"

EIN V. Bykow

«08» 11 2019

Stadt Ust-Kamenogorsk

CT AO-41-2019

1 Geltungsbereich

Diese Norm gilt für Folien, Bleche und Platten aus Niob (nachfolgend Folien, Bleche, Platten, Produkte genannt), die zur Herstellung von Elektrolytkondensatoren, Vakuumröhren und für andere Zwecke bestimmt sind.

Beispiele für Produktsymbole

1 Niobfolie, 0,20 mm dick, 30 mm breit:

Folie Nb 0,20×30 CT AO-41-2019.

2 Niobfolie, 0,20 mm dick, 30 mm breit, 500 mm lang:

Folie Nb 0,20×30×500 CT AO-41-2019

3 Niobplatten 0,25 mm dick, 50 mm breit:

Blätter Hb 0,25×50 CT AO-41-2019.

4 Niobbleche 0,25 mm dick, 50 mm breit, 500 mm lang:

Blätter Hb 0,25x50x500 CT AO-41-2019.

5 Niobplatten 20,0 mm dick, 50 mm breit, 500 mm lang:

Platten Hb 20,0x50x500 CT AO-41-2019.

Dieser Organisationsstandard darf nur mit Genehmigung der Ulba Metallurgical Plant Joint Stock Company verbreitet werden.

2 Normative Verweisungen

Für die Anwendung dieser Norm sind folgende referenzierte Dokumente erforderlich. Bei undatierten Verweisungen gilt die jeweils neueste Ausgabe des referenzierten Dokuments (einschließlich aller Änderungen).

Technische Vorschriften "Anforderungen an die Produktkennzeichnung" (genehmigt durch das Dekret der Regierung der Republik Kasachstan vom 15.10.2016 Nr. 724).

GOST 8.051 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit von Messungen. Fehler sind bei der Messung linearer Abmessungen bis zu 500 mm zulässig.

GOST 166 Messschieber. Technische Bedingungen.

GOST 427 Messlineale aus Metall. Technische Bedingungen.

GOST 6507 Mikrometer. Technische Bedingungen.

GOST 14192 Kennzeichnung von Waren.

GOST 26877 Metallprodukte. Methoden zur Messung von Formabweichungen.

MVI 0306 448 Niob. Methoden zur Bestimmung von Sauerstoff-, Wasserstoff- und Stickstoffverunreinigungen.

MVI 0306 508 Tantal, Niob, Titan und deren Legierungen. Verfahren zur Bestimmung von Sauerstoff, Stickstoff und Wasserstoff durch reduzierendes Schmelzen in einem Inertgasstrom.

MVI 0306 518 Tantal, Niob und deren Produkte. Methode zur Bestimmung von Kohlenstoff und Schwefel mit einem automatischen Analysator von LECO.

Hinweis: Bei der Verwendung dieses Standards ist es ratsam, die Gültigkeit der referenzierten Dokumente zu überprüfen.

ST AO-41-2019

3 Technische Anforderungen

3.1 Hauptindikatoren und Merkmale

3.1.1 Folien, Bleche und Platten werden aus Niob-Barren entsprechend den Anforderungen dieser Norm und der Zusatzdokumentation 78.02000.00004 [1] hergestellt.

3.1.2 Die chemische Zusammensetzung von Folien, Blechen und Platten muss der chemischen Zusammensetzung von Barren entsprechen, die nach GOST 16099 [2] hergestellt wurden.

Der Niobgehalt ist der tatsächliche Wert und wird als Differenz zwischen 100 % und der Summe der Massenanteile der regulierten Verunreinigungen definiert.

Die Folie wird zusätzlich auf Sauerstoff-, Wasserstoff-, Stickstoff- und Kohlenstoffgehalt geprüft. Der Gehalt dieser Verunreinigungen muss den in Tabelle 1 angegebenen Normen entsprechen.

Tabelle 1 - Massenanteile der Gasverunreinigungen

Name der kontrollierten Verunreinigung Massenanteil der Verunreinigungen, %, nicht mehr als
Foliendicke, mm
von 0,01 bis 0,05 inkl. St. 0,05 bis 0,10 inkl. St. 0,10 bis 0,20 inkl.
Sauerstoff 0,06 0,04 0,02
Wasserstoff 0,025 0,015 0,0015
Stickstoff 0,02 0,015 0,01
Kohlenstoff 0,025 0,018 0,015
Hinweis - Nach Absprache mit dem Verbraucher darf die Kontrolle des Gehalts an Gasverunreinigungen in Fertigprodukten nicht durchgeführt werden oder die Werte der Massenanteile können von den in der Tabelle angegebenen abweichen.

3.1.3 Die geometrischen Abmessungen der Folien, Bleche und Platten sowie deren maximale Abweichungen müssen den in Tabelle 2 angegebenen entsprechen.

3.1.4 Folien, Bleche und Platten werden mit gereinigter Oberfläche geliefert. Das Vorhandensein sichtbarer Spuren von Fett-, Öl- und anderen Fremdstoffen ist nicht zulässig.

Die Platten werden in der Regel mit unbehandelter Oberfläche geliefert. Auf Kundenwunsch werden Platten mit mechanisch bearbeiteter Oberfläche geliefert.

Die Oberfläche von Folien, Blättern und Platten darf keine Risse, Knicke, Falten, Delaminationen oder Durchgangslöcher aufweisen.

Kleinere, durch das Produktionsverfahren bedingte Kratzer, Flecken, Vertiefungen, Walzenspuren und Nadellöcher sind zulässig, sofern ihre Tiefe nach der Kontrollreinigung nicht dazu führt, dass das Produkt die maximalen Dickenabweichungen überschreitet.

Das Beseitigen von Oberflächenfehlern an Blechen und Platten auf Fertigmaß durch Ätzen oder mechanische Bearbeitung ist zulässig, sofern die geometrischen Abmessungen im Toleranzfeld bleiben.

Ab einer Folienbreite von 120 mm und einer Plattenbreite von 150 mm bestehen keine Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit.

Auf der Oberfläche von Folien ab 3 m Länge sind Falten, Knicke, Risse und Durchgangslöcher nicht zulässig. Ansonsten ist die Oberflächenqualität aktuell.

Auf der Folienoberfläche ist eine leichte Welligkeit zulässig, die verschwindet, wenn die Folie auf einen Zylinder mit 50 mm Durchmesser gewickelt wird.

ST AO-41-2019

3.1.5 Die Kanten der Folien und Platten müssen gleichmäßig geschnitten sein; gewellte oder eingerissene Kanten sind nicht zulässig.

Die Kanten und Enden der Platten sind gefräst.

Die Sichelform von Folien und Platten sollte auf einer Länge von 320 mm maximal 2 mm betragen.

Verzug von Blechen mit einer Dicke von 0,2 bis 0,5 mm inkl. sollte 3 mm pro 300 mm Länge nicht überschreiten.

3.1.6 Die Produkte werden in ungeglühtem Zustand geliefert. Die Lieferung im geglühten Zustand erfolgt nach Vereinbarung der Parteien.

Tabelle 2 - Geometrische Abmessungen von Folien und Platten

In Millimetern

Sicht

Produkte

Dicke Breite Länge
nominal maximale Abweichung nominal maximale Abweichung
Folie von 0,010 bis 0,030 inkl. ±0,002 von 30 bis 120 +1 nicht weniger als 300
St. 0,030 « 0,090 « ±0,004
« 0,09 « 0,20 « ±0,02
Blätter « 0,20 « 0,40 « ±0,02 von 50 bis 150 +2
« 0,40 « 1,00 « ±0,04
« 1.0 « 1.5 « ±0,1 +3
« 1.5 « 3.0 « ±0,2
« 3.0 « 10.0 « ±0,3 +5
Platten « 10.0 « 20.0 « ±0,5 nicht mehr als 300 +1 nicht mehr als 600
« 20.0 « 40.0 « ±0,5 nicht mehr als 200 nicht mehr als 500
« 40.0 « 75.0 « ±0,5 nicht mehr als 400

Hinweise

1 Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher können Folien und Platten mit anderen geometrischen Abmessungen als in der Tabelle angegeben hergestellt werden, wobei die maximalen Abweichungen (sofern nicht vom Verbraucher angegeben) in der Länge +5 mm und in der Breite betragen:

- für Blätter:

+1 mm, für Breiten unter 50 mm;

+5 mm, für Breiten über 150 mm;

- für Folie:

+1 mm, für Breiten unter 30 mm;

+2 mm, für Breiten über 120 mm.

2 Längentoleranzwert für Platten der Länge:

- nicht mehr als 500 mm inkl. - 2 mm;

- St. 500 mm - 3 mm.

3.2 Vollständigkeit

Lieferinhalt:

- eine Charge (oder mehrere Chargen) von Produkten;

- Qualitätsdokument.

ST AO-41-2019

3.3 Kennzeichnung

3.3.1 Beim Verkauf von Produkten auf dem Territorium der Republik Kasachstan muss die Kennzeichnung den Anforderungen der technischen Vorschrift "Anforderungen an die Produktkennzeichnung" entsprechen.

3.3.2 Jede Rolle (Packung) Folie (Blätter, Platten) ist mit einem Etikett versehen, das folgende Informationen enthält:

- Name des Herstellers und seine Marke;

- Vertragsnummer und Bezeichnung dieser Norm;

- Name des Produkts;

- Chargennummer;

- Abmessungen (Dicke, Breite, Länge);

- Zustand des Materials;

- Nettogewicht;

- Datum der Abnahme durch die Qualitätskontrollabteilung;

- Qualitätskontrollstempel.

Hinweis: Die Chargennummer setzt sich aus der Seriennummer zusammen, die jeder Nenndicke des Produkts zugewiesen ist, und, durch einen Bruch getrennt, der Chargennummer des Barrens, aus dem diese Produktcharge hergestellt wird.

3.3.3 Transportkennzeichnung nach GOST 14192 mit zusätzlicher Angabe:

- Produktnamen;

- Chargennummern;

- Aufschriften: "Hergestellt in der Republik Kasachstan" (bei Lieferung von Produkten außerhalb der

Republik Kasachstan).

3.4 Verpackung

3.4.1 Folie mit einer Dicke von 0,05 mm oder weniger wird auf Kernen mit einem Wickeldurchmesser von (34±5) mm geliefert. Die Länge der Hülse sollte 5 bis 20 mm größer sein als die Breite der Folie.

3.4.2 Folien mit einer Dicke von mehr als 0,05 mm und Platten mit einer Dicke von 0,5 mm oder weniger werden in Rollen und Paketen geliefert. Plattenstärken über 0,5 mm werden paketweise geliefert.

3.4.3 Jede Rolle oder Packung enthält Produkte derselben Charge und derselben Nenndicke und -breite.

3.4.4 Rollen oder Pakete aus Folie (Blätter, Platten) werden in Papier eingewickelt, in Holzkisten verpackt, die nach den Zeichnungen des Herstellers hergestellt und so verstärkt sind (mithilfe von Dichtungen aus Wellpappe, Moosgummi, Schaumstoff, Watte, Filz, Polyethylen, Papier), dass ihre Bewegung innerhalb der Kiste ausgeschlossen ist.

3.4.5 Das Nettogewicht der Kiste (des Koffers) darf 50 kg nicht überschreiten.

3.4.6 Das Gewicht einer Rolle (Paket) Folie darf 10 kg nicht überschreiten. Die Lieferung größerer Gewichte ist nach Absprache mit dem Verbraucher oder auf dessen Wunsch zulässig.

4 Annahmeregeln

4.1 Die Abnahme der Produkte erfolgt chargenweise. Die Charge muss aus Blechen (Platten, Folien) gleicher Größe (Dicke) bestehen, die aus einem Barren hergestellt und gleichzeitig wärmebehandelt wurden, und muss von einem Qualitätsdokument begleitet sein, aus dem hervorgeht:

Name des Herstellers und seine Marke;

Vertragsnummer und Bezeichnung dieser Norm;

Produktname;

ST AO-41-2019

- Chargennummer;

- Abmessungen (Dicke, Breite, Länge);

- chemische Zusammensetzung (auf Wunsch des Verbrauchers);

- Zustand des Materials;

- Nettogewicht;

- Ausstellungsdatum des Qualitätsdokuments;

- Schlussfolgerung der Qualitätskontrollabteilung.

Es ist zulässig, für mehrere Produktchargen aus einer Lieferung ein Qualitätsdokument auszustellen.

4.2 Die chemische Zusammensetzung von Folien, Blechen und Platten (mit Ausnahme der Massenanteile von Sauerstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenstoff in der Folie) wird der chemischen Zusammensetzung von Barren entnommen, die gemäß GOST 16099 [2] hergestellt wurden.

Anhand von Proben aus jeder Foliencharge werden die Massenanteile von Sauerstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenstoff ermittelt.

4.3 Jedes Stück Folie und jedes Blatt und jede Platte unterliegt einer Kontrolle der geometrischen Abmessungen, der Oberflächenqualität, der Qualität der Schnittkanten und Enden, der Halbmondform und der Verwerfung.

4.4 Die Ablehnung einzelner Folien-, Blatt- oder Plattenstücke durch den Verbraucher, weil sie die Anforderungen der Abschnitte 3.1.3-3.1.5 dieser Norm nicht erfüllen, stellt keinen Grund für die Ablehnung der gesamten Partie dar. Solche Produkte können zum Umtausch an den Hersteller zurückgesandt werden.

4.5 Bei nicht zufriedenstellenden Prüfergebnissen hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung der Folie, wie in Tabelle 1 angegeben, werden Wiederholungsprüfungen mit einem doppelten Probengewicht (mindestens 40 g), entnommen aus derselben Probe, durchgeführt. Die Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen sind endgültig.

5 Kontrollmethoden

5.1 Die Prüfung der Produktoberfläche erfolgt ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten.

5.2 Verzug von Blechen mit einer Dicke von 0,2 bis 0,5 mm inkl. und die Halbmondform von Folien und Blechen wird gemäß GOST 26877 geprüft.

5.3 Zur Bestimmung des Massenanteils von Sauerstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenstoff wird aus jeder Foliencharge eine Rolle ausgewählt, aus der ein mindestens 20 g schwerer Abschnitt entnommen, mit Kattun abgewischt und in Platten von höchstens 3,0 × 3,0 mm Größe geschnitten, mit Alkohol gewaschen und getrocknet wird.

Die Bestimmung der Massenanteile von Sauerstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenstoff erfolgt gemäß MVI 0306 448, MVI 0306 508, MVI 0306 518.

5.4 Zur Kontrolle der geometrischen Abmessungen von Produkten werden folgende Messgeräte verwendet:

- Mikrometer MK 25 gemäß GOST 6507;

- Metallmesslineale gemäß GOST 427.

- ShTs-Messschieber gemäß GOST 166.

Es ist zulässig, die geometrischen Abmessungen von Produkten mit anderen Messgeräten zu kontrollieren, die die erforderliche Genauigkeit gemäß GOST 8.051 gewährleisten.

5.5 Die Vollständigkeit, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte werden durch Inspektion auf die Einhaltung der Anforderungen gemäß 3.2-3.4 überprüft.

ST AO-41-2019

6 Transport und Lagerung

6.1 Der Transport der Produkte erfolgt verpackt mit allen Transportarten in gedeckten Fahrzeugen gemäß den für diese Transportart geltenden Vorschriften für den Gütertransport.

6.2 Die Produkte werden in geschlossenen Räumen unter Bedingungen gelagert, die mechanische Beschädigungen sowie die Einwirkung von Feuchtigkeit und aktiven Chemikalien ausschließen.

7 Herstellergarantien

7.1 Der Hersteller garantiert, dass die Produkte den Anforderungen dieser Norm entsprechen, sofern der Verbraucher die Transport- und Lagerbedingungen einhält.

7.2 Die garantierte Haltbarkeit des Produktes beträgt fünf Jahre ab Abnahme durch die Qualitätskontrollabteilung des Herstellerwerkes.

ST AO-41-2019

Bibliographie

[1] 78.02000.00004 Zusätzlicher Satz von Dokumenten über technologische Prozesse zur Herstellung von Barren, Kondensatorpulvern, flachen und runden Walzprodukten aus Tantal und Niob.

[2] GOST 16099-80* Niob in Barren. Technische Bedingungen.

Technische Bedingungen (TU)

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