SU0.021.150-81 TU
STEUERUNG BEISPIEL |
0730
Stattdessen SU0.021.150−81 TU. PGZhK 0,021 002 TU MKP 20 |
Diese Spezifikationen gelten für Drähte mit einem Durchmesser von 500, 60 Mikrometern aus einer MKR-20-Legierung, die durch Pulvermetallurgie erhalten wurden und zur Herstellung von Spezialgeräten bestimmt sind.
Ein Beispiel für eine herkömmliche Bezeichnung für einen Draht aus der MKR-20-Legierung mit einem Durchmesser von 500 Mikrometern: Draht der MKR-20-Klasse Ø500 Mikrometer gemäß SU0.021.150−81 TU.
1. KLASSIFIZIERUNG UND VIELFALT.
1.1. Der Draht besteht aus einer Legierung aus Molybdän mit Rhenium. Merkmale der Marke und der Legierung: Eine Legierung aus Molybdän mit 20% Rhenium, legiert mit einem Silizium-Alkali-Additiv.
1.2. Der Drahtdurchmesser muss den Anforderungen von Tabelle 1 entsprechen.
Tabelle 1.
Legierungsqualität | Nenndurchmesser μm | Nennmasse eines Stückes mit einer Länge von 200 mm, mg. | Zulässige Abweichungen des Durchmessers vom Nennwert% | Zulässige Abweichungen der Masse eines 200 mm-Segments vom Nennwert%. |
MKR-20 | 500 | — - | ± 2,5 | — - |
60 | 5,85 | — - | ± 3,0 |
2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
2.1. Die chemische Zusammensetzung des Drahtes muss den Anforderungen von Tabelle 2 entsprechen.
Tabelle 2.
Legierungsqualität | Molybdängehalt,%, nicht weniger | Rheniumgehalt,%. | Siliziumgehalt,% | Die Menge an Verunreinigungen,%, nicht mehr |
MKR-20 | 80 ± 1 | 20 ± 1 | 0,014−0,04 | 0,04 |
Hinweis: Die Menge an Verunreinigungen enthält
die folgenden Elemente: Kalzium,
Magnesium, Nickel, Eisen, Aluminium.
2.2. Die mechanischen Eigenschaften des Drahtes müssen den Anforderungen in Tabelle 3 entsprechen.
Tisch 3.
Legierungsqualität | Drahtdurchmesser μm | Zugfestigkeit, kgf / , nicht weniger |
Dehnung,%, nicht weniger |
MKR-20 | 500 | 230,0 | 3.0 |
2.3. Ein Draht mit einem Durchmesser von 500 Mikrometern muss mindestens 3 Biegungen standhalten, ohne zu brechen.
2.4. Der Draht mit einem Durchmesser von 500 Mikrometern sollte keine Risse und Delaminationen aufweisen, die durch Sichtprüfung aufgedeckt werden.
Das Vorhandensein von Diskontinuitäten mit einer Gesamtlänge von nicht mehr als 10% der Gesamtlänge des Drahtes in der Spule ist während der defektoskopischen Prüfung des Drahtes zulässig.
2.5. Die Drahtfarbe sollte schwarz bis hellgrau sein.
2.6. Draht mit einem Durchmesser von 500 Mikrometern sollte in Spulen gewickelt werden. Der Spulendurchmesser sollte 200 mm betragen. Jede Bucht sollte an drei oder vier Stellen mit weichem Draht gebunden werden. Die Bucht sollte nicht zu einer Acht verdreht werden. Draht mit einem Durchmesser von 60 Mikrometern sollte in gleichmäßigen Reihen (ohne Knoten und Schlaufen) auf Spulen gewickelt und leicht von diesen abgewickelt werden.
2.7. Auf der Spule oder Spule sollte sich ein Stück Draht mit der in Tabelle 4 angegebenen Länge befinden.
Tabelle 4.
Drahtdurchmesser μm | Länge, m, nicht weniger |
500 60 |
fünf 50 |
Hinweis: Geschätztes Gewicht von einem Meter Draht
Ø 500 μm 2,3 gr.
3. ANNAHMEBESTIMMUNGEN.
3.1. Für eine Kontrollprüfung der Qualität des an ihn gelieferten Kabels durch den Verbraucher zur Einhaltung der Anforderungen dieser TUs müssen die in diesen TUs angegebenen Probenahmeregeln und Prüfmethoden angewendet werden.
3.2. Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 2.2., 2.3., 2.4., 2.5., 2.6., 2.7. freiliegender Draht Ø 500 µm von jeder Spule entfernt.
3.3. Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 2.5., 2.6., 2.7. freiliegender Draht Ø 60 μm.
3.4. Kabel, die nicht den Anforderungen der aufgeführten Artikel entsprechen, werden nicht geliefert.
4. KONTROLLMETHODEN.
4.1. Der Drahtdurchmesser von 500 µm (S. 1.2.) Wird an drei Windungen der Spule in zwei zueinander senkrechten Richtungen gemessen, wobei jedes Instrument die erforderliche Messgenauigkeit bietet.
Der Durchmesser des Drahtes von 60 μm wird gemäß OST11.021.006−76 durch Wiegen eines 200 mm langen Drahtstücks auf einer Torsionswaage mit einer Tragfähigkeit von 10 mg überprüft. Das Wiegen wird zweimal durchgeführt und der Durchschnittswert wird genommen.
4.2. Die Zugeigenschaften des Drahtes (Abschnitt 2.2.) Werden gemäß OST11.021.006.76 geprüft.
4.3. Die Anzahl der Drahtbiegungen wird gemäß OST11.021.006.76 mit einer Drahtspannung von 0,5 kg an Backen mit einem Krümmungsradius von 1,5 mm bestimmt.
4.4. Das Fehlen von Rissen und Delaminationen (Abschnitt 2.4.) Im Draht wird gemäß OST11.021.006.76 geprüft.
4.5. Die Farbe des Drahtes (Abschnitt 2.5.) Wird durch Sichtprüfung der obersten Schicht in der Spule oder auf der Spule überprüft.
4.6. Die chemische Zusammensetzung des Drahtes (Abschnitt 2.1.) Wird vom Hersteller durch Kontrolle der Technologie (die Analyse eines Gemisches aus Molybdänpulvern mit Rhenium wird aus jeder Produktionscharge auf den Rheniumgehalt nach der Methode von Anhang 1 und die anfänglichen Halbzeuge — Molybdänpulver und Ammoniumperrhenat) auf den Gehalt an Silizium und Verunreinigungen nach GOST garantiert 14316−74 und OST 48−27.2−79. Der Gehalt an Verunreinigungen in der Legierung wird als Summe ihres Gehalts an Molybdänpulver und Ammoniumperrhenat genommen.
Hinweis: Eine Produktionscharge ist eine Legierung.
gleichzeitig aus einer Mischung von Pulvern erhalten
in einem Mischer gemischt.
4.7. Die Anzahl der Abschnitte, die Länge des Drahtes auf der Spule und in der Spule werden vom Hersteller garantiert.
5. ETIKETTIERUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG.
5.1. Jede Spule oder Spule muss gekennzeichnet sein mit:
- Produktname, Lieferantenstempel;
- Legierungsqualität;
- Produktionschargennummer;
- Spulengewicht oder Spulenmaterial, Prozentsatz der Diskontinuität;
- Nenndrahtdurchmesser;
- Zugfestigkeit in kgf / ;
- Anzahl der Knicke;
- Herstellungsdatum und TU-Nummer.
5.2. Drahtspulen sind in einem Karton verpackt. Leere Stellen in der Schachtel sind mit Pappe gefüllt.
5.3. Drahtspulen sind gemäß GOST 8828−61 in feuchtigkeitsbeständigem Papier verpackt .
Hinweis: nach Vereinbarung der Parteien, andere
Arten von Verpackungen zur Lagerung
Draht ohne Oxidation.
5.4. Der Draht darf nur in der in den Abschnitten 5.2, 5.3 angegebenen Verpackung transportiert werden.
5.5. Der Draht sollte in der in Abschnitt 5.2 angegebenen Verpackung aufbewahrt werden. und S. 5.3. in einem trockenen Raum, frei von Säuredämpfen und anderen Oxidationsmitteln.
TESTBERICHT
folienbeschichtetes Dielektrikum Nr.
Lot Nr. Von
СФ Klasse GOST 10316−78 СД
Nein. | NAME | Die Größe der Indikatoren | Hinweis | |
GOST-Anforderung | nach den Ergebnissen | |||
1 2 4 3 fünf 6 7 acht |
Blattgrößen, mm Blechdicke, mm Oberflächenzustand von der Folie und der dielektrischen Seite Oberflächenzustand unter der Folie Kantenschnittqualität Beständig gegen geschmolzenes Lot. Löttemperatur (260 ± 5) ° C, Haltezeit mindestens 20 s Beständig gegen hohe Temperaturen. Temperatur (120 ± 5) ° C für 3 Stunden Abziehfestigkeit der Folie von der Basis (für eine Streifenbreite von 3 mm), N, nicht weniger: — im Originalzustand |
Die Folie sollte nicht von der Basis abplatzen und keine Schwellung aufweisen Die Folienoberfläche darf nicht weiß werden, anschwellen oder delaminieren 4.5 |
Schlussfolgerung: Erfüllt die Anforderungen von GOST 10316−78 SD