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TU 48-19-90-90

Metallurgieministerium der UdSSR

OKP 19 6721 7350

GENEHMIGT:

durch die Fertigungsorganisation

09.07.90

VEREINBART:

24.01.90

Die grundlegende Organisation für

Standardisierung

02.07.90

 

UDC 669.21.8-412

Gruppe B-51

ROHLINGE AUS DER LEGIERUNGSGÜTE VNM 3-2

Technische Bedingungen

TU 48-19-90-90

statt TU 48-19-74

Gültig vom 01.01.91 bis 01.01.96

Rechts:

Diese technischen Bedingungen gelten für Rohlinge aus der Legierung VNM 3-2, die zur Herstellung von Trägheitsgewichten und Teilen von Gammastrahlengeräten sowie für andere Zwecke bestimmt sind.

Die konventionelle Bezeichnung bei der Produktbestellung erfolgt unter Berücksichtigung des OKP.

Beispiel: Rohlinge aus der Legierung VNM 3-2 nach TU 48-19-90-19 6721 7350.

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.1. Die Rohlinge müssen den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen.

1.2. Form, Abmessungen und maximale Maßabweichungen der Rohlinge müssen den in den mit dem Hersteller abgestimmten Zeichnungen des Verbrauchers angegebenen Anforderungen entsprechen.

1.3. Die Rohlinge müssen aus einer Mischung der Güteklasse VNM 3-2 bestehen, deren chemische Zusammensetzung in Tabelle 1 angegeben ist.

Tabelle 1

Bezeichnung der Komponenten Massenanteil, %

Nickel

Kupfer

Wolfram

2,9-3,4

1,6-2,1

ausruhen

Hinweis: Der Massenanteil der Komponenten wird für die Herstellung der Mischung und Kontrolle angegeben

unterliegt keiner Vorbereitung.

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Entwickler. Gehirn    

Rohlinge aus der Legierungssorte VNM 3-2

Technische Bedingungen

Zündete. Blatt Blätter
Überprüft Kachina       A   2 13
      VNIITS
N. Zähler.      
Genehmigt.      
Inv.-Nr. Betreff und Datum Wechsel-Rechnungsnr. Rechnungsnr. doppelt. Betreff und Datum
         

1.4. Die physikalischen und mechanischen Eigenschaften der Legierung müssen den in Tabelle 2 angegebenen Normen entsprechen.

Tabelle 2

Dichte, g/ cm3 , nicht weniger Rockwellhärte

Produkte nach Gewicht

bis 5 kg inkl.

Produkte nach Gewicht

über 5 kg

auf der Skala "B" auf einer Skala von "C"
17.9 17,6 92-100 24-30

Hinweis: Die Bestimmung der Härte auf der Skala "C" erfolgt bei Erhalt von Ergebnissen

über 100 auf der "B"-Skala.

1.5. Die Porosität und die Menge an Fremdeinschlüssen in Rohlingen mit einem Gewicht bis zu 300 g dürfen die in Tabelle 3 festgelegten Anforderungen nicht überschreiten.

Tabelle 3

Größe der Poren und Fremdeinschlüsse, µm Anzahl der Poren und Fremdeinschlüsse auf der Schnittfläche, Stück/ cm2 , nicht mehr als

bis 60 inkl.

über 60 bis 100 inkl.

" 100 " 200 "

" 200 " 250 "

über 250

nicht reguliert

100

12

5

3

1.6. Auf der Oberfläche der Rohlinge sind keine Risse, Hohlräume, Delaminationen oder Oxidationen zulässig, die die Integrität der Oberflächenschicht beeinträchtigen. Oberflächenrauheit, Oberflächenoxidationen, die die Integrität der Oberflächenschicht der Rohlinge nicht beeinträchtigen, Dellen und Verklebungen stellen kein Ablehnungsmerkmal dar. Absplitterungen, Abplatzungen und das Entfernen von Oberflächenfehlern, die die Abmessungen der Rohlinge nicht über die zulässigen Abweichungen hinaus vergrößern, stellen kein Ablehnungsmerkmal dar.

1.7. Bei Rohlingen in Form von Platten und Stäben darf die Abweichung von der Geradheit der Rohlingsebenen nicht überschreiten:

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wenn das Verhältnis der Länge zur Breite des Werkstücks 2:1 oder mehr beträgt - 2 mm;

mit einem Längen-Breiten-Verhältnis von weniger als 2:1 - 1 mm.

Bei Werkstücken anderer Formen sollte die Abweichung von der Geradheit der Werkstückebenen 1 mm nicht überschreiten.

1.8. Verpackung

1.8.1. Die Rohlinge werden in Kartons nach GOST 2991-85 Typ I mit den Innenmaßen (250 x 155 x 60) + 5 mm verpackt. Die Kartons sind mit technischer Watte nach GOST 5679-85 ausgekleidet. Die Verpackung der Rohlinge in einem Karton muss deren Bewegung ausschließen. Es ist zulässig, Rohlinge unterschiedlicher Form und Größe für einen Kunden in einem Karton zu verpacken. Das Gewicht eines Kartons mit Rohlingen darf 20 kg nicht überschreiten.

1.8.2. In jedes Feld wird ein Pass gelegt, der Folgendes angibt:

1) Name des Herstellers,

2) die Anzahl dieser technischen Bedingungen,

3) Legierungsqualität,

4) konventionelle Bezeichnung von Rohlingen,

5) Ausstellungsdatum,

6) die Masse der Werkstücke,

7) Prüfdaten von Rohlingen,

8) Controller- und Packernummer,

9) Chargennummer.

1.9. Kennzeichnung

1.9.1. Eine Markierung der Rohlinge erfolgt nicht.

1.9.2. Die Kennzeichnung der Schachtel erfolgt gemäß GOST 14192-77 direkt auf der Schachtel mit Etiketten aus Papier, Pappe oder Sperrholz.

Die Kennzeichnung muss enthalten:

1) Name des Herstellers,

2) Bestellnummer,

3) Legierungsqualität,

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Inv.-Nr. Betreff und Datum Wechsel-Rechnungsnr. Rechnungsnr. doppelt. Betreff und Datum
         

4) konventionelle Bezeichnung von Rohlingen,

5) Nettogewicht der Kiste,

6) Chargennummer.

2. Annahmeregeln und Stichprobenverfahren

2.1. Die Rohlinge werden der Qualitätskontrollabteilung des Herstellerunternehmens in Chargen mit einem Gewicht von bis zu 200 kg vorgelegt. Eine Charge muss aus Rohlingen gleicher Form und Größe bestehen, die aus einer Mischung derselben Zubereitung nach demselben technologischen Verfahren hergestellt und gleichzeitig gemäß demselben Dokument zur Abnahme vorgelegt werden.

2.2. Zur Durchführung der Prüfungen werden aus der Charge Blindproben in den in Tabelle 4 angegebenen Mengen ausgewählt.

Tabelle 4

Kontrolliert

Parameter

Masse oder Fläche

Abschnitte von Rohlingen

Anzahl der Rohlinge

(oder Zeugen)

Dichte

Porosität und Fremdeinschlüsse

Maße

Härte

bis 500 g inkl.

über 500 g

weniger als 1 cm2

1 cm2 und mehr

bis 5 kg inkl.

über 5 kg

(4-6) kg Rohlinge aus jeder Charge (20 Wägungen

(200-300) g Rohlinge)

100 %

1 Zeuge

1 leer

10 %

100 %

5 Rohlinge

Hinweis: Die "Zeugenprobe" ist ein Stab mit den Abmessungen (8x8x36) mm, hergestellt aus einer Mischung

einer Charge mit den Rohlingen hergestellt und mit diesen zusammen gesintert.

Bei unbefriedigenden Ergebnissen bei der Stichprobenprüfung mindestens eines Rohlings (bzw. Zeugen oder einer Wägung) wird die doppelte Anzahl an Rohlingen (bzw. Zeugen) ausgewählt.

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Inv.-Nr. Betreff und Datum Wechsel-Rechnungsnr. Rechnungsnr. doppelt. Betreff und Datum
         

Bei unbefriedigenden Ergebnissen der wiederholten Kontrolle an mindestens einem Werkstück (oder "Zeugen" oder einer Wägung) wird das Los abgelehnt. Bei unbefriedigenden Ergebnissen in Bezug auf die Abmessungen an mindestens einem Werkstück wird das Los vollständig abgelehnt.

2.3. Um die Rohlinge auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Absätze 1.6 und 1.7 zu überprüfen, wird die Partie einer vollständigen Auslese unterzogen.

3. TESTMETHODEN

3.1. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen von Absatz 1.2 (Abmessungen) und Absatz 1.7 (Abweichung von der Geradheit) erfolgt mit Messgeräten, deren Messfehler die Anforderungen von GOST 8.051-81 nicht überschreitet.

3.2. Die Dichte wird nach der in Anlage 1 beschriebenen Methode bestimmt.

3.3. Die Überprüfung der Rohlinge auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Abschnitts 1.4 (Härte) erfolgt gemäß GOST 9013-59.

3.4. Die Porosität und die Menge der Fremdeinschlüsse werden an den Rohlingen mit der in Anlage 2 beschriebenen Methode kontrolliert.

3.5. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Abschnitts 1.6 (Oberflächenqualität) erfolgt visuell ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten.

4. TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1. Der Transport der Rohlinge erfolgt in der in Abschnitt 1.8.1 genannten Verpackung.

- im Straßenverkehr gemäß den "Allgemeinen Regeln für die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr", Moskau, "Transport", 1979;

- per Eisenbahntransport gemäß den "Regeln für die Beförderung von Gütern", herausgegeben von "Transport", Moskau, 1983;

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Inv.-Nr. Betreff und Datum Wechsel-Rechnungsnr. Rechnungsnr. doppelt. Betreff und Datum
         

- per Lufttransport gemäß RGP-74 "Leitfaden für den Gütertransport auf Inlandsflugrouten der UdSSR", M., "Transport", 1979.

Transportbedingungen hinsichtlich der Einwirkung klimatischer Faktoren - gemäß Lagerbedingungen Gruppe 2 (C) GOST 15150-69.

4.2. Die Rohlinge werden beim Verbraucher in der in Abschnitt 1.8.1 für Lagergruppe 1 (l) von GOST 15150-69 angegebenen Verpackung in einem trockenen, beheizten Raum gelagert, der keine Säure- oder Alkalidämpfe enthält.

5. GARANTIEN DES LIEFERANTEN

5.1. Das Lieferunternehmen garantiert, dass die Rohlinge den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen, sofern der Verbraucher die in den technischen Bedingungen festgelegten Verwendungs-, Transport- und Lagerbedingungen einhält.

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Inv.-Nr. Betreff und Datum Wechsel-Rechnungsnr. Rechnungsnr. doppelt. Betreff und Datum
         

ANHANG 1

Obligatorisch

HYDROSTATISCHE METHODE

Bestimmung der Dichte des Werkstücks

Bei dieser Methode werden die Proben in Luft und dann in destilliertem Wasser gewogen und ihre Dichte berechnet.

1. AUSRÜSTUNG UND MATERIALIEN

Das Dichtemessgerät besteht aus zwei Hauptteilen:

Laborwaagen GOST 24104-88E,

Gewichtssatz GOST 7328-82E,

ein Gerät zum Wiegen von Werkstücken im Wasser.

Die Wiegeeinrichtung besteht aus einem Gefäß mit destilliertem Wasser und einem Korb zum Einlegen der Werkstücke.

Destilliertes Wasser GOST 6709-72.

2. DURCHFÜHRUNG VON TESTS

Bei der Dichtebestimmung muss die Oberfläche der Werkstücke gründlich gereinigt werden.

Das Gefäß mit Wasser wird auf einen speziellen Ständer gestellt. Es ist darauf zu achten, dass Gefäß und Ständer die Waagschale nicht berühren. Um Luftblasen von der Oberfläche der Werkstücke zu entfernen, werden diese mehrmals in Wasser getaucht; die suspendierten Proben dürfen die Gefäßwände nicht berühren.

Die Berechnung der Rohlingsdichte (ρ) erfolgt mit einer Genauigkeit von 0,1 g/ cm³ nach folgender Formel:

ρ =

wobei: m 4 - Masse der in der Luft schwebenden Werkstücke, g,

m 2 - Masse der im Wasser suspendierten Rohlinge, g.

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ANHANG 2

Obligatorisch

VERFAHREN

metallografische Kontrolle von Porosität und Fremdeinschlüssen

Diese Methodologie etabliert eine Methode zur Bestimmung von Porosität und Fremdeinschlüssen.

1. AUSRÜSTUNG, MATERIALIEN, REAGENZIEN

1.1. Ein metallografisches Mikroskop, das Beobachtungen bei 60 x -100 x ermöglicht.

1.2. Schleif- und Poliermaschine mit einer Scheibendrehzahl von bis zu 1500 U/min.

1.3. Schleifscheiben aus grünem Siliziumkarbid gemäß GOST 2424-83.

1.4. Schleifpapier auf Papierträger gemäß GOST 10054-82.

1.5. Technisch sauber gefingertes Filztuch.

1.6. Kaliumoxidhydrat technisch gemäß GOST 9285-78.

1.7. Technisches Natriumhydroxid gemäß GOST 2263-79.

1.8. Kaliumferricyanid gemäß GOST 4206-75.

1.9. Zinkoxid gemäß GOST 10262-73.

1.10. Laborfilterpapier gemäß GOST 12026-76.

1.11. Wasser.

Hinweis: Es ist erlaubt, reine Reagenzien zu verwenden, rein für die Analyse, chemisch

sauber.

2. VORBEREITUNG AUF DEN TEST

2.1. Aus einem Rohling oder einer Probe wird eine Probe beliebiger Form (0,5 - 2,0) cm2 für die Forschung hergestellt.

2.2. Die Probe wird auf Schleifscheiben aus grünem Siliziumkarbid geschärft.

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2.3. Nach dem Schärfen wird die Probe auf einer Schleif- und Poliermaschine mit wasserfestem Schleifpapier mit allmählich abnehmender Körnung geschliffen, beginnend mit Nr. 16-10 und endend mit Nr. 40-28.

Der Schleifvorgang wird auf jeder Haut so lange durchgeführt, bis die Spuren des vorherigen Vorgangs verschwunden sind.

2.4. Bereiten Sie eine Suspension der folgenden Zusammensetzung vor:

Kaliumferricyanid - (40-5-) g.

Kaliumhydroxid 20 % oder Natriumhydroxid 20 % - (15-20) cm 3 .

Zinkoxid - (40-50) g.

Leitungswasser - 1000 m3 .

2.5. Die Probe wird mit der gemäß Abschnitt 2.4 hergestellten Suspension auf einer mit Flanell bedeckten Scheibe poliert.

2.6. Die Qualitätskontrolle des Polierens erfolgt durch Untersuchung des Abschnitts unter einem Mikroskop bei einer Vergrößerung von 60 x -100 x .

Die Oberfläche des Schliffs sollte spiegelglatt und frei von Flecken und Kratzern sein.

Hinweis: Es ist zulässig, den Abschnitt auf andere Weise vorzubereiten, die sicherstellt, dass

Qualität.

3. Durchführung des Tests

3.1. Wählen Sie durch vorläufige Betrachtung unter einem Mikroskop einen Abschnitt des Abschnitts mit der maximalen Anzahl von Poren aus.

3.2. Markieren Sie je nach Form und Größe der Probe einen Abschnitt der Größe (1 x 1) cm oder zwei Abschnitte der Größe (1,0 x 0,5) cm.

3.3. Legen Sie die Probe auf den Mikroskoptisch und betrachten Sie durch Bewegen des Tisches den gesamten Bereich des markierten Abschnitts bei einer Vergrößerung von 60 x -100 x .

3.4. Messen Sie mit einem linearen Okularmikrometer (1:100) alle Poren mit einer Größe von 61 µm oder mehr und berechnen Sie ihre Anzahl auf einer Schnittfläche von 1 cm² .

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3.5. Die Anzahl der Poren wird nach Klassen berechnet:

1 Klasse - 61-100 Mikrometer

Klasse 2 - 101-200 Mikrometer

Klasse 3 - 201-250 Mikrometer

Klasse 4 - mehr als 250 Mikrometer.

4. VERARBEITUNG DER ERGEBNISSE

4.1. Für jede Probe wird die Anzahl der Poren pro 1 cm2 Schnittfläche geschätzt.

4.2. Die Prüfergebnisse werden gemäß beigefügtem Formular protokolliert.

Ergebnisse der metallografischen Prüfung

Chargennr. Abschnittsnr. Legierungsmarke Produktform Anzahl der Poren von 61 µm oder mehr pro 1 cm2 Querschnittsfläche Notiz

61-100

Mikrometer

101-200

Mikrometer

201-250

Mikrometer

über

250 Mikrometer

Datum Darsteller Leiter CZL

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ANHANG 3

Referenz

SCROLLEN

Dokumente, auf die in den technischen Spezifikationen verwiesen wird

GOST 8.051-81

GOST 166-80

GOST 427-75

GOST 2263-79

GOST 2424-83

GOST 2991-85

GOST 4206-75

GOST 5679-85

GOST 7328-82E

GOST 6709-72

GOST 9013-59

GOST 9285-78

GOST 10054-82

GOST 10262-73

GOST 12026-76

GSP. Fehler beim Messen linearer Abmessungen bis zu 500 mm zulässig.

Bremssättel. Technische Bedingungen.

Messen von Metalllinealen. Technische Bedingungen.

Natriumhydroxid technisch. Technische Bedingungen.

Schleifscheiben. Technische Bedingungen.

Nicht zusammenklappbare Holzkisten für Ladungen bis 500 kg. Allgemeine Spezifikationen.

Kaliumferrocyanid.

Watte für Kleidung und Möbel. Technische Bedingungen.

Allgemeine und Standard-Massemaße. Technische Bedingungen.

Destilliertes Wasser.

Metalle und Legierungen. Härteprüfverfahren nach Rockwell. Skalen A, B, C.

Kaliumhydroxid technisch. Technische Bedingungen.

Schleifpapier. Technische Bedingungen.

Zinkoxid. Technische Bedingungen.

Laborfilterpapier. Technische Bedingungen.

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GOST 14192-77

GOST 15150-69

TU 2-03-225-87

Frachtmarkierung.

Maschinen, Geräte und andere technische Produkte.

Design für unterschiedliche Klimaregionen.

Kategorien, Betriebsbedingungen, Lagerung und Transport im Hinblick auf die Einwirkung klimatischer Faktoren der äußeren Umgebung. Technische Bedingungen.

Sonden.

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PRODUKTKATALOGBLATT

304627/0/

CSM-Code 01 200

Gruppe

KGS (OKS)

02 Mit 51

Anmeldung

Nummer

03 022369/01
OKP-Code 11  
 
Produktname 12
 
 
Produktbezeichnung 13
 
Bezeichnung eines normativen oder technischen Dokuments (stattdessen) 14 TU 48-19-90-90 Änderung 1
Name des normativen oder technischen Dokuments 15
 
Herstellercode nach OKPO 16  
Name des Herstellers 17
 
 
 

Anschrift des Herstellers

(Index; Stadt; Straße; Haus)

18
Telefon 19 Telefax 20
Telex 21 Fernschreiber 22
 
Name des Inhabers des Originals 23
 

Adresse des Inhabers des Originals

(Index; Stadt; Straße; Haus)

24
 
 
Produktionsstartdatum 25  
Datum des Inkrafttretens eines regulatorischen oder technischen Dokuments 26 bis 01.01.2001
Nummer der Konformitätsbescheinigung 27

PRODUKTMERKMALE

1. Verlängerung der Gültigkeit.

2. Links ersetzen.

    Nachname Unterschrift Datum Telefon
Präsentiert 04 Lawruchina   31.07.95 113 54 90
Eingetragen 05     10.08.95 432 26 33
Zum Katalog hinzugefügt 06        

Technische Bedingungen (TU)

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