TU 48-19-90-90
Metallurgieministerium der UdSSR
OKP 19 6721 7350 GENEHMIGT: durch die Fertigungsorganisation 09.07.90 VEREINBART: 24.01.90 Die grundlegende Organisation für Standardisierung 02.07.90 |
UDC 669.21.8-412 Gruppe B-51 |
ROHLINGE AUS DER LEGIERUNGSGÜTE VNM 3-2
Technische Bedingungen
TU 48-19-90-90
statt TU 48-19-74
Gültig vom 01.01.91 bis 01.01.96
Rechts:
Diese technischen Bedingungen gelten für Rohlinge aus der Legierung VNM 3-2, die zur Herstellung von Trägheitsgewichten und Teilen von Gammastrahlengeräten sowie für andere Zwecke bestimmt sind.
Die konventionelle Bezeichnung bei der Produktbestellung erfolgt unter Berücksichtigung des OKP.
Beispiel: Rohlinge aus der Legierung VNM 3-2 nach TU 48-19-90-19 6721 7350.
1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1. Die Rohlinge müssen den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen.
1.2. Form, Abmessungen und maximale Maßabweichungen der Rohlinge müssen den in den mit dem Hersteller abgestimmten Zeichnungen des Verbrauchers angegebenen Anforderungen entsprechen.
1.3. Die Rohlinge müssen aus einer Mischung der Güteklasse VNM 3-2 bestehen, deren chemische Zusammensetzung in Tabelle 1 angegeben ist.
Tabelle 1
Bezeichnung der Komponenten | Massenanteil, % |
Nickel Kupfer Wolfram |
2,9-3,4 1,6-2,1 ausruhen |
Hinweis: Der Massenanteil der Komponenten wird für die Herstellung der Mischung und Kontrolle angegeben
unterliegt keiner Vorbereitung.
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Entwickler. | Gehirn | Rohlinge aus der Legierungssorte VNM 3-2 Technische Bedingungen |
Zündete. | Blatt | Blätter | |||||
Überprüft | Kachina | A | 2 | 13 | ||||||
VNIITS | ||||||||||
N. Zähler. | ||||||||||
Genehmigt. |
Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum |
1.4. Die physikalischen und mechanischen Eigenschaften der Legierung müssen den in Tabelle 2 angegebenen Normen entsprechen.
Tabelle 2
Dichte, g/ cm3 , nicht weniger | Rockwellhärte | ||
Produkte nach Gewicht bis 5 kg inkl. |
Produkte nach Gewicht über 5 kg |
auf der Skala "B" | auf einer Skala von "C" |
17.9 | 17,6 | 92-100 | 24-30 |
Hinweis: Die Bestimmung der Härte auf der Skala "C" erfolgt bei Erhalt von Ergebnissen
über 100 auf der "B"-Skala.
1.5. Die Porosität und die Menge an Fremdeinschlüssen in Rohlingen mit einem Gewicht bis zu 300 g dürfen die in Tabelle 3 festgelegten Anforderungen nicht überschreiten.
Tabelle 3
Größe der Poren und Fremdeinschlüsse, µm | Anzahl der Poren und Fremdeinschlüsse auf der Schnittfläche, Stück/ cm2 , nicht mehr als |
bis 60 inkl. über 60 bis 100 inkl. " 100 " 200 " " 200 " 250 " über 250 |
nicht reguliert 100 12 5 3 |
1.6. Auf der Oberfläche der Rohlinge sind keine Risse, Hohlräume, Delaminationen oder Oxidationen zulässig, die die Integrität der Oberflächenschicht beeinträchtigen. Oberflächenrauheit, Oberflächenoxidationen, die die Integrität der Oberflächenschicht der Rohlinge nicht beeinträchtigen, Dellen und Verklebungen stellen kein Ablehnungsmerkmal dar. Absplitterungen, Abplatzungen und das Entfernen von Oberflächenfehlern, die die Abmessungen der Rohlinge nicht über die zulässigen Abweichungen hinaus vergrößern, stellen kein Ablehnungsmerkmal dar.
1.7. Bei Rohlingen in Form von Platten und Stäben darf die Abweichung von der Geradheit der Rohlingsebenen nicht überschreiten:
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3 | ||||||
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Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum |
wenn das Verhältnis der Länge zur Breite des Werkstücks 2:1 oder mehr beträgt - 2 mm;
mit einem Längen-Breiten-Verhältnis von weniger als 2:1 - 1 mm.
Bei Werkstücken anderer Formen sollte die Abweichung von der Geradheit der Werkstückebenen 1 mm nicht überschreiten.
1.8. Verpackung
1.8.1. Die Rohlinge werden in Kartons nach GOST 2991-85 Typ I mit den Innenmaßen (250 x 155 x 60) + 5 mm verpackt. Die Kartons sind mit technischer Watte nach GOST 5679-85 ausgekleidet. Die Verpackung der Rohlinge in einem Karton muss deren Bewegung ausschließen. Es ist zulässig, Rohlinge unterschiedlicher Form und Größe für einen Kunden in einem Karton zu verpacken. Das Gewicht eines Kartons mit Rohlingen darf 20 kg nicht überschreiten.
1.8.2. In jedes Feld wird ein Pass gelegt, der Folgendes angibt:
1) Name des Herstellers,
2) die Anzahl dieser technischen Bedingungen,
3) Legierungsqualität,
4) konventionelle Bezeichnung von Rohlingen,
5) Ausstellungsdatum,
6) die Masse der Werkstücke,
7) Prüfdaten von Rohlingen,
8) Controller- und Packernummer,
9) Chargennummer.
1.9. Kennzeichnung
1.9.1. Eine Markierung der Rohlinge erfolgt nicht.
1.9.2. Die Kennzeichnung der Schachtel erfolgt gemäß GOST 14192-77 direkt auf der Schachtel mit Etiketten aus Papier, Pappe oder Sperrholz.
Die Kennzeichnung muss enthalten:
1) Name des Herstellers,
2) Bestellnummer,
3) Legierungsqualität,
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Ändern | Blatt | Dok.-Nr. | Unterschrift | Datum |
Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum |
4) konventionelle Bezeichnung von Rohlingen,
5) Nettogewicht der Kiste,
6) Chargennummer.
2. Annahmeregeln und Stichprobenverfahren
2.1. Die Rohlinge werden der Qualitätskontrollabteilung des Herstellerunternehmens in Chargen mit einem Gewicht von bis zu 200 kg vorgelegt. Eine Charge muss aus Rohlingen gleicher Form und Größe bestehen, die aus einer Mischung derselben Zubereitung nach demselben technologischen Verfahren hergestellt und gleichzeitig gemäß demselben Dokument zur Abnahme vorgelegt werden.
2.2. Zur Durchführung der Prüfungen werden aus der Charge Blindproben in den in Tabelle 4 angegebenen Mengen ausgewählt.
Tabelle 4
Kontrolliert Parameter |
Masse oder Fläche Abschnitte von Rohlingen |
Anzahl der Rohlinge (oder Zeugen) |
Dichte Porosität und Fremdeinschlüsse Maße Härte |
bis 500 g inkl. über 500 g weniger als 1 cm2 1 cm2 und mehr bis 5 kg inkl. über 5 kg |
(4-6) kg Rohlinge aus jeder Charge (20 Wägungen (200-300) g Rohlinge) 100 % 1 Zeuge 1 leer 10 % 100 % 5 Rohlinge |
Hinweis: Die "Zeugenprobe" ist ein Stab mit den Abmessungen (8x8x36) mm, hergestellt aus einer Mischung
einer Charge mit den Rohlingen hergestellt und mit diesen zusammen gesintert.
Bei unbefriedigenden Ergebnissen bei der Stichprobenprüfung mindestens eines Rohlings (bzw. Zeugen oder einer Wägung) wird die doppelte Anzahl an Rohlingen (bzw. Zeugen) ausgewählt.
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Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum |
Bei unbefriedigenden Ergebnissen der wiederholten Kontrolle an mindestens einem Werkstück (oder "Zeugen" oder einer Wägung) wird das Los abgelehnt. Bei unbefriedigenden Ergebnissen in Bezug auf die Abmessungen an mindestens einem Werkstück wird das Los vollständig abgelehnt.
2.3. Um die Rohlinge auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Absätze 1.6 und 1.7 zu überprüfen, wird die Partie einer vollständigen Auslese unterzogen.
3. TESTMETHODEN
3.1. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen von Absatz 1.2 (Abmessungen) und Absatz 1.7 (Abweichung von der Geradheit) erfolgt mit Messgeräten, deren Messfehler die Anforderungen von GOST 8.051-81 nicht überschreitet.
3.2. Die Dichte wird nach der in Anlage 1 beschriebenen Methode bestimmt.
3.3. Die Überprüfung der Rohlinge auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Abschnitts 1.4 (Härte) erfolgt gemäß GOST 9013-59.
3.4. Die Porosität und die Menge der Fremdeinschlüsse werden an den Rohlingen mit der in Anlage 2 beschriebenen Methode kontrolliert.
3.5. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Abschnitts 1.6 (Oberflächenqualität) erfolgt visuell ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten.
4. TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Der Transport der Rohlinge erfolgt in der in Abschnitt 1.8.1 genannten Verpackung.
- im Straßenverkehr gemäß den "Allgemeinen Regeln für die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr", Moskau, "Transport", 1979;
- per Eisenbahntransport gemäß den "Regeln für die Beförderung von Gütern", herausgegeben von "Transport", Moskau, 1983;
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Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum |
- per Lufttransport gemäß RGP-74 "Leitfaden für den Gütertransport auf Inlandsflugrouten der UdSSR", M., "Transport", 1979.
Transportbedingungen hinsichtlich der Einwirkung klimatischer Faktoren - gemäß Lagerbedingungen Gruppe 2 (C) GOST 15150-69.
4.2. Die Rohlinge werden beim Verbraucher in der in Abschnitt 1.8.1 für Lagergruppe 1 (l) von GOST 15150-69 angegebenen Verpackung in einem trockenen, beheizten Raum gelagert, der keine Säure- oder Alkalidämpfe enthält.
5. GARANTIEN DES LIEFERANTEN
5.1. Das Lieferunternehmen garantiert, dass die Rohlinge den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen, sofern der Verbraucher die in den technischen Bedingungen festgelegten Verwendungs-, Transport- und Lagerbedingungen einhält.
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Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum |
ANHANG 1
Obligatorisch
HYDROSTATISCHE METHODE
Bestimmung der Dichte des Werkstücks
Bei dieser Methode werden die Proben in Luft und dann in destilliertem Wasser gewogen und ihre Dichte berechnet.
1. AUSRÜSTUNG UND MATERIALIEN
Das Dichtemessgerät besteht aus zwei Hauptteilen:
Laborwaagen GOST 24104-88E,
Gewichtssatz GOST 7328-82E,
ein Gerät zum Wiegen von Werkstücken im Wasser.
Die Wiegeeinrichtung besteht aus einem Gefäß mit destilliertem Wasser und einem Korb zum Einlegen der Werkstücke.
Destilliertes Wasser GOST 6709-72.
2. DURCHFÜHRUNG VON TESTS
Bei der Dichtebestimmung muss die Oberfläche der Werkstücke gründlich gereinigt werden.
Das Gefäß mit Wasser wird auf einen speziellen Ständer gestellt. Es ist darauf zu achten, dass Gefäß und Ständer die Waagschale nicht berühren. Um Luftblasen von der Oberfläche der Werkstücke zu entfernen, werden diese mehrmals in Wasser getaucht; die suspendierten Proben dürfen die Gefäßwände nicht berühren.
Die Berechnung der Rohlingsdichte (ρ) erfolgt mit einer Genauigkeit von 0,1 g/ cm³ nach folgender Formel:
ρ =
wobei: m 4 - Masse der in der Luft schwebenden Werkstücke, g,
m 2 - Masse der im Wasser suspendierten Rohlinge, g.
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ANHANG 2
Obligatorisch
VERFAHREN
metallografische Kontrolle von Porosität und Fremdeinschlüssen
Diese Methodologie etabliert eine Methode zur Bestimmung von Porosität und Fremdeinschlüssen.
1. AUSRÜSTUNG, MATERIALIEN, REAGENZIEN
1.1. Ein metallografisches Mikroskop, das Beobachtungen bei 60 x -100 x ermöglicht.
1.2. Schleif- und Poliermaschine mit einer Scheibendrehzahl von bis zu 1500 U/min.
1.3. Schleifscheiben aus grünem Siliziumkarbid gemäß GOST 2424-83.
1.4. Schleifpapier auf Papierträger gemäß GOST 10054-82.
1.5. Technisch sauber gefingertes Filztuch.
1.6. Kaliumoxidhydrat technisch gemäß GOST 9285-78.
1.7. Technisches Natriumhydroxid gemäß GOST 2263-79.
1.8. Kaliumferricyanid gemäß GOST 4206-75.
1.9. Zinkoxid gemäß GOST 10262-73.
1.10. Laborfilterpapier gemäß GOST 12026-76.
1.11. Wasser.
Hinweis: Es ist erlaubt, reine Reagenzien zu verwenden, rein für die Analyse, chemisch
sauber.
2. VORBEREITUNG AUF DEN TEST
2.1. Aus einem Rohling oder einer Probe wird eine Probe beliebiger Form (0,5 - 2,0) cm2 für die Forschung hergestellt.
2.2. Die Probe wird auf Schleifscheiben aus grünem Siliziumkarbid geschärft.
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Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum |
2.3. Nach dem Schärfen wird die Probe auf einer Schleif- und Poliermaschine mit wasserfestem Schleifpapier mit allmählich abnehmender Körnung geschliffen, beginnend mit Nr. 16-10 und endend mit Nr. 40-28.
Der Schleifvorgang wird auf jeder Haut so lange durchgeführt, bis die Spuren des vorherigen Vorgangs verschwunden sind.
2.4. Bereiten Sie eine Suspension der folgenden Zusammensetzung vor:
Kaliumferricyanid - (40-5-) g.
Kaliumhydroxid 20 % oder Natriumhydroxid 20 % - (15-20) cm 3 .
Zinkoxid - (40-50) g.
Leitungswasser - 1000 m3 .
2.5. Die Probe wird mit der gemäß Abschnitt 2.4 hergestellten Suspension auf einer mit Flanell bedeckten Scheibe poliert.
2.6. Die Qualitätskontrolle des Polierens erfolgt durch Untersuchung des Abschnitts unter einem Mikroskop bei einer Vergrößerung von 60 x -100 x .
Die Oberfläche des Schliffs sollte spiegelglatt und frei von Flecken und Kratzern sein.
Hinweis: Es ist zulässig, den Abschnitt auf andere Weise vorzubereiten, die sicherstellt, dass
Qualität.
3. Durchführung des Tests
3.1. Wählen Sie durch vorläufige Betrachtung unter einem Mikroskop einen Abschnitt des Abschnitts mit der maximalen Anzahl von Poren aus.
3.2. Markieren Sie je nach Form und Größe der Probe einen Abschnitt der Größe (1 x 1) cm oder zwei Abschnitte der Größe (1,0 x 0,5) cm.
3.3. Legen Sie die Probe auf den Mikroskoptisch und betrachten Sie durch Bewegen des Tisches den gesamten Bereich des markierten Abschnitts bei einer Vergrößerung von 60 x -100 x .
3.4. Messen Sie mit einem linearen Okularmikrometer (1:100) alle Poren mit einer Größe von 61 µm oder mehr und berechnen Sie ihre Anzahl auf einer Schnittfläche von 1 cm² .
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Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum |
3.5. Die Anzahl der Poren wird nach Klassen berechnet:
1 Klasse - 61-100 Mikrometer
Klasse 2 - 101-200 Mikrometer
Klasse 3 - 201-250 Mikrometer
Klasse 4 - mehr als 250 Mikrometer.
4. VERARBEITUNG DER ERGEBNISSE
4.1. Für jede Probe wird die Anzahl der Poren pro 1 cm2 Schnittfläche geschätzt.
4.2. Die Prüfergebnisse werden gemäß beigefügtem Formular protokolliert.
Ergebnisse der metallografischen Prüfung
Chargennr. | Abschnittsnr. | Legierungsmarke | Produktform | Anzahl der Poren von 61 µm oder mehr pro 1 cm2 Querschnittsfläche | Notiz | |||
61-100 Mikrometer |
101-200 Mikrometer |
201-250 Mikrometer |
über 250 Mikrometer |
Datum Darsteller Leiter CZL
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Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum |
ANHANG 3
Referenz
SCROLLEN
Dokumente, auf die in den technischen Spezifikationen verwiesen wird
GOST 8.051-81 GOST 166-80 GOST 427-75 GOST 2263-79 GOST 2424-83 GOST 2991-85 GOST 4206-75 GOST 5679-85 GOST 7328-82E GOST 6709-72 GOST 9013-59 GOST 9285-78 GOST 10054-82 GOST 10262-73 GOST 12026-76 |
GSP. Fehler beim Messen linearer Abmessungen bis zu 500 mm zulässig. Bremssättel. Technische Bedingungen. Messen von Metalllinealen. Technische Bedingungen. Natriumhydroxid technisch. Technische Bedingungen. Schleifscheiben. Technische Bedingungen. Nicht zusammenklappbare Holzkisten für Ladungen bis 500 kg. Allgemeine Spezifikationen. Kaliumferrocyanid. Watte für Kleidung und Möbel. Technische Bedingungen. Allgemeine und Standard-Massemaße. Technische Bedingungen. Destilliertes Wasser. Metalle und Legierungen. Härteprüfverfahren nach Rockwell. Skalen A, B, C. Kaliumhydroxid technisch. Technische Bedingungen. Schleifpapier. Technische Bedingungen. Zinkoxid. Technische Bedingungen. Laborfilterpapier. Technische Bedingungen. |
TU 48-19-90-90 | Blatt | |||||
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Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum | ||
GOST 14192-77 GOST 15150-69 TU 2-03-225-87 |
Frachtmarkierung. Maschinen, Geräte und andere technische Produkte. Design für unterschiedliche Klimaregionen. Kategorien, Betriebsbedingungen, Lagerung und Transport im Hinblick auf die Einwirkung klimatischer Faktoren der äußeren Umgebung. Technische Bedingungen. Sonden. |
TU 48-19-90-90 | Blatt | |||||
13 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok.-Nr. | Unterschrift | Datum |
Inv.-Nr. | Betreff und Datum | Wechsel-Rechnungsnr. | Rechnungsnr. doppelt. | Betreff und Datum |
PRODUKTKATALOGBLATT
304627/0/
CSM-Code | 01 | 200 | Gruppe KGS (OKS) |
02 | Mit 51 | Anmeldung Nummer |
03 | 022369/01 |
OKP-Code | 11 | |||||||
Produktname | 12 | |||||||
Produktbezeichnung | 13 | |||||||
Bezeichnung eines normativen oder technischen Dokuments (stattdessen) | 14 | TU 48-19-90-90 Änderung 1 | ||||||
Name des normativen oder technischen Dokuments | 15 | |||||||
Herstellercode nach OKPO | 16 | |||||||
Name des Herstellers | 17 | |||||||
Anschrift des Herstellers (Index; Stadt; Straße; Haus) |
18 | |||||||
Telefon | 19 | Telefax | 20 | |||||
Telex | 21 | Fernschreiber | 22 | |||||
Name des Inhabers des Originals | 23 | |||||||
Adresse des Inhabers des Originals (Index; Stadt; Straße; Haus) |
24 | |||||||
Produktionsstartdatum | 25 | |||||||
Datum des Inkrafttretens eines regulatorischen oder technischen Dokuments | 26 | bis 01.01.2001 | ||||||
Nummer der Konformitätsbescheinigung | 27 |
PRODUKTMERKMALE
1. Verlängerung der Gültigkeit.
2. Links ersetzen.
Nachname | Unterschrift | Datum | Telefon | ||
Präsentiert | 04 | Lawruchina | 31.07.95 | 113 54 90 | |
Eingetragen | 05 | 10.08.95 | 432 26 33 | ||
Zum Katalog hinzugefügt | 06 |