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TU-14-1-1530-75

Ministerium für Eisenmetallurgie

UdSSR

VEREINBART:

Stellvertreter. Generaldirektor

AvtoVAZ

N.I. Letchford

 

GENEHMIGT:

Chefingenieur von Glavspetsstal MChM UdSSR

V.S. Kultygin

Schmiedeteile aus Stahl und Legierungen für Maschinenteile

TECHNISCHE DATEN

TU-14-1-1530-75

(ersetzt CMTU 14-91-69)

(Neuauflage unter Berücksichtigung der Änderungen Nr. I-II im Jahr 1999)

Inhaber des Originals: TsSSM TsNIIchermet

Der Einführungstermin ist der 01.09.76. Unbefristet .

Vereinbart:

Leiter der technischen Abteilung von Glavspetsstal MChM UdSSR

BIN. Markelov

Leiter des Standardisierungslabors des Zentralen Forschungsinstituts für Humanmikrobiologie

R.I. Koljasnikowa

 

Entwickelt von:

I.O. Chefingenieur des Elektrostal-Werks

OK. Kosyrev

Inv. Nr. Sub. Unterp. und Datum Auf Anfrage. Inv. NEIN. Inv. Kein Duplikat. Unterp. und Datum
         

1976

2.

TU 14-1-1530-75

Diese technischen Bedingungen gelten für Schmiedestücke aus Stahl und Legierungen, die durch offenes Schmieden auf Pressen hergestellt werden. Schmiedestücke sind für die anschließende mechanische Kaltbearbeitung oder für die anschließende mechanische Warmbearbeitung (Stanzen, Schmieden, Walzen usw.) bestimmt.

1. SORTIMENT

1.1. Schmiedestücke werden in Form von Rund-, Quadrat- und Rechteckstäben sowie in Form von Unterlegscheiben ohne tonnenförmige Kontrolle aus Stahl und Legierungen der folgenden Güten geliefert:

Offenes Schmelzen

12XH2, 3X2B8F, X12M, 12X18H10T, 20X23H13 (EI319), 10X17H13M3T (EI432), XH78T (EI435), XH35BT (EI612), 23X2HBFA (EI659), 10X11H20T3P (EI696), XH38BT (EI703), XH60BT (EI868), 09X15H8YU (EI904), 06XH28MDT (EI943), 4X5B2FS (EI958), 10X11H23T3MP (EP33), XH28BMAB (EP126), 07X16H6 (EP288), XH30BMT (EP437), 4X5MF1C (EP572), 50H, 30X13, 40X13, 5XB2C, 12XH3A, 08X17H15M3T (EI580), XH77TYUR (EI437B), XH77TYURU (EI437BU), 08X15H25T2MFR (EP674), 5X2MHF (DI32)

Elektroschlacke-Umschmelzen

9X1-Sch, 14X17H2-Sch (EI268-Sch), 13X14H3B2FR-Sch (EI736-Sch), 12X25H16G7AP-Sch (EI835-Sch), 12X17G9AH4-Sch (EI878-Sch), 13X11H2B2MF-Sch (EI961-Sch), 11X11H2B2MF-Sch (EI962-Sch), 09X16H4B-Sch (EP56-Sch), 13X15H4AM3-Sch (EP310-Sch), 08X15H5D2TU-Sch (EP410U-Sch), 07X12HMBF-Sch (EP609-Sch), X12M-Sch, 5X2MNF-Sch (DI32-SH), P6M5-SH, P6M5Ф3-SH, 07X21Г7AH5-SH (EP222-SH), 15X16H2AM-SH (EP479-SH), 15X12H2MVFAB-SH (EP517-SH)

Vakuum-Lichtbogen-Umschmelzen

ХН77ТЮРУ-ВД (ЭИ437БУ-ВД), XH77ТЮР-ВД (ЭИ437Б-ВД), (ЭИ811-ВД), 10X11H23T3MP-ВД (ЭП33-ВД), 10X18H10Т-ВД (ЭП502-ВД), XH67BMТЮ-ВД (ЭП202-ВД), 03H18K9M5T-ВД (ЭП637-ВД), 12X18H10Т-ВД, 03X11H10М2T-ВД (ЭП678-ВД), XH73MBТЮ-ВД (ЭИ698-ВД)

3.

TU 14-1-1530-75

Vakuum-Induktionsschmelzen

50N-VI, 79NM-VI, KHN50VMTYUB-VI (EP648-VI)

Vakuuminduktionsschmelzen, gefolgt von Vakuumlichtbogenumschmelzen

02N18K9M5T-ID (EP637A-ID).

Nach Vereinbarung der Parteien ist die Lieferung anderer in der Lieferspezifikation genannter Stahlsorten und Legierungen zulässig.

1.2. Die Abmessungen der gelieferten Schmiedestücke, Zuschläge und Maßtoleranzen werden entsprechend dem Pressprogramm übernommen und sind in der zwischen Lieferant und Abnehmer vereinbarten Spezifikation festgelegt.

1.3. Die Krümmung von Schmiedestücken, die für die anschließende Warmbearbeitung vorgesehen sind, sollte 6 mm pro Laufmeter nicht überschreiten. Die Krümmung von Schmiedestücken, die zur anschließenden kalten mechanischen Bearbeitung bestimmt sind, darf die Toleranzgrenzen nicht überschreiten.

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Stähle und Legierungen müssen hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung den Anforderungen der GOSTs oder den in der vereinbarten Spezifikation festgelegten technischen Bedingungen entsprechen.

2.2. Auf der Oberfläche von Schmiedestücken, die zur anschließenden Kaltbearbeitung bestimmt sind, sind lokale Defekte ohne Entfernung zulässig, wenn ihre durch Kontrollschneiden und Reinigen ermittelte Tiefe so bemessen ist, dass für die Bearbeitung mindestens 25 % des nominalen einseitigen Aufmaßes verbleiben.

2.3. Auf der Oberfläche von Schmiedestücken, die für eine anschließende mechanische Warmbearbeitung vorgesehen sind, sind Risse, Beläge, Kerben und Brüche nicht zulässig. Diese Defekte müssen durch schonendes Reinigen oder Schneiden mit einem Reinigungsbreiten-zu-Tiefen-Verhältnis von mindestens 6 entfernt werden. Die Abisoliertiefe sollte 20 mm pro Seite nicht überschreiten. Kleinere Dellen, Wellen und einzelne kleine Haarrisse sind ohne Reinigung zulässig.

Bei der Anlieferung von bearbeiteten Schmiedestücken müssen Fehler im Abstand von 100 mm von der Stirnfläche, die durch die kontinuierliche Bearbeitung nicht beseitigt werden, durch schonendes Reinigen beseitigt werden.

4.

TU 14-1-1530-75

2.4. Die Lieferung von Schmiedestücken in Stangenform mit kugelförmigen Enden ist zulässig. Das Ausmaß der Rundheit und Schiefe der Enden wird nicht kontrolliert.

2.5. Die mechanische Bearbeitung der Schmiedeteile beim Lieferanten (Entschichten oder Reinigen) erfolgt je nach Konfiguration und Verwendungszweck der Schmiedeteile und entsprechend der Technologie des Lieferanten. Die Enden der Schmiedestücke werden nach dem Schneiden auf der Presse nicht bearbeitet.

2.6. Schmiedestücke werden ohne Wärmebehandlung geliefert.

2.7. Schmiedestücke aus martensitischen Stahlsorten und Legierungen werden einer Enthärtungsglühung nach Vorschrift des Lieferanten unterzogen. Der Glühbedarf und die Härte des Metalls im Lieferzustand sind in der vereinbarten Spezifikation festgelegt.

2.8. Die Makrostruktur von Stahl oder Legierungen darf bei der Prüfung auf einer Querschablone, die aus einem wiedergeschmiedeten Rohling von 80-170 mm oder aus einem gelieferten Profil geschnitten wurde, keine ohne den Einsatz von Vergrößerungsgeräten sichtbaren Schrumpfungslockerungen, Blasen, Risse oder Schlackeneinschlüsse aufweisen.

Dem Lieferanten wird das Recht eingeräumt, die Makrostruktur nicht zu kontrollieren, sondern im Rahmen dieser technischen Bedingungen zu gewährleisten.

Metall aus einer Schmelze, das die Makrostrukturprüfung in großen Abschnitten bestanden hat, muss dieser Prüfung möglicherweise nicht unterzogen werden, wenn es in kleineren Abschnitten geliefert wird.

2.9. In technisch begründeten Fällen werden Schmiedestücke mittels Ultraschall-Fehlererkennung auf das Fehlen von Flocken und anderen inneren Defekten geprüft. Die Notwendigkeit einer Ultraschall-Fehlererkennung bei Schmiedestücken ergibt sich aus der von den Parteien vereinbarten Spezifikation.

2.10. Die mechanischen Eigenschaften und die Langzeitfestigkeit des Metalls, ermittelt an wärmebehandelten Proben, die aus einem wiedergeschmiedeten Rohling von 80-100 mm geschnitten wurden, müssen den Standards der entsprechenden GOSTs oder technischen Spezifikationen entsprechen.

Die Notwendigkeit der Überprüfung mechanischer Eigenschaften sowie die GOST- und TU-Normen für mechanische Eigenschaften sind in der vereinbarten Spezifikation angegeben.

3. ABNAHMEREGELN UND TESTMETHODEN

3.1. Schmiedestücke werden in Chargen bestehend aus einer Charge zur Abnahme vorgelegt.

5.

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3.2. Der Lieferant ist verpflichtet, für jede Charge Stahl bzw. Legierung eine chemische Analyse vorzulegen.

3.3. Alle Schmiedeteile werden einzeln auf Größe und Oberflächenbeschaffenheit geprüft.

Der Durchmesser und die Ovalität von runden Schmiedestücken mit einem Durchmesser größer als 200 mm, die Seiten und Diagonalen von quadratischen und rechteckigen Schmiedestücken mit einem Querschnitt größer als 200 mm werden in einem Abstand von mindestens 100 mm vom Ende gemessen, und größer als 300 mm werden in einem Abstand von mindestens 150 mm vom Ende gemessen.

3.4. Die Abmessungen werden mit Universalmessgeräten kontrolliert.

3.5. Durch eine äußere Inspektion der Schmiedestücke ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten wird die Fehlerfreiheit der Oberfläche überprüft.

3.6. Die Härte des Metalls im Anlieferungszustand wird an einem Schmiedestück beliebiger Bezeichnung im Glühlos ermittelt. Die Härtebestimmung erfolgt mit dem Poldi-Gerät oder anderen Verfahren mit Umrechnung in den Eindruckdurchmesser nach Brinell.

3.7. Die Makrostruktur wird über eine Querschablone aus der Schmelze kontrolliert. Bei der Überprüfung der Makrostruktur in einem Werkstück von 80-100 mm wird die Schablone nach der Methode des Lieferanten geätzt. Die Kontrolle der Makrostruktur im gelieferten Profil erfolgt auf der geschliffenen Oberfläche ohne Ätzen. In Zweifelsfällen kommt eine lokale Ätzung zum Einsatz.

3.8. Die Kontrolle der mechanischen Eigenschaften und der Langzeitfestigkeit des Metalls wird für jeden Testtyp an zwei Proben aus der Schmelze durchgeführt, die aus einem wiedergeschmiedeten Rohling von 80-100 mm geschnitten werden.

3.9. Prüfungen der mechanischen Eigenschaften bei Normaltemperaturen erfolgen nach GOST 1497, bei erhöhten Temperaturen nach GOST 9651.

Das Schneiden der Kontrollproben erfolgt gemäß GOST 7564. Langzeitfestigkeitstests werden gemäß GOST 10145 durchgeführt.

3.10. Die Probenahme zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung erfolgt gemäß GOST 7565. Die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung erfolgt gemäß GOST 12344, GOST 12365, GOST 28473 oder einer anderen Methode, die die durch die Normen festgelegte erforderliche Bestimmungsgenauigkeit gewährleistet.

Die chemische Schiedsanalyse von Stahl oder Legierungen wird gemäß GOST 12344 und GOST 12365 durchgeführt.

Zur Durchführung einer chemischen Analyse wird der Schmelze eine Probe entnommen.

3.11. Die Methode zur Ultraschall-Fehlererkennung von Schmiedeteilen und die Ausschussstandards werden mit dem Hersteller der Schmiedeteile vereinbart.

6.

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4. KENNZEICHNUNG UND DOKUMENTATION

4.1. An einem Ende (bei stangenförmigen Schmiedestücken) oder an der Seitenfläche (bei scheibenförmigen Schmiedestücken) jedes Schmiedestücks muss ein Stempel vorhanden sein, der die Stahl- oder Legierungssorte, die Schmelznummer und die Blocknummer angibt. Bei Bedarf erfolgt eine Stempelung mit der Schmiedenummer (Code). Eine Kennzeichnung mit der üblichen Bezeichnung der Stahl(legierungs)sorte ist zulässig.

4.2. Jeder Schmiedeteilcharge liegt ein Qualitätsdokument bei, in dem folgende Angaben enthalten sind: Stahl- oder Legierungssorte, Schmelznummer, chemische Zusammensetzung, Schmiedeteilabmessungen, Chargengewicht, Ergebnisse aller Arten von Kontrollen und die Nummer dieser technischen Spezifikationen.

4.3. Das Qualitätsdokument muss von der Qualitätskontrollabteilung des Lieferunternehmens unterzeichnet werden.

4.4. Beim Elektroschlacke- und Vakuumlichtbogenschmelzen werden Barren aus einer ersten Schmelze geschmolzen. Bei der Lieferung von Schmiedestücken aus ESU- und VDP-Metall werden die ESU- und VDP-Schmelzennummern sowie die Nummer der Ursprungsschmelze in das Qualitätsdokument eingetragen. Schmiedestücke sind entsprechend mit Buchstaben gekennzeichnet: aus EShP-Metall - "Ш", aus VDP-Metall - "ВД", aus Vakuuminduktionsschmelzmetall - "VI", aus Vakuuminduktionsschmelzmetall mit anschließendem Vakuumlichtbogen-Umschmelzen - "ID".

In Elektroschlacke-Umschmelzöfen, in denen zwei oder drei Abschmelzelektroden aus der ursprünglichen Schmelze umgeschmolzen werden können (Paar- oder Dreifachmontage), ist die Montage von Abschmelzelektroden aus zwei oder drei ursprünglichen Schmelzen zulässig. In diesem Fall werden die Nummern dieser Schmelzen in das Qualitätsdokument eingetragen.

5. VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Verpackung, Transport und Lagerung gemäß GOST 7566.

   

Die Untersuchung wurde vom Zentralen Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für Eisenmetallurgie durchgeführt:

« 2 » 03 1999

Stellvertreter. Direktor des Zentrums für Standardisierung und Zertifizierung von Metallprodukten

V.D. Chromow

7.

TU 14-1-1530-75

Anhang Nr. 1

Referenz

Liste der im Text der TU erwähnten NTDs

NTD-Bezeichnung Die Nummer des Artikels, der den Link enthält

GOST 1497-84

GOST 7564-73

GOST 7565-81

GOST 7566-94

GOST 9651-84

GOST 10145-81

GOST 12344-88

GOST 12345-88

GOST 12346-78

GOST 12347-77

GOST 12348-78

GOST 12349-83

GOST 12350-78

GOST 12351-81

GOST 12352-81

GOST 12353-78

GOST 12354-81

GOST 12355-78

GOST 12356-81

GOST 12357-84

GOST 12358-82

GOST 12359-81

GOST 12360-82

GOST 12361-82

GOST 12362-79

GOST 12363-79

GOST 12364-84

GOST 12365-84

GOST 28473-90

3.9

3.9

3.10

5.1

3.9

3.9

3.10

3.10

3.10

3.10

3.10

3.10

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3.10

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3.10

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