GOST 10297-94
GOST 10297-94
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
INDIEN
TECHNISCHE DATEN
Offizielle Ausgabe
Zwischenstaatlicher Rat
ÜBER NORMUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG
Minsk
GOST 10297-94
Vorwort
1 ENTWICKELT VOM Östlichen Forschungsinstitut für Bergbau und Metallurgie für Nichteisenmetalle (VNIITsvetmet)
EINGEREICHT VOM Staatlichen Standard der Republik Kasachstan
2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification am 21. Oktober 1994 (Protokoll Nr. 6 des IGS)
Für die Annahme stimmten:
Name des Staates | Name des nationalen Normungsgremiums |
Republik Aserbaidschan Republik Armenien Republik Belarus Republik Georgien Republik Kasachstan Kirgisische Republik Republik Moldau Russische Föderation Republik Usbekistan Ukraine |
Azgosstandard Armgosstandard Belstandart Gruzstandard Staatlicher Standard der Republik Kasachstan Kirgisischer Standard Moldawienstandard Staatlicher Standard Russlands Uzgosstandart Staatlicher Standard der Ukraine |
3 Mit Beschluss des Komitees der Russischen Föderation für Standardisierung, Metrologie und Zertifizierung vom 27.06.96 Nr. 434 wurde der zwischenstaatliche Standard GOST 10297-94 ab dem 1. Januar 1997 direkt als staatlicher Standard der Russischen Föderation in Kraft gesetzt.
4 STATT GOST 10297-75
5. NACHDRUCK
Dieser Standard darf ohne Genehmigung des Staatlichen Standards Russlands weder vollständig noch teilweise reproduziert, vervielfältigt und als offizielle Veröffentlichung auf dem Gebiet der Russischen Föderation verbreitet werden.
GOST 10297-94
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
INDIEN
Technische Bedingungen
Indium. Technische Daten
Datum der Einführung 1997-01-01
1 Geltungsbereich
Diese Norm gilt für hochreines und technisches Indium in Barren, Pyramiden und Stäben.
2 Normative Verweisungen
Diese Norm verwendet Verweise auf die folgenden Normen:
GOST 3.1120-83 Gegründet. Allgemeine Regeln zur Berücksichtigung und Formalisierung von Arbeitssicherheitsanforderungen in der technologischen Dokumentation
GOST 12.3.002-75 Arbeitssicherheitsnormen. Produktionsprozesse. Allgemeine Sicherheitsanforderungen
GOST 2991-85 Nicht zusammenklappbare Holzkisten für Frachten mit einem Gewicht von bis zu 500 kg. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 3282-74 Kohlenstoffarmer Stahldraht für allgemeine Zwecke. Technische Bedingungen
GOST 3560-73 Verpackungsband aus Stahl. Technische Bedingungen
GOST 5959-80 Nicht zusammenklappbare Kisten aus Holzplatten für Lasten bis 200 kg. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 9078-84 Flachpaletten. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 9569-79 Wachspapier. Technische Bedingungen
GOST 10354-82 Polyethylenfolie. Technische Bedingungen
GOST 12645.0-83 Indium. Allgemeine Anforderungen an Analysemethoden
GOST 12645.1-77 Indium. Spektralmethode zur Bestimmung von Gallium, Eisen, Kupfer, Nickel, Zinn, Blei, Thallium und Zink
GOST 12645.2-77 Indium. Spektralmethode zur Bestimmung von Quecksilber und Cadmium
GOST 12645.3-77 Indium. Spektralmethode zur Bestimmung von Cadmium
GOST 12645.4-77 Indium. Chemisch-spektrale Methode zur Bestimmung von Aluminium, Wismut, Cadmium, Kupfer, Mangan, Nickel, Blei, Silber und Zink
GOST 12645.5-77 Indium. Methoden zur Bestimmung von Arsen
GOST 12645.6-77 Indium. Methoden zur Bestimmung von Eisen
GOST 12645.7-77 Indium. Methoden zur Bestimmung von Zink
GOST 12645.8-82 Hochreines Indium. Chemisch-spektrale Methode zur Bestimmung von Zinn
GOST 12645.9-83 Indium. Chemisch-spektrale Methode zur Bestimmung von Thallium
GOST 12645.10-86 Indium. Methode zur Bestimmung von Schwefel
GOST 12645.11-86 Indium. Methode zur Bestimmung von Selen
GOST 12645.12-86 Indium. Methode zur Bestimmung von Tellur
GOST 12645.13-87 Indium. Chemisch-spektrale Methode zur Bestimmung von Gallium
GOST 14192-96 Kennzeichnung der Ladung
GOST 21650-76 Mittel zur Befestigung von Stückgütern in Transportverpackungen. Allgemeine Anforderungen
GOST 24597-81 Pakete mit Stückgütern. Hauptparameter und Abmessungen
GOST 24634-81 Holzkisten für Produkte, die für den Export geliefert werden. Allgemeine technische Bedingungen.
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3 Allgemeine technische Anforderungen
3.1 Indium wird gemäß den Anforderungen dieser Norm unter Verwendung einer in der vorgeschriebenen Weise genehmigten technologischen Dokumentation hergestellt.
3.2 Die Bezeichnung der Marken und ihre chemische Zusammensetzung müssen den in Tabelle 1 festgelegten Anforderungen entsprechen.
Tabelle 1 - Marken und chemische Zusammensetzung
In Prozent
Bezeichnung von Marken | Chemische Zusammensetzung | |||||||||
Indium, nicht weniger | Massenanteil an Verunreinigungen, nicht mehr als | |||||||||
Drüse | Cadmium | Kupfer | Arsen | Nickel | Zinn | Quecksilber | führen | Thallium | ||
In0000 In000 In00 In0 In2 |
99,9999 99,9995 99.999 99.998 99,97 |
2·10 -5 2·10 -5 5·10 -5 5·10 -5 1·10 -3 |
3·10 -6 3·10 -6 1·10 -5 1·10 -4 4·10 -3 |
5·10 -6 8·10 -6 1·10 -5 1·10 -5 1·10 -3 |
5·10 -5 5·10 -5 5·10 -5 1·10 -4 1·10 -3 |
1·10 -5 2·10 -5 2·10 -5 4·10 -5 5·10 -4 |
3·10 -5 5·10 -5 1·10 -4 2·10 -4 2·10 -3 |
2·10 -5 2·10 -5 2·10 -5 4·10 -5 5·10 -3 |
2·10 -5 2·10 -5 1·10 -4 2·10 -4 5·10 -3 |
8·10 -5 - 1·10 -4 5·10 -4 1·10 -3 |
Ende der Tabelle 1 In Prozent
Bezeichnung von Marken | Chemische Zusammensetzung | ||||||||||
Massenanteil an Verunreinigungen, nicht mehr als | |||||||||||
Zink | Silber | Aluminium | Gallien | Magnesium | Mangan | Selena | Schwefel | Tellur | Wismut | Gesamte standardisierte Verunreinigungen | |
In0000 In000 In00 In0 In2 |
2·10 -5 2·10 -5 1·10 -4 1·10 -4 3·10 -3 |
1·10 -6 1·10 -6 1·10 -4 - - |
1·10 -5 3·10 -5 1·10 -4 - - |
5·10 -5 8·10 -5 - - - |
3·10 -5 3·10 -5 3·10 -5 - - |
1·10 -6 1·10 -6 - - - |
5·10 -5 5·10 -5 - - - |
5·10 -5 5·10 -5 - - - |
1·10 -5 1·10 -5 - - - |
3·10 -6 3·10 -5 - - - |
1·10 -4 5·10 -4 1·10 -3 2·10 -3 3·10 -2 |
OKP-Codes sind in Anhang A angegeben.
3.3 Der Massenanteil von Indium wird durch die Differenz zwischen 100 % und der Summe der standardisierten Verunreinigungen bestimmt.
3.4 Indium wird in Form von Barren oder Pyramiden mit einem Gewicht von:
von 0,05 bis 1 kg - für Indiumsorten In0000 und In000;
nicht mehr als 3 kg - für andere Marken.
Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher ist die Lieferung von Indium der Güteklasse In0000 von 20 bis 50 g zulässig.
Die Indiumsorte In000 wird auch in Form von Barren geliefert, die durch Ziehen mit der Czochralski-Methode gewonnen werden und nicht mehr als 2,5 kg wiegen.
Auf Wunsch der Verbraucher wird Indium der Güteklasse In00 in Form von Stäben mit einem Durchmesser von 21-25 mm und einer Länge von 50-70 mm sowie als zylindrische Barren mit einer Länge von 63-67 mm und einem Durchmesser von 22-24 mm bzw. einer Länge von 50-70 mm und einem Durchmesser von 21-25 mm geliefert.
3.5 Die Oberfläche von Barren und Pyramiden muss frei von Fremdeinschlüssen sein; Lunker und Unregelmäßigkeiten sind zulässig.
3.6 Jeder Indiumbarren der Güten In00, In0 und In2 ist mit dem Herstellersymbol, der Indiumqualität und der Chargennummer gekennzeichnet.
Bei den Indiumsorten In0000 und In000 sind die Bezeichnungen sowie das Gewicht des Barrens und das Herstellungsdatum auf dem Etikett angegeben.
3.7 Jeder Indiumbarren der Güteklassen In0000 und In000 ist in einem Beutel aus Polyethylenfolie verpackt (die Gesamtmasse der Indiumbarren der Güteklasse In0000 in einer Verpackung von 20 bis 50 g ist nicht
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sollte 1 kg überschreiten) und aufbrühen. Der verpackte Barren wird samt Etikett in einen Plastikbeutel gegeben und verschweißt.
Barren, Pyramiden und Stäbe der Indiumsorten In00, In0 und In2 werden in Polyethylenfolienbeutel verpackt und verschweißt.
Jedes Paket enthält nicht mehr als zwei Barren oder Pyramiden. Barren und Pyramiden der Indiumsorte In2 können gemäß GOST 9569 in Polyethylenfolie oder Wachspapier verpackt werden.
3.8 Verpacktes Indium wird in Kartons des Typs I gemäß GOST 2991 oder der Typen I, II-1 und II-2 gemäß GOST 5959 geliefert und bei Bedarf mit Watte oder einem anderen weichen Material verdichtet.
Für den Export bestimmtes Indium wird in Kartons des Typs I gemäß GOST 2991 mit zusätzlichen Anforderungen gemäß GOST 24634 geliefert und von Unterlagen gemäß den Bedingungen der Vereinbarung (des Vertrags) zwischen dem Unternehmen und der ausländischen Wirtschaftsorganisation oder dem ausländischen Käufer begleitet.
Das Bruttogewicht des Kartons darf 35 kg nicht überschreiten.
3.9 Kartons mit Indium werden gemäß GOST 24597 auf Paletten des Typs P2, P4 oder 2P4 gemäß GOST 9078 zu Paketen geformt. Die Gesamtabmessungen der Pakete gemäß GOST 24597 sollten 1240 × 840 × 1350 mm nicht überschreiten. Das Bruttogewicht des Packstücks darf 1,25 t nicht überschreiten.
Die Befestigung der Kästen muss gemäß den Anforderungen von GOST 21650 mit Stahlband gemäß GOST 3560 oder Draht gemäß GOST 3282 erfolgen.
3.10 Transportkennzeichnung - gemäß GOST 14192.
Zusätzliche Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen können bei der Bestellung durch Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher festgelegt werden.
4 Sicherheitsanforderungen
Sicherheitsanforderungen für die Arbeit mit Indium für Hersteller und Verbraucher - gemäß technologischer Dokumentation gemäß GOST 12.3.002 und GOST 3.1120.
5 Annahmeregeln
5.1 Indien wird chargenweise zur Abnahme vorgelegt. Das Chargengewicht ist nicht begrenzt. Die Partie muss aus Metall einer Güteklasse bestehen und mit einem Qualitätsdokument versehen sein, das Folgendes enthält:
- Warenzeichen oder Name des Herstellers und dessen Warenzeichen;
- Produktname;
- Marke Indien;
- Chargennummer;
- Anzahl der Sitze in der Partei;
- Daten der chemischen Analyse;
- Nettogewicht der Partie;
- Herstellungsdatum;
- Bezeichnung dieser Norm.
5.2 Jeder Barren, jede Pyramide oder jeder Stab wird einer Oberflächenqualitätsprüfung unterzogen.
5.3 Um die Masse und chemische Zusammensetzung von Indium zu kontrollieren, werden aus jeder Charge 30 % Barren, Pyramiden oder Stäbe ausgewählt.
In Indien garantiert die Marke In00 den Massenanteil von Aluminium, Magnesium, Silber, Arsen, Thallium, Zinn und Quecksilber durch den Hersteller innerhalb der standardisierten Indikatoren und bestimmt ihn regelmäßig auf Anfrage des Verbrauchers.
In Indien wird der Massenanteil von Aluminium, Wismut, Gallium, Eisen, Cadmium, Magnesium, Mangan, Selen, Schwefel, Silber, Tellur, Arsen, Quecksilber, Zinn, Zink, Kupfer, Blei und Nickel (In000-Grad) regelmäßig einmal pro Quartal bestimmt.
In Indien werden die Massenanteile von Aluminium, Wismut, Gallium, Eisen, Cadmium, Magnesium, Mangan, Selen, Schwefel, Silber, Tellur, Arsen, Quecksilber, Zink und Thallium der Güteklasse In0000 regelmäßig einmal im Quartal bestimmt.
6 Kontrollmethoden
6.1 Die Qualitätskontrolle der Oberfläche jedes Barrens, jeder Pyramide oder jedes Stabes erfolgt visuell, ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten.
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6.2 Die chemische Zusammensetzung von Indium aller Qualitäten wird gemäß GOST 12645.0 - GOST 12645.13 bestimmt.
Die Verwendung anderer regulatorischer Dokumente zu Analysemethoden ist zulässig, sofern deren Genauigkeitsindikatoren den in den geltenden Normen vorgesehenen Indikatoren nicht unterlegen sind.
Bei Uneinigkeit wird die chemische Zusammensetzung gemäß GOST 12645.0-12645.13 beurteilt.
6.3 Von jedem zur Prüfung ausgewählten Barren, jeder Pyramide oder jedem Stab werden Stichproben entnommen, indem mit einem Messer aus Titan, Tantal oder Graphit kleine Späne von den Kanten des Barrens oder der Pyramide und den Endflächen der Stäbe und zylindrischen Barren entfernt werden. Die Masse der Stichprobe jedes Barrens, jeder Pyramide oder jedes Stabes darf nicht weniger als 0,3 % der Masse des Barrens, der Pyramide oder des Stabes betragen.
Die Spänesammelstelle wird durch Abschaben der oberen Schicht mit einer Messerklinge gründlich gereinigt.
Die aus allen Barren und Pyramiden entnommenen Späne werden in maximal 7 mm große Stücke geschnitten, zusammengeführt und vermischt. Die entstandene Mischprobe wird durch Vierteln verkleinert, bis eine Laborprobe mit einem Gewicht von mindestens 50 g entsteht.
Die Masse einer Laborprobe der Indiumsorte In0000 muss bei der Bestimmung von Verunreinigungen durch Kupfer, Nickel, Blei und Zinn mindestens 15 g betragen.
6.4 Im Herstellerwerk kann beim Gießen der Schmelze in Barren, Pyramiden und Stäbe eine Indiumprobe zur chemischen Analyse aus dem flüssigen Metall entnommen werden. Die Probenahme erfolgt mit einem Löffel aus Fluorkunststoff, Titan, Graphit und Quarz zu Beginn, in der Mitte und am Ende der Abfüllung. Die Auswahl und Vorbereitung der Probe erfolgt nach einer Methode, die die Repräsentativität der zur Analyse erhaltenen Probe gewährleistet.
Bei der Güte In0000 wird gleichzeitig mit dem Vakuumgießen der gesamten Metallcharge in einen im Dosiergerät vorgesehenen Probenehmer eine Probe entnommen. Während des Gießens füllt flüssiges Metall den Probenehmer und der Testbarren kristallisiert.
Die Oberfläche der Prüfblöcke wird wie unter 6.3 beschrieben gereinigt und anschließend werden die Blöcke zerkleinert. Die resultierende kombinierte Probe wird gründlich gemischt und durch Vierteln reduziert, bis eine Laborprobe mit einem Gewicht von mindestens 50 g entsteht.
6.5 Die erhaltene Laborprobe von Indium wird in zwei Teile geteilt, von denen einer mit einem Messer in Stücke von höchstens 2 mm Größe zerkleinert und zur Analyse geschickt wird, wobei der Name des Produkts, die Schmelznummer und das Datum der Probenentnahme angegeben werden.
Ein anderer Teil der Laborprobe der Güten In0000, In000, In00, In0 wird in einen Polyethylenbeutel gegeben und mit einem Etikett versehen, und Proben der Indiumgüte In2 werden in einen Beutel aus Wachspapier gemäß GOST 9569 oder aus Polyethylenfolie gemäß GOST 10354 gegeben.
Die Probe wird drei Monate lang aufbewahrt, um sie bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung analysieren zu können.
7 Transport und Lagerung
7.1 Der Transport nach Indien erfolgt mit allen Transportarten in überdachten Fahrzeugen gemäß den für die jeweilige Transportart geltenden Vorschriften für die Beförderung von Gütern sowie per Postpaket. Auf der Schiene erfolgt der Transport nach Indien in kleinen Sendungen (ein Frachtstück an einen Empfänger) oder in verpackter Form.
7.2 Indium wird in geschlossenen Räumen in der Verpackung des Herstellers unter Bedingungen gelagert, die verhindern, dass aggressive Stoffe und Staub auf das Metall gelangen.
8 Herstellergarantien
8.1 Der Hersteller garantiert, dass die Qualität des Indiums den Anforderungen dieser Norm entspricht, vorbehaltlich der in der Norm festgelegten Transport- und Lagerbedingungen.
8.2 Die garantierte Haltbarkeit von Indium in der Herstellerverpackung beträgt 5 Jahre.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist muss das Produkt vor der Verwendung auf die Einhaltung der Anforderungen dieser Norm geprüft werden.
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ANHANG A
(informativ)
OKP-Codes
Tabelle A1 - OKP-Codes
Name | Identifikationsmerkmale | OKP-Code | KCH | |||
Marke | Gewicht, kg | Länge, mm | Durchmesser, mm | |||
Hochreines Indiummetall Barren Hochreines Indiummetall: in Bars in Form von Pyramiden Indiummetall hohe Reinheit: in Bars in Form von Pyramiden in Stangen in zylindrischen Barren Hochreines Indiummetall: in Bars in Form von Pyramiden Technische Daten zum Indiummetall: in Bars in Form von Pyramiden |
In0000 In0000 In0000 In0000 In000 In000 In000 In000 In000 In00 In00 In00 In00 In00 In00 In0 In0 In0 In2 In2 In2 |
Nicht mehr als 0,02 Nicht mehr als 0,05 Nicht mehr als 1 Nicht mehr als 0,05 Nicht mehr als 1 Nicht mehr als 2,5 Nicht mehr als 1 Nicht mehr als 3 Nicht mehr als 3 Nicht mehr als 3 Nicht mehr als 3 Nicht mehr als 3 Nicht mehr als 3 |
50-70 63-67 50-70 |
21-25 23-24 21-25 |
17 6841 0400 17 6841 0411 17 6841 0412 17 6841 0413 17 6841 0100 17 6841 0113 17 6841 0111 17 6841 0112 17 6841 0131 17 6841 0200 17 6841 0213 17 6841 0233 17 6841 0251 17 6841 0261 17 6841 0262 17 6841 0300 17 6841 0313 17 6841 0333 17 6842 0100 17 6842 0113 17 6842 0133 |
02 10 09 08 00 06 08 07 04 08 03 10 08 06 05 05 00 07 06 01 08 |
GOST 10297-94
ISS 77.120.99 B51 OKP 176842
Schlüsselwörter: Indium, technische Anforderungen, Sicherheitsanforderungen, Abnahmeregeln, Kontrollmethoden, Transport und Lagerung