TU 3-1002-77
F.2.105−68−1
UDC 669.14.018.8−426−272.43
Gruppe B 73
VEREINBARUNG: GENEHMIGT
Organisationsleiter Organisationsleiter
p / n B-8715 p / p A-1795
Kislov Maslyukov
9. Dezember 1976… 1976
R.P. Romashin I. O. L.S. Khokhlov
COPY ACCOUNTED Inv. Nr. 3195 Äquivalent Nr. 27 |
FEDERDRAHT
KORROSIONSBESTÄNDIGE HOHE STÄRKE
Technische Bedingungen uneingeschränkt.
TU 3−1002−77
(anstelle von MRTU 3−632−67) 07/01 / 85①
Die Einführungsfrist ist vom
Einverstanden: Entwickelt von:
Stellvertreter stellvertretender Leiter Kopf
Unternehmen Postfach R-6762 Unternehmen Postfach M-5481
Ermolenko Voitsekhovsky
10/12/1976 24. Februar 1976 1976
Stellvertreter Abteilungsleiter
Unternehmen p / i A-1950 Standardisierung
Ponomarev Makerov
05/06/1976 02.20.76 1976
ZUSTAND STANDARDISIERUNGSAUSSCHUSS Rat des Ministeriums der UdSSR |
Registriert und in das Register eingetragen Staatliche Registrierung 24.03.77 für Nr. 1667381 |
retsk metallurgisch
Ausschuss
Likhov V.K.
27. Dezember 1976
④ Ändern 4 23.05.90
① Ändern 1
Diese Spezifikationen gelten für hochfeste korrosionsbeständige Federdrähte, die für die Herstellung von Schraubenfedern in korrosiven Umgebungen ausgelegt sind.
1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1. Korrosionsbeständiger hochfester Federdraht muss die Anforderungen dieser Spezifikationen erfüllen.
1.2. Grundlegende Parameter und Abmessungen.
1.2.1. Federdraht muss je nach mechanischen Eigenschaften aus drei Festigkeitsgruppen bestehen:
normal — H;
hochfest — B;
hochfester kritischer Zweck — VO.
1.2.2. Für jede Festigkeitsgruppe muss der Drahtdurchmesser dem in der Tabelle angegebenen entsprechen. 1.
Tabelle 1
Drahtgruppe | Drahtdurchmesser, mm |
IM IM H. |
0,11 — 8,01 0,11 — 8,01 0,51 — 10,01 |
1.2.3. Der Drahtdurchmesser und die maximalen Abweichungen dafür müssen den in der Tabelle angegebenen entsprechen. 2.
Tabelle 2 Fortsetzung Tabelle. 2
Durchmesser Draht |
Grenze Abweichungen |
1,61 1,81 2.01 |
+ 0,05 |
2.21 2.51 2.81 3.01 |
+ 0,06 |
3.51 4.01 4.51 5.01 5.51 6.01 |
+ 0, 08 |
6.51 7.01 7.51 8.01 |
+ 0,10 |
9.01 10.01 |
+ 0,12 |
Durchmesser Draht |
Grenze Abweichungen |
0,11 0,16 |
+ 0,015 |
0,21 0,26 0,31 0,36 0,41 0,46 |
+ 0,02 |
0,51 0,56 0,61 0,66 0,71 0,76 0,81 0,86 0,91 |
+ 0,03 |
1.01 1.11 1.21 1.31 1.41 1.51 |
+ 0,04 |
Bezeichnung eines Federdrahtes der Marke 12X18H10T group, Gruppe B, mit einem Durchmesser von 0,51 mm bei Bestellung und in der Dokumentation eines anderen Produkts:
Draht 12X18H10T V -V-0,51 TU 3−1002−77
1.2.4. Auf Wunsch des Verbrauchers wird der Draht in Zwischengrößen mit maximalen Abweichungen für die nächstgrößere Größe hergestellt.
1.2.5. Die Ovalität des Drahtes sollte die maximalen Durchmesserabweichungen nicht überschreiten.
1.3. Eigenschaften.
1.3.1. Der Draht sollte aus Stahl der Klasse 12X18H10T mit einer chemischen Zusammensetzung gemäß GOST 5632−72 bestehen (die Dokumente, auf die die Links verweisen, sind in der «Liste der Dokumente, auf die verwiesen wird» am Ende der technischen Spezifikationen angegeben), wobei der Inhalt der folgenden Elemente eingeschränkt sein sollte:
Kohlenstoff 0,09 — 0,12%
für Mangan 1,50 — 2,00%
Chrom 17,00 — 18,00%
für Nickel 10,0 — 11,0%
für Titan 5 (C-0,02) -0,7%, wobei C der Kohlenstoffgehalt ist.
1.3.2. Warmgewalzter Stahl für die Drahtherstellung unterliegt der Kontrolle der Makrostruktur, der Alpha-Phase und der nichtmetallischen Einschlüsse. Die Kontrolle des Gehalts der Alpha-Phase und der nichtmetallischen Einschlüsse erfolgt bei warmgewalzten Anlagen mit einer Seite eines Quadrats von 40 mm oder 100−125 mm. ③
Die Makrostruktur des Stahls sollte frei von Spuren von Schrumpfungslockerungen, subkrustalen Defekten, Fremdeinschlüssen, Fisteln und Rissen sein, die mit bloßem Auge sichtbar sind.
Der Gehalt der Alpha-Phase in einem Stahlwerkstück mit einer Seite eines Quadrats von 40 mm ③ sollte 1 Punkt nicht überschreiten, und in einem Werkstück von 100−125 mm sollte er 1,5 Punkte nicht überschreiten.
Der Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen sollte den Titannitridgehalt in einem Werkstück mit einer Seite eines Quadrats von 40 mm nicht überschreiten, und es sollten nicht mehr als 3 Punkte für jeden der anderen Typen 2 Punkte für ein Werkstück von 100 bis 125 mm vorhanden sein — 4 Punkte
Der Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen für jeden der anderen Typen sollte eine Punktzahl von 2 nicht überschreiten.
Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher kann der Draht anderer Gruppen aus demselben Werkstück hergestellt werden.
1.3.4. Der Draht wird in kaltverformtem Zustand geliefert.
1.3.5. Die mechanischen Eigenschaften des Drahtes der Gruppen B und VO müssen den in der Tabelle angegebenen Anforderungen entsprechen. 3.
Tisch 3
Durchmesser Draht, mm |
Zugfestigkeit Н / (kgf / ) |
Relativ Verengung, ψ %. |
Nummer verdrehen |
nicht weniger | |||
0,11−0,71 0,81−2,81 0,01−3,51 4.01 4.51 5.01−5.51 6.01 6.51 7.01−7.51 8.01 |
1720−2010 (175−205) 1720−2010 (175−205) 1670−1980 (170−200) 1620−1910 (165−195) 1620−1860 (165−190) 1570−1760 (160−180) 1520−1780 (156−175) 1470−1670 (150−170) 1420−1620 (145−165) 1370−1570 (140−160) |
— - — - — - — - — - — - 20 20 20 20 |
4 3 2 2 2 2 — - — - — - — - |
1.3.6. Die mechanischen Eigenschaften des Drahtes der Gruppe H müssen den in der Tabelle angegebenen Anforderungen entsprechen. 4.
1.3.7. Ein Draht mit einem Durchmesser von weniger als 0,81 mm wird mit einem Knoten auf Bruch geprüft, während die Bruchkraft mindestens 50% der Bruchkraft desselben Drahtes betragen muss, wenn er ohne Knoten geprüft wird.
Tabelle 4
Durchmesser Draht, mm |
Endzugfestigkeit, Н / (kg / ) |
Anzahl der Drehungen |
nicht weniger | ||
0,51−6,01 6.51−10.01 |
1230 (125) 1230 (125) |
3 — - |
Hinweis. Eine Verringerung der vorübergehenden Beständigkeit gegen Drahtbruch ist zulässig
mit einem Durchmesser von 10,01 mm bis 1180 N / (120 kgf / ).
1.3.8. Die Oberfläche des Drahtes muss glatt sein, ohne Risse, Sonnenuntergänge, Gefangenschaft, Delaminierung und
Korrosion.
Auf der Oberfläche sind separate Dellen, Kerben, Risiken, Kratzer und Wellen zulässig, deren Tiefe nicht mehr als die Hälfte der maximalen Abweichungen im Durchmesser betragen sollte, gerechnet von der tatsächlichen Größe.
1.3.9. Die Menge an Chlorionen auf der Oberfläche des Drahtes der VO-Gruppe sollte 0,1 mg pro 25 Oberfläche nicht überschreiten.
1.3.10. Auf Wunsch des Verbrauchers muss der Draht dem intergranularen Korrosionstest standhalten.
1.3.11. Auf Wunsch des Verbrauchers muss der Draht der Gruppen B und BO mit Durchmessern von 0,11 bis 5,51 mm nach dem Tempern bei einer Temperatur von (460 ± 10) ° C und 30 bis 60 Minuten Halten mindestens einer Verdrillung standhalten.
1.3.12. Die in der Tabelle angegebenen Durchmesser der Drahtgruppen B und BO sind angegeben. 5 sollte nicht brechen oder delaminieren, wenn es um die Stange gewickelt wird.
Tabelle 5
Gruppe Draht |
Drahtdurchmesser, mm | Stabdurchmesser beim Aufwickeln | Anzahl der Umdrehungen, nicht weniger |
B, BO IM IM |
0,21−1,51 1.61−3.01 3.11−8.01 |
Entspricht einem Durchmesser des getesteten Drahtes Entspricht zwei Durchmessern des getesteten Drahtes Entspricht drei Durchmessern des getesteten Drahtes |
zehn acht fünf |
Hinweis. Während zufriedenstellende Ergebnisse garantiert sind, ist der Wicklungstest für
Der Hersteller kann weggelassen werden.
1.13.13. Draht mit einem Durchmesser von bis zu 0,3 mm sollte auf Spulen mit einem Durchmesser von 0,3 bis 0,6 mm — auf Spulen oder in Spulen mit einem Durchmesser über 0,6 mm — in Spulen hergestellt werden.
1.3.14. Das Wickeln des Drahtes zu Spulen oder Spulen sollte in korrekten Reihen erfolgen, ohne die Windungen zu verwickeln, und die freie Wicklung sicherstellen. Die Enden des Drahtes in der Spule sollten ordentlich verlegt und leicht zu finden sein. Wenn Sie den Strang vom Stricken befreien, sollte der Draht nicht zu einer «Acht» gefaltet werden.
1.3.15. Der Innendurchmesser der Spule muss je nach Drahtdurchmesser dem in der Tabelle angegebenen entsprechen. 6.
Tabelle 5
mm
Der Durchmesser des Drahtes | Spulendurchmesser nicht weniger |
0,31−0,46 0,51−0,91 1.01−2.01 St. 2.01 |
100 150 200 400 |
1.4. Markierung.
1.4.1. Drahtmarkierung — gemäß GOST 18143−72 .
1.5. Verpackung.
1.5.1. Drahtverpackung — gemäß GOST 18143−72 .
2. ANNAHMEBESTIMMUNGEN
2.1. Draht wird in Losen akzeptiert. Die Charge sollte aus Draht mit dem gleichen Durchmesser bestehen, eine Wärme für eine Gruppe.
2.2. Jeder Motor oder jede Drahtspule wird geprüft und gemessen.
2.3. Zur Überprüfung der chemischen Zusammensetzung wird eine Probe aus der anfänglichen Schmelzpfanne gemäß GOST 7585−81 entnommen .
2.4. Um die mechanischen Eigenschaften des Drahtes zu überprüfen, werden Proben von beiden Enden jeder Spule und eine Probe von einem Ende jeder Spule entnommen.
2.5. Um den Draht auf Wicklung zu prüfen, werden Proben von beiden Enden der Spule oder von einem Ende der Spule entnommen — 5% der Charge, jedoch nicht weniger als fünf Spulen (Spulen).
2.6. Zur Prüfung auf intergranulare Korrosion werden von jeder Hitze drei Proben entnommen.
2.7. Um den Gehalt der Alpha-Phase und der nichtmetallischen Einschlüsse zu überprüfen, werden zwei Proben aus der Hitze entnommen, aus verschiedenen warmgewalzten Knüppeln geschnitten und bei einer Temperatur von 1150 ° C abgeschreckt.
2.8. Die Anzahl der zur Überwachung der Chlorionen entnommenen Proben wird vom Hersteller festgelegt.
2.9. Nach Erhalt unbefriedigender Testergebnisse, zumindest für einen der Indikatoren, werden wiederholte Tests an einer doppelten Anzahl von Proben durchgeführt, die aus Spulen oder Spulen entnommen wurden. Nach Erhalt unbefriedigender Ergebnisse wiederholter Tests für mindestens einen der Indikatoren wird die Charge verworfen oder jede Spule oder jede Spule wird separat entnommen.
3. KONTROLLMETHODEN
3.1. Die Kontrolle des Durchmessers und der Ovalität des Drahtes erfolgt mit einem Messwerkzeug, das die erforderliche Messgenauigkeit in zwei zueinander senkrechten Richtungen eines Drahtabschnitts mindestens an drei Stellen jeder Spule sicherstellt.
3.2. Die chemische Zusammensetzung von Stahl zur Herstellung von Draht wird gemäß GOST 12344−7888, GOST 12345−80 88, GOST 12346−78, GOST 12347−77, GOST 12348−78, GOST 12349−83, GOST 12350−78, GOST 12352−81 bestimmt, GOST 12354−81, GOST 12356−81, GOST 20560−81 .
3.3. Die Makrostruktur von warmgewalztem Stahl wird gemäß GOST 10243−75 geprüft .
3.4. Die Bestimmung des Alpha-Phasengehalts erfolgt durch ein metallographisches oder magnetisches Verfahren gemäß dem Verfahren des Herstellers gemäß GOST 11878−66 .
3.5. Die Bestimmung des Gehalts an nichtmetallischen Einschlüssen erfolgt nach der Herstellermethode gemäß GOST 1778−70 .
3.6. Der Zugversuch des Drahtes wird gemäß GOST 10446−80 durchgeführt .
3.7. Beim geknoteten Zugversuch des Drahtes wird die Probe in einem einfachen Knoten gebunden, ohne fest angezogen zu werden. Die Enden der Probe werden mit den Griffen einer Zugprüfmaschine festgeklemmt. Das vollständige Festziehen des Knotens erfolgt, wenn die Probe gedehnt wird.
3.8. Die Oberfläche des Drahtes wird visuell überprüft, die Tiefe des Defekts wird durch Abisolieren bestimmt. Die Stelle des Defekts wird mit Sandpapier oder einer Feile gereinigt, gefolgt von einem Vergleichsbeispiel für Draht an den gereinigten und nicht gereinigten Stellen.
Um Oberflächenfehler zu erkennen, wird der Draht der VO-Gruppe einem Elektropolieren oder einer anderen Reinigung und anschließenden Inspektion unterzogen.
Durch Nassziehen, Elektropolieren oder Reinigen gezogener Draht ist möglicherweise nicht möglich.
Die Eigenschaften von Drahtfehlern werden gemäß den in Anhang 1 angegebenen Normen bestimmt.
3.9. Chlorionen werden nach der Methode des Herstellers bestimmt, während der Hersteller die in Abschnitt 1.3.9 dieser technischen Spezifikationen vorgesehenen Normen garantiert.
3.10. Die Prüfung des Drahtes auf intergranulare Korrosion erfolgt nach der Methode AM GOST 6032−7684, nachdem die Probe 30−60 Minuten lang bei einer Temperatur von (460 ± 10) ° C getempert wurde.
3.11. Der Drahttorsionstest wird gemäß GOST 1546−80 durchgeführt .
3.12. Der Drahtwicklungstest wird gemäß GOST 10447−80 durchgeführt .
3.13. Die Liste der zum Messen und Prüfen von Kabeln erforderlichen Geräte finden Sie in Anhang 2.
4. TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Der Transport von Draht aus Stahl der Klasse 12X18H10T sollte auf der Schiene, auf der Straße und in der Luft in gedeckten Fahrzeugen (Wagen oder Universalcontainer), Klein-, Wagen- oder Containersendungen erfolgen.
Be- und Entladevorgänge müssen gemäß den Transportkennzeichnungen gemäß GOST 14192−77 und den Warnschildern gemäß GOST 19433−8188 ④ durchgeführt werden.
4.2. Die Befestigung von Spulen (Spulen) in Bündeln in Schienenfahrzeugen und die Regeln für den Transport von Produkten auf diesen müssen gemäß den Anforderungen der vom Eisenbahnministerium der UdSSR genehmigten «Regeln für die Beförderung von Gütern» und «Technischen Bedingungen für das Laden und Sichern von Gütern» erfolgen.
Die Befestigung von Spulen in Bündeln im Straßenverkehr und die Regeln für den Transport von Produkten auf diesen müssen gemäß den vom Ministerium für Straßenverkehr des RSFSR vom 30. Juli 1971 genehmigten «Allgemeinen Regeln für die Beförderung von Gütern auf der Straße» erfolgen.
Die Befestigung von Spulen in Bündeln in der Zivilluftfahrt und die Vorschriften für die Beförderung von Produkten auf diesen sollten gemäß dem vom Ministerium für Zivilluftfahrt am 25. März 1975 genehmigten «Handbuch für den Güterverkehr auf inländischen Luftverkehrslinien der UdSSR» erfolgen.
4.3. Drahtlagerung unter den Bedingungen von 2 GOST 15150−69 .
5. GEWÄHRLEISTUNGEN DES HERSTELLERS
5.1 Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung des Federdrahtes mit den Anforderungen dieser Spezifikationen unter den in diesen Spezifikationen festgelegten Transport- und Lagerbedingungen.