TU 2730.09.034-2012 Auszug
Auszug aus TU 2730.09.034-2012
Diese technischen Bedingungen gelten für Bänder der folgenden Güten: Sv-07Kh25N13, Sv-04Kh20N10G2B (EP762), Sv-02Kh21N11G2B, Sv-02Kh24N13G2B, Sv-03Kh22N11G2B, Sv-03Kh24N13G2B, die aus korrosionsbeständigen Stählen hergestellt werden und für den Korrosionsschutz von Ausrüstungen und Rohrleitungen von Kernkraftwerken bestimmt sind.
Es ist zulässig, Bänder gemäß diesen Spezifikationen für die Herstellung von Produkten in anderen Branchen (Metallurgie, Energie, Petrochemie usw.) zu verwenden.
Das Band kann aus folgenden Materialien hergestellt werden: im offenen Ofen geschmolzener Stahl; aus im offenen Ofen geschmolzenem Stahl mit anschließendem Vakuum-Lichtbogen-Umschmelzen (gekennzeichnet mit den Buchstaben "VD"); aus im Vakuum-Induktionsofen geschmolzenem Stahl (gekennzeichnet mit den Buchstaben "VI").
Das Schmelzverfahren wird in der Bestellung angegeben.
Die Stahlschmelze zur Herstellung von Bändern muss mit sauberen Einsatzstoffen erfolgen.
Die Anlieferung des Bandes muss chargenweise erfolgen. Eine Bandcharge ist ein Band der gleichen Marke, der gleichen Wärme, des gleichen Lieferzustands, der gleichen Größe und der gleichen Oberflächenqualität.
Das Band kann im teilgehärteten Lieferzustand (Index in der Bezeichnung "PN") und im gehärteten Lieferzustand (Index in der Bezeichnung "N") geliefert werden.
Das Band wird mit Oberflächenqualität gemäß GOST 4986-2B geliefert.
1 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1 Das Band wird in Rollen mit Abmessungen und Gewichten gemäß den in Tabelle 1 angegebenen Werten geliefert.
Tabelle 1 - Bandabmessungen und Bandrollengewichte
Banddicke, mm | 0,5 -0,05 | 0,7 -0,05 | |||||||
Bandbreite, mm | 20 -0,4 | 30 -0,4 | 60 -0,4 | 90 -0,4 | 120 -0,4 | 25 -0,4 | 50 -0,4 | 75 -0,4 | 100 -0,4 |
Gewicht des Bandes auf einer Rolle, kg | nicht weniger als | ||||||||
12 | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 |
Hinweis: Auf Kundenwunsch kann Band mit anderem Rollengewicht geliefert werden.
1.2 Das Band wird mit geschnittenen Kanten geliefert.
1.3 Das Klebeband muss in Rollen geliefert werden. Die Rolle kann aus mehreren Abschnitten bestehen. Die Länge eines Klebebandstücks auf einer Rolle muss mindestens 30 m betragen. Der Innendurchmesser der Rollen muss mindestens 300 mm und darf höchstens 515 mm betragen.
1.4 Das Band muss aus Stahl bestehen, dessen chemische Zusammensetzung in Tabelle 2 angegeben ist.
1.5 Die mechanischen Eigenschaften des Bandes müssen den in Tabelle 3 angegebenen Werten entsprechen.
Tabelle 3 - Mechanische Eigenschaften des Bandes
Bandmarke | Lieferstatus | Zugfestigkeit (σ in ), N/mm² (kgf/mm²) | Relative Dehnung (δ 50 ), % nicht weniger als |
Sv-07X25N13, Sv-04Х20Н10Г2Б (EP762), Sv-02X21N11G2B, Sv-02X24N13G2B, Sv-03X22N11G2B, Sv-03X24N13G2B |
Gearbeitet | 1000 ± 100 (102 ± 10) | 12 |
Teilgehärtet | 780±100 (80±10) | 15 |
Notiz:
1. Der Lieferzustand des Bandes wird vom Kunden bestimmt;
2 Normen für die relative Dehnung sind optional;
3 Es ist zulässig, nach Vereinbarung mit dem Kunden die mechanischen Eigenschaften des kaltverfestigten Bandes hinsichtlich der Zugfestigkeit (σ in ) im Bereich von 1150±00 (117±10) N/mm² (kgf/mm²) und hinsichtlich der relativen Dehnung auf nicht weniger als 6 % festzulegen.
1.6 Für die Bandherstellung vorgesehene Stähle müssen gegen interkristalline Korrosion beständig sein.
Tabelle 2 - Chemische Zusammensetzung von Stahl für die Herstellung von Bändern
Stahlsorte | Massenanteil der Elemente, % | ||||||
Kohlenstoff | Silizium | Mangan | Chrom | Nickel | Molybdän | Niob | |
Sv-07X25N13 | 0,04 - 0,07 | 0,50 - 0,80 | 1,00 - 1,80 | 24.00 - 26.00 | 12.00 - 14.00 | nicht mehr als 0,25 | nicht mehr als 0,05 |
Sv-04Х20Н10Г2Б (EP762) | nicht mehr als 0,04 | 0,20 - 0,45 | 1,80 - 2,20 | 18.00 - 20.50 | 9.00 - 10.50 | nicht mehr als 0,25 | 0,90 - 1,10 |
Sv-02X21N11G2B | nicht mehr als 0,025 | nicht mehr als 0,30 | 1,50 - 2,00 | 20.50 - 22.00 | 10.00 - 11.50 | nicht mehr als 0,25 | 0,60 - 0,80 |
Sv-02X24N13G2B | nicht mehr als 0,025 | nicht mehr als 0,30 | 1,50 - 2,00 | 23.00 - 25.00 | 12.00 - 14.00 | nicht mehr als 0,25 | 0,60 - 0,80 |
Sv-03X22N11G2B | nicht mehr als 0,030 | nicht mehr als 0,30 | 1,50 - 2,00 | 22.00 - 23.50 | 10.00 - 11.50 | nicht mehr als 0,25 | 0,70 - 0,90 |
Sv-03X24N13G2B | nicht mehr als 0,030 | nicht mehr als 0,30 | 1,50 - 2,00 | 23.00 - 25.00 | 12.00 - 14.00 | nicht mehr als 0,25 | 0,70 - 0,90 |
Fortsetzung von Tabelle 2
Stahlsorte | Massenanteil der Elemente, % | |||||||||||||||||
Stickstoff | Schwefel | Phosphor | Kupfer | Führen | Zinn | Antimon | Arsen | Kobalt | Aluminium | Sauerstoff | ||||||||
nicht mehr | ||||||||||||||||||
Sv-07X25N13 | 0,05 | 0,010 | 0,018 | 0,06 | 0,001 | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,03 | 0,10 | 0,03 | |||||||
Sv-04Х20Н10Г2Б (EP762) | 0,05 | 0,010 | 0,018 | 0,06 | 0,001 | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,03 | 0,10 | 0,03 | |||||||
Sv-02X21N11G2B | 0,05 | 0,010 | 0,018 | 0,06 | 0,001 | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,03 | 0,10 | 0,03 | |||||||
Sv-02X24N13G2B | 0,05 | 0,010 | 0,018 | 0,06 | 0,001 | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,03 | 0,10 | 0,03 | |||||||
Sv-03X22N11G2B | 0,05 | 0,010 | 0,018 | 0,06 | 0,001 | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,03 | 0,10 | 0,03 | |||||||
Sv-03X24N13G2B | 0,05 | 0,010 | 0,018 | 0,06 | 0,001 | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,03 | 0,10 | 0,03 | |||||||
Hinweise: | 1 Die Anforderung an den Sauerstoffgehalt ist optional, der Sauerstoffgehalt wird ermittelt und im Qualitätsdokument festgehalten. 2 Grenzabweichungen für den Massenanteil von Elementen gemäß Tabelle 3 von GOST 2246. 3 Für die Stahlsorte Sv-04Kh20N10G2B (EP762) dürfen die maximalen Abweichungen im Massenanteil von Kohlenstoff plus 0,005 % betragen. | |||||||||||||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
1.7 Der Gehalt der Ferritphase im Stahl muss den in Tabelle 4 angegebenen Werten entsprechen.
Tabelle 4 - Gehalt der Ferritphase im Stahl
Stahlsorte | Ferritphasengehalt, % |
Sv-07X25N13 | 5-8 |
Sv-04Х20Н10Г2Б (EP762) | 5-8 |
Sv-02X21N11G2B | 5-8 |
Sv-02X24N13G2B | 5-8 |
Sv-03X22N11G2B | 5-8 |
Sv-03X24N13G2B | 5-8 |
1.8 Oberflächenqualität des Bandes gemäß GOST 4986 - 2B. Geringe Spuren abrasiver Reinigung sind zulässig.
1.9 An den Kanten des Bandes dürfen keine Risse, Einschnitte, Brüche oder Delaminationen vorhanden sein. Grate, deren Größe die maximale Abweichung der Banddicke nicht überschreitet, sind zulässig. Die Kanten des Bandes dürfen nicht geknickt (verformt) werden.
1.10 Die Halbmondform des Bandes darf auf einer Länge von 1 m nicht mehr als 2 mm betragen. Die Bandebenheit darf auf einer 1 m langen Strecke 25 mm nicht überschreiten.
Auf Kundenwunsch darf die Bandebenheit auf einer 1 m langen Strecke 5 mm nicht überschreiten.
1.11 Eine Delamination des Bandes ist nicht zulässig.
1.12 Nach Vereinbarung der Parteien wird das Band mit polierter Oberfläche geliefert.
1.13 Das Vergrößern von Bandrollen durch Verschweißen einzelner Zuschnitte aus derselben Schmelze ist zulässig. Die Werkstücke werden durch Argon-Lichtbogenschweißen mit einer nicht abschmelzenden Elektrode ohne Zusatzwerkstoff durchgehend miteinander verbunden. Die Schweißnaht darf keine durchgehenden Fehler in Form von Rissen, Bindefehlern oder Durchbrennern aufweisen. Das Schweißen von Werkstücken erfolgt, wenn deren Dicke nicht weniger als 2,0 mm beträgt.
1.14 Auf Wunsch des Kunden wird in der Bestellung (Spezifikation) die Masse einer Bandcharge aus einer Charge angegeben.
1.15 Jeder an den Kunden gelieferten Bandcharge muss ein Qualitätsdokument (Zertifikat) beiliegen, das folgende Informationen enthält:
- Name des Herstellers, falls vorhanden, seine Marke;
- Name des Verbrauchers (Kunden);
- Name des Produkts;
- Ausstellungsdatum des Qualitätsdokuments (Zertifikat);
- Bandmarke;
- Größe (Dicke und Breite des Bandes);
- Oberflächenrauheit;
- Chargennummer und Bandschmelznummer;
- Anzahl der Stellen, Gesamtgewicht des Bandes in der Charge;
- Testergebnisse (tatsächliche chemische Zusammensetzung, einschließlich Gasgehalt, Ferritphasengehalt, mechanische Eigenschaften des Bandes);
- die Nummer der Vereinbarung (des Vertrags) mit dem Verbraucher, unter der diese Bandcharge geliefert wird.
Das Qualitätsdokument (Zertifikat) muss durch die Unterschrift der verantwortlichen Person und den Stempel (Siegel) des technischen Kontrolldienstes des Herstellers mit Angabe des Ausstellungsdatums des Qualitätsdokuments (Zertifikats) beglaubigt werden.
1.16 Das Band wird zu Rollen gewickelt. Das Band muss eng zu Rollen gewickelt werden. Die Rollen müssen mit kreisförmigen oder mindestens drei radialen Bändern umreift werden. Als Umreifungsmaterial kommt austenitisches Stahlband oder Kunststoff-Packband zum Einsatz.
1.17 An beiden Enden jeder Klebebandrolle müssen folgende Angaben angebracht sein:
- Bandmarke;
- TU-Nummer;
- Schmelznummer;
- Chargennummer;
- Dicke und Breite des Bandes;
- Rollengewicht.
Die Informationen müssen so angebracht werden, dass ihre Sicherheit während des Transports und der Lagerung des Bandes gewährleistet ist.
Entsprechende Angaben müssen auf jeder Verpackungseinheit angebracht sein.
1.18 Jede Bandrolle muss mit einem Edelstahletikett versehen sein, auf dem die in Absatz 1.17 angegebenen Daten angegeben sind.
1.19 Jede Klebebandrolle ist in wasserfestes Papier (Folie) eingewickelt und in Holzkisten verpackt, um die Sicherheit des Klebebands zu gewährleisten. Die Rollen werden so in die Kartons gelegt, dass sie sich im Karton nicht bewegen können. Das Gewicht von Kartons mit Klebeband beträgt nicht mehr als 1000 kg. Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher sind auch andere Verpackungsarten zulässig, die jede Klebebandrolle zuverlässig vor Feuchtigkeit und Verschmutzung schützen.
2. Annahmebestimmungen
2.1 Die Abnahme des Bandes erfolgt chargenweise. Die Charge muss aus Metall der gleichen Schmelzstufe und des gleichen Lieferzustandes bestehen. Jeder Charge muss ein Qualitätsdokument (Zertifikat) beiliegen.
2.2 Dicke, Breite und Form des Bandes werden bei jeder Rolle geprüft.
2.3 Um die Qualität des Bandes zu überprüfen, werden Proben aus der Charge entnommen:
- zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung - gemäß GOST 7565;
- zur Bestimmung des Gasgehalts - gemäß GOST 4986;
- zur Zugprüfung und Bestimmung der Oberflächenqualität - gemäß GOST 4986;
- zur Prüfung auf interkristalline Korrosion - gemäß GOST 4986. Prüfungen auf Beständigkeit gegen interkristalline Korrosion können in einem Zwischenwerkstück durchgeführt werden.
2.4 Der Gehalt der Ferritphase wird aus einer vor dem Gießen entnommenen Probe aus der Gießpfanne bestimmt oder durch Umschmelzen des Bandes mit einer nicht abschmelzenden Wolframelektrode in einer Argonumgebung in eine kupfergekühlte Kokille unter Verwendung der volumetrischen magnetischen Methode gemäß GOST 2246 ermittelt.
2.5 Wenn für mindestens einen der Indikatoren unbefriedigende Testergebnisse erzielt werden, werden Wiederholungstests mit einer gemäß GOST 7566 ausgewählten Probe durchgeführt.
2.6 Die Ergebnisse der Nachprüfung sind endgültig und gelten für die gesamte Bandcharge.
2.7 Nach Vereinbarung der Parteien kann das Band zusätzlichen Tests unterzogen werden (Beurteilung der Schweiß- und technologischen, physikalischen und mechanischen Eigenschaften sowie anderer Verbrauchereigenschaften). Die Methodik zur Bewertung der Schweiß- und technologischen, physikalischen und mechanischen Eigenschaften, Anforderungen und Standards zur Qualitätsbewertung (mit dem Entwickler dieser TU vereinbart) müssen vom Kunden bereitgestellt werden.
3 Kontrollmethoden
3.1 Die Banddicke wird mit einem Mikrometer gemäß GOST 6507, Genauigkeitsklasse 2 (Fehler 0,005 mm), gemessen, die Bandbreite wird mit einem Messschieber gemäß GOST 166, Genauigkeitsklasse 1 (Fehler 0,05 mm) gemessen. Die Dicke des Bandes wird in einem Abstand von mindestens 5 mm vom Rand gemessen.
3.2 Beim Abwickeln der Rolle wird an jedem Abschnitt des Bandes auf Unebenheit und Wölbung geprüft. Die Unebenheit wird auf einer flachen Kontrollplatte durch Messen der maximalen Abweichungshöhe des Bandes von der Platte ermittelt. Bei der Prüfung des Bandes auf Halbmondform wird der zu prüfende Bandabschnitt auf eine ebene Fläche gelegt und ein 1 m langes Lineal an der konkaven Seite des Bandes angelegt. Anschließend wird der Abstand des am weitesten vom Lineal entfernten Punkts des Bandbogens bestimmt.
3.3 Bestimmung der chemischen Zusammensetzung der Proben gemäß Abschnitt 2.3. durchgeführt gemäß GOST 12344, GOST 12345, GOST 12346, GOST 12347, GOST 12348, GOST 12350, GOST 12352, GOST 12353, GOST 12355, GOST 12357, GOST 12358, GOST 12361, GOST 12362.
3.4 Nach Vereinbarung mit dem Verbraucher und dem Entwickler dieser TU ist die Verwendung anderer Methoden (GOST 28033, GOST 18895 usw.) zulässig, die die erforderliche Genauigkeit bei der Bestimmung des Gehalts an chemischen Elementen gewährleisten. Bei Uneinigkeit erfolgt die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung der Proben mittels chemischer Methode.
Die Bestimmung des Gasgehalts (Stickstoff, Sauerstoff) erfolgt gemäß GOST 17745 oder anderen Methoden, die die erforderliche Genauigkeit gewährleisten.
3.5 Zugfestigkeitsprüfungen des Bandes werden gemäß GOST 11701 durchgeführt. Die mechanischen Eigenschaften werden an Proben bestimmt, die entlang der Walzrichtung geschnitten wurden.
3.6 Die Oberflächenrauheit wird mithilfe von Profilometern, Profilographen, optischen Instrumenten oder Arbeitsproben überprüft.
3.7 Die Prüfung der gemäß Abschnitt 2.4 ausgewählten Kontrollproben zur Bestimmung des Gehalts der Ferritphase erfolgt gemäß der Methodik von GOST 2246.
Es ist zulässig, den Gehalt der Ferritphase (CFP) mit einer anderen Methode gemäß der Methodik des Herstellers zu bestimmen, die mit dem Entwickler dieser TU vereinbart wurde.
4 TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1 Der Transport des Bandes kann mit allen Transportarten in gedeckten Fahrzeugen gemäß den für diese Transportart geltenden Vorschriften für den Gütertransport erfolgen. Transportverpackungen müssen mit dem Handhabungszeichen "Feuchtigkeitsscheu" versehen sein.
4.2 Nach Vereinbarung der Parteien ist der Transport des Bandes in offenen Fahrzeugen, einschließlich universeller Container mittlerer Tonnage, zulässig, sofern das Band zuverlässig vor Niederschlagseinflüssen geschützt ist und die Transportdauer vom Hersteller zum Verbraucher 24 Stunden (einschließlich Be- und Entladevorgänge) nicht überschreitet.
4.3 Das verpackte Band sollte unter Bedingungen gelagert und transportiert werden, die eine Verunreinigung und Beschädigung der Verpackung verhindern.
4.4 Das Band muss in einem trockenen Raum bei einer Temperatur von 15 bis 35 °C ohne alkalische, saure oder andere aggressive Verunreinigungen in der Luft gelagert werden.