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Auszug aus der TU für Schmiedestücke BrNHK(f)

TU "Bronzeschmiedestücke BrNHK(f)"

TU 1846-004-80569151-2013

1.1.8 Die Härte und die elektrische Leitfähigkeit wärmebehandelter Schmiedestücke müssen mindestens 200 HB bzw. 24 MS/m betragen.

1.2 Anforderungen an Materialien

1.2.1 Schmiedestücke werden aus BrNHK(f)-Bronze hergestellt. Die chemische Zusammensetzung der Legierung hinsichtlich Hauptbestandteilen und Verunreinigungen muss den in Tabelle 4 angegebenen Anforderungen entsprechen.

Tabelle 4 Chemische Zusammensetzung von Bronze BrNHK(f)

Hauptbestandteile, %
Kupfer (Cu) Nickel (Ni) Chrom (Cr) Silizium (Si)
Kette 2,4-2,8 0,5-1,0 0,5-0,9
maximaler Verunreinigungsgehalt, %
Eisen (Fe) Phosphor (P) Blei (Pb) Zinn (Sn) Zink (Zn) Gesamt
0,10 0,03 0,01 0,05 0,15 0,4


1.2.2 Der Gehalt an Verunreinigungen wird durch die Ausgangscharge und die Schmelztechnologie gewährleistet und die Summe der Verunreinigungen darf mehr als 0,4 % betragen, sofern die in Abschnitt 1.1.8 festgelegten Werte für Härte und elektrische Leitfähigkeit eingehalten werden.

1.2.3 Während des Schmelzprozesses wird der Zusammensetzung der BrNHK(f)-Legierung ein technologischer Zusatzstoff in Form eines Kohlenstoff-Fulleroid-Nanomodifikators "Astralen" (TU 2166-001-13800624-2003) hinzugefügt.

1.3 Verpackung

1.3.1 Schmiedestücke werden unverpackt geliefert.

1.3.2 Schmiedestücke mit einer Länge von mehr als 400 mm werden in Bündeln mit einem Gewicht von höchstens 500 kg geliefert, die mit Packband GOST 19851-74 verschnürt sind.

1.4 Kennzeichnung

1.4.1 Die folgenden Informationen werden auf jedes Schmiedestück angewendet:

- Legierungsqualität;

- Schmelznummer;

- Nennmaße;

- Qualitätskontrollstempel.

Technische Bedingungen (TU)

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