TU-14-4-694-76
MINISTERIUM FÜR FERROUS METALLURGIE DER UdSSR
UDC 669.14−418.2 Gruppe B-34 «GENEHMIGT" V. ORINICHEV «17. März 1976» |
LEGIERTES BAND
WIDERSTANDSSPEZIALZWECK
TECHNISCHE BEDINGUNGEN
TU-14−4-694−76
(anstelle von ChMTU 4−337−70)
Die Einführungsfrist endet |
Gültig Entwickelt von: CHIEF ENGINEER VON BELMETKOMBINAT V. Likhov «12» .04.1975 Leiter der technischen Abteilung BMK M. Mamykin 09 .04.1975 |
Zustand
Normungsausschuss
Ministerrat der UdSSR
Registriert und in das Register eingetragen
staatliche Standards
1976 Jahr
Diese technische Spezifikation gilt für ein abgeflachtes Band aus einer Legierung mit hohem ohmschen Widerstand, das zur Herstellung von geflochtenen Litzen bestimmt ist.
1. KLASSIFIZIERUNG
1.1. Das Band ist gemacht:
- auf technischer Basis — gewalzt, kaltverformt;
- Lieferbedingung — leicht.
2. STUFEN UND TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
2.1. Die Nennabmessungen des Bandes und die zulässigen Abweichungen müssen den Anforderungen von Tabelle 1 entsprechen.
Tabelle 1
mm | |||
Banddicke | Dickentoleranz | Riemenbreite | Breitentoleranz |
0,05 | ± 0,005 | 0,25 | ± 0,05 |
2.2. Das Band besteht aus einer Legierung der Klasse Х20Н80, die die Anforderungen an die chemische Zusammensetzung von GOST 12766−67 erfüllt.
2.3. Die endgültige Zugfestigkeit beim Strecken des Bandes muss mindestens 100 kgf / mm2 betragen.
2.4. Die Oberfläche des Bandes sollte glatt und leicht sein, ohne Gefangenschaft, Risse, Sonnenuntergänge und Schuppen.
Separate kleine Defekte in Form von Kerben, Abdrücken von Rollen und Gefangenschaft sind zulässig, wenn sie die Größe des Bandes nicht über die Grenze zulässiger Dickenabweichungen hinaus bringen.
2.5. Die Kanten des Bandes sollten während des Walzvorgangs frei von Rissen, Graten und natürlich abgerundet sein.
2.6. Die Sauberkeit der ebenen Oberflächen des Riemens muss mindestens Klasse 9 gemäß GOST 2789−13 sein und durch die Qualität und Sauberkeit der Verarbeitung der Crimpwalzen gewährleistet sein.
2.7. Das fertige Klebeband wird auf Spulen mit einem Halsdurchmesser von mindestens 70 mm gewickelt. Das Aufwickeln mehrerer Klebebandschnitte ist auf einer Rolle zulässig, während die Enden mit Papier verschoben werden sollten. Die Länge der einzelnen Segmente muss mindestens 100 Meter betragen.
2.8. Der Lieferant garantiert, dass das Band den Anforderungen dieser technischen Spezifikation entspricht.
3. PRÜFMETHODEN
3.1. Die Abnahme des Bandes erfolgt durch die technische Kontrolle des Herstellers.
3.2. Der Verbraucher hat das Recht, eine Kontrollprüfung der Qualität des ihm erhaltenen Bandes durchzuführen, um sicherzustellen, dass seine Indikatoren den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen, wobei das in Abschnitt 2.1 angegebene Überprüfungsverfahren und die Prüfmethoden anzuwenden sind. 3.3−3.8.
3.3. Auf Spulen gewickeltes Klebeband wird zur Annahme in Chargen angeboten, die aus einer Größe und einer Hitze bestehen.
3.4. Jede Bandspule unterliegt Maß-, Toleranz- und Oberflächeninspektionen.
Die externe Inspektion der Bandoberfläche erfolgt mit bloßem Auge.
3.5. Die Abmessungen des Bandes werden mit einem Messwerkzeug überprüft, das die angegebene Messgenauigkeit gewährleistet.
3.6. Bei Abnahmetests werden von jeder Bandspule Proben entnommen, die in Aussehen und Größe geeignet sind.
Von einem Ende werden Proben in der folgenden Menge entnommen: drei Proben mit einer Länge von jeweils 100 mm, um die endgültige Zugfestigkeit zu bestimmen. Die Reißfestigkeit wird gemäß den Anforderungen von GOST 11701−66 bestimmt.
3.7. Die chemische Zusammensetzung der Legierung ist durch das Zertifikat des Metalllieferanten zertifiziert und kann gegebenenfalls überprüft werden.
Die Probenahme zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung erfolgt gemäß GOST 7565−66, die chemische Analyse gemäß GOST 12344−66 und GOST 12365−66 oder andere Methoden, die die erforderliche Genauigkeit gemäß den angegebenen Standards gewährleisten.
3.8. Bei Nichtübereinstimmung der Testergebnisse mit den Anforderungen dieser TU werden wiederholte Tests an einer doppelten Anzahl von Proben durchgeführt, die aus derselben Charge entnommen wurden.
Wenn bei wiederholten Tests mit mindestens einer Probe unbefriedigende Ergebnisse erzielt werden, wird jede Bandspule separat gesteuert.
4. VERPACKUNG UND ETIKETTIERUNG
4.1. Das Klebeband sollte in gleichen, ungestörten Reihen gewickelt werden und ein freies Aufrollen von den Spulen gewährleisten. In diesem Fall sollte die Spule streng horizontal angeordnet sein.
4.2. Jede Rolle gewickeltes Klebeband sollte ein Pappetikett oder ein Papieretikett haben, auf dem Folgendes angegeben ist:
- den Namen des Lieferanten;
- Bandgröße;
- Spulennummern;
- Metallschmelzzahlen;
- Herstellungsdatum und Stempel der Qualitätskontrollabteilung.
4.3. Farbbandspulen werden zunächst mit ODP-Papier und dann mit Wachspapier umwickelt und in einen starren Behälter verpackt, der Folgendes anzeigen muss:
- den Namen des Lieferanten oder seiner Marke;
- Gewicht (Brutto und Netto);
- Anzahl dieser technischen Spezifikationen;
- Chargennummer.
4.4. Jedem gültigen Bandstapel ist ein Zertifikatsdokument beigefügt, aus dem Folgendes hervorgehen muss:
- Name der Organisation, zu der auch der Hersteller gehört;
- Bandgröße;
- Wärmezahl;
- chemische Zusammensetzung;
- mechanische Eigenschaften;
- Anzahl und Anzahl der Spulen;
- Produktionsdaten und Qualitätskontrollstempel.
5. ZAHLUNGSVERFAHREN FÜR PRODUKTE
5.1. Der Großhandelspreis für das Band wird gemäß dem Anhang zu den TU-Daten festgelegt.
Kopf Abteilung Standardisierung NIIMETUZ |
I. Varysheva |
Anhang zu TU 14−4-694−74
ZAHLUNG
Großhandelspreis Alloy High Rolled Tape
ohmscher Widerstandsgrad Х20Н80, ausgelegt
zur Herstellung eines geflochtenen Seils.
Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der vom Staatskomitee für die Ministerkommission der UdSSR Nr. 10−15 / 2935 und des MCHM der UdSSR Nr. AB-1684/47 vom 7. Dezember 1972 genehmigten «Verordnungen» (und Klausel 13. Allgemeine Anweisungen der Preisliste Nr. 01−05, Teil 1, hrsg. 195 g.)
Anfangsdaten für die Preisberechnung.
Es wurden neue technische Bedingungen entwickelt, um ChMTU 4−337−70 zu ersetzen, dessen Großhandelspreis in der Preisliste Nr. 01−05 Teil 1, S. 52, hrsg. Aufgeführt ist . 1975 Jahr
Die Anforderungen an die Qualität des Bandes gemäß TU 14−4-694−76 stimmen voll und ganz mit den Anforderungen an die ersetzte ChMTU 4−337−70 überein. Daher wurde der Großhandelspreis unverändert in diesen Anhang übertragen.
Name und Zweck des Bandes | Technische Bedingungen | Stahlsorte | Riemenabmessungen in mm | Großhandelspreis pro 1 kg Klebeband |
Crimpband für spezielle Zwecke | TU 14−4-694−76 | ~ 20 ~ 80 | 0,05 x 0,25 | 25−00 |
BERECHNUNG DES GROSSHANDELSPREISES Stellvertreter Direktor des BMK Zamulin 12. April 1975 |
BERECHNUNG DES GROSSHANDELSPREISES Stellvertreter Direktor der MMZ Marchenko 20. Mai 1975 |
BERECHNUNG DES VEREINBARTEN GROSSHANDELSPREISES:
ZAV. LABOR DER WIRTSCHAFT NIIMETIZ
I. Andreev
29. März 1976
MINISTERIUM FÜR FERROUS METALLURGIE DER UdSSR
Zustand Registriert und in das Register eingetragen |
21. Mai 1981 UDC 669.14−418.2 Gruppe B-34 GENEHMIGT Chefingenieur VPO «Sojusmetiz» MCHM UdSSR IN UND. Orinichev 09. April 1981 |
RESISTANCE ALLOY TAPE
BESONDERER ZWECK
TECHNISCHE BEDINGUNGEN
TU-14−4-694−76
Änderung 1
Einführungsdatum 01.06.81
Die Gültigkeitsdauer der technischen Bedingungen verlängert sich bis zum
Geben Sie auf der Titelseite der technischen Daten den OKP-Code 12 6100 ein.
Abschnitt 2.3. In der Ausgabe heißt es: «Die Zugfestigkeit des Bandes muss mindestens 980 MPa (100 kgf / mm2) betragen.
Abschnitt 2.6. In der Ausgabe heißt es: «Der Parameter der Oberflächenrauheit des Bandes Ra sollte 0,32 Mikrometer gemäß GOST 2789−73 nicht überschreiten und muss durch die Qualität und Reinheit der Verarbeitung der Crimpwalzen sichergestellt werden.»
EINVERSTANDEN Chefingenieur BMK VC. Likhov Brief Nr. 04−490 von Chefingenieur der Anlage «Roter Oktober» EIN. Napolnov mit Schreiben vom 04/78 25.02.81 g. Und über. Chefingenieur Zaporozhye Software «Motorstroitel» WIE. Lockig Brief Nr. 02M / 5−3689 von 23.02.81 g. |
ENTWICKELT Chefingenieur VNIImetiza KG. Zalyalyutdinov vom 24.05.81 Registriert: 29.04.81 / Kopf Abteilung für Normung I.V. Barysheva |