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TU 48-4-350-84

GALLIUM

Technische Bedingungen

TU 48-4-350-84

(ersetzt TU 48-4-350-75)

Diese technischen Bedingungen gelten für Gallium, das aus Aluminiumrohstoffen und galliumhaltigen Abfällen gewonnen und zur Synthese von Halbleiterverbindungen und für andere Zwecke verwendet wird.

Die durch diese technischen Bedingungen festgelegten technischen Niveauindikatoren entsprechen den Anforderungen der höchsten und ersten Qualitätskategorien.

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.1 Gallium muss den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen und gemäß der in der festgelegten Weise erstellten Dokumentation hergestellt werden.

1.2 Gallium wird in vier Qualitäten hergestellt:

Ga - 99,999; Ga - 99,9997; Ga - 99,9999; Ga - 99,99999.

1.3 Galliumsorten Ga - 99,999, Ga - 99,9997, Ga - 99,9999 werden in Form von Barren mit einem Gewicht von 50 bis 1100 g hergestellt; Nach Vereinbarung der Parteien wird Gallium der Qualität Ga - 99,9999 in Form von Granulat mit einem Gewicht von bis zu 1,5 g geliefert.

Gallium der Güteklasse Ga - 99,99999 wird in Form von 1,5 g schwerem Granulat geliefert.

1.4 Bei Gallium der ersten Qualitätskategorie muss der Gehalt an Verunreinigungen den in der Tabelle angegebenen Normen entsprechen. Nr. 1.

Tabelle Nr. 1

Gallium-Qualitätsstufe entsprechend der ersten Qualitätskategorie

 

Gehalt an kontrollierten Verunreinigungen, %, nicht mehr als

 
Marke Nickel Zink Kupfer Zinn Aluminium führen Magnesium Eisen Silizium Wismut
Ga - 99,999 1,10 -4 5,10 -5 5,10 -5 2,10 -4 1,10 -4 5,10 -5 5,10 -5 1,10 -4 3,10 -4 1,10 -4
Ga - 99,9997 1,10 -5 1,10 -5 4,10 -6 1,10 -4 3,10 -5 5,10 -6 2,10 -5 6,10 -5 8,10 -5 5,10 -6
Ga - 99,9999 2,10 -6 5,10 -6 2,10 -6 6,10 -6 1,10 -5 2,10 -6 6,10 -6 2,10 -5 3,10 -5 1,10 -6
Ga - 99,99999 2,10 -6 3,10 -6 1,10 -6 3,10 -6 1,10 -5 1,10 -6 6,10 -6 2,10 -5 3,10 -5 1,10 -6
Marke Cadmium Chrom Mangan Schwefel Selen Tellur Phosphor Silber Indium Kobalt
Ga - 99,999 1,10 -4 1,10 -4 1,10 -5 5,10 -5 5,10 -5 5,10 -5 5,10 -5 - - -
Ga - 99,9997 5,10 -6 5,10 -6 5,10 -6 5,10 -5 5,10 -5 5,10 -5 5,10 -5 - 8,10 -5 -
Ga - 99,9999 1,10 -6 1,10 -6 1,10 -6 5,10 -5 1,10 -5 1,10 -5 1,10 -6 1,10 -6 3,10 -6 5,10 -6
Ga - 99,99999 1,10 -6 1,10 -6 1,10 -6 5,10 -5 1,10 -5 1,10 -5 1,10 -5 1,10 -6 3,10 -6 3,10 -6

1.5 Bei Gallium der höchsten Qualitätskategorie muss der Verunreinigungsgehalt den in der Tabelle angegebenen Normen entsprechen. Nr. 2.

Tabelle Nr. 2

Gallium-Qualitätsstufe entsprechend der höchsten Qualitätskategorie

 

Gehalt an kontrollierten Verunreinigungen, %, nicht mehr als

 
Marke Nickel Zink Kupfer Zinn Aluminium führen Magnesium Eisen Silizium Wismut
Ga - 99,999 1,10 -4 5,10 -5 4,10 -5 5,10 -5 1,10 -4 1,10 -5 5,10 -5 1,10 -4 3,10 -4 5,10 -5
Ga - 99,9997 1,10 -5 8,10 -6 3,10 -6 5,10 -5 3,10 -5 3,10 -6 2,10 -5 6,10 -5 7,10 -5 5,10 -6
Ga - 99,9999 2,10 -6 3,10 -6 2,10 -6 3,10 -6 1,10 -5 2,10 -6 6,10 -6 2,10 -5 3,10 -5 1,10 -6
Marke Cadmium Chrom Mangan Schwefel Selen Tellur Phosphor Silber Indium Kobalt
Ga - 99,999 5,10 -5 5,10 -5 5,10 -6 5,10 -5 5,10 -5 5,10 -5 5,10 -5 - - -
Ga - 99,9997 5,10 -6 5,10 -6 5,10 -6 5,10 -5 5,10 -5 5,10 -5 5,10 -5 - 8,10 -5 -
Ga - 99,9999 1,10 -6 1,10 -6 1,10 -6 5,10 -5 1,10 -5 1,10 -5 1,10 -6 1,10 -6 3,10 -6 3,10 -6

1.6 Auf Kundenwunsch liefert der Hersteller Gallium der Qualität Ga - 99,9999 mit einem relativen Restwiderstandswert von mindestens 70.000, Gallium der Qualität Ga - 99,99999 - mindestens 80.000.

1.7 Gallium sollte keine Schlacke oder andere Fremdeinschlüsse enthalten. Die Metalloberfläche sollte einen gleichmäßigen metallischen Glanz aufweisen.

1.8 H-OKP-Codes für Gallium sind in Anhang Nr. 1 angegeben.

2. Zulassungsbestimmungen und Testmethoden

2.1 Gallium wird chargenweise geliefert. Die Charge umfasst Metall einer Güteklasse, das durch einen Granulierungsprozess oder einen dosierten Guss gewonnen und mit einem Qualitätsdokument versehen wurde, das Folgendes enthält:

  • Name des Herstellers und seine Marke;
  • Name des Materials und seiner Marke;
  • Chargennummer;
  • Losgewicht;
  • Ergebnisse der Analyse;
  • Datum der Ausstellung;
  • Anzahl dieser technologischen Bedingungen;
  • Qualitätskontrollstempel.

Das Chargengewicht ist nicht begrenzt.

2.2 Um die chemische Zusammensetzung des Galliums zu überprüfen, werden aus jeder Charge vier Proben entnommen. Die Masse sollte nicht weniger als 5 g betragen.

2.3 Probenahme

2.3.1 Beim dosierten Gießen wird eine Probe von mindestens 20 g von der Oberseite eines zufällig ausgewählten Barrens entnommen. Die Probe wird geschmolzen, in vier doppelte Polyethylenbeutel gegossen und zu einer dünnen Platte kristallisiert. Die Säcke werden verschweißt.

2.3.2 Während der Granulierung werden an 5-6 Stellen Stichproben entnommen und kombiniert. Die gesamte Probe wird geschmolzen, in vier doppelte Polyethylenbeutel gegossen und zu einer dünnen Platte kristallisiert. Die Säcke werden verschweißt.

2.3.3 Vor der Herstellung von Beuteln wird Polyethylenfolie gemäß GOST 10354-82 mit einem Mulltupfer gemäß GOST 11109-74 abgewischt, der mit Ethylalkohol gemäß GOST 5962-67 angefeuchtet ist.

2.3.4 Zwischen den Lagen des Polyethylenbeutels wird ein Etikett angebracht, das Folgendes angibt:

  • Produktnamen und Marken;
  • Chargennummern (Muster);
  • Probenahmetermine;
  • Nachname oder Nummer des Samplers.

Eine Probe wird zur Analyse eingesandt. Die zweite Probe wird der an den Verbraucher versandten Metallcharge beigefügt. Das Probengewicht ist im Chargengewicht enthalten. Es wird eine Probe für eine Partie mit einem Gewicht von mindestens 8 kg bereitgestellt; Auf Wunsch des Verbrauchers wird eine Partie mit einem Gewicht von weniger als 8 kg zur Probe bereitgestellt. Die dritte Probe wird in der Qualitätskontrollabteilung des Herstellers im Falle einer Schiedsanalyse aufbewahrt, Haltbarkeit

Technische Bedingungen (TU)

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