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TU 1-92-145-89

— Div. 19 —

CHECKLISTE
INV. 136

1/8690

Die Gruppe В51

ТУ1−92−145−89

TECHNISCHE BEDINGUNGEN BERÜCKSICHTIGT

GUSSTEILE AUS KUPFERLEGIERUNGEN.

BERÜCKSICHTIGT

Im Gegenzug

ОСТ1 90064−72

OKP 41 1330

TU 1−92−145−89

Die Dauer der Verabreichung eingestellt mit G. am 01.01.1989

bis 01.01.1999 G.

Aktuelle technische Daten enthalten Allgemeine technische Anforderungen an Gussteile (Cast Billets) von Kupferlegierungen, die für die Herstellung von teilen durch mechanische Bearbeitung.

Weitere Anforderungen an отливкам und Arten der Kontrolle Bedenken in der normativ-technischen Dokumentation, koordiniert zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher zusätzlich zu den vorliegenden technischen Bedingungen.

Reg. Nr. 112 vom 11.04.89

ohne Einschränkungen

Laufzeit

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Bei der Herstellung neuer Arten von Guss-und bei änderung der Herstellungstechnologie der Hersteller ist verpflichtet, fertigen Guss-und Versuchsgruppe auf, eine umfassende Ihre Forschung.

Nach einer Studie der Verbraucher gibt ein Ergebnis, das die Grundlage für die spätere Produktion.

1. KLASSIFIZIERUNG

1.1. Durch die Form Gießen Gussteile werden in

  • geformte Sand-Form (bedingte Bezeichnung «P»),
  • geformte Metallform (bedingte Bezeichnung «K»).

1.1.1. Castings sind in der stationären Metallform oder Zentrifugal-Methode sowie der Methode der Kristallisation Kolben unter Druck gesetzt und von der Methode der gerichteten Erstarrung.

1.2. Gussteile nach dem Umfang der Pflege-Erzeuger-Tests sind in drei Gruppen unterteilt Kontrolle in übereinstimmung mit ОСТ1 90074−72.

1.3. Die Zuordnung zur entsprechenden Gruppe Kontrolle ist Konstrukteur des Produktes angegeben und in der Zeichnung des Castings.

Das Beispiel der bedingten Bezeichnung.

Casting-Chiffre-Nr… Sand geformte Form («N») aus einer Legierung der Marke БрА9ЖЗЛ Lieferungen per ТУ1−92−145−89.

Casting-Chiffre-Nr. N БрА9ЖЗЛ ТУ1−92−145−89.

2. DIE ABMESSUNGEN DER GUSSTEILE

2.1. Die Form, die Abmessungen der Gussteile und die Zugaben für die mechanische Bearbeitung müssen den Anforderungen der Zeichnung entwickelt, die unter Berücksichtigung der ОСТ1 41154−82.

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2.2. In der Zeichnung auf das Casting sollte Gegenstand die folgenden Anforderungen:

  • Marke Alloy
  • die Abmessungen der Gussteile
  • Gruppe Kontrolle
  • Art Casting
  • Orte des Markierens
  • Schema Ausschnitte referenzproben für alle Arten von Tests
  • die Entnahmestellen Härte.

3. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

3.1. Chemische Zusammensetzung und mechanische Eigenschaften von Kupfer-Legierungen Gießereien erfüllen müssen:

  • GOST 493−79 und ОСТ1 90054−72 für Bronze;
  • GOST 17711−80 und GOST 15527−70 für латуней.

3.2. Castings sind im gegossenen Zustand ohne Wärmebehandlung und der mechanischen Bearbeitung.

3.3. Casting kommen mit abgeschnittenen литниками, выпорами und питателями.

3.3.1. Auf der unbehandelten Oberfläche der Gussteile des Ortes trimmen Zubringer Sprue und выпоров sollten bedeckt werden bündig mit der Oberfläche der Gussteile.

3.3.2. Auf der behandelten Oberfläche die Reste выпоров Sprue und die Anleger können Normen überschreiten припусков, die in der Zeichnung auf das Casting nicht mehr als 5 mm.

3.4. Die Oberfläche der Gussteile muss frei von Sand und anderen Fremdkörpern.

3.5. Auf der Oberfläche der unbehandelten Gussteilen erlaubt Mängel, wenn Ihre Tiefe, durch eine Wiederholungsprüfung aufwischen, nicht über das hinausgeht, Zulage für mechanische Bearbeitung.

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3.6. Auf der Oberfläche der bearbeiteten Gussteile sind nicht zulässig Mängel in Form von Verletzungen der Kontinuität — неслитины, Risse, Kontraktion рыхлоты, metallische und nicht-metallische Einschlüsse mit dem bloßen Auge sichtbar, und die Porosität, die größer als 1 mm.

3.7. In der Struktur von Gussteilen aus Legierungen der Marken БрСу6С12Ф (GK-23), Бр01С22, БрС30, Бр05С25, БрСу3Н3Ц3С20Ф (GK-23НЦ), БрСу4Н5Ц3С20Ф (ВБр2) und БрСу3Н3Ц3С20КФ (GK-23НЦК) einschalten erlaubt Blei Größe nach dem mittleren Durchmesser von nicht mehr als 0,15 mm für die I -., II-TEN und Pas-Gruppen Kontrolle von Gussteilen und nicht mehr als 0,20 mm für Castings III-TEN Gruppen Kontrolle, sofern Sie eine gleichmäßige Verteilung.

3.8. Auf der Oberfläche макрошлифов und in den Brüchen der referenzproben abgeschnitten von Gussteilen, sind nicht erlaubt Verstopfungen, ликвационные Flecken und Nichtmetallische Einschlüsse.

Erlaubt einzelne Shell Gas in einer Menge von nicht mehr als 5 Stück mit einem Durchmesser von nicht mehr als 1 mm jeweils mit minimalen Abständen dazwischen 10 mm.

Erlaubt gesamtporosität, aber nicht mehr als 10 Poren pro 1 поверхности макрошлифа, wobei die Anzahl der unter einem Durchmesser von bis zu 0,1 mm — nicht weniger als 80%, und Poren mit einem Durchmesser von bis zu 0,2 mm — nicht mehr als 20%.

Erlaubt zonale Porosität, aber nicht mehr als 15 Poren pro 1 поверхности макрошлифа, wobei die Anzahl der unter einem Durchmesser von 0,3 mm — nicht weniger als 80% und Poren mit einem Durchmesser von bis zu 0,5 mm — nicht mehr als 20%.

Fläche von zonalen Porosität sollte nicht mehr als 20% der kontrollierten Flächen.

3.9. Auf der Oberfläche макрошлифов und in den Brüchen der Proben von Gussteilen aus Bronze der Marke Бр01СС2Н3, die für Diffusions-Schweißen von Stahlwerkstoffen in einem Vakuum, nicht erlaubt-Gas-Muschel, die größer als 0,2 mm und ликвационные Flecken verursacht durch ликвацией эвтектоида и Blei.

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3.10. Im Bruch Gussteilen aus оловянистых Bronz III. Gruppe Kontrolle erlaubt die Heterogenität in Farbe, wenn diese Heterogenität gilt nicht mehr als 1/3 der Oberfläche des Bruchs.

4. REGELN DER ANNAHME

4.1. Casting-Billet sind Parteien, bestehend aus einer Marke-Legierung, einer Badehose und einer Benennung.

4.1.1. Die Partei von Gussteilen besteht möglicherweise aus mehreren Heats im Falle, wenn die Masse der Verhüttung von weniger als 100 kg ist, wobei jede Schmelzen muss gesteuert werden in übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Bedingungen.

4.2. Kontrolle der chemischen Zusammensetzung Durchlaufen muss jede Schmelzen. Der Gehalt an Verunreinigungen garantiert der Hersteller der.

4.2.1. Auswahl und Vorbereitung von Proben zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung der Legierung erfolgt nach GOST 24231−80.

4.2.2. Im Falle der unbefriedigenden Ergebnisse der Analyse der chemischen Zusammensetzung erlaubt eine re-Analyse. Im Falle der unbefriedigenden Ergebnisse der re-Analyse Schmelzen бракуют.

4.3. Kontrolle des Zustands der Oberfläche ausgesetzt werden muss, jedes Casting.

4.4. Kontrolle ausgesetzt Größen jedes Casting in übereinstimmung mit den Anforderungen der Zeichnung.

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4.5. Bei der Kontrolle der mechanischen Eigenschaften der Gussteile I., II. und PA der Gruppen Kontrolle bestimmt — temporäre Reißfestigkeit, Härte und Dehnung bei der überprüfung von Gussteilen III. Gruppe — Härte bestimmt.

4.6. Kontrolle der mechanischen Eigenschaften erfolgt zu mindestens einem Casting von jeder Hitze.

4.7. Kontrolle der mechanischen Eigenschaften der Gussteile erfolgt mindestens 3 Proben, schneiden von Castings oder an separat gegossenen Proben von jeder Hitze.

4.8. Kontrolle der Härte wird auf den Köpfen der diskontinuierlichen Proben in der gleichen Menge, welche ausgewählt wurden für den Zugversuch oder auf темплете, geschliffenes aus einem Guss.

4.9. Nach Vereinbarung zwischen den Parteien erlaubt die Definition von zusätzlichen Anforderungen an die Indikatoren für die Qualität der Gussteile.

4.10. Die Anzahl der Gussteile ausgesetzt Kontrolle auf Dichte макрошлифу, das auftreten von Brüchen oder der Methode der Röntgen-Durchleuchtung wird nach Absprache zwischen Hersteller und Anwender zu vereinbaren.

4.11. Die Kontrolle auf das Vorhandensein von Einschlüsse von Blei in Gussteilen aus Bronze Marken БрСу6С12Ф, Бр01С22, БрС30, Бр05С25, БрСу3Н3Ц3С20Ф, БрСу4Н5Ц3С20Ф und БрСу3Н3Ц3С20КФ verbringen микрошлифах. Bei unbefriedigenden Ergebnissen erlaubt die nochmalige Kontrolle der Mikrostruktur auf die Bestimmung der Größe der Einschlüsse führen.

4.12. Bei unbefriedigenden Ergebnissen der Studien mindestens einer der Indikatoren, die darauf führen die erneute Prüfung auf doppelten Anzahl von Proben aus anderen der Gussteile Schmelzen.

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Die Ergebnisse des erneuten Tests sind endgültig.

5. PRÜFVERFAHREN

5.1. Kontrolle der chemischen Zusammensetzung der Gussstücke erfolgt nach GOST 1652.0−77, GOST 1652.13−77, GOST 1953.1−79, GOST 1953.17−79, GOST 15027.1−77, GOST 15027.14−77, GOST 15027.15−83, GOST 15027.16−86, GOST 15027.19−86.

5.2. Kontrolle der Oberflächenbeschaffenheit der Gussstücke durchgeführt wird visuelle Inspektion mit bloßem Auge.

5.3. Kontrolle der Abmessungen der Gussteile erfolgt мерительным Instrument, Sicherstellung der notwendigen Genauigkeit der Messung.

5.4. Die Form, die Abmessungen der Proben für die Prüfung der mechanischen Eigenschaften und der Methodik der Prüfung müssen den Anforderungen der GOST 1497−84.

5.5. Härteprüfung erfolgt nach GOST 9012−59.

5.6. Kontrolle der Dichte (Porosität) von Gussteilen рентгенопросвечиванием erfolgt nach Anweisung PI 1.2.226−83 ВИАМ.

5.7. Kontrolle Einschlüsse von Blei erfolgt металлографическим Methode mit dem optischen Mikroskop, Vergrößerung mindestens 100-mal mehr.

5.8. Kontrolle der Makrostruktur von Gussteilen erfolgt nach Brüchen oder nach макрошлифу nach dem Verfahren des Herstellers.

Art der Prüfung wird in Absprache zwischen Hersteller und Anwender zu vereinbaren.

Erlaubt die Einschätzung der Dichte der Makrostruktur nach vereinbarten Standards zwischen Hersteller, Verbraucher und ВИАМ.

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6. KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG

6.1. Auf jedem Casting angenommen werden muss, ist die Kennzeichnung mit dem Hinweis: Briefmarken-Legierung, Chargen-Nummer, Chiffre Castings und Stigmatisierung des OTC-Herstellers.

6.2. Gussteile werden in Kisten oder Containern ohne Konservierung

6.2.1. Gewicht des verpackten Postfach darf nicht mehr als 100 kg.

6.3. Auf jedem Fach muss die Kennzeichnung angebracht nach GOST 14192−77 mit Angabe des Herstellers, der Benutzer, Chargennummer, schemasymbols Produkte, Masse Netto und Brutto.

6.4. Jede charge von Gussteilen Dokument beizufügen über die Qualität, in der es heißt:

  • name oder eingetragenes Warenzeichen des Herstellers;
  • name des Verbrauchers;
  • Marke Legierung;
  • Gruppe Kontrolle Gussteile;
  • Chiffre Gussteile;
  • Chargennummer;
  • die Zahl der Guss-und Verpackungs-Orte;
  • die Masse der Partei;
  • die Ergebnisse der chemischen Analyse;
  • die Ergebnisse aller vorgesehenen Prüfungen;
  • das Herstellungsdatum;
  • Stempel der Prüfstelle;
  • Zimmer die vorliegenden technischen Bedingungen.

7. TRANSPORT

7.1. Transport von Gussteilen wird von allen Verkehrsträgern in geschlossenen Fahrzeugen in übereinstimmung mit den «Regeln der befrderung der Ladungen» geltenden Transport dieser Art, die Sicherheitsanforderungen nach GOST 12.3.069−76.

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7.2. Die Platzierung und Befestigung der Packstücke in Fahrzeugen sollte in voller übereinstimmung mit den «Technischen Bedingungen der Beladung und Befestigung von Gütern», angenommen auf dieser Form des Transports.

8. LAGERUNG

8.1. Casting in der Verpackung gelagert in trockenen beheizten Räumen, geschützt gegen mechanische Beschädigungen und Aktionen von aktiven Chemikalien.

9. HERSTELLERGARANTIE

9.1. Castings getroffen werden müssen-Abteilung der technischen Kontrolle des Unternehmens-Herstellers.

Der Hersteller garantiert die übereinstimmung der Qualität der Gussteile den Anforderungen dieser technischen Verbraucher bei der Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Transport und Lagerung.

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INFORMATION

ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT ВИАМ

DARSTELLER

GENEHMIGT UND IN KRAFT GESETZT DURCH VERORDNUNG DES MINISTERIUMS FÜR

080/4 vom 28.09.1988 G.

REGISTRIERT

für die Nummer 112 vom 11.04.89

IM GEGENZUG ОСТ1 90064−72

DIE REFERENZIERTEN NORMATIV-TECHNISCHE DOKUMENTE

Bezeichnung NTD, auf welche verwiesen wurde Artikelnummer, Unterpunkt, Aufzählung, Anwendungen

ОСТ1 90074−72

ОСТ1 41154−82

GOST 493−79

ОСТ1 90054−72

GOST 17711−80

GOST 15527−70

GOST 24231−80

GOST 1652.0−77 -ГОСТ1652.13−77

GOST 1953.1−79 -GOST 1953.17−79

GOST 15027.1−77 -ГОСТ15027.14−77

GOST 15027.15−83

GOST 15027.16−86 -GOST 15027.19−86

GOST 1497−84

GOST 9012−59

PI 1.2.226−83

GOST 14192−77

GOST 12.3.009−76

1.2

2.1

3.1

3.1

3.1

3.1

4.2.1

5.1

5.1

5.1

5.1

5.1

5.4

5.5

5.6

6.3

7.1

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BLATT DER ANMELDUNG VON ÄNDERUNGEN

Nr. bearbeitet. Seitenzahlen Zimmer «Math. über die Theorie.» Unterschrift Datum Einsendeschluss für die änderungen
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