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TU1-805-045-82

Formularnummer 665−1

EINVERSTANDEN

Chefingenieur
Unternehmen Postfach G-4716
FERNSEHER. Divanin

05.08.82 g.

GENEHMIGT

Chefingenieur
Unternehmen Postfach R-6189
A.L. Makrushin

07.07.82 g.

CONTROL EXEMBER

Legierungsbänder und -streifen
CHROM UND ALUMEL
TECHNISCHE BEDINGUNGEN
TU1−805−045−82
(anstelle von TU1−5-025−77)

Gültig ab dem 01.01.83
bis 01.01.88, 93 (2), 98 (3) (keine Einschränkung durchschnittlich e) (2)

Chefmetallurge
IM. Kaganovich

07/06/82

Abteilungsleiter
Standardisierung

A.P. Pilze

07/07/82

Diese technischen Bedingungen gelten für Streifen und Streifen aus Chromel und Alaunlegierungen, die zur Herstellung von Verbindungsspitzen für Thermoelemente und Kompensationsdrähte bestimmt sind.

Ein Beispiel für eine herkömmliche Bezeichnung eines Streifens aus einer Chromlegierung mit einer Dicke von 1,0 mm, geliefert gemäß TU1−805−045−82:

Chromel Ribbon 1.0 TU1−805−045−82.

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.1. Die Abmessungen der Bänder und Streifen sowie die maximalen Maßabweichungen müssen den Anforderungen der Tabelle entsprechen. 1.

Tabelle 1

mm
Dicke Maximale Abweichung in der Dicke Breite Länge nicht weniger
1.0 -0.08 50−60 200

1.2. Die chemische Zusammensetzung von Chromel und Alaunlegierungen muss den Anforderungen von GOST 492−73 entsprechen

1.3. Bänder und Streifen bestehen aus gewalztem Ovalprofil mit den Abmessungen 15x50x500 mm, geliefert gemäß TU 48−21−63−72.

1.4. Bänder und Streifen werden geglüht geliefert.

1.5. Die Oberfläche von Bändern und Streifen muss flach, glatt und frei von Rissen und Delaminationen sein. Auf der Oberfläche von Bändern und Streifen sind Fehler zulässig, die das Band oder den Streifen nicht über die maximale Abweichung in der Dicke hinausführen. Eine oxidierte Oberfläche und Spuren von ausgebranntem Fett auf Riemen und Streifen sind kein Ablehnungszeichen.

1.6. Bänder und Streifen sollten allseitig geschnitten werden. Sichel und verzogene Bänder und Streifen sind kein Ablehnungszeichen.

1.7. Indikatoren für die mechanischen Eigenschaften von Bändern und Streifen müssen den Anforderungen der Tabelle entsprechen. 2.

Tabelle 2

Legierungsqualität Zugfestigkeit σ in, MPa (kgf / mm 2) Dehnung, δ,%
nicht weniger

Chromel

Alumel

490 (50)

441 (45)

fünfzehn

20

2. ANNAHMEBESTIMMUNGEN

2.1. Streifen und Streifen aus Chromel und Alaunlegierungen werden chargenweise präsentiert und akzeptiert.
Die Gruppe muss aus Streifen und Streifen von Legierungen und derselben Klasse zusammengesetzt werden, ähnlich wie beim Ausrüsten des rollenden Materials.

2.2. Die chemische Analyse von Chromel und Alaunlegierungen wird beim Lieferanten von Walzprodukten durchgeführt.

2.3. Jedes Band und jeder Streifen unterliegt einer Maßkontrolle.

2.4. Die Oberflächenqualität wird an jedem Riemen und Streifen überprüft.

2.5. Zur Kontrolle der mechanischen Eigenschaften werden zwei Proben aus einer Charge jeder Legierung entnommen.

2.6. Wenn unbefriedigende Testergebnisse erhalten werden, wird ein zweiter Test an einer doppelten Anzahl von Proben durchgeführt, die aus denselben Bändern und Streifen geschnitten wurden.
Nach Erhalt unbefriedigender Ergebnisse wiederholter Tests, die an mindestens einer der Proben erhalten wurden, werden die Bänder und Streifen stückweise getestet.

3. PRÜFMETHODEN

3.1. Eine chemische Analyse der fertigen Bänder und Streifen wird nicht durchgeführt. Die Übereinstimmung der chemischen Zusammensetzung der Legierungen wird vom Hersteller des Walzgutes garantiert.

3.2. Die Inspektion der Oberfläche von Bändern und Streifen erfolgt ohne Verwendung von Vergrößerungsvorrichtungen.

3.3. Die Abmessungen werden mit einem Messwerkzeug überprüft, das die erforderliche Messgenauigkeit gewährleistet.

3.4. Die Zugprüfung von Bändern und Bändern erfolgt gemäß GOST 1497−78 84. (1)

3.4.1. Form und Abmessungen der Proben werden gemäß GOST 1497−78 84 eingestellt. (1)

Die geschätzte Länge der Probe wird nach folgender Formel berechnet:

, wobei

 — berechnete Länge der Probe, mm;

Bemessungsmusterlänge mm 2 .

4. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, DOKUMENTATION, TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1. Jedes Klebeband oder jeder Streifen muss mit unauslöschlicher Farbe in Buchstaben gekennzeichnet sein:

X — für Chromel;

A — für Alaun und die entsprechende Nummer für jede Legierung, zum Beispiel: X3 oder A3.

4.2. Viele Bänder und Streifen derselben Legierung und Klasse müssen aufgerollt, mit weichem Draht oder einem anderen Klebeband aus Nichteisenlegierungen zusammengebunden und in feuchtigkeitsbeständiges Papier und Sackleinen eingewickelt werden.

Die Lieferung von Streifen in Bündeln ist zulässig.

4.3. An jeder Rolle oder jedem Bündel ist ein Etikett angebracht, das Folgendes anzeigen sollte:

ein Hersteller;

b) Legierungssorte;

c) Chargennummer;

d) Anzahl der technischen Bedingungen;

e) den Stempel der technischen Kontrollabteilung;

4.4. Jede Charge von Bändern und Streifen wird von einem Zertifikat begleitet, das die Konformität der Qualität von Bändern und Streifen mit den Anforderungen dieser Spezifikationen bescheinigt, aus dem Folgendes hervorgeht:

a) den Namen des Herstellers;

b) Legierungssorte;

c) die Größe der Bänder und Streifen;

d) Chargennummer;

e) die Masse der Charge;

f) die Anzahl der Sitze in der Partei;

g) die Ergebnisse mechanischer Tests;

h) Bezeichnung dieser technischen Bedingungen.

4.5. Der Transport von Riemen und Streifen erfolgt auf der Schiene in gedeckten Fahrzeugen gemäß den «Technischen Bedingungen für die Beförderung und Befestigung von Gütern» des Eisenbahnministeriums der UdSSR, Veröffentlichung von 1969, oder auf der Straße gemäß den vom Ministerium für Straßentransport der RSFSR am 30. Juli 1971 genehmigten «Allgemeinen Regeln für die Beförderung von Gütern auf der Straße» …

4.6. Bänder und Streifen sollten in überdachten Lagern gelagert werden, die vor Feuchtigkeit, aktiven Chemikalien und mechanischen Beschädigungen geschützt sind.

LISTE DER DOKUMENTE MIT REFERENZEN IN TU1−805−045−82

GOST 492−73

TU 48−21−63−72

GOST 1497−78 84 (1)

S. 1.2

S. 1.3

S. 3.4, S. 3.4.1

Form 2 GOST 25 …

REGISTRIERUNGSBLATT ÄNDERN

Nein. Änderungen Dokument Nr.
1 1, 4, 6 Izv. 803 16−26−87
2 2 Izv. 803 16−62−88
3 1 Izv. 803 2411−92