TU 1844-117-00195430-2007
ABTEILUNG FÜR METALLURGIE
OKP 18 4420 VEREINBART Chefingenieur ZAO "Schütz" Z.B. Mai 2007 |
Gruppe E 41 ICH BIN EINVERSTANDEN Chefingenieur von JSC "Kamensk-Uralsky-Werk für die Farbverarbeitung Metalle" N.S. Arsentjewa 2007 |
Kupfersammelschiene mit erhöhter Oberflächenreinheit
TECHNISCHE DATEN
TU 1844-117-00195430-2007
(ersetzt TU 1844-117-00195430-2002)
Inhaber des ursprünglichen JSC "KUZOTSM"
Die Einführungsfrist beginnt am 15.11.2007.
Die Gültigkeitsdauer der technischen Bedingungen ist "unbegrenzt".
ENTWICKELT VON Leiter der technischen Abteilung OAO "KUZOCM" EIN V. Filonow 11.09.2007 Cheftechnologe OAO "KUZOCM" N.F. Bokov 11.09.2007 |
2007
Diese technischen Bedingungen gelten für gezogene Kupferschienen mit erhöhter Oberflächenreinheit, die für elektrotechnische Zwecke bestimmt sind.
Beispiel eines Symbols
Kupfersammelschiene, massiv, mit erhöhter Oberflächenreinheit, Größe 5,0 x 50 mm
ShMT PChP 5.0x50 TU 1844-117-00195430-2007
Halbharte Kupfersammelschiene mit erhöhter Oberflächenreinheit, Größe 8,0 x 50 mm
ShMPT PChP 8,0x50 TU 1844-117-00195430-2007
1 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1 Grundlegende Parameter und Abmessungen
1.1.1 Reifen müssen den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen.
1.1.2 Die Nennmaße der Reifen auf den Seiten "a", "b" müssen den in Tabelle 1 angegebenen Anforderungen entsprechen.
Tabelle 1 In Millimetern
Nennreifengrößen, a x b | Nennreifengrößen, a x b |
5,0 x 30 | 6,0 x 60 |
10,0 x 30 | 8,0 x 60 |
5,0 x 40 | 10,0 x 60 |
8,0 x 40 | 12,5 x 60 |
10,0 x 40 | 8,0 x 80 |
18,0x45 | 10,0 x 80 |
20,0x45 | 6,0 x 100 |
5,0 x 50 | 10,0 x 100 |
8,0 x 50 | 18,0x110 |
10,0 x 50 | 20,0x110 |
4,0 x 60 | 10,0 x 120 |
Hinweis: Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher ist die Herstellung von Reifen anderer Größen zulässig.
1.1.3 Die maximalen Abweichungen der Reifenabmessungen auf den Seiten "a", "b" müssen den Anforderungen von GOST 434-78 entsprechen.
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Entwickelt von | Fedoseeva T.I. | 16.08.07 | Kupfersammelschienen mit erhöhter Oberflächenreinheit | Litera | Blatt | Blätter | ||||
Überprüft | Bokov N.F. | 16.08.07 | A | 1 | 6 | |||||
N. Abteilung | Filonov A. V. | 16.08.07 | OAO "KUZOCM" | |||||||
N. Controller | Kuzmina N.V. | 16.08.07 | ||||||||
Genehmigt. | Arsentjewa N.S. | 08.09.07 |
Hinweis - Bei einem 20 x 110 mm Reifen sollten die maximalen Abweichungen auf Seite "a" ± 0,2 mm, auf Seite "b" ± 0,34 mm betragen.
1.1.4 Reifen müssen abgerundete Ecken haben. Nennmaße und maximale Abweichungen der Krümmungsradien müssen den Anforderungen von GOST 434-78 entsprechen.
1.1.5 Die Länge des Reifenstreifens muss 2000 mm betragen, mit einer maximalen Längenabweichung von plus 100 mm.
Maximale Längenabweichungen bei Reifen der Größe 18,0 x 45; 5,0 x 50; 10 x 60; 10,0 x 100; 18,0 x 100; 10,0 x 120 sollten plus 50 mm sein.
Hinweise
1 Es ist zulässig, gekürzte Reifen mit einer Länge von 1500⁺¹⁰⁰ mm, verpackt in einem separaten Karton, zu liefern, das Volumen der Reifen der angegebenen Länge darf 10 % des Chargenvolumens nicht überschreiten.
2 Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher ist die Lieferung von Reifen anderer Längen zulässig.
1.1 Eigenschaften
1.2.1 Sammelschienen bestehen aus Kupfer der Güteklasse mindestens M1 gemäß GOST 859-2001.
1.2.2 Defekte an der Reifenoberfläche, die die maximalen Maßabweichungen bei der Kontrollreinigung überschreiten, sind nicht zulässig.
Die Oberfläche der Reifen muss sauber und ohne sichtbare Spuren von technologischem Schmiermittel sein. Spuren von Untergras, Schuppen und dunklen Flecken sind nicht zulässig.
1.2.3 Die Abweichung der Querschnittsform der Reifen muss durch die maximalen Abweichungen der Querschnittsabmessungen begrenzt sein.
1.2.4 Die Rauheit der Reifenoberfläche darf nicht mehr als Rₐ 1,25 µm betragen.
Hinweis: Es ist zulässig, Anforderungen an die Qualität der Reifenoberfläche an nach dem festgelegten Verfahren freigegebenen Proben festzulegen.
1.2.5 Reifen werden in Voll- und Halbvollreifenausführung geliefert.
1.2.6 Die mechanischen Eigenschaften der Reifen müssen den in Tabelle 2 angegebenen Anforderungen entsprechen.
Tabelle 2
Größe a, mm | Brinellhärte für Reifen der Marke ШМТ | Brinellhärte für Reifen der Marke ШМПТ |
nicht weniger als | ||
Von 4,0 bis 7,0 inkl. | 65 | von 65 bis 80 |
St. 7.0 |
1.2.7 Die Abweichung von der Geradheit auf der Seite des Abschnitts "b" (Halbmondform) von Reifen in Streifen sollte 3,5 mm pro 2 Meter Länge nicht überschreiten.
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2 | ||||||
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1.3 Kennzeichnung
1.3.1 Reifenmarkierungen müssen den Anforderungen von GOST 18690-82 entsprechen.
1.3.2 Auf dem an jedem Karton angebrachten Etikett muss Folgendes angegeben sein:
- Warenzeichen oder Name und Warenzeichen des Herstellers;
- konventionelle Reifenbezeichnung;
- Chargennummer;
- Stempel der technischen Kontrolle.
1.4 Verpackung
1.4.1 Reifen werden in Holzkisten mit einem Gewicht von bis zu 1000 kg geliefert. Zwischen den Reifenlagen wird eine Lage Packpapier gemäß GOST 8273-75 oder Wachspapier gemäß GOST 9569-79 verwendet. Ein Reifenpaket in einem Karton ist gemäß GOST 10354-82 in Polyethylenfolie eingewickelt.
Hinweis: Andere Verpackungsarten sind nach Absprache mit dem Kunden zulässig.
2 SICHERHEITSANFORDERUNGEN UND
UMWELTSCHUTZ
2.1 Die Luft im Arbeitsbereich beim Ziehen von Kupfersammelschienen muss den Anforderungen von GOST 12.1.005-88 entsprechen.
2.2 Kupfersammelschienen bilden in Gegenwart anderer Substanzen oder Faktoren keine giftigen Verbindungen in der Luft.
2.3 Kupferschienen sind feuer- und explosionssicher.
2.4 Be- und Entladevorgänge müssen gemäß GOST 12.3.009-76 durchgeführt werden.
3. Abnahme
3.1 Die Reifenannahme erfolgt chargenweise. Die Charge muss aus Reifen der gleichen Marke und Größe bestehen und muss mit einem Qualitätsdokument versehen sein, das Folgendes enthält:
- Warenzeichen oder Warenzeichen und Name des Herstellers;
- konventionelle Reifenbezeichnung;
- Chargennummer;
- die Masse der Partie;
- Stempel der technischen Kontrolle.
3.2 100 % der Reifen einer Charge werden einer externen Kontrolle unterzogen.
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3.3 Zur Größenkontrolle werden 10 % der Reifen aus einer Charge ausgewählt, jedoch nicht weniger als drei Reifen.
3.4 Prüfungen auf Einhaltung von Abschnitt 1.1.4 werden während des Produktionsprozesses durchgeführt.
3.5 Zur Bestimmung der mechanischen Eigenschaften werden 2 % der Reifen der Charge ausgewählt, jedoch nicht weniger als drei Reifen.
3.6 Zur Ermittlung der chemischen Zusammensetzung werden im Herstellerwerk Proben aus der Metallschmelze jeder Charge entnommen.
3.7 Bei unbefriedigenden Ergebnissen werden Wiederholungsprüfungen mit der doppelten Anzahl von Proben aus derselben Charge durchgeführt.
Die Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen gelten für die gesamte Charge.
4 Kontrollmethoden
4.1 Die Messung der Reifengrößen erfolgt mit einem Mikrometer MK gemäß GOST 6507-90 und einem Messschieber ShchTs-1 gemäß GOST 166-80.
Die Abmessungen der Reifen werden in einem Abstand von mindestens 1 m vom Anfang oder Ende des Streifens an drei Stellen gemessen, die mindestens 100 mm voneinander entfernt sind. Als Größenwert wird der arithmetische Mittelwert der drei Messungen verwendet.
4.2 Die Überprüfung des Krümmungsradius erfolgt mittels spezieller Schablonen oder eines Projektors mit mindestens zehnfacher Vergrößerung an Reifenproben oder bei der Herstellung von Zeichenwerkzeugen.
4.3 Die Qualität der Reifenoberfläche auf das Vorhandensein von Oberflächenfehlern wird durch Sichtprüfung ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten überprüft.
4.4 Die Rauheit der Reifen wird gemäß GOST 2789-73 geprüft.
4.5 Die Querschnittsform der Reifen wird mithilfe eines Projektors oder während der Herstellung des Zeichenwerkzeugs kontrolliert.
4.6 Der Reifenhärtetest wird gemäß GOST 9012-59 mindestens dreimal an einer 200 mm langen Probe im Abstand von 1/3 vom Reifenrand durchgeführt.
4.7 Die Halbmondform der Reifenstreifen wird gemäß GOST 26877-86 bestimmt.
4.8 Die chemische Zusammensetzung von Reifen wird gemäß GOST 9717.1-82 - GOST 9717.3-82, GOST 13938.1-78 - GOST 13938.12-78, GOST 13938.13-93 oder anderen Methoden bestimmt, deren Genauigkeit den Standardmethoden nicht nachsteht. Auswahl und Vorbereitung der Proben gemäß GOST 24231-80.
5 TRANSPORT UND LAGERUNG
5.1 Der Reifentransport erfolgt mit allen Transportarten in gedeckten Fahrzeugen gemäß den für die jeweilige Transportart geltenden Vorschriften für den Gütertransport.
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5.2 Transportkennzeichnung - gemäß GOST 14192-96 mit Anbringung des Handhabungszeichens "Vor Feuchtigkeit schützen".
5.3 Reifen müssen in Innenräumen gelagert werden. Bei der Lagerung müssen Reifen vor mechanischen Beschädigungen, Feuchtigkeit und der Einwirkung aktiver Chemikalien geschützt werden.
6 HERSTELLERGARANTIEN
6.1 Der Hersteller garantiert, dass die Reifen den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen, vorbehaltlich der in den technischen Bedingungen festgelegten Transport- und Lagerbedingungen.
Die Gewährleistungsfrist für die Lagerung von harten und halbharten Reifen beträgt 6 Monate ab Versanddatum, für weiche Reifen 12 Monate.
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