TU 48-21-70-83
Ministerium für Nichteisenmetallurgie der UdSSR
OKP 18 4420 VEREINBART Chefingenieur VPO "Sojuselektroterm" V.I. Lugowski 06.02.83 |
UDC 669.35126-418.2 Gruppe B 53 ICH BIN EINVERSTANDEN "Sojuszwetmetobrabotka" G.I. Sarul 22.03.83 |
CHROMBRONZE-STREIFEN
Technische Bedingungen
TU 48-21-70-83
(ersetzt TU 48-21-70-72
TU 48-21-417-74)
Gültig vom 15.04.83 bis 15.04.98
VEREINBART Chefingenieur Hypothyreose BIN. Rytikow 3.03.83 Chefingenieur Anlage "Elektrisch" Chefingenieur Unternehmen p.y. G-4993 |
Chefingenieur LPO "Krasny Wyborschez" BIN. Nikiforow |
1983
Diese technischen Bedingungen gelten für Bänder aus Chrombronze der Güte BrXI, die zur Herstellung von Elektroden für Elektroschweißgeräte, Kollektorplatten und anderen Produkten bestimmt sind.
Beispiele für gängige Bezeichnungen (bei Bestellung zwingend erforderlich):
Kaltgewalztes Band (D), rechteckiger Querschnitt (PR), normale Fertigungsgenauigkeit (N), ohne Angabe des Lieferzustandes (X), 2,0 mm dick, 200 mm breit, in Rolle (Rolle) aus der Legierung BrXІ
Streifen DPRNH 2,0x200xRul. BrHI DI 48-21-70-83.
Kaltgewalztes Band (D), rechteckiger Querschnitt (PR), normale Fertigungsgenauigkeit (N), wärmebehandelt (P), 6,0 mm dick, dimensionslose Breite (NSh), dimensionslose Länge (ND) aus der Legierung BrKhІ
Streifen DPRNR 6.0xNShxND BrHI TU 48-21-70-83.
Warmgewalztes Band (G), rechteckiger Querschnitt (PR), normale Fertigungsgenauigkeit (N), wärmebehandelt (R), 15,0 mm dick, 400 mm breit, 1200 mm lang aus der Legierung BrKhІ
Streifen GPRN 15,0 x 400 x 1200 BrHI TU 48-21-70-83.
TU 48-21-70-83 | ||||||||||
1 | Stellvertreter. | 0810.33-87 | 22.12.87 | |||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterp. | Datum | ||||||
Entwickler. | Osadchaya | 22.12.87 | CHROMBRONZE-STREIFEN Technische Bedingungen |
Zündete. | Blatt | Blätter | ||||
Überprüft | Pleschtschuk | A | 2 | 12 | ||||||
LPO "Krasny Wyborschez" | ||||||||||
N. Zähler. | Kozyreva | 23.12.87 | ||||||||
Genehmigt |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
Das Band aus Chrombronze der Güte BrXI muss den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen.
1.1. Grundlegende Parameter und Abmessungen.
1.1.1. Die Dicke der Streifen und die maximalen Dickenabweichungen müssen den Anforderungen der Tabelle 1 entsprechen.
mm Tabelle 1
Dicke der Streifen | Maximale Abweichungen in der Dicke mit Breite von 100 bis 600 | Materialbeschaffenheit | Theoretisches Gewicht von 1 m2 Streifen, kg | OKP-Code |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1,00 | -0,10 | Kaltgewalzt nicht wärmebehandelt |
8.455 | 18 4423 9405 |
1,20 1,50 |
-0,12 | Dasselbe -"- |
10.146 12.816 |
18 4423 9406 18 4423 9406 |
2,00 | -0,16 | -"- | 17.088 | 18 4423 9407 |
2,50 3,00 |
-0,18 | -"- wärmebehandelt und nicht wärmebehandelt |
21.449 25.899 |
18 4423 9408 18 4423 9409 |
4,00 | -0,22 | Dasselbe | 34.621 | 18 4423 9410 |
5,00 6.00 |
-0,26 | -"- -"- |
43.343 52.243 |
18 4423 9411 18 4423 9411 |
7.00 | -0,28 | -"- | 61.054 | 18 4423 9412 |
8.00 | -0,30 | -"- | 69.865 | 18 4423 9412 |
10.00 | -0,70 | Warmgewalzt wärmebehandelt |
85.885 | 18 4423 9828 |
11.00 12.00 |
-0,80 | Dasselbe -"- |
94.340 103.240 |
18 4423 9828 18 4423 9828 |
13.00 14.00 |
-0,90 | -"- -"- |
111.695 120.595 |
18 4423 9829 18 4423 9829 |
TU 48-21-70-83 | Blatt | |||||
1 | Stellvertreter. | 0810.33-87 | 22.12.87 | 3 | ||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
mm Fortsetzung der Tabelle 1
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
15.00 16.00 17.00 18:00 19.00 |
-1,20 | Warmgewalzt wärmebehandelt Dasselbe -"- -"- -"- |
128.160 137.060 145.960 154.860 163.760 |
18 4423 9829 18 4423 9830 18 4423 9830 18 4423 9830 18 4423 9830 |
20,00 21.00 22.00 |
-1,40 | -"- -"- -"- |
171.770 180.670 189.570 |
18 4423 9830 18 4423 9831 18 4423 9831 |
23.00 24.00 |
-1,50 | -"- -"- |
198.025 206.925 |
18 4423 9831 18 4423 9831 |
25,00 | -1,60 | -"- | 215.380 | 18 4423 9831 |
26.00 27.00 28.00 29.00 30,00 |
-1,70 | -"- -"- -"- -"- -"- |
223.835 232.735 241.635 250.535 259.435 |
18 4423 9832 18 4423 9832 18 4423 9832 18 4423 9832 18 4423 9832 |
Hinweise: | 1. Auf Kundenwunsch werden Bänder mit einer Dicke von 3,00 bis 30,00 mm ohne Wärmebehandlung hergestellt. 2. Bei der Berechnung der theoretischen Masse wurde die Dichte von Chrombronze mit 8,9 g/ cm3 angenommen. |
1.1.3. Die Streifen werden in gemessenen und ungemessenen Breiten - nicht schmäler als 100 mm, und ungemessenen Längen - nicht kürzer als 500 mm hergestellt.
1.1.4. Die Länge und Breite der Messstreifen sowie deren maximale Abweichungen müssen den Anforderungen der Tabelle 2 entsprechen.
mm Tabelle 2
Dicke der Streifen | Breite | Länge | |||
Konfession | maximale Abweichungen | Konfession | maximale Abweichungen | ||
bis 3,0 inkl. St. 3,0 bis 6,0 inkl. St. 6,0 bis 8,0 inkl. 10-30 |
100-600 100-600 100-600 100-400 |
-3 -4 -7 -10 |
500-2000 500-2000 500-2000 500-1250 |
-10 -10 -10 -10 |
TU 48-21-70-83 | Blatt | |||||
1 | Stellvertreter. | 0810.33-87 | 22.12.87 | 4 | ||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
1.1.5. Die Messstreifen sollten in Abständen von 50 mm Breite und 250 mm Länge erstellt werden. Es ist zulässig, Streifen mit einer Länge herzustellen, die ein Vielfaches der Breite beträgt.
1.1.6. Die Lieferung von Streifen bis 2,0 mm Dicke ist in Rollen möglich.
Notiz. Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher ist die Herstellung von Streifen mit Zwischenbreiten zulässig.
1.2. Eigenschaften.
1.2.1. Die chemische Zusammensetzung der Streifen muss der Marke BrXI gemäß GOST 18175-78 entsprechen.
1.2.2. Die mechanischen Eigenschaften der Streifen müssen den Anforderungen der Tabelle 3 entsprechen.
Tabelle 3
Materialbeschaffenheit | Dicke der Streifen, mm | Brinellhärte, nicht weniger als | Elektrische Leitfähigkeit, m/Ohm mm2 , nicht weniger als |
Wärmebehandelt -"- |
3,0-8,0 10,0-30,0 |
5/250/30-120 HB 10/1000/30-110 HB |
0,4 x 10 2 |
Die Härte von Bändern, die ohne Wärmebehandlung geliefert werden, ist nicht geregelt.
1.2.3. Die Oberfläche der Streifen muss frei von Verunreinigungen sein, die die Inspektion behindern würden. Auf der Oberfläche der Streifen sind lokale Nadellöcher, Kratzer und Rauheiten zulässig, die nicht dazu führen, dass die Streifen bei der Kontrollreinigung die maximalen Dickenabweichungen überschreiten. Anlauffarben, örtliche Nachdunkelungen und Spuren von unverbranntem Fett nach der Wärmebehandlung sind zulässig.
Eine Welligkeit ist zulässig, verschwindet jedoch beim Biegen des Streifens.
TU 48-21-70-83 | Blatt | |||||
1 | Stellvertreter. | 0810.33-87 | 22.12.87 | 5 | ||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
1.2.4. Die Streifen müssen gleichmäßig geschnitten oder gerollt werden. Ein Schnitt, der dazu führt, dass die Streifen die maximalen Abweichungen in Breite und Länge überschreiten, ist nicht zulässig. Die Streifen sollten keine nennenswerten Grate aufweisen. Eine Randkräuselung ist nicht zulässig.
1.3. Markierung.
1.3.1. Am Ende jedes Streifens oder am äußeren Ende der Rolle muss mit Lack BT-577 GOST 5631-79 oder auf einem fest angebrachten Papieretikett Folgendes aufgetragen werden:
- Warenzeichen oder Warenzeichen und Name des Herstellers,
- konventionelle Bezeichnung der Erzeugnisse,
- Chargennummer,
- Qualitätskontrollstempel.
1.3.2. Transportkennzeichnung nach GOST 14192-77 mit Anbringung des Handhabungszeichens "Angst vor Feuchtigkeit".
1.4. Paket.
1.4.1. Die Streifen müssen in Bündeln verpackt werden. Das Gewicht des Rucksacks sollte 80 kg nicht überschreiten.
Das Paket wird an mindestens zwei Stellen oder über Kreuz mit Klebeband verschnürt.
mit einer Größe von mindestens 0,3 x 20 mm gemäß GOST 3560-73 oder Draht mit einer Dicke von mindestens 2 mm gemäß GOST 3282-74. Die Enden des Umreifungsbandes werden in einem Schloss befestigt, die Drähte durch mindestens fünfmaliges Verdrehen.
1.4.2. Die Streifenrollen müssen am Umfang und an zwei Stellen quer mit Draht gemäß GOST 3282-74 oder mit Klebeband gemäß GOST 3560-73 zusammengebunden werden.
1.4.3. Die Konsolidierung der Laderäume in Transportpakete erfolgt gemäß GOST 21929-76 und GOST 24597-81. Gesamtabmessungen der Pakete gemäß GOST 23238-78.
TU 48-21-70-83 | Blatt | |||||
1 | Stellvertreter. | 0810.33-87 | 22.12.87 | 5a | ||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
Das Gewicht der Pakete darf 1250 kg nicht überschreiten.
Die Packstücke werden auf Paletten gemäß GOST 9557-73 oder ohne Palette unter Verwendung von Holzklötzen mit den Maßen 50 x 50 mm und einer Länge entsprechend der Länge bzw. Breite des Laderaums gebildet, mit Umreifung in Längs- und Querrichtung in drei Windungen mit Draht mit einem Durchmesser von mindestens 3 mm gemäß GOST 3282-74 oder mit Klebeband mit den Maßen mindestens 0,5 x 20 mm gemäß GOST 3560-73. Die Enden des Bindedrahtes werden durch mindestens fünfmaliges Verdrehen mit Klebeband in einem Schloss befestigt.
2. ANNAHMEBEDINGUNGEN
2.1. Die Abnahme der Bänder erfolgt in Partien mit einem Höchstgewicht von 20.000 kg.
Die Charge muss aus Streifen gleicher Größe, gleicher Herstellungsmethode und gleichem Materialzustand bestehen und mit einem Qualitätsdokument versehen sein, das Folgendes enthält:
- Warenzeichen oder Warenzeichen und Name des Herstellers,
- konventionelle Bezeichnung der Erzeugnisse,
- Chargennummer,
- Nettolos,
- Prüfergebnisse (auf Kundenwunsch, in der Bestellung angegeben),
- Qualitätskontrollstempel.
2.2. Die Streifen unterliegen Abnahmeprüfungen. Die Reihenfolge der Abnahmeprüfungen muss der Tabelle 4 entsprechen.
Tabelle 4
Name der Tests | Prüfumfang |
1 | 2 |
2.2.1. Oberflächenqualitätskontrolle | Jeder Partystreifen. |
TU 48-21-70-83 | Blatt | |||||
1 | Stellvertreter. | 0810.33-87 | 22.12.87 | 6 | ||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
Fortsetzung von Tabelle 4
1 | 2 |
2.2.2. Größenkontrolle 2.2.3. Kontrolle der chemischen Zusammensetzung 2.2.4. Brinellhärteprüfung 2.2.5. Leitfähigkeitstest 2.2.6. Kontrolle des Schnittwinkels |
Jeder Partystreifen. Ein Streifen, von dem eine Probe entnommen wird. Auswahl und Vorbereitung der Proben gemäß GOST 24231-80. Im Produktionswerk werden aus der Metallschmelze jeder Charge Proben entnommen. Drei Streifen von der Party. Von jedem ausgewählten Streifen wird eine Probe entnommen. Zwei Streifen von der Party. Von jedem ausgewählten Streifen wird eine Probe entnommen. Zwei Streifen von der Party. |
2.3. Sollten bei mindestens einem Indikator unbefriedigende Kontrollergebnisse vorliegen, wird eine Wiederholungsprüfung mit der doppelten Anzahl von Proben aus derselben Charge durchgeführt.
Die Ergebnisse der Nachprüfung sind endgültig und gelten für die gesamte Charge.
3. KONTROLLMETHODEN
3.1. Die Qualitätskontrolle der Oberfläche der Streifen muss ohne den Einsatz von Vergrößerungsgeräten erfolgen.
3.2. Die Dicke der Streifen muss mit einem Mikrometer gemäß GOST 6507-78 in einem Abstand von mindestens 100 mm von der Oberseite der Ecke und mindestens 10 mm von der Kante an drei Punkten gemessen werden. Beide Enden des Streifens und der Mittelteil werden gemessen, eine Messung für jeden Abschnitt.
Die Breite der Streifen sollte mit einem Messlineal gemäß GOST 427-75 oder einem Messschieber gemäß GOST 166-80 gemessen werden.
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1 | Stellvertreter. | 0810.33-87 | 22.12.87 | 7 | ||
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Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
Es ist zulässig, die Dicke der Streifen mit einer statistischen Methode gemäß GOST 495-77 zu kontrollieren.
Die Länge der Streifen wird mit einem Metallmaßband gemäß GOST 7502-80 gemessen.
3.3. Die chemische Zusammensetzung der Streifen muss gemäß GOST 23859.1-79, GOST 23859.3-79 und zertifizierten, von einer höheren Organisation genehmigten Methoden zur chemischen und spektralen Analyse bestimmt werden.
3.4. Die Brinellhärteprüfung muss gemäß GOST 22761-77 durchgeführt werden.
3.5. Die elektrische Leitfähigkeit der Streifen muss mit einem Leitfähigkeitsmessgerät VE-20N gemäß TU 25.06.1-1686-75 oder einem ähnlichen Gerät der gleichen Genauigkeitsklasse kontrolliert werden.
3.6. Die Bestimmung der Schnittschräge erfolgt gemäß GOST 26877-86 mit einem Messlineal gemäß GOST 427-75 und einem Prüfwinkel gemäß GOST 3749-77.
4. TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Transport und Lagerung müssen gemäß GOST 495-77 erfolgen.
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1 | Stellvertreter. | 0810.33-87 | 22.12.87 | 7a | ||
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Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
Anhang 1
SCROLLEN
normative und technische Dokumente,
die in TU 48-21-70-83 referenziert sind
1. GOST 495-77 2. GOST 3282-74 3. GOST 3560-73 4. GOST 5631-79 5. GOST 9557-73 6. GOST 14192-77 7. GOST 18175-78 8. GOST 21929-76 9. GOST 22761-77 10. GOST 23859.1-79 11. GOST 23859.3-79 12. GOST 24231-80 13. GOST 24597-81 14. 15. GOST 23238-78 |
Kupferbleche und -streifen. Technische Bedingungen. Kohlenstoffarmer Stahldraht allgemeiner Zweck. Technische Bedingungen. Stahl-Verpackungsband. Technische Bedingungen. Lack BT-577. Technische Bedingungen. Flache Holzpalette mit den Abmessungen 800x1200 mm. Transportkennzeichnung. Zinnfreie, druckbehandelte Bronzen. Briefmarken. Transport von Fracht in Paketen. Allgemeine Anforderungen. Metalle. Testmethoden. Messung der Brinellhärte. Hitzebeständige Bronzen. Methode zur Bestimmung von Kupfer. Hitzebeständige Bronzen. Methode zur Bestimmung von Chrom. Nichteisenmetalle und Legierungen. Allgemeine Anforderungen an die Probenahme und Probenvorbereitung für chemische Analysen. Pakete mit Einzelfracht. Grundlegende Parameter und Abmessungen. Zertifizierte Methoden für chemische und spektrale Analysen, die von einer höheren Organisation anerkannt sind. Transportpakete für lange Ladungen. Typen, Hauptparameter und Abmessungen. Technische Anforderungen |
TU 48-21-70-83 | Blatt | |||||
1 | Stellvertreter. | 0810.33-87 | 22.12.87 | 8 | ||
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Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
Anhang 2
SCROLLEN
Messgerät, auf dem
Referenzen finden sich in TU 48-21-70-83
1. GOST 166-80 2. GOST 427-75 3. GOST 3749-77 4. GOST 6507-78 5. GOST 7502-80 6. GOST 26877-86 7. TU 25.06.1687-75 VE-20N |
Messschieber. Technische Bedingungen. Messlineale aus Metall. Technische Bedingungen. Prüfquadrate 90 o . Technische Bedingungen. Mikrometer mit einem Teilungswert von 0,01 mm. Technische Bedingungen. Messen von Metallmaßbändern. Technische Bedingungen. Metallprodukte. Methode zur Messung von Formabweichungen. Stromzähler Wirbelstromleitfähigkeit. |
TU 48-21-70-83 | Blatt | |||||
1 | Stellvertreter. | 0810.33-87 | 22.12.87 | 8a | ||
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Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
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Dokument Nr. | Eingehendes Begleitdokument Nr. und Datum | Unterschrift | Datum | |||||||||
geändert | ersetzt | neu | beschlagnahmt | ||||||||||||
TU 48-21-70-83 | Blatt | ||||||||||||||
9 | |||||||||||||||
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