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TU 14-21-5050-82

BRONZESTANGEN BrKh1Tsr

Technische Bedingungen

TU 48-21-5050-82

(Ersetzt TU 48-21-5050-72)

Diese technischen Bedingungen gelten für Stäbe aus Kupfer-Chrom-Zirkonium-Legierung, die zur Herstellung von Elektroden und anderen Teilen für Kontaktschweißgeräte bestimmt sind.

Beispiele für Symbole:

Gezogene Stange (D), rund (KR), normale Fertigungsgenauigkeit (N), hart (T), 15 mm Durchmesser, 2000 mm lang, aus der Legierung BrKh1Tsr:

Stange DKRNT 15 x 2000 BrKh1Tsr TU 48-21-5050-82.

Gepresster Stab (G), rund (KR), normale Fertigungsgenauigkeit (N), Durchmesser 70 mm, Länge 3000 mm aus BrKh1Tsr-Legierung:

Stange GKRNH 70 x 3000 BrKh1Tsr TU 48-21-5050-82.

Gezogener Stab (D), rechteckig (PR), normale Fertigungsgenauigkeit (N), hart (T), 15 mm dick, 22 mm breit, 2000 mm lang aus der Legierung BrKh1Tsr:

Stange DPRNT 15 x 22 x 2000 BrKh1Tsr TU 48-21-5050-82.

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Stäbe aus Kupfer-Chrom-Zirkonium-Legierungen müssen die Anforderungen dieser technischen Bedingungen erfüllen.

1.1. Grundlegende Parameter und Abmessungen.

1.1.1. Die Abmessungen der Stäbe und die maximalen Abweichungen in Abhängigkeit vom Lieferzustand müssen den Anforderungen der Tabellen 1 und 2 entsprechen.

          TU 48-21-5050-82
         
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Entwickler. Kazakova    

LEGIERUNGSSTÄBE

BrX1Cr

Technische Bedingungen

Zündete. Blatt Blätter
Überprüft Pleschtschuk       A   2 11
     
N. Zähler. Kozyreva    
Genehmigt.      
Inv.-Nr. Betreff und Datum Wechsel-Rechnungsnr. Rechnungsnr. doppelt. Betreff und Datum
         

mm Tabelle 1

Durchmesser
Konfession

Maximale Durchmesserabweichungen

mit normaler Fertigungsgenauigkeit

(-)

10,0

12,0

0,07

14,0

15,0

16,0

18,0

19,0

20,0

0,12

21,0

22,0

24,0

25,0

26,0

27,0

28,0

0,14

30,0

(31,0)

32,0

33,0

34,0

35,0

36,0

37,0

38,0

40,0

(41,0)

0,17

55,0

60,0

0,2

70,0

80,0

1,2
          TU 48-21-5050-82 Blatt
          3
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Abmessungen von Rechteckstäben

mm Tabelle 2

Dicke

Grenzabweichungen

nach Dicke

Breite

Grenzabweichungen

nach Breite

12.7 - 0,12

15,8

25,0

- 0,4

-0,7

15,0 - 0,7 22,0 - 0,6

20,0

20,0

25,0

35,0

- 0,7
25,0 25,0
25,0 40,0 - 0,8
25,0 60,0 - 0,8
28,0 60,0

30,0

30,0

50,0

60,0

35,0

35,0

45,0

50,0

1.1.2. Die Länge von Stäben mit einem Durchmesser oder einer Breite von bis zu 40 mm muss zwischen 2 und 4 m liegen.

Die Länge von Stäben mit einem Durchmesser oder einer Breite über 40 mm sollte zwischen 1,5 und 3,0 m liegen.

Die Lieferung von Stäben mit einer Länge unter der angegebenen Länge, jedoch nicht kürzer als 1,0 m, ist in Mengen von höchstens 10 % des Chargengewichts zulässig.

1.2. Eigenschaften.

1.2.1. Rund- und Rechteckstäbe werden aus Bronze BrKh1Tsr hergestellt. Die chemische Zusammensetzung der Bronze muss den Anforderungen der Tabellen 3 und 4 entsprechen.

          TU 48-21-5050-82 Blatt
          4
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Tabelle 3

Inhalt der Hauptkomponenten
Chemische Zusammensetzung, %
Chrom Zirkonium Kupfer
0,4 - 1,0 0,03 - 0,08 ausruhen

Tabelle 4

Verunreinigungsgehalt, % nicht mehr als
Führen Zinn Zink Nickel Arsen Wismut Summe
0,005 0,01 0,01 0,03 0,01 0,002 0,1

Der Gehalt an Verunreinigungen in der Legierung ist nicht geregelt, sofern die erforderliche elektrische Leitfähigkeit und Härte erhalten bleiben.

1.2.2. Die Oberfläche der Stäbe muss sauber sein, d. h. frei von Verunreinigungen, die die visuelle Inspektion der Oberfläche behindern, ohne Risse, Blasen, Zunderreste und Fremdeinschlüsse.

Beläge, Kerben, Risse und Kratzer sind zulässig, sofern sie bei der Kontrollreinigung nicht dazu führen, dass die Stäbe die maximalen Durchmesserabweichungen überschreiten.

Klingeln, Anlassfarben und lokales Nachdunkeln der Stäbchen sind kein Ablehnungszeichen.

1.2.3. Der Bruch der Stäbe darf keine Fremdeinschlüsse, Delaminationen oder Hohlräume aufweisen.

1.2.4. Die Stäbe müssen gleichmäßig geschnitten sein und dürfen keine nennenswerten Grate aufweisen.

1.2.5. Die Ovalität der Stäbe darf die maximalen Durchmesserabweichungen nicht überschreiten.

1.2.6. Die Stäbe müssen gerade sein. Die lokale Krümmung der Stäbe pro 1 m Länge darf die in Tabelle 5 angegebenen Werte nicht überschreiten.

          TU 48-21-5050-82 Blatt
          5
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mm Tabelle 5

Weg

Herstellung

Stangen

Grenzkrümmung für Stäbe mit einem Durchmesser von
von 10 bis 18 von 10 bis 40 von 40 bis 80

gezeichnet (zur Verarbeitung

auf Maschinen)

1,25 1.0 1.0
gedrückt - - 6,0

1.2.7. Die mechanischen und physikalischen Eigenschaften der Stäbe müssen Tabelle 6 entsprechen.

Tabelle 6

Stabdurchmesser, mm

Rockwellhärte

(Skala B), nicht weniger als

Elektrische Leitfähigkeit relativ zu Kupfer der Güteklasse M1, %, nicht weniger als

bis einschließlich 40

über 40 bis 50

Str. 50

72

70

61

80

1.2.8. Stäbe mit einem Durchmesser von 10-60 mm werden gezogen und wärmebehandelt geliefert. Stäbe mit einem Durchmesser von 70 und 80 mm werden gepresst geliefert.

Nach Vereinbarung der Parteien werden Stäbe mit einem Durchmesser von 50 und 60 mm gepresst und wärmebehandelt geliefert.

Rechteckstäbe werden gezogen geliefert.

1.3. Kennzeichnung, Verpackung.

1.3.1. Die Enden von Stäben mit einem Durchmesser über 35 mm müssen mit dem Markenzeichen und der Legierungsklasse des Herstellers versehen sein.

Stäbe mit einem Durchmesser von bis zu 35 mm werden mit Draht gemäß GOST 3282-74 zu Bündeln mit einem Gewicht von nicht mehr als 80 kg zusammengebunden.

1.3.2. An jedem Bündel ist ein Etikett aus Metall oder Holz angebracht, auf dem angegeben ist:

Name oder Marke des Herstellers,

Legierungsqualität,

Chargennummer.

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          6
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2. ANNAHMEBEDINGUNGEN

2.1. Die Barren werden in Partien ohne Gewichtsbeschränkung zur Abnahme vorgelegt. Die Partie muss aus Barren gleicher Größe und gleichen Lieferzustands bestehen.

2.2. Jeder Stab wird einer Oberflächenqualitätskontrolle unterzogen und 5 Stäbe einer Charge werden gemessen.

2.3. Zur Kontrolle der Härte und der elektrischen Leitfähigkeit werden zwei Proben aus unterschiedlichen Stäben entnommen.

2.4. Die Bruchkontrolle wird an drei Stäben einer Charge durchgeführt. Stäbe mit gebrochenen Enden werden beim Versand an den Verbraucher nicht abgeschnitten.

2.5. Die Krümmungskontrolle der Stäbe wird an zwei Stäben einer Charge durchgeführt,

2.6. Die chemische Zusammensetzung der Legierung wird an zwei Proben aus unterschiedlichen Stäben geprüft. Der Hersteller darf die chemische Zusammensetzung an Proben aus der Schmelze jeder Charge prüfen.

2.7. Wenn für mindestens einen Indikator unbefriedigende Kontrollergebnisse erzielt werden, wird eine Wiederholungskontrolle mit der doppelten Anzahl von Proben aus derselben Charge durchgeführt.

Die Ergebnisse der Nachprüfung sind endgültig und gelten für die gesamte Charge.

2.8. Für jede Stangencharge erhält der Kunde ein Dokument, das die Qualität der Stangen bescheinigt und Folgendes angibt:

Name des Herstellers,

konventionelle Bezeichnung von Produkten,

Chargennummern,

Testergebnisse,

Nettogewicht der Partie,

Unterschrift und Stempel der Qualitätskontrollabteilung.

          TU 48-21-5050-82 Blatt
          7
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3. KONTROLLMETHODEN

3.1. Die Oberfläche der Stäbe wird durch Inspektion ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten überprüft.

3.2. Die Abmessungen der Stäbe werden bestimmt durch:

- Durchmesser - mit Messschiebern gemäß GOST 166-80,

- Länge - mit einem Metallmaßband gemäß GOST 7502-69,

- lokale Krümmung - mit einer Fühlerlehre nach GOST 882-75 oder einem Metallmesslineal

gemäß GOST 427-75 mit einem Prüflineal gemäß GOST 8026-75 auf einer Prüfplatte

gemäß GOST 10905-75.

3.3. Die Härte wird an der Seitenfläche der Stäbe gemäß GOST 9013-59 (ST SEV 469-77) bestimmt.

3.4. Die elektrische Leitfähigkeit wird mit der elektroinduktiven Methode an Geräten zur Messung der spezifischen elektrischen Leitfähigkeit von Produkten des Typs IE-1, VE-20N und ähnlichen Produkten bestimmt und anschließend mit der folgenden Formel in den spezifischen elektrischen Widerstand umgerechnet:

spezifischer elektrischer Widerstand = 1/elektrische Leitfähigkeit.

Die elektrische Leitfähigkeit von Stäben mit einem Durchmesser von weniger als 15 mm wird an einer Widerstandsbrücke anhand von Proben in ihrer natürlichen Form nach der Methode des Herstellers bestimmt.

3.5. Der Bruchversuch wird im Herstellerwerk an einem gepressten Rohling durchgeführt. Um das Metall im Bruch zu prüfen, wird auf beiden Seiten des gepressten Rohlings ein Schnitt gemacht, so dass der Bruch durch den Mittelteil verläuft, woraufhin der Rohling bricht.

3.6. Die Kontrolle der chemischen Zusammensetzung erfolgt gemäß GOST 23859.0-79 - GOST 23859.2-79.

          TU 48-21-5050-82 Blatt
          8
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4. TRANSPORT UND LAGERUNG

Transport und Lagerung gemäß GOST 1628-78.

5. HERSTELLERGARANTIEN

Der Hersteller garantiert, dass die Qualität der Stäbe den Anforderungen dieser technischen Bedingungen unter den gegebenen Transport- und Lagerbedingungen entspricht.

          TU 48-21-5050-82 Blatt
          9
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Liste der normativen und technischen

Referenzierte Dokumente

in TU 48-21-5050-82

GOST 166-80 Bremssättel. Technische Bedingungen.
GOST 427-75

Messlineale aus Metall.

Grundlegende Parameter und Abmessungen.

Technische Voraussetzungen.

GOST 882-75 Sonden. Grundparameter. Technische Anforderungen.
GOST 2991-76 Nicht zusammenklappbare Holzkisten. Allgemeine Spezifikationen.
GOST 3282-75 Kohlenstoffarmer Stahldraht für allgemeine Zwecke.
GOST 7502-80 Messen von Metallmaßbändern.
GOST 8026-75 Prüf- und Markierungslineale. Technische Anforderungen.
GOST 1628-78 Bronzestangen. Technische Bedingungen.

GOST 9013-59

(ST SEV 469-77)

Metalle und Legierungen. Härteprüfverfahren nach Rockwell.

Skala A, B und C.

GOST 10905-75 Prüf- und Kennzeichnungsschilder. Technische Anforderungen.

GOST 23859.0-79-

-23859.2-79

Hitzebeständige Bronzen. Methoden der chemischen Analyse.
          TU 48-21-5050-82 Blatt
          10
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Inv.-Nr. Betreff und Datum Wechsel-Rechnungsnr. Rechnungsnr. doppelt. Betreff und Datum
         

Ministerium für Nichteisenmetallurgie der UdSSR

OKP 18 4570

VEREINBART

Chef

Management

Chefmetallurge

NIIavtoprom

A. I. Falitnov

 

UDC 669.35'62-432

Gruppe B 55

ICH BIN EINVERSTANDEN

Chefingenieur

VPO "Sojuszwetmetobrabotka"

G. I. Sarul

BRONZESTANGEN BrKh1Tsr

Technische Bedingungen

TU 48-21-5050-82

(Ersetzt TU 48-21-5050-72)

Änderung 1.

Gültig ab 01.01.84

Stellvertretender Direktor

Hypothyreose

A. M. Rytikov

VEREINBART

Chef

Abteilung für Neue Materialien

AvtoVAZ

K. G. Sednev

Direktor des NIIATM

B. G. Karnaukhov

 

Chefingenieur

LPO "Krasny Wyborschez"

A. M. Nikiforov

1983

Der Abschnitt "Merkmale" wird um Abschnitt 1.2.9 in der geänderten Fassung ergänzt:

"Die mechanischen und physikalischen Eigenschaften der gepressten Stäbe werden nicht ermittelt."

          TU 48-21-5050-82
         
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Entwickler. Kazakova    

BRONZESTANGEN

BrX1Cr

Technische Bedingungen

Änderung 1

Zündete. Blatt Blätter
Überprüft Pleschtschuk       A   2 2
     
N. Zähler. Kozyreva    
Genehmigt.      
Inv.-Nr. Betreff und Datum Wechsel-Rechnungsnr. Rechnungsnr. doppelt. Betreff und Datum
         

Ministerium für Nichteisenmetallurgie der UdSSR

OKP 18 4474  

Gruppe B 55

ICH BIN EINVERSTANDEN

Chefingenieur

VPO "Sojuszwetmetobrabotka"

G. I. Sarul

Änderungsmitteilung 2

technische Bedingungen

TU 48-21-5050-82

BRONZESTANGEN BrKh1Tsr

VEREINBART

Leiter der Abteilung Laborforschung

AvtoVAZ-Karosserie

V. G. Azizbekyan

Direktor des NIIATM

B. G. Karnaukhov

 

Chefingenieur

LPO "Krasny Wyborschez"

Yu.N. Tschuwaschow

Stellvertretender Direktor

Hypothyreose

V. N. Fedorov

1987

LPO

"Rot

Einwohner von Wyborg"

BEACHTEN Bezeichnung Ursache Chiffre Blatt Blätter
0810.45-87 TU 48-21-5050-82 Verlängerung der Gültigkeit 0 2 2
DAS Veröffentlichungsdatum Datum ändern Gültigkeitsdauer der PI Umsetzungsrichtlinie
Implementieren ab 01.03.88
Rückstand Es hat keinen Einfluss auf den Rückstand
Ändern Inhalt der Änderung Anwendbarkeit
2

Titelblatt OKP 18 4570 4474

Die Gültigkeitsdauer der Technischen Bedingungen wird bis zum 01.01.98 verlängert.

Die Blätter 3, 4 ohne Änderungen werden aufgehoben und durch die Blätter 3, 4, Änderung 2 ersetzt.

Blatt 5

S. 1.2.2. _____ Skala und ausländische Einschlüsse .

Drucke

_____ Gefangenschaft, Kerben, Grate _____

Blätter 6, 7, 8, 9 und 10 ohne Änderungen, stornieren und ersetzen

Blätter 6, 7, 8, 9 und 10, Änderungsantrag 2.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Aussenden
 
 
 
 
 
 
Zusammengestellt von Überprüft T. Zähler. N. Zähler. Genehmigt Vertreter der OGPP  
Zotova

14.12

87

Pleschtschuk   Kozyreva

14.12

87

Saveliev Anwendung
    Blätter: 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 10 Rev. 2
Das Original wurde korrigiert Gegenkopie korrigiert

GOST 2.106-68

Tabelle 1

Durchmesser, mm

Zustand

Lieferungen

Theoretische Masse

1 m Stangen,

kg

OKP-Code
Konfession

maximale Abweichungen

(-)

10,0

12,0

0,7 ausgezogen

0,70

1.01

18 4474 0706

18 4474 0707

14,0

15,0

16,0

18,0

19,0

20,0

0,12

1,37

1,57

1,79

2.27

2,52

2.8

18 4474 0708

18 4474 0708

18 4474 0709

18 4474 0710

18 4474 0710

18 4474 0711

21,0

22,0

24,0

25,0

26,0

27,0

28,0

0,14

3.08

3.38

4.02

4.37

4,73

5.09

5,48

Dasselbe

-"-

-"-

18 4474 0712

Dasselbe

-"-

-"-

30,0

32,0

33,0

34,0

35,0

36,0

37,0

38,0

40,0

0,17

6.29

7.16

7,61

8.08

8,56

9.06

9,57

10.09

11.18

18 4474 0713

Dasselbe

-"-

-"-

-"-

-"-

-"-

-"-

-"-

55,0

60,0

0,2

21.15

25.16

18 4474 0714

18 4474 0714

70,0

80,0

1,2 gedrückt

34,25

44,74

18 4474 0943

18 4474 0943

          TU 48-21-5050-82 Blatt
          3
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GOST 2.106-68

RECHTECKIGE GEZOGENE STANGEN

Tabelle 2

Dicke, mm Breite, mm Theoretische Masse von 1 m Stangen, kg OKP-Code
Konfession maximale Abweichungen Konfession maximale Abweichungen
12.7 -0,12

15,8

25,0

-0,4

-0,7

1,79

2,83

2,94

4.45

6.23

5,56

8.9

13.4

14.9

13.4

21.4

14.02

15.6

18 4474 0715

18 4474 0715

18 4474 0716

18 4474 0717

18 4474 0717

18 4474 0718

Dasselbe

-"-

-"-

-"-

-"-

18 4474 0719

18 4474 0719

15,0 -0,7 22,0 -0,6
20,0

25,0

35,0

-0,7
25,0 25,0
40,0 -0,8
60,0
28,0 60,0
30,0

50,0

60,0

35,0

45,0

50,0

1.1.2. Die Länge von Stäben mit einem Durchmesser oder einer Breite von bis zu 40 mm sollte innerhalb von 2-4 m liegen, über 40 mm innerhalb von 1,5-3 m.

Die Lieferung von Stäben mit einer kürzeren Länge als der angegebenen Länge, jedoch nicht kürzer als 1 m, ist in Mengen von höchstens 10 % des Chargengewichts zulässig.

1.2. Eigenschaften.

1.2.1. Die Stangen bestehen aus Bronze der Güte BrKh1Tsr, deren chemische Zusammensetzung den Anforderungen der Tabellen 3 und 4 entsprechen muss.

          TU 48-21-5050-82 Blatt
          4
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GOST 2.106-68

Tabelle 5

Verfahren zur Herstellung von Stäben Grenzkrümmung für Stäbe mit einem Durchmesser von
von 10 bis 18 von 18 bis 40 über 40 bis 80

Gezeichnet (zur Verarbeitung

auf Maschinen)

1,25 1.0 1.0
Gedrückt - - 6,0

1.2.7. Stäbe bis 60 mm Durchmesser werden wärmebehandelt geliefert.

1.2.8. Die elektrische Leitfähigkeit von Stäben mit einem Durchmesser bzw. einer Dicke bis 15 mm muss mindestens 46 m/Ohm mm² betragen.

Bei Stäben mit einem Durchmesser oder einer Dicke über 15 mm muss die elektrische Leitfähigkeit bezogen auf M1-Kupfer mindestens 80 % betragen.

1.2.9. Die mechanischen Eigenschaften der Stäbe müssen den Anforderungen der Tabelle 6 entsprechen.

Tabelle 6

Der Durchmesser oder die Dicke der Stange,

mm

Rockwell-Härte (B-Skala),

nicht weniger als

bis 40 inkl. 72
über 40 bis 50 inkl. 70
Str. 50 61

1.3. Kennzeichnung.

Stäbe mit einem Durchmesser bis einschließlich 35 mm werden zu Bündeln mit einem Gewicht von maximal 80 kg zusammengebunden. An jedem Bündel muss ein Etikett aus Metall oder Sperrholz mit folgender Angabe angebracht sein:

- das Warenzeichen des Herstellers,

- Legierungsgrade,

- Chargennummern,

- Qualitätskontrollstempel.

          TU 48-21-5050-82 Blatt
          6
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GOST 2.106-68

Auf Stäben mit einem Durchmesser größer als 35 mm müssen das Herstellerzeichen und die Legierungsgüte eingeprägt sein.

1.4. Verpackung.

Die Stäbe werden unverpackt und gemäß den Anforderungen von GOST 1628-78 zu Bündeln verschnürt geliefert.

2. ANNAHMEBEDINGUNGEN

2.1. Stäbe werden chargenweise angenommen. Eine Charge muss aus Stäben gleicher Größe, Herstellungsart und Lieferbedingung bestehen und mit einem Qualitätsdokument versehen sein, das Folgendes enthält:

- Name und Warenzeichen des Herstellers,

- konventionelle Bezeichnung der Stäbe,

- Chargennummer,

- Prüfergebnisse (auf Kundenwunsch, in der Bestellung angegeben),

- die Masse der Partie.

Das Chargengewicht ist nicht begrenzt.

2.2. Die Stäbe werden Abnahmeprüfungen unterzogen. Die Prüfreihenfolge entspricht Tabelle 7.

Tabelle 7

Name

Tests

Artikelnummern

DAS

Stichprobengröße für Tests
1 2 3

2.2.1. Kontrolle

Größen

1.1.1., 1.1.2.,

1.2.5., 3.1.

Fünf Ruten aus der Partie

2.2.2. Kontrolle

chemisch

Zusammensetzung

1.2.1., 3.2.

Der Verbraucher hat die Kontrolle

chemische Zusammensetzung auf zwei Proben aus

zwei Stangen der Partei.

Produktionsunternehmen

kontrolliert die chemische Zusammensetzung:

          TU 48-21-5050-82 Blatt
          7
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GOST 2.106-68

Fortsetzung der Tabelle 7

1 2 3
   

auf Proben aus geschmolzenem

Metall jeder Schmelze und

Güsse;

aus jeder Charge fertiger Produkte

eine Probe entnommen

zur Legierungskontrolle

Komponenten.

2.2.3. Kontrolle

Qualitäten

Oberflächen

1.2.2., 1.2.4.,

3.3.

Jede Rute stammt aus einer Charge.

2.2.4. Abwesenheit

intern

Mängel

1.2.3., 3.4.

Drei Ruten aus der Charge.

Im Produktionswerk

Bruchprüfung ist erlaubt

produzieren auf gepressten

Vorbereitung.

2.2.5. Kontrolle

Krümmungen

1.2.6., 3.5. Zwei Ruten aus der Charge.

2.2.6. Kontrolle

mechanische und

physisch

Eigenschaften

1.2.8., 1.2.9. Dasselbe

2.3. Wenn bei mindestens einem Indikator unbefriedigende Kontrollergebnisse erzielt werden, wird eine Wiederholungsprüfung mit der doppelten Anzahl von Proben aus derselben Charge durchgeführt.

Die Ergebnisse der Nachprüfung sind endgültig und gelten für die gesamte Charge.

3. KONTROLLMETHODEN

3.1. Der Durchmesser und die Ovalität der Stäbe werden mit einem Mikrometer gemäß GOST 6507-78 oder einem Messschieber gemäß GOST 166-80 gemessen, die Dicke und Breite mit einem Messschieber gemäß GOST 166-80, die Länge mit einem Metallbandmaß gemäß GOST 7502-80.

3.2. Die Auswahl und Vorbereitung der Proben für die chemische Analyse erfolgt gemäß GOST 24231-80.

          TU 48-21-5050-82 Blatt
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GOST 2.106-68

Die chemische Analyse erfolgt gemäß GOST 25086-81, GOST 23859.1-79, GOST 23859.3-79, GOST 23859.6-79, GOST 23859.7-79, GOST 23859.8-79, GOST 23859.11-79.

3.3. Die Qualitätskontrolle der Staboberfläche erfolgt durch Inspektion ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten.

3.4. Um das Metall auf einen Bruch zu prüfen, wird in den gepressten Rohling oder Stab auf beiden Seiten ein Schnitt gemacht, so dass der Bruch durch den Mittelteil verläuft, wonach der Rohling oder Stab gebrochen wird.

Beim Versand an den Endverbraucher ist es zulässig, das abgebrochene Ende der Stange ungeschnitten zu lassen.

3.5. Die Krümmung wird gemäß GOST 26877-86 gemessen.

3.6. Die Härte wird an der Seitenfläche der Stäbe gemäß GOST 9013-59 (ST SEV 469-77) bestimmt.

3.7. Die elektrische Leitfähigkeit von Stäben mit einem Durchmesser oder einer Dicke von bis zu 15 mm wird an Proben in ihrer natürlichen Form auf einer Widerstandsbrücke bestimmt und anschließend nach folgender Formel in den spezifischen elektrischen Widerstand umgerechnet: .

Die elektrische Leitfähigkeit von Stäben mit einem Durchmesser oder einer Dicke von mehr als 15 mm wird mit der elektroinduktiven Methode unter Verwendung von Geräten wie IE-1, VE-20N oder anderen ähnlichen Geräten bestimmt.

4. TRANSPORT UND LAGERUNG

Transport und Lagerung von Stangen gemäß den Anforderungen von GOST 1628-78.

          TU 48-21-5050-82 Blatt
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GOST 2.106-68

Anwendung

obligatorisch

SCROLLEN

normative und technische Dokumente,

worauf in TU 48-21-5050-82 verwiesen wird

1. GOST 166-80 Bremssättel. Technische Bedingungen.
2. GOST 1628-78 Bronzestangen. Technische Bedingungen.
3. GOST 6507-78 Mikrometer mit einem Teilungswert von 0,01 mm.
4. GOST 7502-80 Messen von Metallmaßbändern.

5. GOST 9013-59

(ST SEV 469-77)

Metalle. Prüfmethoden.

Rockwell-Härtemessung.

6. GOST 23859.1-79

Hitzebeständige Bronzen.

Methode zur Bestimmung von Kupfer.

7. GOST 23859.3-79

Hitzebeständige Bronzen.

Methode zur Bestimmung von Chrom.

8. GOST 23859.6-79

Hitzebeständige Bronzen.

Methode zur Bestimmung von Nickel.

9. GOST 23859.7-79

Hitzebeständige Bronzen.

Methode zur Bestimmung von Nickel.

10. GOST 23859.8-79

Hitzebeständige Bronzen.

Methoden zur Bestimmung von Zirkonium.

11. GOST 23859.11-79

Hitzebeständige Bronzen.

Bestimmung von Chrom, Nickel, Kobalt,

Eisen, Zink und Magnesium durch Atom

Absorptionsspektrometrie.

12. GOST 24231-80

Nichteisenmetalle und Legierungen. Allgemeine Anforderungen

zur Auswahl und Vorbereitung von Proben für

chemische Analyse.

13. GOST 25086-81

Nichteisenmetalle und ihre Legierungen.

Allgemeine Anforderungen an Analysemethoden.

14. GOST 26877-86

Metallprodukte.

Methoden zur Messung von Formabweichungen.

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