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ASTM A269-10

Bezeichnung: A269 - 10

Nahtlose und geschweißte Rohre aus austenitischem Edelstahl für allgemeine Zwecke. Technische Voraussetzungen 1

Dieser Standard wird unter der festen Bezeichnung A269 herausgegeben. Die Zahl unmittelbar hinter der Bezeichnung gibt das Jahr der ursprünglichen Annahme bzw. im Falle einer Änderung das Jahr der neuesten Version an. Die Zahl in Klammern gibt das Jahr der letzten Neuzulassung an. Ein hochgestelltes Epsilon (ε) weist auf eine redaktionelle Änderung seit der letzten Version oder Neufreigabe hin.

Dieser Standard wurde zur Verwendung durch Behörden des US-Verteidigungsministeriums genehmigt.

1. Geltungsbereich*

1.1 Diese Norm gilt für Edelstahlrohre mit einer Nennwanddicke, die für den Einsatz unter Bedingungen vorgesehen sind, die Korrosionsbeständigkeit bei niedrigen und hohen Temperaturen erfordern. Markenbezeichnungen siehe Tabelle. 1.

1.2 Rohre mit einem Innendurchmesser von 0,25 Zoll (6,4 mm) oder mehr und einer Wandstärke von 0,020 Zoll (0,51 mm) oder mehr werden normalerweise nach diesem Standard geliefert.

1.3 Die Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften gelten nicht für Rohre mit einem Innendurchmesser von weniger als 1/8 Zoll (3,2 mm) und einer Wandstärke von weniger als 0,015 Zoll (0,38 mm).

ANMERKUNG 1: Für Anlagen und Produkte, die unter ASME B31.3 fallen, können zusätzliche Prüfanforderungen gelten.

1.4 Die Norm sieht optionale Zusatzanforderungen vor. Wenn eines oder mehrere davon gewünscht werden, müssen diese jeweils bei der Bestellung angegeben werden.

1.5 Standardeinheiten sind jene des traditionellen angloamerikanischen Einheitensystems ("Zoll-Pfund"). Werte in Klammern sind mathematische Umrechnungen in SI-Einheiten, die nur zu Informationszwecken bereitgestellt werden und nicht als Standard gelten.

2. Regulatorische Dokumentation

2.1 ASTM-Normen : 2

A262 Methode zur Bestimmung der Anfälligkeit austenitischer rostfreier Stähle gegenüber interkristalliner Korrosion

A370 Mechanische Prüfung von Stahlprodukten. Methoden und Definitionen

 

1 Diese Norm fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses A01 für Stähle, rostfreie Stähle und verwandte Legierungen und steht unter der direkten Aufsicht des Unterausschusses A01.10 für Rohrprodukte aus rostfreiem und legiertem Stahl.

Die aktuelle Ausgabe wurde am 1. April 2010 genehmigt. Veröffentlicht im Mai 2010. Der Standard wurde erstmals 1944 genehmigt. Die letzte vorherige Ausgabe wurde 2008 unter der Bezeichnung A269 - 08 genehmigt.

* Am Ende dieses Standards finden Sie einen Abschnitt "Zusammenfassung der Änderungen".

2 Informationen zu diesen ASTM-Standards finden Sie auf der ASTM-Website (www.astm.org) oder wenden Sie sich an den ASTM-Kundendienst unter scrvice@astm.org. Informationen zum ASTM Standards Yearbook-Band finden Sie auf der Seite "Dokumentzusammenfassung" der ASTM-Website.

ASTM A269-10

A480/A480M Platten, Bleche und Bänder, gewalzt aus rostfreiem und hitzebeständigem Stahl. Allgemeine Anforderungen

A632 Nahtlose und geschweißte austenitische Edelstahlrohre mit kleinem Durchmesser für allgemeine Zwecke. Technische Anforderungen

A1016/A1016M-Rohre aus ferritisch legierten, austenitisch legierten und rostfreien Stählen. Allgemeine Anforderungen

E527 Methode zur numerischen Bezeichnung von Metallen und Legierungen (UNS)

ASME-Regeln

ASME B31.3 Prozessrohrleitungen 3

2.4 Weitere Normen

SAE J1086 UNS Numerische Bezeichnungspraxis für Metalle und Legierungen 4

Bestellinformationen

3.1 Um das benötigte Material korrekt zu beschreiben, sollten Materialbestellungen nach dieser Norm folgende Angaben enthalten:

3.1.1 Menge (in Fuß, Metern oder Stück)

3.1.2 Werkstoffbezeichnung (nahtlose oder geschweißte Rohre)

Marke (Tabelle 1)

3.1.4 Größe (Außendurchmesser und Nennwandstärke)

3.1.5 Länge (gemessen oder beliebig)

3.1.6 Optionale Anforderungen (Wärmebehandlung, siehe Abschnitt 6, hydrostatische oder zerstörungsfreie elektrische Prüfung, siehe Abschnitt 10)

3.1.7 Prüfbericht (siehe Abschnitt zur Abnahme nach A1016/A1016M)

3.1.8 Bezeichnung dieser Norm und

3.1.9 Besondere Anforderungen und etwaige zusätzliche Anforderungen.

Allgemeine Anforderungen

4.1 Material, das im Rahmen dieser Norm geliefert wird, muss den Anforderungen der aktuellen Ausgabe von A1016/A1016M entsprechen, sofern in dieser Norm nichts anderes angegeben ist.

Herstellung

Die Rohre müssen im nahtlosen oder geschweißten Verfahren hergestellt werden.

Nach Wahl des Herstellers können die Rohre mit einer Warm- oder Kaltausführung geliefert werden.

 

3 Erhältlich bei der American Society of Mechanical Engineers (ASME), ASME International Headquarters, Three Park Ave., New York, NY 10016-5990, www.asme.org.

4 Erhältlich bei der Society of Automotive Engineers (SAE), 400 Commonwealth Dr., Warrendale, PA 15096-0001, www.sae.org.

ASTM A269-10

Tabelle 1 - Anforderungen an die chemische Zusammensetzung, %

Marke Verbindung, %
TP 201 TP 201LN TP 304 TP 304L TP 304LN TP 316 TP 316L TP316LN TP 317 TP 321 TP 347 TP 348 TPXM-10 TPXM-11 TPXM-15 TPXM-19 TPXM-29

UNS A

S20100 S20153 S30400 S30403 S30453 S31600 S31603 S31653 S31700 S32100 S34700 S34800 S21900 S21904 S38100 S20910 S24000
C ≤0,15 ≤0,03 ≤0,08

≤0,035 V

≤0,035 V

≤0,08

≤0,035 V

≤0,035 V

≤0,08 ≤0,08 ≤0,08 ≤0,08 ≤0,08 ≤0,04 ≤0,08 ≤0,06 ≤0,08

Mn, max. C

5,5-7,5 6,4-7,5 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8.00-10.00 8.00-10.00 2,00 4,0-6,0 11,5-14,5
P, max 0,060 0,045 0,045 0,045 0,045 0,045 0,045 0,045 0,045 0,045 0,045 0,045 0,045 0,045 0,030 0,045 0,060
S, max 0,030 0,015 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030

Si C

1,00 0,75 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,50-2,50 1,00 1,00
Ni 3,5-5,5 4,0-5,0 8,0-11,0 8,0-12,0 8,0-11,0 10,0-14,0 10,0-15,0 10,0-13,0 11,0-15,0 9,0-12,0 9,0-12,0 9,0-12,0 5,5-7,5 5,5-7,5 17,5-18,5 11,5-13,5 2,3-3,7
Cr 16,0-18,0 16,0-17,5 18,0-20,0 18,0-20,0 18,0-20,0 16,0-18,0 16,0-18,0 16,0-18,0 18,0-20,0 17,0-19,0 17,0-19,0 17,0-19,0 19,0-21,5 19,0-21,5 17,0-19,0 20,5-23,5 17,0-19,0
Mo --- --- --- --- --- 2.00-3.00 2.00-3.00 2.00-3.00 3,0-4,0 --- --- --- --- --- --- 1,50-3,00 ---
Du --- --- --- --- --- --- --- --- --- D --- --- --- --- --- --- ---
Nr. --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---

≥10xC

≤1,10

E --- --- --- 0,10-0,30 ---
Ta, max --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- 0,10 --- --- --- --- ---

N F

0,25 0,10-0,25 --- --- 0,10-0,16 --- --- 0,10-0,16 --- --- --- --- 0,15-0,40 0,15-0,40 --- 0,20-0,40 0,20-0,40
V --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- 0,10-0,30 ---
Cu --- 1,00 --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Sonstiges --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---

Co≤

0,20

--- --- --- --- ---

ASTM A269-10

Tabelle 1 (Fortsetzung)

Marke Verbindung, %
--- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---

UNS A

S31254 S31725 S31726 S31727 S32053

S30600 A

S32654 S34565 S35045 N08367 N08926 N08904
C ≤0,020 ≤0,035 ≤0,035 ≤0,030 ≤0,030 ≤0,018 ≤0,020 ≤0,030 0,06-0,10 ≤0,030 ≤0,020 ≤0,020

Mn, max. C

1,00 2,00 2,00 1,00 1,00 2.0 2,0-4,0 5,0-7,0 1,50 2,00 2,00 2,00
P, max 0,030 0,045 0,045 0,030 0,030 0,020 0,030 0,030 0,045 0,040 0,030 0,040
S, max 0,015 0,030 0,030 0,030 0,010 0,020 0,005 0,010 0,015 0,030 0,010 0,030

Si C

0,80 1,00 1,00 1,00 1,00 3,7-4,3 0,50 1,00 1,00 1,00 0,50 1,00
Ni 17,5-18,5 13,5-17,5 14,5-17,5 14,5-16,5 24,0-26,0 14,0-15,5 21,0-23,0 16,0-18,0 32,0-37,0 23,5-25,5 24,0-26,0 23,0-28,0
Cr 19,5-20,5 18,0-20,0 17,0-20,0 17,5-19,0 22,0-24,0 17,0-18,5 24,0-25,0 23,0-25,0 25,0-29,0 20,0-22,0 19,0-21,0 19,0-23,0
Mo 6,0-6,5 4,0-5,0 4,0-5,0 3,8-4,5 5,0-6,0 ≤0,20 7,0-8,0 4,0-5,0 --- 6,0-7,0 6,0-7,0 4,0-5,0
Du --- --- --- --- --- --- --- --- 0,15-0,60 --- --- ---
Nr. --- --- --- --- --- --- --- ≤0,10 --- --- --- ---
Ta, max --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---

N F

0,18-0,22 ≤0,20 0,10-0,20 0,15-0,21 0,17-0,22 --- 0,45-0,55 0,40-0,60 --- 0,18-0,25 0,15-0,25 ≤0,10
V --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Cu 0,50-1,00 --- --- 2,8-4,0 --- ≤0,50 0,30-0,60 --- 0,75 ≤0,75 0,50-1,50 1,00-2,00
Sonstiges --- --- --- --- --- --- --- --- A1 0,15-0,60 --- --- ---

Eine neue Bezeichnung gemäß E 527 und SAE J1086.

Bei Anwendungen mit kleinem Durchmesser und dünnen Wänden, bei denen viele Ziehdurchgänge erforderlich sind, beträgt der Kohlenstoffgehaltsgrenzwert für die Güten TP 304L, TP 304LN, 316L und 316LN 0,040 %. Als Rohre mit kleinem Durchmesser gelten Rohre mit einem Außendurchmesser von weniger als 0,500 Zoll (12,7 mm), und als Rohre mit dünner Wandstärke gelten Rohre mit einer Mindestwandstärke von weniger als 0,049 Zoll (1,2 mm).

C Maximalwert, sofern nicht anders angegeben.

D Marke TP 321 muss einen Titangehalt aufweisen, der mindestens fünfmal größer ist als der Gesamtgehalt an Kohlenstoff und Stickstoff, jedoch nicht mehr als 0,70 % E

Die Sorte TP 348 muss einen Gesamtgehalt an Titan und Niob aufweisen, der mindestens das 10-fache des Kohlenstoffgehalts beträgt, jedoch nicht mehr als 1,10 % F

Die Methode zur Bestimmung des Stickstoffgehalts wird zwischen Käufer und Hersteller vereinbart.

6. Wärmebehandlung

6.1 Alle Rohre werden in wärmebehandeltem Zustand geliefert. Sofern in 6.2 nichts anderes vorgesehen ist, besteht die Wärmebehandlung aus dem Erhitzen des Materials auf eine Mindesttemperatur von 1900 °F (1040 °C) durch Abschrecken in Wasser oder durch eine andere schnelle Abkühlung. Ausnahmen finden Sie unter 6.3 (Güteklassen S31254 und S32654), 6.4 (Güteklasse S24565), 6.8 (Güteklasse N08367), 6.5 (Güteklasse N08904) und 6.7 (Güteklasse N08926). Als Alternative zu nahtlosen Rohren können die Rohre unmittelbar nach der Warmumformung, bevor die Rohrtemperatur unter die angegebene Mindestlösungshärtungstemperatur fällt, einzeln mit Wasser abgeschreckt oder auf andere Weise schnell abgekühlt werden.

6.2 Bei der Auswahl der optimalen Wärmebehandlungsart sollte man sich an der vorgegebenen Konstruktion oder besonderen Betriebseigenschaften orientieren. Wenn die endgültige Wärmebehandlungstemperatur unter 1900 °F liegt und dies in der Bestellung angegeben ist, muss jedes Rohr mit dieser Temperatur gefolgt vom Suffix HT gekennzeichnet werden.

6.3 Werkstoffe der Güten S31254 und S32654 müssen bei einer Temperatur von mindestens 2100 °F (1150 °C) wärmebehandelt und anschließend in Wasser abgeschreckt oder auf andere Weise schnell abgekühlt werden.

6.4 Werkstoff der Güteklasse S34565 muss bei 2050 °F (1120 °C) bis 2140 °F (1170 °C) wärmebehandelt und anschließend in Wasser abgeschreckt oder auf andere Weise schnell abgekühlt werden.

6.5 Material der Güteklasse T08904 muss bei einer Temperatur von mindestens 2000 °F (1100 °C) wärmebehandelt und anschließend in Wasser abgeschreckt oder auf andere Weise schnell abgekühlt werden.

6.6 Bei den Güten TR 321, TR 347 und TR 348 können Lösungsglühtemperaturen über 1065 °C (1950 °F) die Beständigkeit gegen interkristalline Korrosion verringern, wenn sie sensibilisierenden Bedingungen ausgesetzt sind. Auf Wunsch des Käufers kann nach dem anfänglichen Lösungsglühen bei hoher Temperatur eine Stabilisierung oder ein erneutes Glühen bei niedriger Temperatur durchgeführt werden. Siehe Zusatzanforderung S3.

6.7 Werkstoff der Güteklasse N08926 muss bei einer Temperatur von mindestens 1100 °C (2010 °F) wärmebehandelt und anschließend in Wasser abgeschreckt oder auf andere Weise schnell abgekühlt werden.

6.8 UNS N08367-Material muss bei einer Temperatur von nicht weniger als 2025 °F (1107 °C) lösungsgeglüht und anschließend schnell abgeschreckt werden.

6.9 Das Lösungsglühen von Material S35045 besteht aus dem Erhitzen des Materials auf eine Temperatur von mindestens 2000 °F (1093 °C) für die erforderliche Zeit und dem anschließenden Abkühlen in ruhender Luft oder mit einer höheren Geschwindigkeit.

6.10 Werkstoffe der Güten S31727 und S32053 müssen im Temperaturbereich von 1080 bis 1180 °C (1975 bis 2155 °F) lösungsgeglüht und anschließend in Wasser abgeschreckt oder auf andere Weise schnell abgekühlt werden.

7. Chemische Zusammensetzung

7.1 Die chemische Zusammensetzung des Stahls muss den in der Tabelle angegebenen Anforderungen entsprechen. 1.

8. Produktanalyse

8.1 Aus jeder Schmelze wird ein Knüppel, ein Rohr oder ein Flachknüppel analysiert. Die chemische Zusammensetzung muss den festgelegten Anforderungen entsprechen.

8.2 Grenzabweichungen in der Produktanalyse müssen der Tabelle entsprechen. A1.1-Standard A480/A480M. Abweichungen gelten nicht für den Kohlenstoffgehalt von Werkstoffen mit einem festgelegten maximalen Kohlenstoffgehalt von 0,04 %.

8.3 Ergibt die Analyse ein unbefriedigendes Ergebnis, wird eine Wiederholungsanalyse an zwei weiteren Rohlingen, Flachrohlingen oder Rohren durchgeführt. Die Ergebnisse beider Neuanalysen auf verdächtige Elemente müssen den festgelegten Anforderungen entsprechen, andernfalls wird das gesamte verbleibende Material in der Wärme oder Charge zurückgewiesen oder, nach Wahl des Herstellers, jeder Barren oder jedes Rohr einzeln angenommen. Rohlinge und Rohre, die die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt.

9. Mechanische Prüfungen

9.1 Dehnungsprüfung (nahtlose Rohre) . Aus jeder Charge fertiger Rohre (siehe Anmerkung 2) werden Proben von einem Ende eines Rohrs getestet.

ANMERKUNG 2. Der Begriff "Los" bezieht sich auf alle Rohre der gleichen Nenngröße und Wandstärke, die aus der gleichen Stahlschmelze hergestellt wurden, bevor sie auf die richtige Größe zugeschnitten wurden. Wird die abschließende Wärmebehandlung in einem Kammerofen durchgeführt, so darf die Charge nur Rohre gleicher Größe und gleichen Werkstoffs mit gleicher Wärme enthalten, die in derselben Charge wärmebehandelt werden. Erfolgt die abschließende Wärmebehandlung in einem Durchlaufofen oder wird das Material unmittelbar nach der Warmverformung abgeschreckt, so richtet sich die Anzahl der Rohre gleicher Größe und gleicher Materialwärme in der Charge nach der Rohrgröße gemäß Tabelle. 2.

9.2 Bördelprüfung (geschweißte Rohre) . Aus jeder Charge fertiger Rohre (siehe Anmerkung 2) werden Proben von einem Ende eines Rohrs getestet.

9.3 Härtekontrolle . Die Brinell- und Rockwellhärte werden anhand von Proben ermittelt, die aus zwei Rohren jeder Charge entnommen werden. Unter dem Begriff "Charge" versteht man alle Rohre gleichen Nenndurchmessers und gleicher Wandstärke, die aus der gleichen Stahlschmelze hergestellt werden, bevor sie auf Maß zugeschnitten werden. Wird die abschließende Wärmebehandlung in einem Kammerofen durchgeführt, so darf die Charge nur Rohre gleicher Größe und gleichen Werkstoffs mit gleicher Wärme enthalten, die in derselben Charge wärmebehandelt werden. Wenn die abschließende Wärmebehandlung in einem Durchlaufofen durchgeführt wird oder das Material unmittelbar nach der Warmumformung abgeschreckt wird, muss das Los alle Rohre gleicher Größe und gleicher Materialwärme umfassen, die im gleichen Ofen bei gleicher Temperatur, Verweilzeit im Ofen und Ofengeschwindigkeit wärmebehandelt wurden; oder alle Rohre gleicher Größe und aus der gleichen Materialtemperatur hergestellt, die nach der Warmverformung während eines Produktionszyklus abgeschreckt werden.

Tabelle 2 - Anzahl der Rohre in einer Charge, die in einem kontinuierlichen Prozess wärmebehandelt oder unmittelbar nach der Warmverformung abgeschreckt wurden

Rohrgröße Batchgröße
Außendurchmesser 2" oder größer und Wandstärke 0,200" (5,08 mm) oder größer Nicht mehr als 50 Rohre
1" bis 2" Außendurchmesser oder über 1" Außendurchmesser und Wandstärke bis zu 0,200" (5,08 mm) Nicht mehr als 75 Rohre
Außendurchmesser 1 Zoll oder weniger Nicht mehr als 125 Rohre

Tabelle 3 - Zulässige Maßabweichungen

Gruppe Außendurchmesser, Zoll Zulässige Abweichungen des Außendurchmessers, Zoll (mm)

Zulässige Abweichungen der Wanddicke A , %

Toleranzen für gemessene Länge, Zoll (mm) B

Dünnwandige Rohre C mit einer Nennwandstärke kleiner als angegeben, Zoll (mm)

Plus Minus
1 Vor? ± 0,005 (0,13) ± 15 ⅛ (3,2) 0 ---
2 aus ? bis 1 ?, exkl. ± 0,005 (0,13) ± 10 ⅛ (3,2) 0 0,065 Zoll (1,65 mm)
3 ab 1? bis 3?, exkl. ± 0,010 (0,25) ± 10 (4.8) 0 0,095 Zoll (2,41 mm)
4 ab 3? bis 5?, exkl. ± 0,015 (0,38) ± 10 (4.8) 0 0,150 Zoll (3,81 mm)
5 ab 5? bis 8, exkl. ± 0,030 (0,76) ± 10 (4.8) 0 0,150 Zoll (3,81 mm)
6 von 8 bis 12, exkl. ± 0,040 (1,01) ± 10 (4.8) 0 0,200 Zoll (5,08 mm)
7 von 12 bis 14, exkl. ± 0,050 (1,26) ± 10 (4.8) 0 0,220 Zoll (5,59 mm)

Was ist , wenn Rohre mit Wandstärke bestellt werden? Zoll (19,0 mm) oder größer oder mit einem Innendurchmesser, der 60 % oder weniger des Außendurchmessers beträgt, sind größere Wanddickentoleranzen von bis zu ±12,5 % zulässig.

Für Rohre mit einem Innendurchmesser kleiner als? Zoll (12,7 mm), die nicht auf einen Dorn gezogen werden können, darf die Wanddickenabweichung ± 15 % der angegebenen betragen.

Diese Toleranzen gelten für gemessene Längen bis einschließlich 24 Fuß (7,3 m). Bei Längen über 24 Fuß (7,3 m) erhöhen sich die angegebenen Toleranzen um ⅛ Zoll (3 mm) pro vollen oder teilweisen 10 Fuß (3 m) oder um? Zoll (13 mm), je nachdem, welcher Wert kleiner ist.

Es gelten die Bestimmungen zur Ovalität gemäß 12.2.

9.4 Bei der Prüfung von Werkstoffen aus mehreren Chargen gelten die Anforderungen an Ausdehnung, Bördelung und Härte für jede Charge gesondert.

9.5 Umgekehrter Abflachungstest . Bei geschweißten Rohren muss pro 460 m (1500 Fuß) des fertigen Rohrs eine Probe auf umgekehrte Abflachung geprüft werden. Rohre in Rollen mit einer Länge von mehr als 450 m (1.500 Fuß) werden an beiden Enden geprüft. Der Rand muss durchgehend und ohne kreisförmige Stoßfugen sein.

10. Hydrostatische oder zerstörungsfreie elektrische Prüfung

10.1 Jedes Rohr muss einer zerstörungsfreien elektrischen oder hydrostatischen Prüfung unterzogen werden. Die Art der Prüfung wird nach Wahl des Herstellers bestimmt, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.

11. Härteanforderungen

11.1 Die Werkstoffsorten TRHM-29, S34565, N08367 und N08926 dürfen eine Härte von höchstens 256 HB/270 HV bzw. 100 HRB aufweisen. Die Werkstoffsorten TRHM-10, TRHM-11 und TRHM-19 dürfen eine Härte von maximal 269 HB/285 HV bzw. 25 HRC aufweisen. Werkstoffgüten S20100 und S31254

darf eine Härte von maximal 220 HB/230 HV bzw. 96 HRB aufweisen. Die Werkstoffsorten S20153 und S32654 dürfen eine Härte von maximal 250 HB/263 HV bzw. 100 HRB aufweisen. Rohre aus allen anderen Werkstoffen dürfen eine Härte von maximal 192 HB/200 HV bzw. 90 HRB aufweisen.

11.2 Bei Rohren mit einer Wandstärke von weniger als 0,065 Zoll (1,65 mm) ist die Verwendung von Oberflächenhärteprüfungen nach Rockwell oder Vickers zulässig. Für die Vickersprüfung gelten die in 11.1 angegebenen Werte. Die Oberflächenhärte der Güten TRHM-29 und S20153 darf 80 auf einer 30-T-Skala und 92 auf einer 15-T-Skala nicht überschreiten. Bei den Güten TRHM-10, TRHM-11 und TRHM-19 darf die Oberflächenhärte 46 auf einer 30-N-Skala bzw. 73 auf einer 15-N-Skala nicht überschreiten. Die Härte der Werkstoffsorten S20100 und S31254 darf 79 auf einer 30-T-Skala und 91 auf einer 15-T-Skala nicht überschreiten. Die Härte von Rohren aus Materialien aller anderen Güteklassen darf 74 auf einer 30-T-Skala und 88 auf einer 15-T-Skala nicht überschreiten.

11.3 Für Rohre mit einem Innendurchmesser kleiner als? Bei Rohren mit einer Wandstärke von weniger als 0,020 Zoll (6,4 mm) oder Rohren mit einer Wandstärke von weniger als 0,020 Zoll (0,51 mm) ist keine Härteprüfung erforderlich (siehe A2.4 von A 370). Solche Rohre werden nur einem Zugversuch gemäß A 632 unterzogen.

12. Zulässige Maßabweichungen

12.1 Abweichungen im Außendurchmesser, der Wandstärke und der Länge dürfen die in der Tabelle angegebenen Werte nicht überschreiten. 3.

12.2 Zulässige Abweichungen des Außendurchmessers gemäß Tabelle. 3 reichen nicht aus, um die mögliche Ovalität dünnwandiger Rohre gemäß Tabelle sicherzustellen. Bei solchen Rohren dürfen der größte und der kleinste Durchmesser in einem Abschnitt nicht mehr als die doppelte zulässige Abweichung des Außendurchmessers gemäß Tabelle vom Nenndurchmesser abweichen. 3. Der durchschnittliche Durchmesser in diesem Abschnitt muss jedoch innerhalb der zulässigen Abweichung liegen.

13. Oberflächenbeschaffenheit

13.1 Die Rohre werden gebeizt, um Zunder zu entfernen. Beim Blankglühen ist kein Ätzen erforderlich.

14. Produktkennzeichnung

14.1 Zusätzlich zu den in A1016/A1016M angegebenen Daten muss die Kennzeichnung einen Hinweis enthalten, ob das Rohr nahtlos oder geschweißt ist, sowie die endgültige Wärmebehandlungstemperatur in °F nach dem Suffix HT, wenn diese Temperatur unter 1900 °F (1040 °C) liegt.

14.2 Wenn eine zerstörungsfreie elektrische Prüfung durchgeführt wird, wird jedes Rohr mit den Buchstaben NDE gekennzeichnet. Sofern ein Zertifikat erforderlich ist, muss dieses ebenfalls diese Bezeichnung tragen.

15. Schlüsselwörter

15.1 austenitischer Edelstahl; nahtlose Stahlrohre; Edelstahlrohre; Stahlrohre; geschweißte Stahlrohre.

ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN

Die folgenden zusätzlichen Anforderungen gelten nur, wenn sie vom Käufer in der Anfrage, im Vertrag oder in der Bestellung angegeben werden.

S1. Zur Spannungsentlastung geglühte Rohre

S1.1 Für den Einsatz in bestimmten korrosiven Umgebungen, insbesondere chloridhaltigen Umgebungen, in denen Spannungsrisskorrosion auftreten kann, können die Rohrsorten TP 304L, TP 316L, TP 321, TP 347 und TP 348 im spannungsarm geglühten Zustand bestellt werden.

S1.2 Wenn spannungsfreie Rohre bestellt werden, müssen die begradigten Rohre bei 845 - 900 °C (1550 - 1650 °F) wärmebehandelt werden. Die Abkühlung aus diesem Temperaturbereich erfolgt entweder an der Luft oder durch langsames Abkühlen. Nach einer Spannungsarmbehandlung ist eine mechanische Richtarbeit nicht zulässig.

S1.3 Die Geradheit der Rohre und weitere Einzelheiten im Rahmen dieser Anforderung unterliegen der Vereinbarung zwischen Käufer und Lieferant.

S2. Pneumatischer Test

S2.1 Rohre müssen gemäß A1016/A1016M pneumatisch geprüft werden (entweder Unterwasser-Druckluftprüfung oder pneumatische Dichtheitsprüfung).

S3. Stabilisierende Wärmebehandlung

S3.1 Nach dem in Abschnitt 6 beschriebenen Lösungsglühen müssen die Werkstoffe der Güten TP 321, TP 347 und TP 348 einer stabilisierenden Wärmebehandlung bei einer niedrigeren Temperatur als der beim ersten Lösungsglühen verwendeten unterzogen werden. Die Temperatur der stabilisierenden Wärmebehandlung muss zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden.

S4. Interkristalliner Korrosionstest

S4.1 Wenn eine solche Anforderung besteht, muss das Material vom Hersteller gemäß Norm A 262, Methode E, Prüfungen auf interkristalline Korrosion unterzogen werden.

S4.2 Für Güten, die Titan oder Niob enthalten, kann zur Erfüllung dieser Anforderung eine stabilisierende Wärmebehandlung gemäß Zusatzanforderung S3 erforderlich und zulässig sein.

ANMERKUNG S4.1 - Methode E legt fest, dass die Prüfung von kohlenstoffarmen oder stabilisierten Güten im sensibilisierten Zustand und von anderen Güten im Lieferzustand durchzuführen ist.

ZUSAMMENFASSUNG DER ÄNDERUNGEN

Der Ausschuss A01 hat die Stellen bestimmter Änderungen ermittelt, die seit der letzten Ausgabe A269-08 an diesem Standard vorgenommen wurden und sich auf seine Anwendung auswirken können. (Genehmigungsdatum: 1. April 2010).

(1) Die Zusatzanforderung S2 wurde überarbeitet, um zwei pneumatische Prüfverfahren gemäß den aktuellen ASTM-Normen zu berücksichtigen.

Die American Society for Testing and Materials (ASTM International) lehnt jegliche Haftung für Patentrechte in Bezug auf in dieser Norm erwähnte Elemente ab. Die Benutzer dieses Standards werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Feststellung der Gültigkeit solcher Patentrechte und des Risikos einer Verletzung solcher Rechte ausschließlich in ihrer Verantwortung liegt.

Diese Norm kann jederzeit vom zuständigen technischen Komitee geändert werden und muss alle fünf Jahre überprüft und, falls keine Überprüfung erfolgt, erneut genehmigt oder zurückgezogen werden. Bitte senden Sie Ihre Vorschläge zur Änderung dieser Norm oder zur Einführung zusätzlicher Normen an die Adresse des Hauptsitzes von ASTM International. Ihre Vorschläge werden in einer Sitzung des zuständigen Fachausschusses behandelt, an der Sie teilnehmen können. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Vorschläge nicht ausreichend berücksichtigt wurden, können Sie Ihre Ansichten dem ASTM International Standards Committee unter der unten angegebenen Adresse mitteilen.

Das Urheberrecht für diese Norm liegt bei ASTM International, 100 Barr Harbor Drive, PO Box C700, West Conshohocken, PA 19428-2959, USA. Weitere Exemplare (ein oder mehrere) dieser Norm können Sie bei ASTM unter der oben genannten Adresse oder telefonisch unter 610-832-9585, per Fax unter 610-832-9555 oder per E-Mail unter service@astm.org erhalten oder indem Sie die ASTM-Website ( www.astm.org/COPYRIGHT ) besuchen.

Die Übersetzung dieses Dokuments vom Englischen ins Russische wurde vom spezialisierten Übersetzungsunternehmen "Interservice" durchgeführt . Die Echtheit der Übersetzung des Originaltextes wird hiermit bestätigt.

A. Itskovich

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