TU 48-21-92-89 (ersetzt TU 48-21-92-80)
OKP 18 4610 VEREINBART: Stellvertretende Leitung Unternehmen P.O. Postfach A-1981 V.L. Glücklich «4» 08 1989 |
UDC 669.35'6-412 Gruppe B 53 ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN: Chefingenieur der NPO "Zwetmetobrabotka" G.I. Sarul «1» 09 1989 |
BRONZEPLATTEN UND ZYLINDRISCHE ROHLINGE DER QUALITÄT BRNBT
TECHNISCHE DATEN
TU 48-21-92-89
(ersetzt TU 48-21-92-80)
Gültig vom 01.01.90 bis 01.01.95
Stellvertretende Leitung Unternehmen P.O. Postfach B-2775 Jawohl. Gorodnichev «02» 08 1989 Annahme durch das Staatsoberhaupt im Moskauer OCM-Werk Yu.A. Rykow «14» 08 1989 |
Stellvertretender Chefingenieur Moskauer Nichteisenmetallwerk V.I. Yanin «23» 05 1989 Stellvertretender Direktor des Instituts "Giprotsvetmetobrabotka" MM. Fedorov «22» 08 1989 |
1989
Diese technischen Bedingungen gelten für gegossene und warmgewalzte Platten sowie gegossene zylindrische Rohlinge aus Bronze der Güte BrNBT, die zur Herstellung von Kontaktschweißmaschinen bestimmt sind:
Beispiele für Symbole:
Gussplatte (L), rechteckiger Querschnitt (PR), 70 mm dick, 265 mm breit, 1400 mm lang, aus BrNBT-Bronze:
Platte LPR 70x265x1400 BrNBT TU 48-21-92-89
Warmgewalzte Platte (G), rechteckiger Querschnitt (PR), 24 mm dick, 415 mm breit, 405 mm lang aus BrNBT-Bronze:
GFK-Platte 24x415x405 BrNBT TU 48-21-92-89
Gussrohling (L), zylindrisch (C), 100 mm Durchmesser, 1500 mm Länge, aus Bronze der Güte BrNBT:
LC-Rohling Ø100x1500 BrNBT TU 48-21-92-89.
1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN.
1.1. SORTIMENT.
1.1.1. Die Abmessungen der Platten und ihre maximalen Abweichungen müssen den in der Tabelle angegebenen Anforderungen entsprechen. 1
mm Tabelle 1
Dicke | Maximale Dickenabweichungen | Breite | Maximale Abweichungen in der Breite | Länge | Maximale Längenabweichungen zum Fertigmaß |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
10 10 10 |
+2 | 340 390 340 |
±10 | Vielfaches von 80 Vielfaches von 80 330 |
+10 |
TU 48-21-92-89 | |||||||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterp. | Datum | |||||||
Entwickler. | Grechanikov | BRONZEPLATTEN UND ZYLINDRISCHE ROHLINGE DER QUALITÄT BRNBT | Zündete. | Blatt | Blätter | ||||||
Spr. | Sarul | A | 2 | 9 | |||||||
Hand. | MOSKAUER WERK FÜR NICHTEISENMATERIALIEN | ||||||||||
N. Zähler. | |||||||||||
Genehmigt. |
mm Tab. 1 (Fortsetzung)
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
14 14 16 16 16 20 20 20 20 20 20 24 24 24 24 29 29 29 33 |
+2 | 330 270 270 420 335 330 340 420 265 335 415 420 265 335 415 265 335 415 200 |
±10 | Vielfaches von 105 Vielfaches von 130 Vielfaches von 130 205 325 Vielfaches von 105 165 205 255 325 405 205 255 325 405 255 325 405 Vielfaches von 50 |
+10 |
35 40 40 43 46 48 |
+2 | 335 355 385 500 345 525 |
±10 | 325 335 355 180 185 180 |
+10 -5 |
50 55 67 68 70 70 77 77 80 120 190 |
+5 +5 +5 ±2 ±2 ±2 +5 +5 ±2 ±5 ±5 |
100 155 142 148 265 265 93 93 98 120 110 |
±5 | Nicht weniger als 150 1200-2200 440 440 1400 1600 690 1600 1600 1600 1600 |
+20 +20 ±10 ±10 +20 ±50 +20 ±50 ±50 |
TU 48-21-92-89 | Blatt | |||||
3 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Hinweise: 1. Brammen ab einer Dicke von 55 mm werden gegossen. 2. Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher ist die Herstellung von Brammen und zylindrischen Rohlingen mit anderen im Arbeitsauftrag angegebenen Abmessungen und maximalen Abweichungen zulässig.
1.1.2. Die Abmessungen gegossener zylindrischer Rohlinge und ihre maximalen Abweichungen müssen den in der Tabelle angegebenen Anforderungen entsprechen. 2.
mm Tabelle 2
Durchmesser | Maximale Durchmesserabweichungen | Länge |
1 | 2 | 3 |
100 120 125 145 200 |
±5 | 50-2200 120-900 - " - - " - 50-1500 |
1.2. Platten und zylindrische Rohlinge werden entsprechend den Anforderungen dieser technischen Bedingungen nach den in der festgelegten Weise genehmigten technologischen Vorschriften hergestellt.
1.3. Die chemische Zusammensetzung von Brammen und zylindrischen Rohlingen aus BrNBT-Bronze muss der in Tabelle 3 angegebenen entsprechen.
Hauptkomponenten | Verunreinigungen, nicht mehr als | |||||||
Beryllium | Nickel | Titan | Kupfer | Führen | Zinn | Zink | Aluminium | Gesamt |
0,2-0,4 | 1,4-1,8 | 0,005-0,15 | Ausruhen | 0,005 | 0,1 | 0,2 | 0,15 | 0,7 |
1.4. Auf der Oberfläche von Platten und zylindrischen Rohlingen sind geringfügige Defekte in Form von Kratzern, Dellen, Poren, Filmen und Rissen sowie Abweichungen von der Ebene innerhalb des dem Walzendurchmesser entsprechenden Umfangs zulässig, die durch Drehen auf das Nennmaß der Elektrowalzen beseitigt werden können. Es ist zulässig, die Oberflächenqualität von Brammen und zylindrischen Rohlingen anhand von zwischen Hersteller und Verbraucher in der festgelegten Weise vereinbarten Standardproben zu überprüfen.
1.5. Gegossene Platten und zylindrische Rohlinge werden ohne thermomechanische Behandlung geliefert.
TU 48-21-92-89 | Blatt | |||||
4 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
1.6. Warmgewalzte Platten werden wärmebehandelt und gerichtet geliefert.
1.7. Die Härte warmgewalzter Bleche muss mindestens 170 HB betragen.
2. ANNAHMEBEDINGUNGEN
2.1. Brammen und zylindrische Rohlinge werden chargenweise angenommen. Die Charge muss aus Brammen oder zylindrischen Rohlingen gleicher Größe und gleichen Zustands bestehen. Das Gewicht der Partie darf 1000 kg nicht überschreiten.
2.2. Zur Ermittlung der chemischen Zusammensetzung werden aus der Charge 3 Proben entnommen. Der Hersteller entnimmt aus jeder Schmelze Proben aus der Metallschmelze.
2.3. Qualitätskontrolle gemäß Absatz. 1.1.1, 1.1.2, 1.4 werden jeweils Platten und zylindrische Werkstücke unterzogen.
2.4. Um die Härte von warmgewalzten Blechen zu bestimmen, werden aus einer Charge zwei Bleche ausgewählt.
2.5. Bei unbefriedigenden Kontrollergebnissen für mindestens einen der Indikatoren werden Wiederholungstests an einer Doppelprobe durchgeführt.
Die Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen gelten für die gesamte Charge.
3. KONTROLLMETHODEN
3.1. Um festzustellen, ob die Qualität von Brammen und zylindrischen Rohlingen den Anforderungen dieser technischen Spezifikationen entspricht, müssen die unten angegebenen Kontrollmethoden angewendet werden.
3.2. Die Oberflächenqualitätskontrolle gemäß Abschnitt 1.4 erfolgt visuell.
3.3. Qualitätskontrolle von Brammen und zylindrischen Rohlingen gemäß den Absätzen. 1.1.1 und 1.1.2 werden mit einem Messschieber gemäß GOST 166-80, einem Metalllineal gemäß GOST 427-75 und einem Maßband gemäß GOST 7502-80 durchgeführt.
Die Dicke der Platten wird in einem Abstand von mindestens 100 mm vom Ende und mindestens 10 mm vom Rand gemessen.
Die Messung der geometrischen Abmessungen von Brammen mit einer Dicke von 14 bis 55 mm erfolgt ohne Berücksichtigung ungleichmäßiger Enden, die durch ungleichmäßiges Ziehen des Metalls über die Breite des Bandes während des Walzens entstehen.
Es ist zulässig, die Abmessungen von Brammen und zylindrischen Rohlingen mit anderen Messgeräten zu bestimmen, die
TU 48-21-92-89 | Blatt | |||||
5 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
die nötige Präzision.
3.4. Die Analyse der chemischen Zusammensetzung erfolgt gemäß GOST 20068.1-79 - GOST 20068.2-79.
Sollten bei der Beurteilung der chemischen Zusammensetzung Unstimmigkeiten auftreten, erfolgt die Analyse gemäß GOST 15027.5-77, GOST 15027.13-77, GOST 15027.14-77.
Die Probenahme zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung erfolgt gemäß GOST 24231-80.
3.5. Die Härte von warmgewalzten Blechen wird nach GOST 9012-59 an wärmebehandelten Blechen mit einer Kugel von 10 mm Durchmesser bei einer Prüflast von 3 Tonnen und einer Dauer von 20 ±5 Sekunden bestimmt: Aushärten ab einer Temperatur von 900-950 °C in Wasser, Haltezeit zum Aushärten beträgt 2 Stunden; Anlassen bei 400-450 °C, Halten für 2-3 Stunden, Abkühlen an der Luft.
3.6. Das Chargengewicht wird auf Waagen mit einer Wiegegrenze von bis zu 1000 kg gemäß GOST 23676-79 mit einem akzeptablen Messfehler von ±1 % kontrolliert.
4. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Platten und zylindrische Rohlinge werden unverpackt geliefert.
4.2. Jede Platte und jeder zylindrische Rohling muss mit Stempelfarbe gekennzeichnet werden:
- Marke oder Name des Herstellers;
- Qualitätskontrollstempel.
4.3. Jede Charge von Brammen oder zylindrischen Rohlingen muss mit einem Qualitätsdokument versehen sein, das Folgendes enthält:
- Marke oder Name des Herstellers;
- konventionelle Bezeichnung von Platten oder zylindrischen Rohlingen;
- Ergebnisse der Härtemessungen an warmgewalzten Blechen;
- Ergebnis der chemischen Analyse (auf Anfrage des Verbrauchers);
- Chargennummer;
- die Masse der Partie.
TU 48-21-92-89 | Blatt | |||||
6 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
4.4. Der Transport von Platten und zylindrischen Rohlingen erfolgt mit allen Transportarten in gedeckten Fahrzeugen gemäß den für die jeweilige Transportart geltenden Vorschriften für den Gütertransport.
4.5. Während der Lagerung müssen Platten und zylindrische Rohlinge vor Feuchtigkeit, Staub und der Einwirkung aktiver chemischer Reagenzien geschützt werden.
4.6. Bei Einhaltung der angegebenen Lagerbedingungen verändern sich die Verbrauchereigenschaften dieses Produktes während der Lagerung nicht.
TU 48-21-92-89 | Blatt | |||||
7 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Anhang 1
SCROLLEN
Dokumente, auf die in TU 48-21-92-89 verwiesen wird
GOST 166-80 GOST 427-75 GOST 7502-80 GOST 9012-59 GOST 15027.5-77 GOST 15027.13-77 GOST 15027.14-77 GOST 20068.1-79 GOST 20068.2-79 GOST 23676-79 GOST 24231-80 |
Messschieber. Technische Bedingungen. Messlineale aus Metall. Technische Bedingungen. Messen von Metallmaßbändern. Technische Bedingungen. Metalle. Testmethoden. Messung der Brinellhärte. Zinnfreie Bronzen. Methoden zur Bestimmung von Nickel. Zinnfreie Bronzen. Methode zur Bestimmung von Beryllium. Zinnfreie Bronzen. Methoden zur Bestimmung von Titan. Zinnfreie Bronzen. Verfahren zur Spektralanalyse unter Verwendung metallischer Standardproben mit fotografischer Aufzeichnung der Spektren. Zinnfreie Bronzen. Verfahren zur Spektralanalyse unter Verwendung metallischer Standardproben mit fotoelektrischer Aufzeichnung der Spektren. Waagen zum statischen Wiegen. Wiegegrenzen. Metrologische Parameter. Nichteisenmetalle und Legierungen. Allgemeine Anforderungen an die Probenahme und Probenvorbereitung für chemische Analysen. |
TU 48-21-92-89 | Blatt | |||||
8 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |