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TU 1870-258-00196109-01

Staatsunternehmen

"Pilotanlage für Refraktärmetalle und Hartlegierungen"

OKP 18 7000  

UDC 669294 - 416.669,293 - 416e

Gruppe B 53

ICH BIN EINVERSTANDEN

Chefingenieur des Staatsunternehmens "OZTMiTS"

ICH G. Roberov

Tantal- und Niobfolie,

Tantalplatten

Technische Bedingungen

TU 1870-258-00196109-01

(ersetzt TU 48-19-258-93)

Gültig ab: 01.11.01

Gültigkeitsdauer - unbefristet

VEREINBART

Chefdesigner von RFNC-VNIIEF

E.D. Jakowlew

Chefdesigner von RFNC-VNIITF

T. Nr. 566-01/806 A.N. Averin

22.02.2001

Rechts

 

Leiter des PTO des Staatsunternehmens "OZTMiTS"

N. V. Petrova

8.01.2001

Leiter der Werkstatt des Staatsunternehmens "OZTMiTS"

A.A. Kartaschow

8.01.2001

Leiter der Abteilung für Qualitätskontrolle des Staatsunternehmens "OZTMiTS"

Yu.A. Herz.Kuh

8.01.2001

INHALT

1 Technische Anforderungen 4

2 Sicherheitsanforderungen 11

3 Annahmeregeln 12

4 Kontrollmethoden 14

5 Transport und Lagerung 16

6 Herstellergarantien 17

Anhang A Begriffe und Definitionen von Mängeln

Oberflächen- und Formabweichungen

Folien und Platten 18

Anhang B Liste der Standardwerkzeuge

Abmessungen 20

Anhang B Zitierte normative Dokumente 22

Anhang G Änderungsregistrierungsblatt 24

      TU 1870-258-00196109-01
     
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Entwickler.  

Tantal- und Niobfolien, Tantalbleche

Technische Bedingungen

Zündete. Blatt Blätter
Überprüfen. Tschernavskaja     A 2 24
Petrova   Staatsunternehmen "OZTMiTS"
N. Zähler.  
Genehmigt. Ausbildung  
Inv. Nr. Sub. Unterp. und Datum Auf Anfrage. Inv. NEIN. Inv. Kein Duplikat. Unterp. und Datum

Diese technischen Bedingungen gelten für Tantal- und Niobfolien sowie Tantalbleche zur Herstellung von Vakuumröhren und anderen Produkten.

Beispiel für die Erfassung von Tantalfolie mit einer Dicke von 0,05 mm, einer Breite von 70 mm und einer Länge von 300 mm in anderen Dokumenten und bei der Bestellung: Tantalfolie 0,05-70-300 TU 1870-258-00196109-01.

          TU 1870-258-00196109-01 Blatt
          3
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Inv. Nr. Sub. Unterp. und Datum Auf Anfrage. Inv. NEIN. Inv. Kein Duplikat. Unterp. und Datum
         

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.1. Folien und Platten müssen den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen.

1.2. Hauptparameter und Eigenschaften.

1.2.1 Die Abmessungen der Folien und Platten müssen den in Tabelle 1 angegebenen Anforderungen entsprechen.

Tabelle 1 - Folien- und Blattgrößen

In Millimetern

Produktname Dicke Breite Länge, nicht weniger als
Nominalwert.

vorh.

aus

Nominalwert.

vorh.

aus

1 2 3 4 5 6
Niobfolie 0,013 ±0,001 10-35 ±1 1000
Tantal- und Niobfolie

0,020

0,030; 0,040

0,050

0,060

0,070; 0,080

0,090

±0,004

±0,005

±0,005

±0,006

±0,007

±0,007

10-70

10-70

10-70

10-70

10-70

10-70

±1

±1

±1

±1

±1

±1

300

300

300

300

300

300

Tantalblech

0,10; 0,15

0,20

0,20

0,30

±0,020

±0,020

±0,030

±0,030

50-150

50-150

150-250

50-150

±1

±1

±1

±1

300

300

300

300

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          4
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Inv. Nr. Sub. Unterp. und Datum Auf Anfrage. Inv. NEIN. Inv. Kein Duplikat. Unterp. und Datum
         
1 2 3 4 5 6
 

0,40

0,50

0,60

0,7; 0,8; 0,9; 1.0

1,1; 1,2; 1,3; 1,4; 1,5

2.0; 2,5; 3.0

von 4.00 bis 7.00 Uhr

inkl.

in 0,5

8,0; 9,0; 10

±0,040

±0,050

±0,060

±0,080

±0,100

±0,200

±0,250

±0,300

50-150

50-150

50-150

50-300

50-300

50-200

50-200

50-200

±1

±1

±1

±2

±2

±2

±2

±2

300

300

300

100

100

100

100

100

 
 

Hinweise

1 Nach Vereinbarung der Parteien ist die Herstellung von Folien und Platten in bemessener Breite zulässig.

2 Nach Vereinbarung der Parteien ist die Herstellung von Folien und Platten anderer Größen zulässig.

1.2.2 Die chemische Zusammensetzung von Tantalfolien und -blechen muss den in Tabelle 2 angegebenen Anforderungen entsprechen.

Tabelle 2 - Chemische Zusammensetzung von Tantalfolien und -blechen

Bezeichnung der Komponenten

Massenanteil, %, nicht mehr als

für Folien- und Blechdicke, mm

0,02-0,05 0,06-0,10 0,15-10,0
1 2 3 4

Festgestellte Verunreinigung:

Kohlenstoff

0,0300 0,0200 0,0100
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          5
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Fortsetzung von Tabelle 2

1 2 3 4

Sauerstoff

Wasserstoff

Stickstoff

Niob

Eisen

Titan

Silizium

Wolfram und Molybdän /insgesamt/

Natrium

Magnesium

Aluminium

Kalzium

Chrom

Mangan

Kobalt

Nickel

Kupfer

Zirkonium

Führen

Tantal

0,0400

0,0030

0,0100

0,2000

0,0050

0,0010

0,0030

0,0150

0,0004

0,0003

0,0010

0,0020

0,0006

0,0003

0,0001

0,0005

0,0006

0,0005

0,0005

Kette

0,0200

0,0020

0,0100

0,2000

0,0050

0,0010

0,0030

0,0150

0,0004

0,0003

0,0010

0,0020

0,0006

0,0003

0,0001

0,0005

0,0006

0,0005

0,0005

Kette

0,0150

0,0010

0,0090

0,2000

0,0050

0,0010

0,0030

0,0150

0,0004

0,0003

0,0010

0,0020

0,0006

0,0003

0,0001

0,0005

0,0006

0,0005

0,0005

Kette

Hinweis: Als Massenanteil von Tantal gelten das unedle Metall und begleitende, nicht nachweisbare Verunreinigungen, welche die Eigenschaften des Tantals nicht beeinträchtigen.

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1.2.3 Die chemische Zusammensetzung der Niobfolie muss den in Tabelle 3 angegebenen Anforderungen entsprechen.

Tabelle 3 - Chemische Zusammensetzung von Niobfolie\

Massenanteil der ermittelten Verunreinigungen und Gase, %, nicht mehr als Niob
Tantal Eisen Titan Silizium Wolfram und Molybdän /insgesamt/ Kohlenstoff Sauerstoff Wasserstoff Stickstoff
0,100 0,005 0,005 0,005 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 Kette
Hinweis: Als Massenanteil von Niob gelten das unedle Metall und begleitende, nicht nachweisbare Verunreinigungen, welche die Eigenschaften von Niob nicht beeinträchtigen.

1.2.4 Folien und Platten müssen gleichmäßig geschnitten sein und dürfen keine Brüche an den Kanten aufweisen.

Grate, die sich durch das Schneiden an den Kanten der Folie bilden, sowie Welligkeit und Aufrollung der Kanten sind keine Reklamationszeichen.

1.2.5 Die Oberfläche der Folie muss frei von Durchbrüchen und Delaminationen sein. Nadellöcher, Dellen, Abdrücke, die die Abmessungen der Folie nicht über die zulässigen Abweichungen hinaus vergrößern, sowie Schmutzflecken und Welligkeiten gelten nicht als Beanstandungszeichen.

1.2.6 Die Oberfläche der Platten muss frei von Delaminationen und Walzrissen sein. Absplitterungen, Dellen, Abdrücke, Schleifspuren auf der Oberfläche von Blechen mit einer Dicke von 0,1 bis 10,0 mm, die die Abmessungen der Bleche nicht über die zulässigen Abweichungen hinausgehen, gelten nicht als Beanstandungszeichen.

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1.2.7 Folien und Bleche müssen in ungeglühtem Zustand geliefert werden. Nach Vereinbarung der Parteien können Folien und Bleche im geglühten Zustand geliefert werden.

1.2.8 Die Verwerfung von Tantalblechen mit einer Dicke von 0,1 bis 0,6 mm sollte auf einer Länge von 300 mm nicht mehr als 5 mm betragen. Der endgültige Verzugswert wird gemäß Abschnitt 3.2 ermittelt.

1.2.9 Die Halbmondform von Tantalblechen sollte auf einer Länge von 100 mm nicht mehr als 3 mm betragen. Der endgültige Sturzwert wird gemäß Abschnitt 3.2 ermittelt.

1.3 Verpackung

1.3.1 Folienverpackung

Die Folienstücke werden zu einer Rolle aufgerollt. Die Folie muss auf Spulen oder Kerne gewickelt werden.

Jede Folienrolle mit einem Gewicht von höchstens 5 kg wird in Kondensatorpapier gemäß GOST 1908 oder Seidenpapier gemäß GOST 3479 eingewickelt, in einen nicht standardmäßigen Polyethylenfolienbeutel gemäß GOST 10354 gelegt und in einem Karton gemäß GOST 7933 verpackt. Die Folienrolle wird mit technischer Watte gemäß GOST 5679 versiegelt, um eine Bewegung im Karton zu verhindern. Die Schachtel wird mit Bindfaden gemäß GOST 17308 oder anderen Fadenarten aus Kunst- oder Naturfasern gemäß der entsprechenden behördlichen Dokumentation verschnürt. In einem Karton ist nur eine Rolle verpackt.

1.3.2 Verpackung der Blätter

Platten gleicher Dicke werden nach Vereinbarung der Parteien zu Paketen gebündelt oder zu Rollen gerollt. Das Gewicht einer Packung (Rolle) beträgt maximal 5 kg.

1.3.2.1 Beim Zusammenstellen von Blättern zu Paketen wird jedes Blatt mit Kondensatorpapier gemäß GOST 1908 oder Packpapier gemäß GOST 8273 durchzogen und in einen nicht standardmäßigen Beutel aus Polyethylenfolie gelegt.

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Technische Bedingungen (TU)

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