TU 1870-258-00196109-01
Staatsunternehmen
"Pilotanlage für Refraktärmetalle und Hartlegierungen"
OKP 18 7000 | UDC 669294 - 416.669,293 - 416e Gruppe B 53 ICH BIN EINVERSTANDEN Chefingenieur des Staatsunternehmens "OZTMiTS" ICH G. Roberov |
Tantal- und Niobfolie,
Tantalplatten
Technische Bedingungen
TU 1870-258-00196109-01
(ersetzt TU 48-19-258-93)
Gültig ab: 01.11.01
Gültigkeitsdauer - unbefristet
VEREINBART Chefdesigner von RFNC-VNIIEF E.D. Jakowlew Chefdesigner von RFNC-VNIITF T. Nr. 566-01/806 A.N. Averin 22.02.2001 Rechts |
Leiter des PTO des Staatsunternehmens "OZTMiTS" N. V. Petrova 8.01.2001 Leiter der Werkstatt des Staatsunternehmens "OZTMiTS" A.A. Kartaschow 8.01.2001 Leiter der Abteilung für Qualitätskontrolle des Staatsunternehmens "OZTMiTS" Yu.A. Herz.Kuh 8.01.2001 |
INHALT
1 Technische Anforderungen 4
2 Sicherheitsanforderungen 11
3 Annahmeregeln 12
4 Kontrollmethoden 14
5 Transport und Lagerung 16
6 Herstellergarantien 17
Anhang A Begriffe und Definitionen von Mängeln
Oberflächen- und Formabweichungen
Folien und Platten 18
Anhang B Liste der Standardwerkzeuge
Abmessungen 20
Anhang B Zitierte normative Dokumente 22
Anhang G Änderungsregistrierungsblatt 24
TU 1870-258-00196109-01 | ||||||||||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterp. | Datum | ||||||||||
Entwickler. | Tantal- und Niobfolien, Tantalbleche Technische Bedingungen |
Zündete. | Blatt | Blätter | ||||||||||
Überprüfen. | Tschernavskaja | A | 2 | 24 | ||||||||||
Petrova | Staatsunternehmen "OZTMiTS" | |||||||||||||
N. Zähler. | ||||||||||||||
Genehmigt. | Ausbildung | |||||||||||||
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum | ||||||||||
Diese technischen Bedingungen gelten für Tantal- und Niobfolien sowie Tantalbleche zur Herstellung von Vakuumröhren und anderen Produkten.
Beispiel für die Erfassung von Tantalfolie mit einer Dicke von 0,05 mm, einer Breite von 70 mm und einer Länge von 300 mm in anderen Dokumenten und bei der Bestellung: Tantalfolie 0,05-70-300 TU 1870-258-00196109-01.
TU 1870-258-00196109-01 | Blatt | |||||
3 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1. Folien und Platten müssen den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen.
1.2. Hauptparameter und Eigenschaften.
1.2.1 Die Abmessungen der Folien und Platten müssen den in Tabelle 1 angegebenen Anforderungen entsprechen.
Tabelle 1 - Folien- und Blattgrößen
In Millimetern
Produktname | Dicke | Breite | Länge, nicht weniger als | ||
Nominalwert. | vorh. aus |
Nominalwert. | vorh. aus | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Niobfolie | 0,013 | ±0,001 | 10-35 | ±1 | 1000 |
Tantal- und Niobfolie | 0,020 0,030; 0,040 0,050 0,060 0,070; 0,080 0,090 |
±0,004 ±0,005 ±0,005 ±0,006 ±0,007 ±0,007 |
10-70 10-70 10-70 10-70 10-70 10-70 |
±1 ±1 ±1 ±1 ±1 ±1 |
300 300 300 300 300 300 |
Tantalblech | 0,10; 0,15 0,20 0,20 0,30 |
±0,020 ±0,020 ±0,030 ±0,030 |
50-150 50-150 150-250 50-150 |
±1 ±1 ±1 ±1 |
300 300 300 300 |
TU 1870-258-00196109-01 | Blatt | |||||
4 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
0,40 0,50 0,60 0,7; 0,8; 0,9; 1.0 1,1; 1,2; 1,3; 1,4; 1,5 2.0; 2,5; 3.0 von 4.00 bis 7.00 Uhr inkl. in 0,5 8,0; 9,0; 10 |
±0,040 ±0,050 ±0,060 ±0,080 ±0,100 ±0,200 ±0,250 ±0,300 |
50-150 50-150 50-150 50-300 50-300 50-200 50-200 50-200 |
±1 ±1 ±1 ±2 ±2 ±2 ±2 ±2 |
300 300 300 100 100 100 100 100 | |
Hinweise 1 Nach Vereinbarung der Parteien ist die Herstellung von Folien und Platten in bemessener Breite zulässig. 2 Nach Vereinbarung der Parteien ist die Herstellung von Folien und Platten anderer Größen zulässig. |
1.2.2 Die chemische Zusammensetzung von Tantalfolien und -blechen muss den in Tabelle 2 angegebenen Anforderungen entsprechen.
Tabelle 2 - Chemische Zusammensetzung von Tantalfolien und -blechen
Bezeichnung der Komponenten | Massenanteil, %, nicht mehr als für Folien- und Blechdicke, mm | ||
0,02-0,05 | 0,06-0,10 | 0,15-10,0 | |
1 | 2 | 3 | 4 |
Festgestellte Verunreinigung: Kohlenstoff |
0,0300 | 0,0200 | 0,0100 |
TU 1870-258-00196109-01 | Blatt | |||||
5 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
Fortsetzung von Tabelle 2
1 | 2 | 3 | 4 | |
|
0,0400 0,0030 0,0100 0,2000 0,0050 0,0010 0,0030 0,0150 0,0004 0,0003 0,0010 0,0020 0,0006 0,0003 0,0001 0,0005 0,0006 0,0005 0,0005 Kette |
0,0200 0,0020 0,0100 0,2000 0,0050 0,0010 0,0030 0,0150 0,0004 0,0003 0,0010 0,0020 0,0006 0,0003 0,0001 0,0005 0,0006 0,0005 0,0005 Kette |
0,0150 0,0010 0,0090 0,2000 0,0050 0,0010 0,0030 0,0150 0,0004 0,0003 0,0010 0,0020 0,0006 0,0003 0,0001 0,0005 0,0006 0,0005 0,0005 Kette |
Hinweis: Als Massenanteil von Tantal gelten das unedle Metall und begleitende, nicht nachweisbare Verunreinigungen, welche die Eigenschaften des Tantals nicht beeinträchtigen.
TU 1870-258-00196109-01 | Blatt | |||||
6 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
1.2.3 Die chemische Zusammensetzung der Niobfolie muss den in Tabelle 3 angegebenen Anforderungen entsprechen.
Tabelle 3 - Chemische Zusammensetzung von Niobfolie\
Massenanteil der ermittelten Verunreinigungen und Gase, %, nicht mehr als | Niob | ||||||||
Tantal | Eisen | Titan | Silizium | Wolfram und Molybdän /insgesamt/ | Kohlenstoff | Sauerstoff | Wasserstoff | Stickstoff | |
0,100 | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,010 | 0,010 | 0,010 | 0,010 | 0,010 | Kette |
Hinweis: Als Massenanteil von Niob gelten das unedle Metall und begleitende, nicht nachweisbare Verunreinigungen, welche die Eigenschaften von Niob nicht beeinträchtigen. |
1.2.4 Folien und Platten müssen gleichmäßig geschnitten sein und dürfen keine Brüche an den Kanten aufweisen.
Grate, die sich durch das Schneiden an den Kanten der Folie bilden, sowie Welligkeit und Aufrollung der Kanten sind keine Reklamationszeichen.
1.2.5 Die Oberfläche der Folie muss frei von Durchbrüchen und Delaminationen sein. Nadellöcher, Dellen, Abdrücke, die die Abmessungen der Folie nicht über die zulässigen Abweichungen hinaus vergrößern, sowie Schmutzflecken und Welligkeiten gelten nicht als Beanstandungszeichen.
1.2.6 Die Oberfläche der Platten muss frei von Delaminationen und Walzrissen sein. Absplitterungen, Dellen, Abdrücke, Schleifspuren auf der Oberfläche von Blechen mit einer Dicke von 0,1 bis 10,0 mm, die die Abmessungen der Bleche nicht über die zulässigen Abweichungen hinausgehen, gelten nicht als Beanstandungszeichen.
TU 1870-258-00196109-01 | Blatt | |||||
7 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |
1.2.7 Folien und Bleche müssen in ungeglühtem Zustand geliefert werden. Nach Vereinbarung der Parteien können Folien und Bleche im geglühten Zustand geliefert werden.
1.2.8 Die Verwerfung von Tantalblechen mit einer Dicke von 0,1 bis 0,6 mm sollte auf einer Länge von 300 mm nicht mehr als 5 mm betragen. Der endgültige Verzugswert wird gemäß Abschnitt 3.2 ermittelt.
1.2.9 Die Halbmondform von Tantalblechen sollte auf einer Länge von 100 mm nicht mehr als 3 mm betragen. Der endgültige Sturzwert wird gemäß Abschnitt 3.2 ermittelt.
1.3 Verpackung
1.3.1 Folienverpackung
Die Folienstücke werden zu einer Rolle aufgerollt. Die Folie muss auf Spulen oder Kerne gewickelt werden.
Jede Folienrolle mit einem Gewicht von höchstens 5 kg wird in Kondensatorpapier gemäß GOST 1908 oder Seidenpapier gemäß GOST 3479 eingewickelt, in einen nicht standardmäßigen Polyethylenfolienbeutel gemäß GOST 10354 gelegt und in einem Karton gemäß GOST 7933 verpackt. Die Folienrolle wird mit technischer Watte gemäß GOST 5679 versiegelt, um eine Bewegung im Karton zu verhindern. Die Schachtel wird mit Bindfaden gemäß GOST 17308 oder anderen Fadenarten aus Kunst- oder Naturfasern gemäß der entsprechenden behördlichen Dokumentation verschnürt. In einem Karton ist nur eine Rolle verpackt.
1.3.2 Verpackung der Blätter
Platten gleicher Dicke werden nach Vereinbarung der Parteien zu Paketen gebündelt oder zu Rollen gerollt. Das Gewicht einer Packung (Rolle) beträgt maximal 5 kg.
1.3.2.1 Beim Zusammenstellen von Blättern zu Paketen wird jedes Blatt mit Kondensatorpapier gemäß GOST 1908 oder Packpapier gemäß GOST 8273 durchzogen und in einen nicht standardmäßigen Beutel aus Polyethylenfolie gelegt.
TU 1870-258-00196109-01 | Blatt | |||||
8 | ||||||
Ändern | Blatt | Dok. NEIN. | Unterschrift | Datum |
Inv. Nr. Sub. | Unterp. und Datum | Auf Anfrage. Inv. NEIN. | Inv. Kein Duplikat. | Unterp. und Datum |