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TU 8009.00.053

OKP-Code 31 500

VEREINBART

Stellvertretender Generaldirektor von JSC VNIINM

Nr. F-586/300-2 M.V. Skupow

«20» 10 2014

Direktor von OOO "ELEMASH-STP"

M.V. Egorov

« » 2014

Direktor für Technologie und Qualität

CJSC "CENTRAVIS PRODUCTION UKRAINE" Nr. 07-10-65 S.A. Panchenko

«11» 11 2014

 

Gruppe B 62

ICH BIN EINVERSTANDEN

Technischer Direktor

JSC "MSZ"

EIN V. Schiganin

«22» 10 2014

Vorderrohre aus Stahl der Güteklasse 12X12M1ABPR-Ш

(EP 450-SH)

Technische Bedingungen

8009.00.053 TU

VEREINBART

Leiter von OSMKiE

S.D. Levchenko

«10» 10 2014

 

Leiter der OGK OJSC "MSZ"

Nachmittags Aksenov

«05» 09 2014

Inv. Nr. Sub. Unterp. und Datum Auf Anfrage. Inv. NEIN. Inv. Kein Duplikat. Unterp. und Datum
90329        

Diese technischen Bedingungen gelten für Konvertierungsrohre aus der Stahlsorte 12X12M1BFR-Sh (EP450-Sh), die zur Herstellung kaltgeformter Rohre bestimmt sind.

Beispiel für die übliche Bezeichnung von Konvertierungsrohren bei Bestellungen und in anderen Unterlagen:

Konversionsrohr mit einem Außendurchmesser von 133 mm, einer Wandstärke von 14 mm und einem Längenvielfachen (mm) von 1850 mm aus der Stahlsorte 12X12M1BFR-Sh (EP450-Sh):

Umbaurohr 133 x 14 x 1850 cr. - 12X12M1BFR-Sh (EP450-Sh) 8009.00.053 TU.

Konversionsrohr mit einem Außendurchmesser von 95 mm, einer Wandstärke von 11 mm, einem Längenvielfachen von (cr.) 1850 mm aus der Stahlsorte 12X12M1BFR-Sh (EP450-Sh):

Umrüstrohr 95 x 11 x 1850 cr. - 12X12M1BFR-Sh (EP450-Sh) 8009.00.053 TU.

          8009.00.053 TU
         
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Entwickler. Balabina   02.09.14

Konversionsrohre aus Stahl

Güte 12X12M1BFR-Sh (EP450-Sh)

Technische Bedingungen

Blatt Blätter
Überprüft Woronkow   03.09.14       2 10
Start. KB-3 Shein   03.09.14 JSC "MSZ"
N. Zähler. Ivanova   22.10.14
Genehmigt.      
Inv. Nr. Sub. Unterp. und Datum Auf Anfrage. Inv. NEIN. Inv. Kein Duplikat. Unterp. und Datum
90329        

1 Technische Anforderungen

1.1 Umrüstrohre müssen den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entsprechen.

1.2 Konvertierungsrohre müssen aus Rohrrohlingen hergestellt werden, die gemäß den technischen Spezifikationen 14-1-3820 geliefert werden und aus Elektroschlacke-Umschmelzstahl der Güte 12X12M1BFR (EP450) bestehen (Ш).

1.3 Die Abmessungen der Umwandlungsrohre sowie die maximalen Abweichungen im Außendurchmesser und der Wanddicke müssen den in Tabelle 1 angegebenen entsprechen.

Tabelle 1 In Millimetern

Rohrgröße Außendurchmesser Wandstärke
133 x 14 133 ± 1,33 14 ± 1,4
95 x 11 95 ± 0,95 11 ± 1,1

1.4 Entsprechend der Rohrlänge müssen die Umbauteile in Vielfachen der gemessenen Länge mit einem Zuschlag von 5 mm pro Schnitt und einer maximalen Abweichung über die gesamte Länge von + 15 mm hergestellt werden.

Die Anzahl der Übergangsrohre wird bei der Bestellung angegeben.

1.5 Die Toleranz der Geradheit der Mantelfläche der Bearbeitungsrohre darf auf jedem Rohrabschnitt mit einer Länge von 1 m nicht mehr als 1,5 mm betragen.

1.6 Die chemische Zusammensetzung (Massenanteil der Elemente) des Stahls der Verarbeitungsrohre und der Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen müssen den in den technischen Spezifikationen 14-1-3820 festgelegten Normen entsprechen.

1.7 Der Rauheitsparameter Ra gemäß GOST 2789 der Außen- und Innenflächen von Prozessrohren darf nicht mehr als 3,2 µm betragen.

1.8 Umformrohre müssen entsprechend den Bedingungen des Herstellerwerks wärmebehandelt (vergütet) werden.

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90329        

1.9 Mechanische Eigenschaften von Umformrohren im Zugversuch bei

°C muss den Anforderungen der technischen Spezifikation 14-1-3820 entsprechen.

1.10 Konvertierungsrohre müssen einer Ultraschallprüfung (UT) auf Metallkontinuität und das Vorhandensein von Defekten an den Außen- und Innenflächen unterzogen werden. An den Außen- und Innenflächen sowie in der Wandstärke von Prozessrohren sind Defekte, die das äquivalente Reflexionsvermögen künstlicher Defekte (AD) auf Standard-Unternehmensproben (SES) überschreiten, nicht zulässig; Das heißt, das von Defekten reflektierte Ultraschallsignal darf die Amplitude des Ultraschallsignals vom AD SES nicht überschreiten.

1.10.1 Als Kennzeichnung für die Einrichtung der Ultraschallprüfeinrichtung dient eine dreieckige Markierung mit einer Tiefe von (5 ± 10) % der Wanddicke der Ausgangsrohre. Rohre, die keiner Ultraschallprüfung auf eine Markierung mit einer Tiefe von (5 ± 10) % unterzogen wurden, werden mit einer dreieckigen Markierung mit einer Tiefe von (10 ± 10) % der Wandstärke der Prozessrohre geprüft.

1.11 Für jede Charge verarbeiteter Rohre wird ein Qualitätsdokument (Reisepass, Zertifikat), im Folgenden Qualitätsdokument genannt, ausgestellt, das die Übereinstimmung der Qualität der Rohre mit den Anforderungen dieser technischen Bedingungen bescheinigt.

1.12 Sonstige Anforderungen gemäß GOST 9940.

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2 Annahmeregeln

2.1 Die Kontrolle und Abnahme der Umbaurohre erfolgt durch die Qualitätskontrollabteilung (QCD) des Herstellerwerks. Die Kontrolle und Abnahme von Konvertierungsrohren erfolgt gemäß den Anforderungen dieser technischen Bedingungen und dem technologischen Verfahren zur Herstellung von Konvertierungsrohren.

2.2 Umbaurohre werden chargenweise abgenommen. Die Charge muss aus Rohren der gleichen Stahlsorte, der gleichen Wärme, der gleichen Wärmebehandlungsart und -methode bestehen und von einem Qualitätsdokument begleitet sein.

2.3 Kontrolle der chemischen Zusammensetzung und der Verunreinigung mit nichtmetallischen Einschlüssen von Verarbeitungsrohren - kontinuierlich, gemäß dem Qualitätsdokument für den Rohrrohling. Daten zur chemischen Zusammensetzung und Verunreinigung des Stahls von Umformrohren mit nichtmetallischen Einschlüssen werden aus dem Qualitätsdokument des Rohrrohlings in das Qualitätsdokument der Umformrohre übertragen. Dem Qualitätsdokument für die Verarbeitungsrohre ist eine Kopie des Qualitätsdokuments für den Rohrrohling beigefügt.

2.4 Kontrolle der Abmessungen, Geradheitstoleranz, Wärmebehandlungsarten, Ultraschallprüfung auf Kontinuität und Vorhandensein von Defekten an den Außen- und Innenflächen - 100 %.

2.5 Die Kontrolle der mechanischen Eigenschaften bei einer Temperatur von °C und der Oberflächenrauheit wird an 3 % der Rohre aus der Charge durchgeführt, jedoch nicht weniger als drei Rohre.

2.6 Die Kontrolle gemäß Punkt 2.5 wird anhand von Proben durchgeführt. Für jeden Kontrolltyp wird aus jedem ausgewählten Verarbeitungsrohr eine Probe entnommen.

2.7 Ergeben sich bei einer der Prüfarten gemäß Abschnitt 2.5 mindestens an einem Umbaurohr (einer Probe) dieses Typs unbefriedigende Ergebnisse, so wird eine Wiederholungsprüfung an der doppelten Anzahl nicht geprüfter Umbaurohre derselben Charge durchgeführt.

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Bei zufriedenstellenden Ergebnissen der Wiederholungsprüfung (alle Rohre haben die Prüfung bestanden) wird diese auf die gesamte Charge ausgeweitet.

Ergeben sich bei wiederholten Prüfungen an mindestens einem Umbaurohr (einer Probe) unbefriedigende Ergebnisse, wird die Charge einer Dauerprüfung dieser Art unterzogen.

2.8 Umbaurohre, die die Prüfungen bei der selektiven und kontinuierlichen Prüfung nicht bestehen, werden zurückgewiesen.

2.9 Basierend auf den Ergebnissen der Kontrolle und Prüfung der Umbaurohre wird ein Qualitätsdokument ausgestellt, das Folgendes enthalten muss:

- Name des Herstellers;

- konventionelle Bezeichnung von Umwandlungsrohren gemäß diesen technischen Bedingungen;

- Chargennummer und Stahlschmelzennummer;

- Menge der Umrüstrohre (in Stück, Metern und auf Kundenwunsch in Kilogramm);

- Ergebnisse aller Arten von Kontrollen;

- chemische Zusammensetzung des Stahls;

- eine Kopie des Qualitätsdokuments für den Rohrrohling;

- Schlussfolgerung zur Übereinstimmung der Verarbeitungsrohre mit den Anforderungen dieser technischen Bedingungen.

2.9.1 Das Qualitätsdokument muss vom Leiter der Qualitätskontrollabteilung unterzeichnet werden.

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3 Kontrollmethoden

3.1 Der Außendurchmesser wird mit einem Universalmessgerät mit einem Messfehler von nicht mehr als ± 0,05 mm an den Enden des Konvertierungsrohres und dann entlang der gesamten Rohrlänge mit einer Stufe von nicht mehr als 500 mm in zwei zueinander senkrechten Ebenen überprüft.

3.2 Die Wanddickenprüfung erfolgt mit einem Universalmessgerät mit einem Messfehler von höchstens ± 0,05 mm im Abstand von mindestens 5 mm von den Enden an vier gleichmäßig über den Umfang des Zuleitungsquerschnitts verteilten Punkten.

3.3 Die Länge der Konvertierungsrohre wird mit einem Maßband der Genauigkeitsklasse 3 GOST 7502 kontrolliert.

3.4 Die Geradheitstoleranz der Mantelfläche der Umformungsrohre wird mit einem Prüflineal vom Typ ШД, 2. Genauigkeitsklasse GOST 8026 und einer Fühlerlehre gemäß der Dokumentation des Herstellers kontrolliert. Messmethode gemäß GOST 26877.

3.5 Die Kontrolle der Rauheit und der Wärmebehandlungsmodi der Verarbeitungsrohre erfolgt gemäß den technologischen Anweisungen des Herstellers.

3.6 Die Ultraschallprüfung der Metallkontinuität und des Vorhandenseins von Defekten an den Außen- und Innenflächen von Verarbeitungsrohren erfolgt gemäß den technologischen Anweisungen des Herstellers entsprechend GOST 17410.

3.7 Kontrolle der chemischen Zusammensetzung des Stahls in Produktionsrohren und der Verunreinigung des Produktionsrohrmaterials mit nichtmetallischen Einschlüssen - dokumentarisch, gemäß dem Qualitätsdokument für den Rohrrohling.

3.8 Zugversuche bei einer Temperatur von °C werden gemäß den Anforderungen von GOST 10006 durchgeführt.

3.9 Andere Kontrollmethoden gemäß GOST 9940.

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4 Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung

4.1 Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung von Umrüstrohren erfolgen gemäß den Anforderungen von GOST 10692.

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REFERENZREGULIERUNGSDOKUMENTE

Bezeichnung des Dokuments, auf das verwiesen wird Die Nummer des Artikels, in dem die Referenz angegeben ist

GOST 2789-73

GOST 7502-98

GOST 8026-92

GOST 10006-80

GOST 9940-81

GOST 10692-80

GOST 17410-78

GOST 26877-2008

TU 14-1-3820-84

1.7

3.3

3.4

3.8

1.12, 3.9

4.1

3.6

3.4

1,2, 1,6, 1,9, 3,8

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          8
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Technische Bedingungen (TU)

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