TD 472
# 2
GENEHMIGT:
Chefingenieur
JSC «Zlatoust Metallurgical Plant»
A.B. Shutikhin
«10» 04 2009
Zweite Neuauflage mit den Änderungen 1, 2, 3, 4
TECHNISCHE VEREINBARUNG Nr. 472
11 02 1999
Dieser technische Vertrag gilt für die Lieferung von geschmiedeten Stäben aus Kohlenstoffstahl und legiertem Stahl mit einem Durchmesser oder einer Seite eines Quadrats von mehr als 200 mm gemäß GOST 1133−71 mit folgenden Merkmalen:
1. Die chemische Zusammensetzung des Stahls und die technischen Anforderungen müssen GOST 380 entsprechen. GOST 1050; GOST 4543 oder ein anderes in der Bestellung angegebenes NTD.
2. Stangen werden mit Durchmessern oder Seiten eines Quadrats von mehr als 200 bis 280 mm und einer Länge von nicht mehr als 2,5 m hergestellt.
Nach Vereinbarung zwischen dem Verbraucher und dem Hersteller ist die Lieferung von Stangen anderer Länge zulässig.
Die maximalen Abweichungen im Durchmesser oder auf der Seite des Quadrats müssen entsprechen:
Durchmesser, Seite des Quadrats, mm Grenzabweichungen, mm
200−240 auf +10
St. 240 +12
Nach Vereinbarung zwischen Verbraucher und Hersteller dürfen Stangen mit einem Durchmesser von bis zu 300 mm geliefert werden.
3. Die Oberflächengruppe wird in der Reihenfolge angegeben. Stangen mit Oberflächengruppe 1 werden mit einer gedrehten (geschliffenen) Oberfläche geliefert.
4. Ucov (das Verhältnis der Flächen des durchschnittlichen Querschnitts des Barrens zum erhaltenen Querschnitt) muss mindestens 3 betragen.
5. Die Ovalität der Rundstäbe und die Rhombizität der Vierkantstäbe sollten die maximale Abweichung des Durchmessers oder der Seite des Quadrats nicht überschreiten.
6. Die Makrostruktur von Stäben mit Abmessungen über 250 mm wird auf Wunsch des Verbrauchers kontrolliert. Bei der Markostruktur von Stäben mit Abmessungen über 250 mm dürfen keine Lockerheit, subkrustale Blasen, Risse, Krusten, Schichtungen und Flocken, fremde metallische und nichtmetallische Einschlüsse vorhanden sein.
Die Steuerung erfolgt bei nachgeschmiedeten Aufnahmen mit Abmessungen von 90−140 mm gemäß GOST 10243−75.
7. In Arbeitsauftrag und Spezifikationen ist auf diese technische Vereinbarung Bezug zu nehmen.
8. Nach diesem technischen Vertrag ist die Lieferung an andere Verbraucher gestattet.
VEREINBART VON: ENTWICKELT:
Erster Stellvertreter. Direktoren Leiter Technik
FSUE «RF YC VNIITF» der Abteilung von JSC «Zlatoustovsky
Sie. Akademiker E.I. Metallurgisches Werk Zababakhina «
Wagen… S.А. Reshetnikov
2009 9 04 2009