GOST 21399-75
GOST 21399−75 Pakete Bären-Transport -, Kathoden-und Barren-Eisen-Metallen. Allgemeine Anforderungen (mit Änderungen von N 1, 2)
GOST 21399−75
Gruppe В08
INTERSTATE STANDARD
PAKETE TRANSPORT-BÄREN, KATHODEN UND NE-METALLEN BARREN
Allgemeine Anforderungen
Transport packs of nonferrous metal pigs, cathodes and ingots. General requirements
ISS 77.020
Datum der Einführung 1977−01−01
INFORMATION
1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom STAATLICHEN KOMITEE der UdSSR für die materiell-technische Versorgung
2. GENEHMIGT UND IN Kraft gesetzt durch die Verordnung des Staatlichen Komitees Standards des Ministerrates der UdSSR vom
3. EINGEFÜHRT ZUM ERSTEN MAL
4. REFERENZIELLE NORMATIV-TECHNISCHE DOKUMENTE
Bezeichnung NTD, auf welche verwiesen wurde |
Die Nummer der Partition, Punkt |
GOST 12.0.001−82 |
5.3 |
GOST 12.3.002−75 |
5.3 |
GOST 12.3.009−76 |
5.3 |
GOST 193−79 |
Einleitende Teil |
GOST 503−81 |
2.2 |
GOST 546−2001 |
Einleitende Teil |
GOST 614−97 |
Einleitende Teil |
GOST 804−93 |
Einleitende Teil |
GOST 849−97 |
Einleitende Teil |
GOST 1020−97 |
Einleitende Teil |
GOST 1089−82 |
Einleitende Teil |
GOST 1292−81 |
Einleitende Teil |
GOST 1583−93 |
Einleitende Teil |
GOST 2581−78 |
Einleitende Teil |
GOST 2695−83 |
3.7 |
GOST 3282−74 |
2.4 |
GOST 3560−73 |
2.2, 2.4 |
GOST 3640−94 |
Einleitende Teil |
GOST 3778−98 |
Einleitende Teil |
GOST 6009−74 |
2.2 |
GOST 8486−86 |
3.7 |
GOST 9078−84 |
2.8 |
GOST 11070−74 |
Einleitende Teil |
GOST 13843−78 |
2.3 |
GOST 14192−96 |
1.4, 1.9 |
GOST 18962−97 |
5.7 |
5. Die Beschränkung der Laufzeit aufgehoben durch die Verordnung des staatlichen Standards der UdSSR vom
6. AUSGABE (September 2004) mit änderung N 1, 2, genehmigt im Januar 1980, Dezember 1987 (IUS 3−80, 3−88)
Diese Norm legt Allgemeine Anforderungen an die Transport-Pakete Nichteisenmetalle (Aluminium-Barren nach GOST 11070, Zink GOST 3640, Blei GOST 3778, Legierungen auf Blei-Basis nach GOST 1292, Legierungen auf Kupferbasis nach GOST 614, Bronze heißen Blech nach GOST 614, Messing nach GOST 1020, Kupfer-Kathoden in übereinstimmung mit GOST 546, Barren Kupfer GOST 193, Nickel-Kathoden in übereinstimmung mit GOST 849, Antimon-Barren nach GOST 1089, Aluminium-Legierungen in Gießereien чушках einem Gewicht von 15 kg nach GOST 1583, silumin nach GOST 1583, Barren primären Magnesium nach GOST 804, Magnesium-Barren nach GOST 2581).
1. ERFORDERLICHE PAKETE
1.1 Service muss sicherstellen, dass:
— die Sicherheit der Ladung während der Beförderung, der Lagerung und der Lagerung;
— Stabilität der Form und der Größe beim Transport und Verladearbeiten;
— die Möglichkeit der mechanisierten Ausführung be-und Handling -, Hebe-Transport-und Lager-arbeiten;
— maximale Nutzung der Tragfähigkeit von Fahrzeugen;
— die Bildung von resistenten Halden.
1.2. Packungsgrößen Bären, Kathoden und ne-Metallen Barren Standards werden auf die entsprechende Art des buntmetalls.
1.3. Die Masse der Pakete Nichteisenmetalle beim laden von Containern und Güterwagen nicht überschreiten 1500 kg.
1.4. Transport-Kennzeichnung muss den Anforderungen der GOST 14192.
1.2−1.4. (Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
1.5−1.7. (Ausgeschlossen, Bearb. N 2).
1.8. Bei längerer Lagerung Bären und Barren in Paketen auf zwei Barren oder zwei Barren oberen Reihe jedes Paket muss unauslöschlich Lack aufgetragen Kennzeichnung mit Angabe des Warenzeichens des Unternehmens-Herstellers, der Marke des Metalls, die Anzahl der Bären (Barren) in den Paketen, Masse Paket Brutto und Netto in kg.
Bei längerer Lagerung der Kathoden in den Paketen auf der oberen катодном Blatt jedes Paket muss unauslöschlich Lack aufgetragen Kennzeichnung mit Angabe des Warenzeichens des Unternehmens-Herstellers, Metall Marke, Chargennummer, Masse Paket Brutto und Netto in kg.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
1.9. Pakete, die für die Beförderung auf dem Seeweg, müssen werden Bezeichnung nach GOST 14192.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
1.10−1.12. (Ausgeschlossen, Bearb. N 2).
2. DIE BILDUNG VON PAKETEN
2.1. Die Bildung von Paketen erfolgt werksseitig, auflösen — im Unternehmen — Verbraucher-Produkte.
2.2. Pakete Bären Zink und Blei werden müssen обвязаны Gurten Klebeband Stahl nach GOST 3560, angespannt und Glassplitter ins Schloss. Erlaubt, Bänder gottesacker 6009 und GOST 503.
Das freie Ende des Bandes in den Gürtel schneiden unter dem Winkel 90°. Die Länge des freien Endes nach dem Rückschnitt darf nicht mehr als 50 mm.
Bei der Bildung von Paketen aus dem Bären erlaubt, Zink Paletten-Barren.
2.3. Pakete Bären aus Aluminium und seine Legierungen werden müssen обвязаны Aluminium катанкой Durchmesser von 9 mm nach GOST 13843.
Bei der Bildung von Knoten binden des Pakets muss auf der Seite des Pakets.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
2.4. Pakete Kathoden aus Kupfer und Nickel sollten обвязаны Stahldraht mit einem Durchmesser von mindestens 6 mm nach GOST 3282 Klebeband oder Stahl nach GOST 3560.
Kathoden erlaubt Verpacken скрепляющими Streifen geschnittenen von den gleichen Kathoden, durch fehlenden durchgehenden öffnungen in jedem der Kathode.
Erlaubt Nickel-Estrich Pakete mit Stahl-Stäbchen mit einem Durchmesser von 10−14 mm, deren enden müssen geknickt werden um die Kanten der oberen und unteren Blätter auf einem Winkel von mindestens 180°.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
2.5. Die Anzahl der Verpackungs-Bänder, Draht oder eine Eisenstange, und auch der Querschnitt Klebeband sollte die Zuverlässigkeit der Befestigung der Ladung in den Paketen bei Transport und vielfachen перевалках in allen klimatischen Bedingungen.
2.6. Material Befestigungs-Mittel der Paketierung sollte nicht geändert werden marktfähige Produkte.
2.7. Empfohlene Schemen für die Verlegung und Befestigung der Bären Aluminium, Zink, Blei, Antimon, Kupfer-Barren, Kathoden-Nickel-und Kupferkathoden in die Pakete finden sich im Anhang (Abb.1−12).
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
2.8. Bei der UMLADUNG im See-und Fluss-Häfen erlaubt die formung der Pakete in die Blöcke mit der Verwendung von flachen Paletten nach GOST 9078 oder spezielle Greif-VORRICHTUNGEN.
2.9. Bei der Beförderung von Paketen Nichteisenmetalle Luftverkehr Pakete Bonding Verfahren sollte im Einklang mit den Organen der zivilen Luftfahrt.
2.10. (Ausgeschlossen, Bearb. N 2).
3. TRANSPORT-PAKETE VON NE-METALLEN
3.1 BUNTMETALLE in Paketen transportiert:
— Bahnfahren — in gedeckten Wagen;
— Binnenschiff — in den Laderäumen von Seeschiffen und Binnenschiffen;
— Straßenverkehr — on-Board Fahrzeugen, Anhängern, Aufliegern;
— Luftfracht — Fracht-Flugzeugen und Hubschraubern auf Paletten und Holz-Decks;
— in der universellen und spezialisierten Container — allen Verkehrsträgern.
Pakete Nichteisenmetalle erlaubt transportieren im Eisenbahnfahrzeugen Eisenbahn und auf dem oberen Deck des Schiffes nur nach der Vereinbarung der Parteien.
Transport-Pakete von ne-Metallen erfolgt per Straße, schiene, Wasser und Seeverkehr, im Einklang mit den Regeln der Beförderung der Ladungen, die auf dieser Art von Transport.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3.2. Die Platzierung und Befestigung von Paketen an Fahrzeugen zur Verfügung stellen müssen die Möglichkeit be-und entladen von Mitteln der Mechanisierung.
3.3. Das laden (entladen) Pakete für Fahrzeuge erfolgt in der mechanisierten Weise mit Hilfe der be-und entladen von Mechanismen zur Sicherstellung der Unversehrtheit des Pakets, der Ladung und des Fahrzeugs.
Die größte statische Belastung, die auf den Boden des Wagens vom Rad des Staplers mit Last sollte nicht mehr als 17 Kn (1,8 TS); 21 dynamische Last Kn (2,2 TS).
Beim verladen der Pakete von ne-Metallen Gewicht von mehr als 1 Tonne auf den Boden Planwagen werden Bleche der Dicke 3−4 mm.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3.4. (Ausgeschlossen, Bearb. N 2).
3.5. Möglichkeiten der Unterbringung und Befestigung der Pakete in Fahrzeugen und Containern sollen verhindern das verschieben der Ladung während der Beförderung und наваливание Pakete an der Tür.
Bei der Beförderung von Paketen muss eine entsprechende Aufnahme von Paketen (in Form von hölzernen Streifen, beständigen Kanthölzern, etc.), ohne Beschädigung des Fußbodens, der Wände und Türen unterwegs.
3.6. Bei der Beförderung auf der schiene Platzierung und Befestigung der Pakete wird in übereinstimmung mit den technischen Bedingungen der Beladung und der Befestigung von Lasten genehmigt durch das Ministerium für Verkehrswege der UdSSR.
3.7. Zur Sicherstellung der maschinellen Verladung von Paketen kathodischen Blätter in gedeckte Wagen und Containern und entladen von Ihnen jedes Paket muss installiert werden, auf dem die beiden vorher gelegten Futter mit einem Querschnitt von mindestens 50x50 mm, Länge Futter sollte mindestens 0,75 der Breite der Kathode und sollte nicht weiterhin für die Abmessungen des Pakets und einer Länge von 800 bis 900 mm. Futter müssen installiert werden, entlang der Richtung der Bewegung des Staplers.
Erlaubt Klettergurt Pakete Draht zusammen mit den futtern.
Futter und Dichtungen sollten aus Schnittholz hergestellt werden, nicht unter der Dritten Sorte nach GOST 8486 oder GOST 2695.
3.6, 3.7. (Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3.8. Die Gesamtmasse Pakete nicht überschreiten Traglast des Fahrzeugs.
4. LAGERUNG VON NE-METALLEN IN DEN PAKETEN
4.1. Lagerung von ne-Metallen in den Paketen erfolgt im Einklang mit den technischen Unterlagen, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.
4.2. Die Unterbringung auf Lager und Halden Pakete in штабеле sollte:
— die Stabilität der Pakete in штабеле;
— maximale Nutzung der Lagerfläche;
— ungehinderte und sichere rangieren be-und entladen von Mechanismen, die für die Durchführung von Lager-und be-und Entladearbeiten;
— freier Zugang zu штабелю für die Durchführung von Operationen der Rechnungslegung;
— die Einhaltung der Brandschutz-Vorschriften und Normen.
4.3. Für die Stabilität und Ausrichtung der Pakete beim einlagern zwischen Ihnen sollte Streifen.
5. SICHERHEITSANFORDERUNGEN
5.1. Bei Sammlung, Transport und Installation von Paketen in den Lagerhäusern und Fahrzeuge nicht erlaubt sind Schläge Paket, Verlust, Ausgleich Bären (Blatt) und Reihen, Verzerrungen und Deformierung Bären (Blatt) und Paket.
5.2. Platz Paketerfassung bestimmte Arten von Nichteisen-Metallen bei der Ausführung von be-und Entladearbeiten eingestellt und technische Dokumentation für die Pakete dieser Metalle, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge. Bei der Ausführung von be-und Entladearbeiten nicht erlaubt Pakete zu erfassen, die für befestigenden Mittel zu Paketieren.
5.3. Be-und entladen, Lager-Arbeit und Transport Nichteisenmetalle sollten in übereinstimmung mit den Anforderungen der GOST 12.0.001, GOST 12.3.002, GOST 12.3.009, sowie Vorschriften und Regeln für Sicherheit für die Arbeit mit den relevanten Kategorien von Gütern.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
5.4−5.6. (Ausgeschlossen, Bearb. N 2).
5.7. Stapler, die für den Umschlag von Nichteisenmetallen, müssen den Anforderungen der Sicherheit nach GOST 18962.
5.8. (Ausgeschlossen, Bearb. N 2).
ANHANG (empfohlene)
APP
Empfohlene
Verdammt.1, 2. Schema der Verlegung und Befestigung der Bären Aluminium im Paket
Schema der Verlegung und Befestigung der Bären Aluminium im Paket
Verdammt.1
Verdammt.2
Verdammt.3. Das Schema der Verlegung und Befestigung der Bären Aluminium
Das Schema der Verlegung und Befestigung der Bären Aluminium
Verdammt.3
Verdammt.4, 5. Schema der Verlegung der Bären und der Bindung des Zinks im Paket
Schema der Verlegung der Bären und der Bindung des Zinks im Paket
Verdammt.4
Verdammt.5
Verdammt.6. Das Schema der Verlegung und Befestigung der Bären Zink
Das Schema der Verlegung und Befestigung der Bären Zink
Verdammt.6
Verdammt.7. Schema der Verlegung und Befestigung der Bären Blei im Paket
Schema der Verlegung und Befestigung der Bären Blei im Paket
Verdammt.7
Verdammt.8. Schema der Verlegung und Befestigung der Bären Blei
Schema der Verlegung und Befestigung der Bären Blei
Verdammt.8
Verdammt.9. Das Schema der Verlegung und Befestigung der Bären-Legierungen auf Kupferbasis, Bronze und Messing im Paket
Das Schema der Verlegung und Befestigung der Bären-Legierungen auf Kupferbasis, Bronze und Messing im Paket
Verdammt.9
Verdammt.10−12. Schema der Verlegung und Befestigung von Kupferkathoden im Paket
Schema der Verlegung und Befestigung von Kupferkathoden im Paket
Verdammt.10
Verdammt.11
Verdammt.12
Elektronischer Text des Dokuments
vorbereitet von der AG «Verhaltenskodex» und сверен auf:
die offizielle Ausgabe
M.: IPK-Verlag Standards, 2004