GOST 1018-77
GOST 1018−77 Bänder Aluminium -, Kupfer -, Messing-und Kupfer-Nickel für капсюлей. Technische Daten (Änderungen von N 1, 2, 3, Bereinigt)
GOST 1018−77
Gruppe В54
DER STAATLICHE STANDARD DER UNION DER SSR
BÄNDER ALUMINIUM -, KUPFER -,
MESSING UND KUPFER-NICKEL FÜR КАПСЮЛЕЙ
Technische Daten
Bands aluminium, copper, brass and cupronikel
for kapselt. Specification
OKP 18 1000, 18 4000
Datum der Einführung 1978−01−01
IN Kraft gesetzt durch die Verordnung des Staatlichen Komitees Standards des Ministerrates der UdSSR vom 28. Januar 1977 N 227
Durch die Verordnung des staatlichen Standards vom
IM GEGENZUG GOST 1018−71
REISSUE (Februar 1997) mit änderung N 1, 2, 3, genehmigt im April 1982; Post. N 1622 von 23.04.82, im Mai 1987, im Juni 1992 (IUS 7−82, 8−87, 9−92)
IST eine änderung, veröffentlicht in IUS N 3, 2004
Der änderungsantrag ist der Hersteller der Datenbank
Diese Norm gilt für Aluminium -, Kupfer -, Messing-und Kupfer-Nickel-Bänder, die für die Herstellung von капсюлей.
Die Anforderungen dieser Norm sind erforderlich
(Geänderte Fassung, Bearb. N 3).
1.1 A. Codes OKP je nach Material sind in der Tabelle gezeigt.1A.
Tabelle 1A
Material der Bänder |
Code OKP |
Aluminium |
181114 |
Kupfer |
184430 |
Messing |
184530 |
Melchior |
184730 |
(Zusätzlich eingeführt, Bearb. N 1).
1. SORTAMENT
1.1. Dicke, Breite aluminiumbänder und Toleranzen nach ihm müssen unbedingt in der angegebenen Tabelle.1.
Tabelle 1
mm
Banddicke |
Breite Bänder | ||
Nominaler. |
Vor. aus. | Nominaler. |
Vor. aus. |
0,20 | |||
0,21 | |||
0,22 | |||
0,30 |
±0,20 | 12−150 | -0,6 |
0,35 | |||
0,43 | |||
0,47 | |||
0,50 | +0,02 -0,03 | ||
0,60 | |||
0,67 | |||
0,70 |
1.2. Dicke, Breite Kupfer-Bänder und Toleranzen nach ihm müssen unbedingt in der angegebenen Tabelle.2.
Tabelle 2
mm
Banddicke |
Breite Bänder | |||
Nominaler. | Vor. aus. | Nominaler. | Toleranzen | |
normaler Genauigkeit der Fertigung |
erhöhte Präzision in der Fertigung | |||
0,04 |
±0,005 | |||
0,05 | ||||
0,06 |
+0,01 | |||
0,07 | ||||
0,08 | ||||
0,10 | ||||
0,11 | ||||
0,12 |
±0,01 | |||
0,13 | ||||
0,14 | ||||
0,15 | ||||
0,16 | ||||
0,17 | ||||
0,18 | ||||
0,20 | ||||
0,25 |
±0,02 | |||
0,27 | ||||
0,30 | ||||
0,35 | ||||
0,40 | ||||
0,47 |
-0,6 | -0,4 | ||
0,50 | ||||
0,53 |
+0,02 | 14−150 | ||
0,60 |
-0,03 | |||
0,63 | ||||
0,72 | ||||
0,75 | ||||
0,80 |
±0,03 | |||
0,90 | ||||
1,40 |
+0,03 | |||
1,50 |
-0,04 | -1,0 |
-0,6 | |
1,80 |
±0,04 | |||
1,86 |
±0,05 |
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
1.3. Dicke, Breite Messing-Bänder und Toleranzen nach ihm müssen unbedingt in der angegebenen Tabelle.3.
Tabelle 3
mm
Banddicke |
Breite Bänder | ||
Nominaler. |
Vor. aus. | Nominaler. |
Vor. aus. |
0,04 |
±0,01 |
20−50 |
-0,6 |
0,05 | |||
0,07 | |||
0,35 | |||
0,40 | |||
0,45 | |||
0,50 | |||
0,57 |
±0,02 | 20−150 | -0,6 |
0,60 | |||
0,62 | |||
0,65 | |||
0,68 | |||
0,70 |
+0,02 | ||
0,90 |
-0,03 | 20−150 | -0,6 |
1,00 | |||
1,10 | |||
1,20 |
±0,03 | ||
1,35 | |||
1,50 |
+0,03 | 20−150 | -1,0 |
-0,04 |
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
1.4. Dicke, Breite мельхиоровых Bänder und Toleranzen nach ihm müssen unbedingt in der angegebenen Tabelle.4.
Tabelle 4
mm
Banddicke |
Breite Bänder | ||
Nominaler. |
Vor. aus. | Nominaler. |
Vor. aus. |
0,28 |
±0,02 | ||
0,47 |
+0,02 | 18−100 | -0,6 |
0,50 |
-0,03 |
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
1.5. Länge der Bänder je nach Material und Dicke muss unbedingt in der angegebenen Tabelle.5.
Tabelle 5
Material |
Stärke, mm | Länge, m, nicht weniger |
Aluminium |
Alle dicken | 10 |
Kupfer |
0,040−0,53 | Zwanzig |
0,60−1,86 |
10 | |
Messing |
0,04−0,57 | 20 |
0,60−1,50 | 10 | |
Melchior |
Alle dicken | 5 |
Erlaubt die Herstellung von Aluminium -, Kupfer-und Messing-Bänder mit einer Länge von weniger als 5 m in einer Menge von nicht mehr als 10% von der Masse der Partei und der Länge nicht weniger als 3 m in einer Menge von nicht mehr als 5% des Gewichts der Partei. Erlaubt die Herstellung von Kupfer-Nickel-Bänder mit einer Länge von weniger als 3 m in einer Menge von nicht mehr als 10% von der Masse der Partei.
Auf verlangen des Verbrauchers Messing-Bänder einer Dicke von 0,04−0,57 mm herstellen von der Länge nicht weniger als 30 m, Dicke 0,60−1,50 mm — nicht weniger als 20 M.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 2).
1.6. Toleranzen in der Dicke Band in einer Rolle sollte nicht mehr als die Hälfte der Grenzwerte der Abweichungen in der Dicke Band, die in der Tabelle festgelegten.1−4.
Nach der Vereinbarung des Herstellers mit dem Verbraucher erlaubt die Herstellung von Band mit einer vollständigen Toleranz in der Dicke in einer Rolle.
Das Beispiel der bedingten Bezeichnung
Legende Bänder werden gestellt nach dem Schema:
bei folgenden Abkürzungen:
Verfahren zur Herstellung:
холоднодеформированная — D
Form Querschnitt: — PR
Zustand Band: Soft — M
Feste — T
Länge немерная — ND.
Das Zeichen «X» wird anstelle der fehlenden Daten.
Das Beispiel der bedingten Bezeichnung Band холоднодеформированной, mit rechteckigem Querschnitt, weiche, Dicke 0,5 mm, Breite 100 mm, немерной Länge aus Kupfer der Marke M2
Band ДПРХМ 0,5ND 100 M2 GOST 1018−77.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
2.1. Die Bänder sollten die Herstellung in übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Standards für technologische Geschäftsordnung, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.
(Zusätzlich eingeführt, Bearb. N 1).
2.1. Die Bänder müssen hergestellt werden:
aus Aluminium Marken A5 und A6 nach GOST 11069−74 und АД0 nach GOST 4784−74;
aus Kupfer Marken nicht unter M2 nach GOST 859−78;
aus Messing Marke Л68 nach GOST 15527−70 unter Berücksichtigung der Anmerkung 3;
aus Neusilber der Marke МН19 nach GOST 492−73 mit einem Gehalt an Silizium von nicht mehr als 0,05% und mit einem Gehalt an Eisen von nicht mehr als 0,30%.
Nach der Vereinbarung des Herstellers mit dem Verbraucher erlaubt die Herstellung der Bänder aus Aluminium der Marke ANZEIGE1 nach GOST 4784−74 und aus Kupfer der Marken MZ und M2P mit einem Gehalt an zinn von 0,02−0,05% nach GOST 859−78.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
2.2. Bänder hergestellt werden müssen weichen (im geglühten Zustand), außer Kupfer-Bänder mit einer Stärke von 0,13 mm oder weniger und Messing-Bänder einer Dicke von 0,07 mm oder weniger, die sind hart (in неотожженном Zustand).
Durch den Verbraucher erlaubt die Herstellung von Aluminium-Bänder fest.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 2).
2.3. Die Oberfläche der Bänder sollte frei von Verunreinigungen sein, darf keine Risse, Ritzen, Löcher und Blasen.
Bänder müssen nicht splittert. Auf Alu-Bändern sind nicht erlaubt weiße und dunkle Flecken.
Auf der Oberfläche der Bänder sind nicht erlaubt Shell, Kratzer, Stiche, Drucke, Grate, желобчатость, Fremdkörper, Risiken, Dellen, Gefangene, Rötungen, Verdunkelung, weiße Flecken, Farben, Anlauffarben, wenn Sie entfernen das Band bei der Kontroll-Reinigung für die Toleranzen in der Dicke.
Die Verfügbarkeit der zulässigen defekte stellen nach den Proben genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.
Die Proben sollten separat installiert werden für Aluminium, Messing, мельхиоровых und Kupfer-Bänder.
Zum entfernen von Flecken erlaubt Polieren von Kupfer, Messing und мельхиоровых Bänder.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
2.4. Erlaubt welligkeit, verschwindet bei der Biegung der Bänder.
2.5. Band sollte glatt abgeschnitten. Die welligkeit und Kanten zerknittert Kante nicht erlaubt.
2.6. Die mechanischen Eigenschaften der Bänder müssen unbedingt in der angegebenen Tabelle.6.
Tabelle 6
Bezeichnung Bänder und Zustand des Materials |
Dicke Bänder, mm | Temporäre Widerstand , MPa (kgf/mm) |
Dehnung nach dem Bruch ,%, nicht weniger |
Aluminium: | |||
weiche |
0,30−0,70 | Nicht weniger als 70 (7,5) |
20 |
Feste |
0,30 | 100−150 (10−15) |
2,5 |
0,35−0,70 | 120−150 (12−15) |
3 | |
Kupfer weich | 0,35−1,86 | Nicht weniger als 200 (20) |
36 |
Messing weich |
0,45−0,90 | Nicht weniger als 290 (30) |
42 |
1,00−1,50 | Nicht weniger als 320 (33) |
42 | |
Kupfer-Nickel weiche | Alle dicken | 290−370 (30−38) |
32 |
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
2.7. Prüfung der Zugfestigkeit dürfen:
Aluminium-Bänder einer Dicke von weniger als 0,30 mm;
Kupferband mit einer Dicke von <0,35 mm;
Messing-Bänder einer Dicke von weniger als 0,45 mm.
Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher weichen Messing-Bänder einer Dicke von 0,35 und 0,40 mm Prüfung unterzogen Zugfestigkeit. In dieser Zeit der Widerstand der Bänder muss mindestens 290 MPa (30 kgf/mm), Dehnung nicht weniger als 42%.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 3).
2.8. Für die Bestimmung der Neigung der Bänder zur Bildung von фестонистости Sie standhalten müssen technologische Probe auf das Abholzen der Abdeckkappen.
Zulässige фестонистость Kappe sollte unbedingt den Proben, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.
Aluminium, Messing und Kupfer-Nickel-Bänder einer Dicke von weniger als 0,12 mm und Kupferlegierungen-Bänder mit einer Stärke von 0,13 mm oder weniger technologischen Versuch auf das Abholzen der Abdeckkappen nicht ausgesetzt sind.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3. REGELN DER ANNAHME
3.1. (Ausgeschlossen, Bearb. N 1).
3.2. Bänder, abgegeben Parteien. Die Partei muss die Bänder bestehen aus einer Marke Metall oder einer Legierung, einer Größe, eines Zustandes des Materials und gerahmt ein Dokument über die Qualität, enthaltend:
Marke oder name des Herstellers und der Marke;
die Marke des Metalls oder der Legierung;
Bandgröße;
die Ergebnisse der mechanischen Prüfungen;
die Ergebnisse der chemischen Analyse;
die Ergebnisse Abholzung Abdeckkappen (nur für Neusilber);
Chargennummer;
Gewicht Netto Partei;
die Bezeichnung dieser Norm.
Die Masse der Partei sollte nicht mehr als 4000 kg.
3.3. Für die Kontrolle der chemischen Zusammensetzung nehmen zwei Rollen von der Partei.
Zulässig werksseitig Durchführung der Probenahme von geschmolzenem Metall.
3.2−3.3. (Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 3).
3.4. Kontrolle des Aussehens und der Größe unterzogen werden müssen alle Bänder der Partei.
3.5. Technologische Versuch der Bänder auf фестонистость erfolgt auf Wunsch des Kunden Abholzung nicht weniger als 200 Abdeckkappen von der Partei Gesamtmasse bis 2500 kg und nicht weniger als 320 Kappen von der Partei Gesamtmasse von über 2500 kg.
Wenn mehr als 1% der Abdeckkappen (von der Gesamtzahl der herausgehauen Kappen), nicht nach der jeweiligen фестонистости Standards, die ganze Partei der Bänder muss abgelehnt werden.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2, 3).
3.6. Für die Kontrolle des vorbergehenden Widerstands und Dehnung der Bänder genommen auf zwei Rollen von je vollständiger und unvollständiger 500 kg, aber nicht mehr als fünf Rollen von der Partei Gewicht bis zu 2500 kg und acht Rollen von der Partei Gesamtmasse von über 2500 kg.
3.7. Beim Empfang der unbefriedigenden Ergebnisse der Tests mindestens einer der Indikatoren (außer Größe und Aussehen) darauf führen die erneute Prüfung auf doppelte Probe, aufgenommen von derselben Partei.
Die Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen gelten für die ganze Partei.
3.6−3.7. (Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 3).
4. PRÜFVERFAHREN
4.1. Die Chemische Zusammensetzung der Bänder bestimmt werden soll:
Aluminium — GOST 12697.6−77-GOST 12697.10−77;
Kupfer — GOST 13938.1−78-GOST 13938.12−78, GOST 13938.13−93, GOST 25086−87 иГОСТ 9717.1−82-GOST 9717.3−82;
Messing — GOST 25086−87, GOST 1652.1−77-GOST 1652.13−77 und GOST 9716.1−79-GOST 9716.3−79;
мельхиоровых — GOST 6689.1−92-GOST 6689.22−92.
Bei Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Beurteilung der Qualität der Produkte, Analyse der chemischen Zusammensetzung der Messing-Bänder durchgeführt werden muss in übereinstimmung mit GOST 25086−87, nach GOST 1652.1−77-GOST 1652.13−77, Kupfer — GOST 13938.1−78-GOST 13938.12−78, GOST 13938.13−93.
Auswahl und Vorbereitung von Proben zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung erfolgt nach GOST 24231−80. Für die Analyse der chemischen Zusammensetzung von einzelnen ausgewählten Rollen schneiden nach dem gleichen Muster.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
4.2. Inspektion der Oberfläche der Bänder führen ohne den Einsatz von Vergrößerung.
4.3. Messung der Dicke der Bänder erfolgt in einem Abstand von mindestens 100 mm vom Ende und mindestens 10 mm von der Kante. Die Dicke der Bänder in der Breite von 20 mm und weniger Messen in der Mitte. Die Messung unterliegen die beiden enden und der mittlere Teil des Bandes ist nach drei Messung in jedem Teil einen Abstand von mindestens 1 m voneinander. Die Messung der Dicke der Bänder erfolgt durch Mikrometer Typ ML-10 nach GOST 6507−90 oder nach GOST 4381−87 spharischen Spitzen -, breiten — mess-Metall-Lineal nach GOST 427−75 oder штангенциркулем nach GOST 166−89. Dickenmessung von weichen Kupfer-und aluminiumbänder erlaubt produzieren Mikrometer mit flachen Spitzen gottesacker 6507−90.
4.2, 4.3. (Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
4.4. Das Abholzen der Abdeckkappen erfolgt Instrument des Verbrauchers.
Фестонистость Kappen sollte bestimmt werden durch den Vergleich mit einer Probe, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
4.5. Probenahme für die Zugfestigkeit durchgeführt nach GOST 24047−80. Zum prüfen der Zugfestigkeit von jeder ausgewählten Rollen schneiden nach dem gleichen Muster. Zugversuch durchgeführt an Proben des Typs I oder II mit = 12,5 mm und GOST 11701−84.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 2).
5. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG
5.1. Die Bänder müssen transportiert werden gerollt in Rollen. Rollen Bänder einer Dicke von 0,20 mm oder weniger müssen mit den hölzernen Pfropfen. Erlaubt transportieren Banddicke von 0,04−0,09 mm auf Pappe Hülsen.
Rollen Bänder müssen обвязаны Metallband nach GOST 3560−73 oder nach GOST 1018−77, GOST 1173−93 oder Draht nach GOST 3282−74 und eingewickelt in парафинированную Papier nach GOST 9569−79 oder in ein anderes gleichwertiges Material nach NTD, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.
Auf Wunsch des Kunden Kupferband einer Dicke von 0,30 mm oder weniger und Kupfer-Nickel Band alle stärken sollten gerinnen in Rollen mit einer Dichtung zwischen den Windungen der telefonischen Papier nach GOST 3553−87 Papier oder Kabel nach GOST 645−89, GOST 23436−83.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 2).
5.2. Rollen Bänder müssen verpackt in Feste Holzkisten Typ I, II, III nach GOST 2991−85 Holz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 20 ABS.%.
Rollen weitergegeben werden sollten Holz-Chips oder anderen Materialien, reißverschlussfächern und Bänder vor Beschädigungen. Die Masse des Laderaums nicht mehr als 80 kg.
Integration der Packstücke in der Transportverpackungen erfolgt in übereinstimmung mit den Anforderungen der GOST 26663−85 und GOST 24597−81.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 3).
5.3. Am äußeren Ende jeder Rolle muss unauslöschlich Lack aufgetragen Etikettierung, enthält:
Marke Metall und Legierung;
Chargennummer;
Stempel der technischen Kontrolle.
Rollen Bänder einer Dicke von 0,08 mm und weniger nicht zu markieren. Zu diesen Rollen kam, muss der Aufkleber angebracht werden, auf dem diese Daten zeigen.
Nach Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher die Kennzeichnung der Coils Bänder ersetzt werden kann anbringen des Aufklebers mit den gleichen Daten und der Größe der Band.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 2).
5.4. In jedes Fach muss geschachtelt sein Packliste, in dem müssen folgende Daten angegeben werden:
Marke oder name des Herstellers und der Marke;
Marke des Metalls oder der Legierung;
Abmessungen des Bandes;
Zustand des Materials;
Nettogewicht der Partei;
die Bezeichnung dieser Norm.
5.5. Transport-Kennzeichnung der Packstücke durchgeführt werden muss in übereinstimmung mit GOST 14192−77 mit dem auftragen des Berührens des Zeichens «Fernhalten von Feuchtigkeit» und weitere Inschriften Chargennummer.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 3).
5.6. Transport-Bänder wird von allen Verkehrsträgern in geschlossenen Fahrzeugen in übereinstimmung mit den Regeln der Beförderung der Ladungen, die auf dem gegebenen verkehrstrger.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
5.7. Die Kisten mit den Bändern gehalten werden und den Verbraucher auf Lager нераспечатанными innerhalb von 1−2 Tagen bis zur Angleichung der Temperatur von Bändern mit der Temperatur des Raumes. Nach Ablauf dieser Frist die Kisten müssen ausgepackt werden, Rollen und Bänder gehalten werden auf Gestellen oder Regalen in der Halle. Nicht erlaubt im Winter die Kisten ausgepackt im freien.
5.8. Bei Transport und Lagerung der Bänder geschützt werden müssen vor mechanischen Beschädigungen, Feuchtigkeit und aktiven chemischen Substanzen.
Bei Einhaltung der angegebenen Lagerungsbedingungen Gebrauchseigenschaften der Bänder bei Lagerung nicht verändert.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 3).
Elektronischer Text des Dokuments
vorbereitet von der AG «Verhaltenskodex» und сверен auf:
die offizielle Ausgabe
M.: IPK-Verlag Standards, 1997