GOST 12343-79
GOST 12343−79 Ruthenium in Pulverform. Technische Daten (Änderungen von N 1, 2, 3)
GOST 12343−79
Gruppe B56
INTERSTATE STANDARD
RUTHENIUM IN PULVERFORM
Technische Daten
Ruthenium in powder. Specifications
OKP 17 9471
Datum der Einführung 1981−01−01
INFORMATION
1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT durch das Ministerium für Metallurgie der UdSSR
ENTWICKLER
M. A. Gawrilow
2. GENEHMIGT UND IN Kraft gesetzt durch die Verordnung des Staatlichen Komitees der UdSSR nach den Standards von
Änderung an N 3 genommen Zwischenstaatliche Rat für die Standardisierung von Metrologie und Zertifizierung (Protokoll N 10 vom 04.10.96)
Für die Annahme gestimmt:
Der name des Staates |
Die Benennung der nationalen Normungsorganisation |
Die Republik Aserbaidschan |
Азгосстандарт |
Republik Belarus |
Gosstandart Der Republik Belarus |
Republik Kasachstan |
Gosstandart Der Republik Kasachstan |
Die Republik Moldau |
Молдовастандарт |
Die Russische Föderation |
Gosstandard Russland |
Republik Tadschikistan |
Таджикгосстандарт |
Turkmenistan |
Haupt Staat Inspektion von Turkmenistan |
Republik Usbekistan |
Узгосстандарт |
3. IM GEGENZUG GOST 12343−66
4. REFERENZIELLE NORMATIV-TECHNISCHE DOKUMENTE
Bezeichnung NTD, auf welche verwiesen wurde |
Artikelnummer |
GOST 5556−81 |
4.4 |
GOST 6613−86 |
3.2 |
GOST 10354−82 |
4.4 |
GOST 12228.1−78 |
3.3 |
GOST 12228.2−78 |
3.3 |
GOST 12923−82 |
4.4 |
GOST 27542−87 |
4.5 |
5. Die Beschränkung der Laufzeit aufgehoben durch das Protokoll N 5−94 des Zwischenstaatlichen rates für Normung, Metrologie und Zertifizierung (IUS 11−12−94)
6. NEUAUFLAGE (Januar 1999) mit änderung N 1, 2, 3, genehmigt im März 1985, Juni 1990, Februar 1997 (IUS 6−85, 10−90, 5−97)
Diese Norm gilt für raffinierten Ruthenium in Pulverform, speziell für die Herstellung von Legierungen, Halbfertigprodukten und andere Zwecke.
1. MARKE UND TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1. Ruthenium in Pulverform muss hergestellt werden in übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm. In Abhängigkeit von der chemischen Zusammensetzung des raffinierten Ruthenium in Pulverform herstellen die folgenden Marken: ROI-0; Flower 1; Rua-2.
1.2. (Ausgeschlossen, Bearb. N 1).
1.3. Die Chemische Zusammensetzung аффинированного Ruthenium muss unbedingt in der angegebenen Tabelle.
Marke |
Code OKP |
Chemische Zusammensetzung, % | |||||||
Ruthenium, nicht weniger | Verunreinigungen, nicht mehr | ||||||||
Gold |
Eisen |
Blei |
Barium |
Silikon |
Aluminium |
Nur | |||
ROI-0 |
179471 0003 08 |
99,97 |
0,002 |
0,003 |
0,003 |
0,002 |
0,003 |
0,002 |
0,03 |
Rua 1 |
179471 0004 07 |
99,95 |
0,002 |
0,01 |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
0,05 |
Rua-2 |
179471 0005 06 |
99,90 |
0,002 |
0,02 |
0,01 |
0,005 |
0,01 |
0,005 |
0,10 |
Hinweis. Die Spalte «Gesamt» enthält die Summe der Verunreinigungen, die in der Tabelle aufgeführt sind, sowie Beimischungen von Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, zinn, Osmium, Titan, Silber, Kupfer, Nickel, Magnesium und flüchtigen in Prozent.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 2, 3).
1.4. Raffinierten Ruthenium produzieren in Form von Pulver. Die Partikelgröße des Pulvers muss mindestens 1,0 mm. es wird das Vorhandensein der Pulverpartikel die größer als 1,0 mm in einer Menge von nicht mehr als 2% des Gewichts der Partei.
1.5. Pulver аффинированного Ruthenium darf keine fremden mechanischen Verunreinigungen.
2. REGELN DER ANNAHME
2.1. Raffinierten Ruthenium Parteien nehmen. Die Partei muss bestehen aus einem Pulver der gleichen Marke. Die Masse der Partei sollte nicht länger als 250 kg.
2.2. Um sicherzustellen, dass die Qualität des Pulvers Anforderungen dieser Norm von jeder Partei Pulver-Probe genommen.
2.3. Beim Empfang der unbefriedigenden Ergebnisse der Tests mindestens einer der Indikatoren darauf wiederholten Prüfungen auf doppelten Menge des Materials aus der Probe, die von einem in Anspruch 3.1. Die Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen gelten für die ganze Partei.
2.1−2.3. (Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3. PRÜFVERFAHREN
3.1. Zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung und Partikelgröße des Pulvers Ruthenium-Probe genommen. Für diese Partei Pulver gerührt sechs mal auf dem Ring und Kegel verkürzen und квартованием rühren mit der dreifachen auf jeder Stufe, bis die Masse mindestens 5% des Gewichts der Partei.
Erlaubt die Probenahme-Methode der Kreuzung der Jet-Pulver bei seiner Entladung aus dem Mischer nach der mechanischen Mittelung.
3.2. Die Partikelgröße bestimmen просеиванием Proben des Pulvers durch ein Sieb mit Mesh N 1 nach GOST 6613.
3.1, 3.2. (Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3.3. Für die Analyse der chemischen Zusammensetzung gesiebte Probe vermischen und reduzieren квартованием bis die Masse nicht weniger als 50 G. die Erhaltene Probe für die Analyse gemahlen, bis die Teilchen nicht größer als 0,315 mm.
Die Analyse der chemischen Zusammensetzung аффинированного Ruthenium produzieren nach GOST 12228.1, GOST 12228.2.
Versuch zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung ein Minimum von drei Monaten ab dem Tag der Auslieferung.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 2).
3.4. Mechanische Verunreinigungen bestimmt durch die Probe visuell.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
4. VERPACKUNG, KENNZEICHNUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Raffinierten Ruthenium verpackt in plastbanken und glasampullen. Die Masse Netto des Pulvers in der Kunststoff-Banken sollte nicht mehr als 5000 G, in glasampullen — bis 25 G inklusive.
Tankdeckel Rohre und Dosen gebunden oder andere Weise befestigen und versiegeln Plomben Shop des Herstellers und der technischen Kontrolle des Unternehmens-Herstellers. Glasampullen versiegelt.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 2).
4.2. Auf jede Dose kleben das Etikett, auf dem angegeben ist:
Bezeichnung des Metalls und seine Marke;
Chargennummer;
Zimmer die Banken;
Gewicht Brutto -, Netto-und Taragewicht in Gramm;
massive Anteil der Hauptkomponente in Prozent;
spezifikationsnummer;
Baujahr;
die Bezeichnung dieser Norm.
4.3. Jede Ampulle Etikett, auf dem angegeben ist:
Bezeichnung des Metalls und seine Marke;
Chargennummer;
Gewicht in Gramm Netto;
massive Anteil der Hauptkomponente in Prozent;
Baujahr;
die Bezeichnung dieser Norm.
4.2, 4.3. (Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
4.4. Jede Kunststoff-Dose mit аффинированным Ruthenium legen Sie in eine Tasche aus dickem Stoff oder aus Kunststofffolie nach GOST 10354.
Glas-Ampullen mit Pulver Watte wickeln nach GOST 5556 oder алигнином nach GOST 12923, oder Schaumstoff und verpackt in einer starren Verpackung nach der normativ-technischen Dokumentation. Erlaubt das Verpacken von Glas-Ampullen mit Pulver, nicht обертывая, in speziellen Behältern verpackt.
4.5. Beutel mit Kunststoff-Banken und Ampullen in einem starren Behälter oder in пеналах verpackt in Holzkisten, innen beklebt Tuch nach GOST 27542 oder Schaum, oder im Container.
Jedes Fach Plomben versiegeln Produktionshalle des Herstellers und der Prüfstelle des Unternehmens-Herstellers. Die Plomben müssen aufgehängt werden, durch die öffnung des durchgehenden Bolzens nach eingehüllt und Muttern sind in die Vertiefung auf dem Deckel der Box.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
4.6. Auf jeder Schublade Etikett, auf dem angegeben ist:
spezifikationsnummer;
Sitzplatznummer.
4.7. Jede Partei аффинированного Ruthenium-Dokument beizufügen über die Qualität und Spezifikation.
Das Dokument über die Qualität muss enthalten:
der name des Unternehmens-des Herstellers und der Marke;
Bezeichnung des Metalls und seine Marke;
Chargennummer;
Zimmer Cans;
massive Ruthenium-Anteil, %;
massive Anteil der einzelnen definierten Verunreinigungen, %;
spezifikationsnummer;
Baujahr;
Stempel ZGB;
die Bezeichnung dieser Norm.
Die Spezifikation muss folgende Angaben enthalten:
der name des Unternehmens-des Herstellers und der Marke;
Bezeichnung des Metalls und seine Marke;
spezifikationsnummer;
Chargennummer;
Baujahr;
Zimmer Orte;
Zimmer Cans;
Gewicht des Metalls in jeder Dose, G;
massive Ruthenium-Anteil, %;
massive Anteil der einzelnen definierten Verunreinigungen, %;
das Gesamtgewicht der Partei, G;
die Bezeichnung dieser Norm.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
4.8. Verwiegung, Lagerung und Transport von Ruthenium in Pulverform erzeugen nach der normativ-technischen Dokumentation.
4.9. Die Haltbarkeit von Ruthenium in Pulverform in der Verpackung des Herstellers nicht begrenzt.
(Zusätzlich eingeführt, Bearb. N 2).