GOST 12339-79
GOST 12339−79 Osmium in Pulverform. Technische Daten (Änderungen von N 1, 2)
GOST 12339−79*
Gruppe B56
DER STAATLICHE STANDARD DER UNION DER SSR
OSMIUM IN PULVERFORM
Technische Daten
Osmium in powder. Specifications
OKP 17 9481
Datum der Einführung 1981−01−01
Verordnung des Staatlichen Komitees der UdSSR nach den Standards vom 23. Juli 1979 N 2698 Frist wird mit der Einführung 01.01.81
GEPRÜFT wurde im Jahr 1985 durch die Verordnung des staatlichen Standards vom
_______________
** Beschränkung der Dauer der Aufnahme über N 5−94 des Zwischenstaatlichen rates für Normung, Metrologie und Zertifizierung (IUS N 11/12, 1994). — Anmerkung des Datenbankherstellers.
IM GEGENZUG GOST 12339−66
* REISSUE (Juni 1986) mit der Änderung von N 1, genehmigt im März 1985 (IUS 6−85)
Es gibt eine Änderung N 2, genehmigt und eingetragen in die Handlung der Verordnung des staatlichen Standards der UdSSR von
Änderung N 2 vorgenommen, der Hersteller der Datenbank nach Text IUS N 10, 1990
Diese Norm gilt für raffinierten Osmium in Pulverform, speziell für die Herstellung von Legierungen, Halbfertigprodukten und andere Zwecke.
1. MARKE UND TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1. Osmium in Pulverform muss hergestellt werden in übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm. In Abhängigkeit von der chemischen Zusammensetzung des raffinierten Osmium in Pulverform herstellen die folgenden Marken: Wespe-0; Wespe-1; Wespe-2.
1.2. (Ausgeschlossen, Bearb. N 1).
1.3. Die Chemische Zusammensetzung аффинированного Osmium muss unbedingt in der angegebenen Tabelle.
Marke | Code OKP | Chemische Zusammensetzung, % | |||
Osmium, nicht weniger | Verunreinigungen, nicht mehr | ||||
Gold | Eisen |
Nur | |||
Wespe-0 | 17 9481 0003 02 | 99,97 | 0,002 | 0,01 |
0,03 |
Osa-1 | 17 9481 01 0004 | 99,95 | 0,002 | 0,01 |
0,05 |
Wespe-2 | 17 9481 0008 00 | 99,90 | 0,002 | 0,03 |
0,10 |
Hinweis. Die Spalte «Gesamt» enthält die Summe der Verunreinigungen, die in der Tabelle angeführten und Beimengungen von Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Ruthenium, Silber, Kupfer, Nickel, Silizium, Aluminium, Magnesium, Barium und Natrium in Prozent.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 2).
1.4. Raffinierten Osmium produzieren in Form von Pulver. Die Partikelgröße des Pulvers muss mindestens 1,0 mm. Vorhandensein von Teilchen, die größer als 1,0 mm in einer Menge von nicht mehr als 2% des Gewichts der Partei.
1.5. Pulver аффинированного Osmium darf keine fremden mechanischen Verunreinigungen.
2. REGELN DER ANNAHME
2.1. Raffinierten Osmium Parteien nehmen. Die Partei muss bestehen aus einem Pulver der gleichen Marke. Die Masse der Partei sollte nicht mehr als 40 kg.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
2.2. Um sicherzustellen, dass die Qualität des Pulvers Anforderungen dieser Norm von jeder Partei Pulver-Probe genommen.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
2.3. Beim Empfang der unbefriedigenden Ergebnisse der Tests mindestens einer der Indikatoren darauf wiederholten Prüfungen auf doppelten Menge des Materials aus der Probe, die von einem in Anspruch 3.1. Die Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen gelten für die ganze Partei.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3. PRÜFVERFAHREN
3.1. Zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung und Partikelgröße des Pulvers Osmium Probe genommen. Für diese Partei Pulver gerührt sechs mal auf dem Ring und Kegel verkürzen und квартованием rühren mit der dreifachen auf jeder Stufe, bis die Masse mindestens 10% der Masse der Partei.
Erlaubt die Probenahme-Methode der Kreuzung der Jet-Pulver bei seiner Entladung aus dem Mischer nach der mechanischen Mittelung
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3.2. Die Partikelgröße bestimmen просеиванием Proben des Pulvers durch ein Sieb mit Mesh N 1 nach GOST 6613−86.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3.3. Für die Analyse der chemischen Zusammensetzung gesiebte Probe gerührt und verkürzen квартованием Masse mindestens bis 20 G. die Resultierende Probe für die Analyse gemahlen, bis die Teilchen nicht größer als 0,315 mm.
Die Analyse der chemischen Zusammensetzung аффинированного Osmium produzieren nach GOST 12224.1−78.
Versuch zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung ein Minimum von drei Monaten ab dem Tag der Auslieferung.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3.4. Mechanische Verunreinigungen bestimmt durch die Probe visuell.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
4. VERPACKUNG, KENNZEICHNUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Raffinierten Osmium Verpacken in glasampullen. Die Masse Netto des Pulvers in Ampullen sollte nicht mehr als 500 G.
Glasampullen versiegelt.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
4.2. (Ausgeschlossen, Bearb. N 1).
4.3. Jede Ampulle Etikett, auf dem angegeben ist:
Bezeichnung des Metalls und seine Marke;
Chargennummer;
Gewicht in Gramm Netto;
der Massenanteil der Hauptkomponente in Prozent;
Baujahr;
die Bezeichnung dieser Norm.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1)
4.4. Glas-Ampullen mit Pulver Watte wickeln nach GOST 5556−81 oder алигнином nach GOST 12923−82, oder Schaumstoff und verpackt in einer starren Verpackung nach der normativ-technischen Dokumentation. Erlaubt das Verpacken von Glas-Ampullen mit Pulver, nicht обертывая, in speziellen Behältern verpackt.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
4.5. Ampullen in einem starren Behälter oder in пеналах verpackt in Holzkisten, innen beklebt Tuch nach GOST 27542−87 oder Schaum, oder im Container.
Jedes Fach Plomben versiegeln Produktionshalle des Herstellers und der Prüfstelle des Unternehmens-Herstellers. Die Plomben müssen aufgehängt werden, durch die öffnung des durchgehenden Bolzens nach eingehüllt und Muttern sind in die Vertiefung auf dem Deckel der Box.
(Geänderte Fassung, Bearb.1, 2).
4.6. Auf jeder Schublade Etikett, auf dem angegeben ist:
spezifikationsnummer;
Sitzplatznummer.
4.7.Jede Partei аффинированного Osmium muss durch ein Dokument über die Qualität und Spezifikation.
Das Dokument über die Qualität muss enthalten:
der name des Unternehmens-des Herstellers und der Marke;
Bezeichnung des Metalls und seine Marke;
Chargennummer;
Zimmer Cans;
massive Anteil Osmium %;
massive Anteil der einzelnen definierten Verunreinigungen, %;
spezifikationsnummer;
Baujahr;
Stempel ZGB;
die Bezeichnung dieser Norm.
Die Spezifikation muss folgende Angaben enthalten:
der name des Unternehmens-des Herstellers und der Marke;
Bezeichnung des Metalls und seine Marke;
spezifikationsnummer;
Chargennummer;
Baujahr;
Zimmer Orte;
Zimmer Cans;
Gewicht des Metalls in jeder Dose, G;
massive Anteil Osmium %;
massive Anteil der einzelnen definierten Verunreinigungen, %;
das Gesamtgewicht der Partei, G;
die Bezeichnung dieser Norm.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
4.8. Verwiegung, Lagerung und Transport von Osmium in Pulverform erfolgt nach den normativ-technischen Dokumentation.
4.9. Die Haltbarkeit von Osmium in Pulverform in der Verpackung des Herstellers nicht begrenzt.
(Zusätzlich eingeführt. Bearb. N 2).