GOST 31290-2005
GOST 31290−2005 Platin аффинированная. Technische Daten (mit Änderung N 1)
GOST 31290−2005
Gruppe В51
INTERSTATE STANDARD
PLATIN АФФИНИРОВАННАЯ
Technische Daten
Refined platinum. Specifications
ISS 77.120
OKP 17 5121
17 9431
Datum der Einführung 2008−01−01
Vorwort
Ziele, Grundsätze und grundlegende Verfahren für die Durchführung der arbeiten nach zwischenstaatlichen Standardisierung sind nach GOST 1.0−92 «zwischenstaatlichen System der Standardisierung. Grundsätzliches» und GOST 1.2−97 «zwischenstaatlichen System der Standardisierung. Standards für die zwischenstaatliche, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatlichen Normung. Die Reihenfolge der Entwicklung, Einführung, Anwendung, Aktualisierung und Annullierung"
Informationen zum Standard
1 ENTWICKELT Interstate technischen Komitee für Normung ITC 102 «Platinmetalle"
2 angeführt ist, der föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie
3 ANGENOMMEN Zwischenstaatliche Rat für Normung, Metrologie und Zertifizierung (N 27 Protokoll vom 22. Juni 2005)
Für die Annahme gestimmt:
Kurztitel des Landes nach MK (ISO 3166) 004−97 |
Ländercode nach MK (ISO 3166) 004−97 |
Kurzname des nationalen Normungsorganisation |
Aserbaidschan |
AZ |
Die Agentur «Азстандарт" |
Armenien |
AM |
Армгосстандарт |
Republik Belarus |
BY |
Gosstandart Der Republik Belarus |
Kasachstan |
KZ |
Gosstandart Der Republik Kasachstan |
Kirgisien |
KG |
Кыргызстандарт |
Moldawien |
MD |
Moldawien-Standard |
Die Russische Föderation |
DE |
Föderale Agentur für technische Regulierung und Metrologie |
Tadschikistan |
TJ |
Таджикстандарт |
Turkmenistan | TM | Главгосслужба «Туркменстандартлары" |
Usbekistan |
UZ |
Die Agentur «Узстандарт" |
Ukraine |
UA |
Das Staatskomitee der Ukraine bezüglich der technischen Regulierung |
4 In dieser Norm Indikatoren berücksichtigt und den Anforderungen nach Asthma B 561−94 «Standard-Spezifikation für аффинированной Platin» (ASTM In 561−94) in Bezug auf die Chemische Zusammensetzung
5 Auftrag der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie vom 29. November 2006 G. (N) 283-st Interstate Standard GOST 31290−2005 erlassen als nationaler Standard der Russischen Föderation mit dem 1. Januar 2008
6 IM GEGENZUG GOST 12341−81, GOST 14837−79
Informationen über die Einführung in die Handlung (Kündigung) dieser Norm veröffentlicht im Register «Nationale Standards».
Information über änderungen dieser Norm veröffentlicht im Register «Nationale Standards», und der Text der änderungen — in den informativen Wegweisern «Nationale Standards». Im Falle der änderung oder Aufhebung dieser Norm wird die entsprechende Information veröffentlicht in Information index «Nationale Standards»
Es gibt eine Änderung N 1, genehmigt und eingetragen in Aktion Auftrag von ROSSTANDART
Änderung N 1 vorgenommen, der Hersteller der Datenbank nach Text IUS N 1, Jahr 2016
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für аффинированную Platin in Barren und Pulverform, die speziell für die Herstellung von Legierungen, Halbfertigprodukten, chemischen verbindungen des Platins und andere Zwecke.
Die Norm legt die Anforderungen an аффинированной Platin, die für die Bedürfnisse des Landes und der Exporte.
2 Normative Verweise
In dieser Norm sind die Verweise auf die folgenden Normen:
GOST OIML R 76−1-2011 Staatliche System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Waage-automatischen Aktionen. Teil 1. Metrologische und technische Anforderungen. Test
GOST 6613−86 Wire Mesh gewebt mit quadratischen Zellen. Technische Daten
GOST 12226−80 Platin. Analysemethoden*
________________
* Auf dem Territorium der Russischen Föderation gelten GOST R 52518−2006 «Platin. Methode zur Bestimmung der Verluste der Masse Glühverlust», GOST R 52519−2006 «Platin. Methode atomno-Emittenten-Analyse mit induktiv gekoppeltem Plasma», GOST R 52520−2006 «Platin. Methoden der atomno-Emittenten-Analyse mit Arc Erregung Spektrum», GOST R 52521−2006 «Platin. Methode atomno-Emittenten-Analyse mit Funkenzündung Erregung des Spektrums.
GOST Kennzeichnung der Güter 14192−96
GOST 17527−2003 Verpackung. Begriffe und Definitionen
Hinweis — Bei der Nutzung dieser Norm ratsam, um die Wirkung der gelinkten Standards in der Informations-System für den öffentlichen Gebrauch — auf der offiziellen Webseite der föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie im Internet oder auf dem jährlichen informativen Wegweisern «Nationale Standards», die veröffentlicht seit dem 1. Januar des Laufenden Jahres, und die Emission von monatlichen informativen Wegweiser «Nationale Standards» für das laufende Jahr. Wenn der referenzierte Norm ersetzt (geändert), dann bei der Nutzung dieser Standard sleduet rukovodstvovatsya ersetzen (geänderte) Norm. Wenn der referenzierte Norm zurückgezogen ohne Ersatz, die Situation, in der darauf verwiesen wird, gilt insoweit nicht Auswirkungen auf diesen Link.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
2A Begriffe und Definitionen
In dieser Norm angewendet werden Begriffe nach GOST 17527, sowie die folgenden Begriffe mit den entsprechenden Definitionen:
2A.1 Dokument über die Qualität: den Pass, das Zertifikat.
Abschnitt 2A (zusätzlich Eingeführt, Bearb. N 1).
3 Klassifizierung, grundlegende Parameter und Abmessungen
3.1 In Abhängigkeit von der chemischen Zusammensetzung des Platin herstellen die folgenden Marken:
Pla-00, Pla-0, Pla-1, Pla-2 — аффинированная Platin in Barren;
ПлАП-00, ПлАП-0, ПлАП-1, ПлАП-2 — аффинированная Platin in Pulverform.
Beispiele für die Legende:
Platin аффинированная Marke Pla-00 Goldbarren:
Pla-00 GOST 31290−2005
Platin аффинированная Marke ПлАП-00 in Pulverform:
ПлАП-00 GOST 31290−2005
3.2 Platin Barren muss eine rechteckige Form Länge (100±3) mm und eine Breite von (65±2) mm Höhe Barren nicht geregelt.
3.3 Masse der Barren sollte nicht mehr als 5,5 kg.
3.4 Nach der Vereinbarung des Herstellers mit dem Kunden erlaubt die Herstellung von Platin-Barren anderer Formen, Größen und Massen.
3.5 Größe der pulverteilchen Platin sollte nicht mehr als 1,6 mm. es wird das Vorhandensein der Pulverpartikel die größer als 1,6 mm in einer Menge von nicht mehr als 2% der Masse der Partei.
4 Technische Anforderungen
4.1 Eigenschaften (Eigenschaften)
4.1.1 Platin аффинированная (weiter — Platin) sollte den Anforderungen dieser Norm hergestellt werden und gemäß den technischen Unterlagen, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.
4.1.2 Chemische Zusammensetzung von Platin in Barren und in Pulverform muss den Normen entsprechen, die in Tabelle 1.
Tabelle 1 — Chemische Zusammensetzung von Platin
Element* |
Massenanteil, %, nach Marken | ||||
Pla-00, ПлАП-00 | Pla-0 |
ПлАП-0 | Pla-1, ПлАП-1 |
Pla-2, ПлАП-2 | |
Platin, nicht weniger (Differenz) |
99,99 | 99,98 | 99,98 |
99,95 |
99,90 |
Verunreinigungen, nicht mehr: |
0,01 |
0,02 |
0,02 |
0,05 |
0,10 |
Palladium |
0,005 |
- |
- |
0,020 |
- |
Rhodium |
0,005 |
- |
- |
0,030 |
- |
Iridium |
0,005 |
- |
- |
0,015 |
- |
Ruthenium |
0,002 |
- |
- |
0,010 |
- |
die Summe der Metalle der Platingruppe |
- |
0,015 |
0,015 |
- |
0,050 |
Gold |
0,002 |
0,002 |
0,002 |
0,005 |
0,005 |
Blei |
0,001 |
0,002 |
0,002 |
0,005 |
0,005 |
Eisen |
0,003 |
0,003 |
0,003 |
0,010 |
0,010 |
Silikon |
0,002 |
0,002 |
0,002 |
0,005 |
0,005 |
zinn |
0,001 |
0,001 |
0,001 |
0,005 |
0,005 |
Aluminium |
0,002 |
0,002 |
0,002 |
0,005 |
0,005 |
Antimon |
0,001 |
0,001 |
0,001 |
0,005 |
0,005 |
Silber |
0,003 |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
- |
Magnesium |
0,002 |
0,002 |
0,005 |
0,005 |
- |
Zink |
0,002 |
0,002 |
0,005 |
0,003 |
- |
Kupfer |
0,002 |
0,002 |
0,005 |
0,005 |
- |
Nickel |
0,001 |
0,001 |
0,005 |
0,003 |
- |
Mangan |
0,001 |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
- |
Chrom |
0,001 |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
- |
Arsen |
0,002 |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
- |
Wismut |
0,002 |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
- |
Tellur |
0,004 |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
- |
Calcium |
0,003 |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
- |
Cadmium |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
0,005 |
- |
Molybdän |
0,004 |
0,010 |
0,010 |
0,010 |
- |
* In Absprache mit dem Verbraucher erlaubt die Erweiterung der Zahl der ermittelten Elemente und die Definition Ihrer maximal zulässigen Massen-Anteil, sowie die Definition der Glühverlust für Platin in Pulverform nach den Methoden des Unternehmens-Herstellers. |
4.1.3 die Oberfläche von Barren sollte ohne Grat, andrängen, Fett-und ölflecken, nicht-metallischen und anderen Fremdstoffen.
Erlaubt die Reinigung oder зачеканка einzelnen oberflächlichen Schäden auf diejenigen Seiten des Rohlings, wo es keine Kennzeichnung. Die Anzahl der зачищенных oder зачеканенных Orte sollten nicht mehr als fünf.
Tiefe зачищенных und зачеканенных Orte auf der Oberfläche der Barren sollte nicht mehr als 1 mm. Spuren von Bearbeitung браковочными Zeichen nicht sind.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
4.1.4 Pulver Platin darf keine fremden Einschlüsse.
4.1.5 Platin пожаровзрывобезопасна.
4.2 Kennzeichnung
4.2.1 Auf der vorderen Oberfläche jeder Barren Platin-Kennzeichnung tragen, bestehend aus sechs Nachdrucke:
— Warenzeichens des Herstellers
— Nummer (Chiffre) Barren;
— Symbolik des Staates-des Herstellers;
— Symbol Pt;
— Massenanteil von Platin, %;
— Masse Barren, G oder g.
Erlaubt das auftragen von anderen Abdrücke Stigmata (Baujahr, das Logo des Unternehmens) laut Vereinbarung mit dem Konsumenten.
Abdrücke auf den Barren müssen die klaren Linien des Abdruckes sollten keine Lücken, die nicht sein müssen tandemschalter.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
4.2.2 die Reihenfolge der Kennzeichnung von Barren Platin setzt die nationale Normative Dokument des Staates-Herstellers, bei seiner Abwesenheit — der Hersteller laut Vereinbarung mit dem Konsumenten.
4.2.2 und Аффинированную Platin in Pulverform, verpackt in verbraucherverpackungen — Dosen oder Ampullen, die Sicherheit beim einwiegen des Pulvers und der Lagerung.
(Zusätzlich eingeführt, Bearb. N 1).
4.2.3 Auf jede Dose mit Pulver Etikett enthält:
— die Benennung des Metalls und seine Marke;
— Chargennummer;
— die Nummer des Ortes in der Partei;
— eine massive Anteil von Platin, %;
— Masse Brutto, Netto und TARA, G;
— spezifikationsnummer;
— Baujahr;
— die Bezeichnung dieser Norm.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
4.2.4 Auf jedem Etikett Ampulle enthält:
— die Benennung des Metalls und seine Marke;
— Chargennummer;
— Netto Gewicht, G;
— eine massive Anteil von Platin, %;
— Baujahr;
— die Bezeichnung dieser Norm.
4.2.5 (Ausgeschlossen, Bearb. N 1).
4.3 Verpackung
4.3.1 Platin Barren und verbraucherverpackungen mit Platin in Pulverform verpackt in Versandkarton (GOST 17527). Arten von Behältern, Wege, Verpackungen und Verpackungsmaterial sind für den Schutz von Barren und Consumer-Verpackungen mit Pulver vor Beschädigungen bei Transport und Lagerung zu gewährleisten.
4.3.2 An jedem Gerät Transportbehälter Aufkleben oder befestigen auf andere Weise das Etikett (Umbau) mit Angabe der Nummer des Ortes, die Zimmer sind Spezifikationen, sowie andere Angaben, die für die Lieferung der Fracht an den Empfänger.
Beim Versand von Pulver Platin in Ampullen Versandkarton zusätzlich Etikettieren nach GOST 14192 mit Angabe des Berührens Zeichen «Fragile. Vorsicht».
4.3.3 Jede Einheit Transportbehälter Sahne oder versiegelt von der Plombe oder dem Siegel des Herstellers.
4.3.4 Jede Partei von Platin begleitet von einem Dokument über die Qualität, enthaltend:
— die Marke und der name des Herstellers
— die Benennung des Metalls und seine Marke;
— Chargennummer;
— eine massive Anteil von Platin, %;
— eine massive Anteil der einzelnen definierten Verunreinigungen, %;
— spezifikationsnummer;
— Baujahr;
— Stempel Qualitätskontrolle;
— die Bezeichnung dieser Norm.
4.3.5 Jede Lieferung von Platin begleitet von der Spezifikation. In der Spezifikation angegeben werden müssen:
— die Marke und der name des Herstellers
— spezifikationsnummer;
— die Benennung des Metalls und seine Marke;
— Chargennummer;
— Baujahr;
— Zimmer Orte;
— Zimmer Barren (Consumer TARA);
— das Gewicht der einzelnen Barren (Netto jede Einheit Consumer-TARA), G;
— Massenanteil von Platin, %;
— Masse an reinem Platin, G;
— Massenanteil von jedem definierten Verunreinigungen, %;
— die Gesamtmasse der Partei, G;
— die Bezeichnung dieser Norm.
4.3.6 Dokument über die Qualität und die Spezifikation, polythylenfilm, investieren in eine der Verpackungen Orte. Auf Verpackungsanlagen Ort tragen die Kennzeichnung «Dokument hier». Erlaubt das senden der Verbraucher ein Paket von Dokumenten getrennt.
4.3 (Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
5 Regeln für die Abnahme
5.1 Platin stellen zur Akzeptanz der Parteien.
Die Partei von Platin in Barren bestehen aus einem Metall Schmelzen. Die Anzahl der Barren in der Partei ist nicht standardisiert.
Die Partei von Platin in Pulverform bestehen aus Metall, das in einem Arbeitszyklus.
Die Masse der Partei Platin sollte nicht mehr als 350 kg.
5.2, 5.3 (Ausgenommen, Bearb. N 1).
5.4 Für die Prüfung der chemischen Zusammensetzung von jeder Partei nehmen Versuch (für Platin in Barren — 6.3, für Platin in Pulverform — 6.4).
5.5 die Kontrolle der Qualität der Oberfläche und das Vorhandensein von Fremdkörpern, sowie die Masse und Abmessungen der Barren unterzogen jeden Barren.
5.6 Überprüfung der Qualität der Verpackung, die Kennzeichnung und die Richtigkeit der zugehörigen Dokumentation unterliegt jede Partei von Platin, jede Bar, jede Bank, jede Ampulle.
5.7 im Falle von Diskrepanzen bei der Beurteilung der chemischen Zusammensetzung beim Hersteller und dem Kunden mindestens einer der Indikatoren führen die Analyse der Kontrollprobe, die beim Hersteller.
6 überwachungsmethoden
6.1 Kontrolle der Qualität der Oberfläche der Platin Barren verbringen visuell ohne den Einsatz von Vergrößerung.
Kontrolle der Abmessungen durchgeführt mit Hilfe der Mittel der Messung, die notwendige Genauigkeit.
Die Kontrolle der Masse Barren, Pulver in Dosen, Ampullen führen der Wägung auf der Waage, die die Anforderungen der GOST OIML R 76−1. Zulässig ist die Verwendung anderer Mittel der Messungen der Masse, die Toleranz Wiegen in übereinstimmung mit der Tabelle 2.
Tabelle 2
In Gramm
Masse |
Messfehler |
Bis zu 200 inkl. |
±0,0075 |
St. 200 bis 1000 inkl. |
±0,01 |
St. 1000 |
±0,1 |
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
6.2 Partikelgrößenverteilung der Pulver Platin-Technologie garantieren.
Das Vorhandensein von mechanischen Beimischungen bestimmt durch die einheitlichen Probe visuell.
6.3 Zur überprüfung der chemischen Zusammensetzung von Platin Versuch ausgewählt aus der Schmelze mit dem Erhalt der Test-Barren oder Stangen, die Spektralanalyse oder eine andere Methode der Auswahl nach der Methode des Herstellers, nicht reduzieren die Repräsentativität der Probe.
Die Oberfläche der Test-Barren und Stäben sollte flach sein und behandelten Spanende Bearbeitung oder Schleifen.
Erlaubt schräge Versuch, durch die Beseitigung der Späne mit einer Größe von mehr als 1 mm von jedem Barren Partei mit einer Pre-buffed Ebene der einheitlichen Masse der Probe muss mindestens 150 Gramm, Gewicht der fertigen Probe — nicht weniger als 120 Gramm Mindestgewicht der Probe für die Partei ein-oder zwei-Barren — 60 G.
Die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung von Platin in Barren beim Kunden, bei Bedarf, an Proben durchgeführt werden kann, ausgewählt von beliebigen zwei Barren Partei durch bohren in den gegenüberliegenden Ecken und Seiten Barren.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
6.4 Zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung und Partikelgröße der Pulver-Platin-Probe genommen. Für diese Partei Pulver gerührt sechs mal auf dem Ring und Kegel verkürzen und квартованием mit rühren auf jeder Stufe bis zu der einheitlichen Masse der Probe nicht weniger als 5% der Masse der Partei. Die Integrale Probe durch ein Sieb mit einer Zelle der Größe von 1,6 mm nach GOST 6613, berechnen und reduzieren, bis die Masse der fertigen Probe (mindestens 200 G).
Erlaubt die Auswahl der fertigen Probe durch die Methode der Selbstbeherrschung Jet Pulver Platin bei seiner Entladung aus dem Mischer nach der mechanischen Mittelung.
6.5 Analyse der chemischen Zusammensetzung von Platin durchgeführt nach GOST 12226* und anderen Methoden, die die Präzision nicht unter dem angegebenen Standard.
________________
* Auf dem Territorium der Russischen Föderation gelten GOST R 52518, GOST R 52519, GOST R 52520, GOST R 52521.
Der Hersteller gewährleistet, dass der Gehalt von Platin in Barren und Pulver in übereinstimmung mit den Anforderungen
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
6.6 Lagerfähigkeit Kontrollprobe — 30 Kalendertagen ab dem Tag der Auslieferung an den Verbraucher, sofern nicht anders in den Vertragsbedingungen.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
7 Transport-und Lagerung
7.1 Platin in Barren und Pulverform transportiert und gespeichert in übereinstimmung mit den Anforderungen der Bundes-Finanz-Organe des Staates-des Herstellers.
7.1.1 Transport von Platin wird in Gepackter Form und in übereinstimmung mit den Vorschriften der Organisation, welche die Beförderung.
7.1.2 Lagerung Platin beim Hersteller und Verbraucher erfolgt in Gepackter Form unter Bedingungen, die Sicherheit der Produkte vor Beschädigung und Verderb.
Die Haltbarkeit von Platin in der Verpackung des Herstellers nicht begrenzt.