GOST 3240.14-76
GOST 3240.14−76 Magnesium-Legierungen. Methode zur Bestimmung der Neodym (mit Änderung N 1)
GOST 3240.14−76
Gruppe В59
INTERSTATE STANDARD
MAGNESIUM-LEGIERUNGEN
Methode zur Bestimmung der Neodym
Magnesium alloys.
Method for determination of neodymium
ISS 77.120.20
ОКСТУ 1709
Datum der Einführung 1978−01−01
INFORMATION
1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT durch das Ministerium für Luftfahrtindustrie der UdSSR
2. GENEHMIGT UND IN Kraft gesetzt durch die Verordnung des Staatlichen Komitees Standards des Ministerrates der UdSSR vom
3. EINGEFÜHRT ZUM ERSTEN MAL
4. REFERENZIELLE NORMATIV-TECHNISCHE DOKUMENTE
Bezeichnung NTD, auf welche verwiesen wurde |
Die Nummer der Partition, Punkt |
GOST 8.315−97 |
Kap.5 |
GOST 804−93 |
Kap.2 |
GOST 3118−77 |
Kap.2 |
GOST 3240.0−76 |
1.1 |
GOST 25086−87 |
Kap.5 |
5. Die Beschränkung der Laufzeit aufgehoben durch das Protokoll N 2−92 des Zwischenstaatlichen rates für Normung, Metrologie und Zertifizierung (IUS 2−93)
6. Die AUSGABE mit der Änderung von N 1, genehmigte im Juni 1987 (IUS 11−87)
Diese Norm legt спектрометрический Methode zur Bestimmung der Neodym (bei der Masse Neodym-Anteil von 1,0 bis 5,0%).
Die Methode basiert auf der Messung der optischen Dichte salzsauren Lösungen, die Aqua-Neodym-Ionen.
1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
1.1. Allgemeine Anforderungen an die Methode der Analyse — nach GOST 3240.0.
2. GERÄTE, REAGENZIEN UND LÖSUNGEN
Spektralphotometer.
Salzsäure nach GOST 3118, verdünnt 1:1 und 2:1.
OXID Neodym.
Standardlösung Neodym: 11,6600 G kalzinierten in einem Muffelofen bei (900±10) °C bis zur Konstanten Masse Neodym-OXID durch erhitzen gelöst in 50 cmSalzsäure, verdünnt 1:1, übertragen in einen Messkolben überführt und mit 250 cm
und verdünnen zu Wasser bis zur Markierung.
1 cmLösung enthält 0,04 G Neodym.
Magnesium primär in чушках nach GOST 804 in Form von Spänen.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
3. DIE DURCHFÜHRUNG DER ANALYSE
3.1. Wurde eine Probe der Legierung Gewicht 4 G aufgelöst in 100 cmSalzsäure, verdünnt 2:1, übertragen in einen Messkolben überführt und mit 100 cm
, bis zur Marke mit Wasser aufgefüllt, gerührt und filtriert, um фотометрирования.
Lösung übersetzen in die fließzelle mit der Dicke der absorbierenden Schicht 10 cm und Messen der optischen Dichte bei 560,0; 575,5; 600 Nm mit einem Spektrophotometer. Die Intensität der Absorptions-Streifen Aqua-Neodym-Ionen (
) rechnet nach der Formel
.
3.2. Aufbau градуировочного Grafik
In einer Reihe von Chargen bis 4 G Magnesium ergänzen von микробюретки Standardlösung Neodym 0; 0,5; 1,0; 2,0; 2,5; 3,0 und 5,0 cm, das entspricht 0; 0,02; 0,04; 0,08; 0,10; 0,12 und 0,20 G Neodym. Aufgelöst in 100 cm
Salzsäure 2:1 beim schwachen erhitzen, übersetzen in Messkolben mit einem Fassungsvermögen von 100 cm
, verdünnen zu Wasser bis zur Markierung und vermischen. Lösungen спектрофотометрируют, wie unter Punkt 3.1. Durch Messungen der optischen Dichte bauen градуировочный Zeitplan, indem Sie auf der horizontalen Achse die Masse Neodym-Anteil in Gramm und auf der Y — Achse die Intensität der Absorptions-Streifen Aqua-Neodym-Ionen.
Kap.3. (Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
4. DIE VERARBEITUNG DER ERGEBNISSE
4.1. Massive Neodym-Anteil () in Prozent berechnen nach der Formel
,
wo — Masse Neodym, gefunden auf градуировочному Grafiken, G;
— die Masse der Probe der Legierung, G.
4.2. Absolute die zulässigen Abweichungen der Ergebnisse paralleler Definitionen sollten nicht mehr als die Werte, in der Tabelle aufgeführt sind.
Massenanteil Neodym — % |
Absolute zulässige Abweichung, % |
Von 1,0 bis 2,0 |
0,04 |
St. 2,0 bis 5,0 |
0,1 |
Kap.4. (Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
5. KONTROLLE DER MESSGENAUIGKEIT
Zur Kontrolle der Messgenauigkeit der Massenanteil Neodym von 1,0 bis 5,0% Nutzung der öffentlichen Standardproben Magnesiumlegierungen, sowie Industrie-Standard-Proben Standard und Proben des Unternehmens Magnesiumlegierungen, ausgestellt in übereinstimmung mit GOST 8.315. Kontrolle der Genauigkeit der Messungen erfolgt in übereinstimmung mit GOST 25086.
Erlaubt die Kontrolle der Messgenauigkeit Massenanteil Neodym durch Zusatzstoffe.
Kap.5. (Zusätzlich eingeführt, Bearb. N 1).