GOST 28595-90
GOST 28595−90 Silber in Barren. Technische Daten (Änderungen von N 1, 2)
GOST 28595−90
Gruppe В51
INTERSTATE STANDARD
SILBER IN BARREN
Technische Daten
Silber in Barren.
Specifications
OKP 17 5221
Datum der Einführung 1992−01−01
INFORMATION
1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT Oberaufsicht Edelmetalle und Diamanten beim Ministerrat der UdSSR
2. GENEHMIGT UND IN Kraft gesetzt durch die Verordnung des Staatlichen Komitees der UdSSR für die Produktverantwortung und Standards vom
Änderung N 1 angenommen Zwischenstaatliche Rat für Normung, Metrologie und Zertifizierung (Protokoll N 14 vom 12.11.98)
Registriert das Technische Sekretariat IGU N 3140
Für die Annahme von änderungen stimmten:
Der name des Staates |
Die Benennung der nationalen Normungsorganisation |
Die Republik Aserbaidschan |
Азгосстандарт |
Republik Armenien |
Армгосстандарт |
Republik Belarus |
Gosstandart Der Republik Belarus |
Georgien |
Грузстандарт |
Republik Kasachstan |
Gosstandart Der Republik Kasachstan |
Kirgisische Republik |
Кыргызстандарт |
Die Republik Moldau |
Молдовастандарт |
Die Russische Föderation |
Gosstandard Russland |
Republik Tadschikistan |
Таджикгосстандарт |
Turkmenistan |
Главгосинспекция «Туркменстандартлары" |
Republik Usbekistan |
Узгосстандарт |
3. IM GEGENZUG OSTINDIEN 48−78−83
4. REFERENZIELLE NORMATIV-TECHNISCHE DOKUMENTE
Bezeichnung NTD, auf welche verwiesen wurde |
Artikelnummer |
GOST 28353.0−89 — 28353.3−89 |
3.1 |
GOST 24104−2001 | 3.2 |
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
5. Die Beschränkung der Laufzeit aufgehoben durch das Protokoll N 7−95 des Zwischenstaatlichen rates für Normung, Metrologie und Zertifizierung (IUS 11−95)
6. Die AUSGABE mit der Änderung von N 1, genehmigt im April 1999 (IUS 6−99)
Es gibt eine Änderung N 2, angenommene Zwischenstaatliche Rat für Normung, Metrologie und Zertifizierung (Protokoll N 30 vom 07.12.2006). Der Staat-Entwickler Russland. Auftrag Ростехрегулирования vom
Änderung N 2 vorgenommen, der Hersteller der Datenbank nach Text IUS N 5, 2007
Diese Norm gilt für verfeinert Silber in Barren, herstellt für die Bedürfnisse der Volkswirtschaft und den Export.
1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1. Silber Barren werden in übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Standards für technologische Geschäftsordnung, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.
1.2. Grundlegende Parameter und Abmessungen
1.2.1. Barren Silber sollten die Form Pyramidenstumpf Abmessungen, mm:
335±5 — Länge der großen Basis;
135±5 — der großen Breite Basis;
300±5 — Länge der kleineren Basis;
100±5 — Breite der kleineren Basis;
80±2 — Höhe.
Nach der Vereinbarung des Herstellers mit dem Verbraucher erlaubt die Herstellung von Barren einer anderen Form und Größe.
Das Beispiel der bedingten Bezeichnung аффинированного Silber in Barren der Marke Srah-1:
Silber Srah-1 GOST 28595−90
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
1.3. Eigenschaften
1.3.1. Silber in Barren herstellen Briefmarken Srah-1, SRA-2, CPA-3.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
1.3.2. Die Chemische Zusammensetzung von Silber in Barren mit den folgenden Arbeitsschritten übereinstimmen muss in der Tabelle 1.
Tabelle 1
Marke |
Code OKP |
Massenanteil, % | ||||
Silber, nicht weniger | Verunreinigungen, nicht mehr | |||||
Gold |
Platin, Palladium (Summe) |
Eisen |
Blei | |||
Srah-1 |
17 5221 0011 |
99,99 | 0,0006 |
0,0010 |
0,0010 |
0,0020 |
Srah-2 |
17 5221 0012 |
99,98 | 0,0006 |
0,0010 | 0,0020 |
0,0030 |
Srah-3 |
17 5221 0013 |
99,90 | 0,05 |
0,05 | 0,0020 |
0,0030 |
Fortsetzung
Marke |
Massenanteil, % | ||||||
Verunreinigungen, nicht mehr | |||||||
Wismut |
Tellur |
Antimon |
Zink |
Kupfer | Selen | Nur | |
Srah-1 |
0,0010 |
0,0020 |
0,0010 |
- |
- | - | 0,01 |
Srah-2 |
0,0020 |
0,0040 |
0,0020 |
- |
- | - | 0,02 |
Srah-3 |
0,0020 |
0,0040 |
0,0020 | - |
- | - | 0,10 |
Anmerkungen:
1. Das Zeichen «-" bedeutet, dass die Verunreinigung bestimmt, aber nicht normiert.
2. Die Spalte «Gesamt» enthält die Summe aller definierten Verunreinigungen.
3. Massive Anteil des Silbers richtet sich nach der Differenz zwischen 100% und der Summe der Verunreinigungen in der Tabelle aufgeführt.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1, 2).
1.3.3. Silber in Barren herstellen einer Masse von 28000,0 bis 32000,0 G.
Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher Ingots hergestellt werden können, um eine andere Masse.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
1.3.4. Die Oberfläche der Barren muss sein, ohne Grate, andrängen, rissok, Abdrücke, Fett-und ölflecken, nicht-metallischen und anderen Fremdstoffen.
Es wird das Vorhandensein зачищенных Orte auf der Oberfläche des Barrens in einer Tiefe von nicht mehr als 3 mm Konkavität und der Schrumpfung von Metall in einer Tiefe von nicht mehr als 9 mm.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
1.4. Kennzeichnung
1.4.1. Auf der Basis jedes großen Barren geprägt sein sollte:
— Nummer (Chiffre) Barren;
— die Symbolik des Staates-des Herstellers;
— Markenzeichen des Herstellers;
— Mark Silbers;
— Massenanteil von Silber, %;
— die Masse der Barren, G;
— Baujahr.
Abdrücke von zahlen und anderen Angaben der Kennzeichnung muss klar sein.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
1.5. Verpackung
Barren Silber verpackt im Container oder in den Kisten auf der normativ-technischen Dokumentation. Behälter oder Kisten versiegeln.
Erlaubt, eine andere Art der Verpackung gewährleistet die Unversehrtheit von Goldbarren.
1.5.2. Auf jeden Container oder Schublade Etikett mit Angabe der Nummer Spezifikationen und Zimmer Platz.
2. ENTGEGENNAHME
2.1. Silber in Barren Parteien nehmen. Die Masse der Partei nicht mehr als 550 kg. die Partei muss bestehen aus dem Metall einer Marke und einer Badehose und gerahmt ein Dokument über die Qualität, enthaltend:
— Marke oder name des Herstellers und der Marke;
— Mark Silbers;
— Chargennummer;
— Zimmer Barren;
— eine massive Anteil an Silber, %;
— eine massive Anteil der einzelnen Verunreinigungen, %;
— spezifikationsnummer;
— Jahr der Herstellung,
und auch die Spezifikation, enthaltend:
— name des Unternehmens-des Herstellers;
— Mark Silbers;
— Zimmer Barren;
— Gewicht der einzelnen Barren, G;
— eine massive Anteil von Silber in jedem слитке, %;
— eine Menge von Silber in jedem слитке, G;
— das Gesamtgewicht des Silbers nach der Spezifikation, G;
— Chargennummer;
— spezifikationsnummer;
— die Bezeichnung des Standards;
— Jahr der Herstellung.
2.2. Qualitätskontrolle der Oberfläche, Beschriftung und Masse setzen jeden Barren.
2.3. Der Hersteller ist für die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung nimmt die Probe von geschmolzenem Metall in der Mitte der überschwemmung der Partei Silber in Barren.
Der konsument zur überprüfung der chemischen Zusammensetzung wählt den Versuch von 10% Barren von der Partei, aber nicht weniger als zwei Barren.
Beim Empfang der unbefriedigenden Ergebnisse der Analyse der chemischen Zusammensetzung, mindestens einer der Indikatoren für die wiederholten Prüfungen auf doppelten Menge Proben von der gleichen Partei. Die Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen verbreiten auf der ganzen Partei.
3. ÜBERWACHUNGSMETHODEN
3.1. Die Chemische Zusammensetzung des Silbers in Barren richtet sich nach GOST 28353.0 — GOST 28353.3.
Gestattet die Anwendung anderer Methoden zur Analyse, Genauigkeit nicht schlechter als die in GOST 28353.0 — GOST 28353.3.
Verbraucher zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung wählt den Versuch bohren Hartmetall-Bohrer mit einem Durchmesser von mindestens 6 mm mit zwei gegenüberliegenden Ecken und Seiten Barren auf die Tiefe nicht weniger als Hälften der Dicke Barren. Masse der Probe nicht mehr als 25 G.
Beim entstehen der Differenzen in der Beurteilung der chemischen Zusammensetzung Analyse durchgeführt nach GOST 28353.0 — GOST 28353.3.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
3.2. Die Masse der Barren durch die Labor-Waage der hohen Genauigkeitsklasse nach GOST 24104.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3.3. Kontrolle der Oberflächenbeschaffenheit und der Kennzeichnung der Barren durchgeführt, ohne den Einsatz von Vergrößerung.
3.4. Die Lagerzeit der Proben von mindestens drei Monaten ab dem Tag der Absendung der Proben.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
4. TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Transport und Lagerung von Silber erfolgt in der Reihenfolge der Beförderung und der Aufbewahrung, der von der entsprechenden Behörde des Staates-des Herstellers.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).